Lidl-Gleiter in Flughafennähe

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deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#41
Aber sag, was um aller Welt war überheblich von mir?
Die abwertenden Formulierungen deiner Posts. Mag ja sein, dass du das nicht so wahrnimmst, wobei mir das bei Sätzen wie "Hier noch mal extra für dich [...]", "Wenigstens Einer der es gelesen und auch vestanden hat" oder "er weiß es eh besser und ich lass in jetzt in seinem (Irr) glauben" äußert schwer fällt, das zu glauben.
Zumal, wenn sich div. Nutzer - auch welche, die gar nicht unmittelbar an einer Diskussion beteiligt sind - explizit dazu äußern und diese Beiträge dann auch noch mit Abstand die meisten Likes im ganzen Thread kassieren, dann könnte einem das doch mal zu denken geben und die Schlussfolgerung sollte im Normalfall nicht "alles Idioten, ich hab recht" sein.

Die Diskussion hatten wir in ähnlicher Form doch im anderen Thread schon mal... Reicht daher hier jetzt auch und weitere Abschweifungen in die Richtung (egal von wem) werden gelöscht.
Diskutieren könnt ihr hier alle gerne, aber sachlich. Persönliche Anfeindungen haben da nichts verloren.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#42
Für viele Freiflugmodelle trifft das zu. Dennoch gehören sie zu Flugmodellen. Die Steuererpflicht bei Flugmodellen ist demnach Blödsinn!
In deutschen Gesetzestexten findet sich AFAIK keine direkte Definition von "Flugmodel". In §1(1) Punk 8 LuftVZO steht
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),
Das in den Klammern kann man als Definition eines Flugmodels sehen. Wäre also ohne Steuerung. Möchte man aber eigentlich nicht so definieren, denn danach wären der Lidl-Gleiter und auch ein Papierflieger Flugmodelle.

In der EU-Verordnung wird ein UAS übrigens so definiert:
„unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (unmanned aircraft system, UAS) : ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die Ausrüstung für dessen Fernsteuerung;
Also mit Steuerung. Keine Steuerung, kein UAS. Und wenn man darauf besteht, dass ein Freiflugmodel ein UAS ist, dann darf man das nach EU-Verordnung nicht betreiben. Autonomer Modus ist der "Speziell" Kategorie vorbehalten, ausgenommen einem "Follow-me"-Modus.
Die LuftVO stützt sich wiederum auf die EU-Verordnung ab.

Was anderes sind Freiflugmodelle im Rahmen eines Verbandes. Die sind für den MFSD in Punk 7.2 der StRfF definiert. Aber da überblicke ich grad nicht was da für Regeln gelten. Ist mir aber auch egal, weil das im Thread schon OT ist und hier im Forum sowieso. Das ist eine FPV-Community 😜
 
#43
Diskutieren könnt ihr hier alle gerne, aber sachlich.
Bitte gern.
Die abwertenden Formulierungen deiner Posts.
Okay, habs verstanden, Gelobe Besserung mit Formulierungen.
Was anderes sind Freiflugmodelle im Rahmen eines Verbandes.
Ich denke Freiflugmodelle sind Wettbewerbsmodelle und werden ausschließlich im Rahmen von Verbänden und Vereinen geflogen.
Im StRfF 7.2. Unterabschnitt – Spezielle Betriebsregeln für Freiflugmodelle kannst du die Regeln nachlesen

Is klar, ich habe das Thema nicht begonnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefan_73

Well-known member
#44
Diese posthumen Legitimationen bringen inhaltlich ja nix. Auch wenn ich die "Zuschreibungen" für fehlerhaft halte, überlese ich das einfach.

@silbaer hat es ja in seinem letzten Post nochmal auf den Punkt gebracht. Veraltet ist zB das MFSD Dokument von 2017 bzgl der Definitionsfrage mE nicht. Es wurde ja nur die LuftVO novelliert, nicht aber das darüber liegende LuftVG oder die LuftVZO.
Interessant ist wie am LG Frankfurt der Fall einer Modellrakete verhandelt wurde. Auch das liegt vor der LuftVO Novelle, spielt aber keine Rolle. Darin wird über LuftVG und LuftVZO argumentiert. Das Thema der Steuerbarkeit ist auch ein zentraler Punkt.

Eine Modellrakete, die zur Freitzeitgestaltung gestartet wird, ist kein Luftfahrzeug. › Krau Rechtsanwälte
 
#45
Das Thema der Steuerbarkeit ist auch ein zentraler Punkt.
Gibt es denn steuerbare Modellraketen? Stingerraketen sind ja nicht für den Sport- und Freizeitgebrauch :)
Einerseits sind Modellraketen in der LuftVO §1 als letzen Punkt erwähnt, andererseits sollen die kein Luftfahrzeug sein weil sie nicht"betrieben" wird. Ein Widerspruch in sich.
Ich denke hier wälzt die Versicherung die Regulierung ab.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#46
@Stefan_73 Interessante Argumentation vom Gericht. Danke für den Link. Allerdings verstehe ich die Argumentation des Gerichtes nicht. Sie sagen Raketen seien keine Luftfahrzeuge, weil im Gesetzt steht sie gelten als Luftfahrzeuge. Das ist logisch betrachtet Blödsinn, vor allem weil es ja weiter heißt "solange sie sich im Luftraum befinden". Damit wollte man IMO sagen, wenn sie sich außerhalb (sprich oberhalb) des Luftraums befinden, dann sind es keine Luftfahrzeuge mehr (sondern Satelliten). Aber Juristerei war noch nie logisch. Falls das Urteil rechtkräftig geworden ist, hatte IMO die Versicherung einfach keine Lust mehr weiter zu streiten.
 

katana

Erfahrener Benutzer
#47
Da ich ja kein "Urgestein" verärgern möchte lösche ich meinen Post.
Auch wenn ich damit niemanden beschimpft habe und eigentlich einen guten Tipp geben wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
#49
also ich bin froh das sich jemand die Mühe macht das ganze mal glatt zu ziehen und auf die für uns wesentlichen Punkte reduziert darstellt. Und ich würde mal ganz einfach annehmen das die meisten Mitglieder hier zwischen Forum und Rechtsberatung unterscheiden können.

Letzteres hatte ich mal wg. nem anderen Thema, war witzigerweise auch nicht verbindlich ?!
 
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Mitarbeiter
#50
Wo gibt es einen Spielplatz 500m neben einem Flugplatz?
Ich war selbst "unbewusst" in ähnlicher Nähe zur Start-/Landebahn vom Flughafen Tegel (heute kein Flughafen mehr) fliegen. Unbewusst - ich wusste dass der Flughafen in der Nähe ist, aber wusste nicht dass es SO nah war.
Ach ja,der Spielplatz war halt auch noch näher dran.

Edit: uiuiui...was geht denn auf diese einfache Frage ab hier!?
Ich denke man kann die ursprüngliche Frage mit "wirf das Teil nicht Richtung Flughafen" und "nicht zu doll in den Wind" beantworten. Allerdings habe ich den Gleiter nur einmal live gesehen und würde den jetzt auch mit einem Stein vergleichen.
 
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