Für viele Freiflugmodelle trifft das zu. Dennoch gehören sie zu Flugmodellen. Die Steuererpflicht bei Flugmodellen ist demnach Blödsinn!
In deutschen Gesetzestexten findet sich AFAIK keine direkte Definition von "Flugmodel". In §1(1) Punk 8 LuftVZO steht
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),
Das in den Klammern kann man als Definition eines Flugmodels sehen. Wäre also ohne Steuerung. Möchte man aber eigentlich nicht so definieren, denn danach wären der Lidl-Gleiter und auch ein Papierflieger Flugmodelle.
In der EU-Verordnung wird ein UAS übrigens so definiert:
„unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (unmanned aircraft system, UAS) : ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die Ausrüstung für dessen Fernsteuerung;
Also mit Steuerung. Keine Steuerung, kein UAS. Und wenn man darauf besteht, dass ein Freiflugmodel ein UAS ist, dann darf man das nach EU-Verordnung nicht betreiben. Autonomer Modus ist der "Speziell" Kategorie vorbehalten, ausgenommen einem "Follow-me"-Modus.
Die LuftVO stützt sich wiederum auf die EU-Verordnung ab.
Was anderes sind Freiflugmodelle im Rahmen eines Verbandes. Die sind für den MFSD in Punk 7.2 der StRfF definiert. Aber da überblicke ich grad nicht was da für Regeln gelten. Ist mir aber auch egal, weil das im Thread schon OT ist und hier im Forum sowieso. Das ist eine FPV-Community 😜