Aktuelle Stellungnahme des Luftsportverband Bayern zu FPV

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Nicht offen für weitere Antworten.

Roadrunner007

Erfahrener Benutzer
#1
Siehe Anlage: der LVB sieht FPV, wenn man Lehrer-Schüler-Anlage betrieben im "legalen Bereich". Die Stellungnahme an die Vereine ist ganz aktuell.

Nicht wirklich bahnbrechend neues, aber zumindest ein weiterer "Baustein", der die Legalität von FPV unterstreicht. Aber halt wie gesagt nur mit LS.
 

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#2
na schön -- LS für FPV Betrieb vorgeschieben..
das wollte doch sicher jeder FPV Pilot zumThema Versicherung endlich genau wissen
Dank an den DAeC - wo bleibt eigentlich der 75.000 Mitglieder DMFV ?

Viel wichtiger ( für mich zumindest, ich habe auch Uboote ) ist wohl die Feststellung der Erhaltung der Exklusivität von 35MHz und 40MHz für Modellsteuerung

mit Fliegergruß
PeteR
 
#4
@jr63
quote
Laut BVMBS muss der Steuerer in jedem Fall sein Flugmodell selbst im Blick haben, dieser
Auffassung haben sich die Luftämter angeschlossen. Wenn der verantwortliche Steuerer sein
Flugmodell von einer zweiten Person (mit)steuern lässt, z. B. unter Zuhilfenahme einer Lehrer-
Schüler Fernsteuerung, müssen auch hier die Vorgaben des § 1 der LuftVO (Grundregeln für das
Verhalten im Luftverkehr) eingehalten werden.
unquote
"müssen eingehalten werden" ! sagtdas BM

"toleriert" ist die Interpretation des Herrn vom LVB Bayern, der das wohl gerne so hätte


PeteR
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#5
Es stellt sich nur die frage, ist demnach das FPV Fliegen als "Lehrer" oder "Schüler" erlaubt

Der Text kann auch so ausgelegt werden, das du als Besitzer den Flieger auf Sicht steuerst, und Zeitweise (was auch ganzzeitig sein kann) an einem Schüler mit FPV Ausrüstung übergeben darfst
 
#6
da steht 'toleriert' und nicht 'vorgeschrieben'
genau, Lehrer-Schüler-Betrieb wäre danach nur eine Option.

Aber außerdem steht da: "Laut BVMBS muss der Steuerer in jedem Fall sein Flugmodell selbst im Blick haben"

Wie ist das gemeint? Ständig im Blick? Wie geht das mit Videobrille? Brille halbieren? Ein Auge für den Flieger und eins für die Brille? Spotter güldet nicht, ist ja nicht der Steuerer. Mit L/S-Betrieb aber vielleicht doch? Irgendwie verwirrend. Und an der Praxis von FPV total vorbei.

Viele Grüße
Georg
 

Einherjer

CA Aktivierer
#7
Weitere Vorschriften für mehr UNsicherheit beim FPV fliegen ... Wenn ich den blick ständig auf den Flieger richte und dann wieder kurz aufs Bild (Monitor/Brille), dann lieg ich in 2 min am Boden ...
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#8
Je mehr Ihr nach einer "legalisierung" sucht und diese diskutiert (öffenlich in einem Forum) desto weniger wird davon übrig bleiben. FPV "auf Sicht" endet sehr schnell.

Jede Anfrage auf Klarstellung, jede Stellungnahme von irgendwem schneidet wieder kleines Stück weg.

Oft wird auf den Versicherungssschutz hingewiesen ... Versicherungen zahlen in der Regel "Bagatellschäden" ohne zu zögern. Sobald die Sache eine kritische Summe übersteigt wird mal aus Prinzip nicht bezahlt. Üblicherweise findet man immer einen Grund das zu rechtfertigen. Der Irrtum besteht darin, zu glauben, man müsse sich nur an die Regeln halten und wäre auf der sicheren Seite. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereit ist, und es sich leisten kann das auszujudizieren.

lg Ferdl
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#9
@ an alle, wie an unseren "Justizierenden":

Genau so isses, und genau so müssen wir es alle essen,(fressen),
Es sollte jeder mal so seinen Flugtag noch mal an sich vorüber gehen lassen, und dann seine Schlussfolgerungen ziehen.
Was seht ihr da? Grauzonen oder bitterkalte stockdustere Nacht?
Wenn ihr vor lauter dunkelheit nicht mehr erkennen könnt wo ihr euch (versicherungstechnisch) einnorden sollt, seid ihr angekommen.
Angekommen wo? im Nirwana, denn genau dort ist unser FPV bald, wenn wir zuviel an der Uhr drehen mit unseren Fragen.
Was dann bleibt ist uns irgendwann eine Gopro auf dem Flieger und das ganze zu Hause "von oben" anschauen.
Da aber das fliegen mit Drohnen immer kommerzieller werden wird und nicht nur dem Militär erlaubt sein wird, ist irgendwann mit neuen Gesetzeslagen zu rechnen. In den USA sind die ersten schon in den Startlöchern.
Aber die dürfen ja auch jeder eine Knarre hinter der Tür haben, um Haus und Hof zu verteidigen, da wird entsprechend freizügiges bei uns wohl noch etwas dauern.


EDIT Felias: Sorry, aber den Beitrag musste ich etwas anpassen. Bitte vor dem Verfassen einmal über das Geschriebene nachdenken, auch wenn man gerade etwas erregt ist.

Verstehe ich, die folgende Drohung hat er ja auch wieder rausgenommen, aber manche Wortschöpfungen haben eben ein "Geschmäckle" :
http://sparismus.wordpress.com/2011...auszujudizieren-bis-zum-letzten-osterreicher/
 
Zuletzt bearbeitet:

furaifx

Erfahrener Benutzer
#10
In der aktuellen Modell (Ausgabe 05/2012) sieht das Ganze aber schon wieder ganz anders aus. Laut dem beauftragten Rechtsanwalt bewege ich mich auch mit dem Lehrer Schüler System komplett im illegalen Bereich. Laut dem Bericht ist der Betrieb eines FPV-Modell genehmigungspflichtig weil nicht auf Sicht geflogen wird. Mal schauen ob mal irgendwann was von DMFV und Co. kommt.

Kleine Ergänzung: Von dem Rechtsanwalt dessen Gutachten abgewartet wird stammt auch der Bericht in der Modell von daher ist davon auszugehen dass bald die Aussage revidiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Roadrunner007

Erfahrener Benutzer
#11
Schauen wir mal. Für mich ist die Modell auch das letzte Käseblatt auf Gottes weiter Welt und soviel Müll wie da in einer Ausgabe steht, verheizt ein durchschnittliches Müllheizkraftwerk in einem Monat. ;-)
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#13
Laut BVMBS muss der Steuerer in jedem Fall sein Flugmodell selbst im Blick haben, dieser
Auffassung haben sich die Luftämter angeschlossen. Wenn der verantwortliche Steuerer sein
Flugmodell von einer zweiten Person (mit)steuern lässt, z. B. unter Zuhilfenahme einer Lehrer-
Schüler Fernsteuerung, müssen auch hier die Vorgaben des § 1 der LuftVO (Grundregeln für das
Verhalten im Luftverkehr) eingehalten werden.
Da wir keine Zulassung als Modellpilot brauchen, kann doch jede x-beliebige Person als Steuerer (oder wie bisher gefordert als Spotter) meines FPV-Fliegers herhalten, oder? Ich trete dann als Schüler auf und übernehme zeitweise (dehnbarer Begriff) das Modell.

Bisserl Offtopic: ohne FPV kann mein Flieger auch aus der Sichtgrenze verschwinden, ohne das ich als Pilot Schuld daran habe.... zu viel Thermik+Wind, Totalausfall Elektronik, usw. Im Schadensfall gibt es also IMHO auch bei der Sichtgrenzen-Diskussion genug Argumente die ggf. vor Gericht gegen die Modellhalter-Haftpflichtversicherung verwendet werden könnte, falls diese einen Schadensfall nicht anerkennen will.
 
#14
@furaifx
Das ist eine Sache der Logik...
Also wegen der Sicht......wenn der Pilot mit Brille oder mit Monitor fliegt, sieht er das Modell nicht. Derjenige der den Lehrersender in Händen hält hingegen schon. Ob auf Sicht geflogen wird? Ja!

Alleine zu fliegen ist somit nicht erlaubt, zu zweit hingegen doch.

lG
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#15
Leider haben die meisten die dort etwas über FPV sachreiben, keine Ahnung von der Materie.
Verbandsfunktionäre und Rechtsanwälte sind die ideale Mischung, um die Sache "zu vermasseln".
Die regulieren und normieren sich hierzulande zu Tode, während sich die Erdkuegl längst weitergedreht hat.
 

Fliegergruss

... sieht alles
#16
"Verbandsfunktionäre und Rechtsanwälte sind die ideale Mischung, um die Sache "zu vermasseln".
Und wenn sich dann auch noch diejenigen "uneinig" sind, welche FPV in der Praxis ausüben (oder zumindest denken es auszuüben), sehe ich weiterhin eine Zukunft nur unter erschwerten Bedingungen für das Hobby FPV.

Greifbare Antworten auf unzählige rechtliche Unklarheiten bezüglich FPV bekommt man definitiv keine. Die einzige belegbare Regel in diesem Sinne ist doch die mit den höchstzulässigen Sendeleistungen im 2,4 und 5,8GHz Bereich - sonst absolut nix!

Alles andere sind ausgehandelte Voraussetzungen von Verbänden mit irgendwelchen Versicherungen, welche im konkreten Schadensfall aktiv werden sollten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden (... was aber auch dann noch keine "Garantie" darstellt).
Eine Idee - vorrangig zum Geld verdienen - und allenfalls lediglich ein "Verhaltenskodex für FPV´ler"! ;)

Sollten da nicht zu allererst mal die Praktiker angehört werden, um zu erfassen, was ist sinnig und was nicht - bevor das irgendein Theoretiker macht? Vielleicht irre ich mich, aber einen Fachbereich für FPV gibt es noch bei keinem Verband, oder?

Da muß noch viel zusammenwachsen - aber die Community ist auf dem besten Weg, da bin ich sicher!
 
#17
Also ich kann aus dem 4.Absatz des Briefes KEINE NEUEN ERKENNTNISSE, die zu mehr Rechtssicherheit führen, herauslesen.

Es wird nur gesagt, dass
1. der "Steuerer" [Pilot in command] das Flugmodell beobachten, führen und die Verantwortung hat und
2. der "Mitsteuerer" sich an die allg. Regeln des Flugverkehres zu halten hat.

Die Aussage " L-S Betrieb wird toleriert " sagt inhaltlich und rechtlich garnichts aus und ist schwammig !

Wenn ich bei einem großen Heli ein Doppelsteuer einbaue und eine 2. Person bloß "mitfühlen" lasse, bleibe ich verantwortlicher Pilot und es ist klar, dass die Flugverkehrsregeln einzuhalten sind !

Bei L-S Betrieb ist es klarer: der der gerade steuert, hat die Verantwortung. Ein "alernierendes" d.h. abwechselndes Steuern eines Modells ist nach den Luftfahrtgesetzen weder in D noch Ö verboten, un daher keine Frage des "wird toleriert" (im Übrigen, von wem? Versicherung ? Behörde ? ).

lg
alfred
)
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#18
Sollten da nicht zu allererst mal die Praktiker angehört werden, um zu erfassen, was ist sinnig und was nicht - bevor das irgendein Theoretiker macht? Vielleicht irre ich mich, aber einen Fachbereich für FPV gibt es noch bei keinem Verband, oder?
Beim DAEC gibt es das schon.
Gruss
Frank
 

Fliegergruss

... sieht alles
#19
Beim DAEC gibt es das schon.
"In der Bundeskommission Modellflug des DAEC ist ein solcher Ausschuss gegründet und wird jetzt aufgebaut. FPV ist hier innerhalb des Vorstandes Thema" ... hieß es noch Ende Februar diesen Jahres! Bist du dir da noch sicher? :)

Mich schockieren dann letzlich doch regelrecht solche Internetauftritte (... nur ein Beispiel von vielen!) - vor allem wenn man sich den pauschalisiert letzten Absatz bezüglich den Aussagen des DAeC auf der Zunge zergehen läßt!

So etwas kommt meines Erachtens dabei raus, wenn man sich die sogenannten Praktiker eben vorher nicht anhört: Eine totale Abspaltung der FPV-Flieger vom "allgemeinen Modellflug".
Wenn dieses das Ziel sollte - brauchen wir uns letztlich, auch Dank der zeitnahen und stets aktuellen Verbandsarbeit aller Fakultäten, über kurz oder lang ohnehin keine Gedanken mehr über eine Zukunft des "legalen FPV-Fliegens" zu machen.

Dann sind wir schon bald sowas wie rebellische Außenseiter, die während dem Wildfliegen immer bereit sein müssen, ihren Krempel schnell zusammenpacken und verschwinden zu können. Das ist natürlich überspitzt ... oder etwa doch nicht?? :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Sundog

Erfahrener Benutzer
#20
leider sind in diesen ausschüssen auch noch modellflieger, die thermikfliegen mit modellen >3m fliegen und älter als 60 sind....
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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