Genau!
Über mein Grundstück fliegen Verkehrsmaschinen, Sportflugzeuge, Zeppeline und Ballons. Viele mit Kameras. Alle haben vorher bei mir nach einer Überfluggenehmigung gefragt. :dodgy:
Der Luftraum ist nun mal frei, nur für Aufnahmen des Privatbereichs brauche ich im Falle einer Veröffentlichung die Genehmigung des Aufgenommenen.
Luftbilder kann seit Jahren jeder machen. Früher brauchte man dafür eine Freigabe.
Im übrigen kann man das nachlesen in der LuftVO§16.
Ich betreibe keinen Raketenantrieb, keinen Verbrennungsmotor, bleibe unter 5Kg. Deshalb brauche ich dafür keine Überflugsgenehmigung.
Für Start und Landung brauche ich die Genehmigung des Grundstückseigentümers. Zum Bergen des evtl. abgestürzten Modells brauche ich keine Genehmigung. Muß aber für Schäden haften.
Gruß
Axel