Wolkenflug vs. Lufträume

infi

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#42
Bei sowas frag ich mich ja immer, wie der Spotter das Ding in 900m Entfernung überhaupt noch sehen will. ;) Ich sehe die Modelle meiner Freunde schon bei guten 350 / 400m nicht mehr wirklich.
also ich seh meinen 1,77m trainer auch in 300m entfernung noch (seitlich wohlgemerkt, nicht höhe :p) durch das schmale profil natürlich je nach fluglage mal schlechter mal besser, in 300m höhe wär das dagegen wohl kein problem da das ganze flugzeugprofil sichtbar ist.
ich kann mir schon vorstellen, dass so ein ordentlicher 4m segler durchaus auch in 900m höhe noch erkennbar ist, wäre natürlich noch interessant zu wissen mit was der da geflogen ist und ob das vielleicht von einem berg aus über einem tal war?
 
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FerdinandK

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#43
@MajorC
Das mag stimmen, aber dann wäre rc-network doch das richtige Forum, hier ist es doch nur ein willkommener Anlass um mal wieder auf die Regeln hinzuweisen. Wären wir doch nur alle so vernünftig wie jene mit UL oder PP Schein ( und nicht die Motorgleitschirmflieger vergessen) ...

@infi
Das Auge kann man trainieren, mal auf ein Seglertreffen gehen, oder auf ein Jetmeeting, da gibt es schon interessante Distanzen und Höhen. Der Thermikblase ist es egal wen sie nach oben trägt, ob Segler, Modellflugzeug oder Bussard. Die Blase endet üblicherweise in der Wolke, und wie hoch man damit kommt kann man bei den Wetterdiensten erfragen (üblicherweise so ca 1800m)

@fpv-flieger
Das wäre doch eine gute Idee mal diesen Spotter-LS Unsinn zu diskutieren. Der Spotter wäre besser beraten, anstatt des Modells, den Luftraum zu beobachten. Aber mit etwas Glück und gutem Willen bekommen wir wenigstens in Ö eine vernünftigere Regelung (mit wenige Glück und keinem guten Willen den selben Unsinn wie in D).

lg Ferdl

P.S.: Wann seid Ihr das letzte Mal mit LS und Spotter geflogen, und wie konntet Ihr den Spotter dazu überreden sich auf so einen Unsinn einzulassen (verantwortlich zu sein)?
 

fpv-floh

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#44
Bei mir hält mich schon mein gesunder Menschenverstand von solchen Aktionen ab, was aber wohl nicht auf alle Modellflieger übertragbar ist. Daher finde ich es gut das MajorC uns nochmals auf die Rechtslage und das Gefährdungspotential aufmerksam gemacht hat.

Was mir bei der Diskussion noch fehlt... kann man denn als Modellflieger einen für den manntragenden Flugverkehr ungefährdeten Wolkenflug machen? Wenn ich mich bei Wikipedia informiere, finde ich dort lediglich eine Wolkentafel mit ungefähren Höhenangaben. Kommen die Cumulus-Wolken unterhalb von 750m vor? Laut Wikipedia ja, aber wie kann ich die Höhe vor dem Abflug feststellen?
 
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Jannik

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#45
@Atarix777: das fliegen an einem Hang kann die Luftfahrt sehr wohl gefährden, da die Segelfieger gerade in in den Bergen gerne am Hang fliegen weil es dort aufwindegibt.

Die Modellflugzeuge sollten Grundsätzlich eh nie höher als 150m GND geflogen werden, da es gut sein kann, dass ein eimem guten Sommertag ein Segelflieger in tiefer höher schrubben. Und mal ganz ehrlich, über 150 m zu fliegen ist keine herrausforderung mehr und macht auch kein Spaß !
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#46
...Blödsinn gelöscht...

P.S. Ich wohne in Bamberg und da gibt es teilweise auch so manntragenden Fliegerdeppen die meinen mit 150m über Boden fliegen zu müssen. Genauso deppert sind aber auch Modellflieger die mit Quadrocopter auf der Altenburg FPV fliegen und Touristen als Pilonen missbrauchen.
 
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Butcher

Bill the Butcher
#47
ich muss an der stelle mal einwerfen, ich hab mir mal ein graupner vario in meinen bixler gehauen, und hab mich dann gewundert wie hoch ich eigendlich bin, vom boden aus noch ohne weiteres 100% erkennbar waren laut vario 400m über Grund (Bixler 2), beim zweiten flug, dann mit brille hab ich mich mal soweit hoch getraut bis mein spotter (der hat keinerlei augenprobleme) meinte ich würde jetzt langsam im dunst der wolken verschwinden, das war laut vario auf 600 meter höhe, und da war auch im bild kaum noch was zu sehen, da die wolken ziemlich dicht waren.

Back to topic, über 700 meter haben wir wohl nichts zu suchen, OK, aber es macht definitiv spaß im erlaubten bereich wenn die wolken tief hängen an deren unterem ende herum zu kratzen,... und solange man in der nähe des start-platzes bleibt ists auch kein problem für nen menschen mit gesunden Augen, den flieger bis auf ne höhe von 500-600 meter zu sehen (hängt natürlich von der größe des fliegers ab), schlimmer ists da in 600 meter entfernung zum spotter, da sieht der garnichts mehr,(profiel wie oben schon gesagt wurde)
 

MajorC

Erfahrener Benutzer
#48
@fpv-floh, dann solltest du dich noch mal schlau machen. Die Manntragenden dürfen sehr wohl so weit runter kommen. Dies nur als Info hier im Thread. Wenn du möchtest kann ich dir das gerne per PN weiter erklären.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#49
Das ist eben "erworbenes" Recht, Jäger gehört Wald und Feld, Piloten (wohlgemerkt jenen die zum Spaß fliegen) gehört der Luftraum.

Modellflug bis 150 (also "normaler" ohne FPV) mach schlichtweg keinen Sinn, da geht man besser an den Simulator.

Mit etwas Rücksicht und Verantwortung hätten sicher alle Platz.

lg Ferdl
 

Jannik

Erfahrener Benutzer
#50
@fpv-floh:
Zitat:

,,indem wir denen Vorrang geben? Das Gefährdungspotential in dem fixtiven Beispiel von den manntragenden Fliegern aus, also salopp gesagt selbst schuld wenn was passiert´´

haben sie ein Aufmerksamkeitsdefizit oder haben sie heute nur ihre Tabletten vergessen ?
 

MajorC

Erfahrener Benutzer
#51
Zum Thema "Sicherheitsmindesthöhen und absolute Mindesthöhen" empfehle ich diesen Artikel

http://www.ajs-luftrecht.de/PDF/Sicherheitsmindesthoehen.pdf


Kurz zusammen gefasst und zitiert:
Absatz. 3 des § 6 LuftVO
„Überlandflüge sind nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen... in einer Höhe von mindestens 600 m (2000 ft.) durchzuführen"

Eine Abweichung von dieser Sicherheitsmindesthöhe ist nach § 6 Abs. 3 Satz 2 LuftVO nur zulässig, wenn die Luftraumordnung nach § 10 LuftVO oder die Sicht- flugregeln nach § 28 LuftVO dies vorsehen oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe
erfolgt ist. In diesen Fällen sind zumindest die absoluten Mindesthöhen des § 6 Abs. 1 LuftVO einzuhalten. Hiernach beträgt die Sicherheitsmindesthöhe 150 m (500 ft.) über Grund oder Wasser in nicht bewohntem und gering bewohntem Gebiet. Über
Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen ist eine Höhe von 300 m (1000 ft.) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m einzuhalten.

Für Segelflugzeuge ist das noch etwas anders, siehe hier: http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/A_Z_Sicherheitsmindesthoehe.html?nn=23146

Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.


Kurz gesagt, alles was einen Motor hat zum fliegen muss sich über 600 Meter bewegen, es sei denn es kommt zur Landung/Start. Sollte es notwenidg sein, dürfen diese auch auf 150 Meter runter.

Segelflugzeuge und Co. dürfen auch unterhalb von 150 Metern (Außenlandung, Hangflug) fliegen.


Da ich mit und ohne Motor in klein und in Fullscale fliege bin ich immer wieder für ein respektvolles Miteinander. Der Himmel ist eigentlich groß genug für alle wenn man ein bisschen den Kopf mitbenutzt!
 
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Butcher

Bill the Butcher
#52
genau, der himmel ist groß genug, und ich denke es ist wohl klar das wenn beim fliegen egal ob mit oder ohne FPV ein manntragendes fluggerät auftaucht ich mir nicht denke: "hey was macht den der hier, den attakier ich jetzt" sondern eher schnellstmöglich mache das ich mit meinem flieger runter komme, bzw in bodennähe gehe und den flieger heim hole,....

so long,...
 

Jannik

Erfahrener Benutzer
#53
Ja mein Wortgefecht wird wahrscheinlich am wenigsten bringen. Deswegen sollen wir einfach rücksicht aufeinader nehmen und uns Einfach an unsere Gesetzt halten, denn wir wollen eigentlich nur eines: unfallfrei FLIEGEN!
 

infi

Erfahrener Benutzer
#55
Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
wobei sich jetzt wieder die obige frage des vorranges ergibt,
wenn man mit dem modellflieger <150m fliegt, was man ja sicher darf, stellt doch der segelflieger eine gefahr für die sache (modellflugzeug) dar und darf dort die 150m nicht unterschreiten?
oder hat ein segelflieger in dem fall vorrang?

ich würd dem segelflieger natürlich vorrang geben und mich schnellstmöglichst aus dem luftraum verziehen wenn da einer kommt, aber mir gehts jetzt nur um die rein rechtliche frage :)
 

MajorC

Erfahrener Benutzer
#56
wobei sich jetzt wieder die obige frage des vorranges ergibt,
wenn man mit dem modellflieger <150m fliegt, was man ja sicher darf, stellt doch der segelflieger eine gefahr für die sache (modellflugzeug) dar und darf dort die 150m nicht unterschreiten?
oder hat ein segelflieger in dem fall vorrang?

ich würd dem segelflieger natürlich vorrang geben und mich schnellstmöglichst aus dem luftraum verziehen wenn da einer kommt, aber mir gehts jetzt nur um die rein rechtliche frage :)
eine sehr gute Frage, müsste man mal googlen. Ich weiß nicht ob es ein Gesetzt gibt was Manntragend den Vorrang gibt vor Unbemannt. Aber mit Einsatz von UAVs und Drohnen wird es bestimmt dazu etwas geben.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen haben zugelassene Flugzeuge immer Vorrang gegenüber <5kg "Spielzeug". Aber wie gesagt, dass nur aus dem Bauch heraus. Wer dazu etwas findet, darf es gerne hier posten.
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#57
haben sie ein Aufmerksamkeitsdefizit oder haben sie heute nur ihre Tabletten vergessen ?
Im Gegensatz zu ihnen hab ich nicht überdosiert Tabletten zu mir genommen :D

Ich bin auch für ein respektvollen Umgang miteinander was den Luftraum angeht. Die Antwort auf Infis Frage interessiert mich auch brennend.

@majorc: in meinem konkreten Fall flog ein motorisiertes Kleinflugzeug sehr tief über mein Wohngebiet in Bamberg. Angrenzend ist die Altenburg, der war auf gleicher Höhe, also grob geschätzt 150m. Nach deiner Beschreibung der Rechtslage also klarer Verstoß. Wie kann man solche Leute belehren, ohne gleich zur Polizei zu rennen? Weiß der örtliche Kleinflughafen Bescheid wer wann welche Route geflogen ist?
 
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mueckchen

Erfahrener Benutzer
#59
Was mir bei der Diskussion noch fehlt... kann man denn als Modellflieger einen für den manntragenden Flugverkehr ungefährdeten Wolkenflug machen?
Wenn Du einen Wolkenflug in Sichtweite hinbekommst, viel Spaß!
Allerdings schließen sich (meiner Erfahrung nach) Wolken und freie Sicht auf das Modell schon gegenseitig aus...

Wo kommen wir denn hin, wenn wir den manntragenden Flieger die sich nicht ans Gesetz halten entgegen kommen, indem wir denen Vorrang geben? Das Gefährdungspotential in dem fixtiven Beispiel von den manntragenden Fliegern aus, also salopp gesagt selbst schuld wenn was passiert. Es sei denn es gibt klare Vorschriften (Luftzonen sind ja nicht überall gleich) die anderes besagen.
Selbst wenn der Manntragende mit einem Millimeter Abstand zur Grasnarbe fliegt (stark überzogen gesagt), sollte der Schutz von Leben IMMER Vorrang vor allem anderen haben!
Am besten Datum, Uhrzeit und Kennung notieren, wenn möglich Bild- und Videomaterial erstellen und dann eine freundliche Meldung an die zuständigen Stellen!

wobei sich jetzt wieder die obige frage des vorranges ergibt,
wenn man mit dem modellflieger <150m fliegt, was man ja sicher darf, stellt doch der segelflieger eine gefahr für die sache (modellflugzeug) dar und darf dort die 150m nicht unterschreiten?
oder hat ein segelflieger in dem fall vorrang?
Der Segelflieger ist im Luftrecht schon immer ein Sonderfall gewesen!
Der darf überall landen, ohne das es an staatliche Stellen gemeldet werden muß - bei allen anderen MUSS eine ungenehmigte Außenlandung außerhalb von Flugplätzen gemeldet werden!
Ein Segelflieger hat ja nunmal keinerlei Möglichkeit wieder auf Höhe zu kommen, wenn er keine Thermik oder Hangaufwinde findet...

Das man als Modellflieger allem anderen ausweichen sollte, kann doch eigentlich als selbverständlich angesehen werden!
Leben geht nun mal vor irgendwelchen Modellen!

Ich habe selber schon eine "Gefährdungssituation" erlebt...
Meine Funcub war im Landeanflug und ich saß (Rollifahrer sitzen ja nunmal meistens - Faules Pack :cool:) mit dem Rücken zu den anderen Anwesenden - also kein Sichtkontakt zu anderen Personen!
Hinter mir sagte plötzlich jemand "Vorsicht, Horst!" (Horst ist mit 87 Jahren unser ältestes, aktives Vereinsmitglied)...
Ich ging davon aus, daß durch die landende Funcub eine Gefährdung besteht und habe einfach mal kurz Tiefe gedrückt!
Prop gebrochen, Fahrwerk rausgerissen, niemand verletzt oder gefährdet!
Ob Horst nun durch die Funcub gefährdet war oder nicht, ist mir völlig egal und ich würde jederzeit wieder so reagieren!
Ein Modell kann repariert oder ersetzt werden...

Gruß
mueckchen
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#60
Der Segelflieger ist im Luftrecht schon immer ein Sonderfall gewesen!
Der darf überall landen, ohne das es an staatliche Stellen gemeldet werden muß - bei allen anderen MUSS eine ungenehmigte Außenlandung außerhalb von Flugplätzen gemeldet werden!
Ein Segelflieger hat ja nunmal keinerlei Möglichkeit wieder auf Höhe zu kommen, wenn er keine Thermik oder Hangaufwinde findet...
Was sind staatliche Stellen? Hier steht jedenfalls, dass das nicht so einfach ist wie du das schilderst. Aber klar, Notfälle bedürfen immer besondere Aktionen um Menschenleben zu retten... im Ernstfall darf auch eine Airbus im Fluss landen :D
 
FPV1

Banggood

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