"Drohnen und keine Gesetze" im HR-Fernsehn

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#41
Ach herrje ApoC. Man darf UHF Systeme besitzen und dabei wirds auch bleiben. Threads deswegen zu schliessen ist einfach nur.....unnötig. Klar die Benutzung ist illegal, aber nicht der Besitz und erstrecht nicht die Diskussion darüber :p.

Man braucht solche Systeme für Long range Flüge....an sich (ausser bestimmter Gesetze) kein Problem wenn das jemand aufm Feld macht. UHF heisst nicht dass man automatisch in der Grossstadt fliegt. Genausowenig wie dies bei 1,3Ghz der Fall ist.

Solche berichte treten wohl eher wegen eines "Problems" auf....Einschaltquoten. Wenn sie jetzt berichten wie Oma Linda Pudding kocht dann schalten weniger ein als bei den bösen Drohnen. Aber das kennt man überall, egal ob bei Feuerwerk,Elektronik sogar Sport :D . Da muss jeder durch.

in einem Punkt bin ich aber voll deiner Meinung: RTF Drohnen usw. sind definitiv NICHT gut für uns, jedenfalls jetzt noch nicht. Hat sich mal ein grosser Markt gebildet, ist es auch schwerer das zeug zu verbieten (siehe PC Spiele, Rauchen usw.). Aber das ist noch laaaange nicht der Fall. Wenn man sich mit der Materie befasst hat man Respekt vor dem was man tut und kann grenzen einschätzen...das ist nicht der Fall wenn der grösste denkerische Akt im Auspacken des Dings besteht. Dann ists auch klar, dass der 10 jährige Peter das Ding in unwissen mit angebrochenen Props über nem kindergarten fliegt (drastisch ausgedrückt). Und natürlich darf man die vorpubertären idioten nicht vergessen die damit nichts als Schmarrn im Kopf haben.

edit: Zum Fernseh-hau-Weg-Thema: Ich oute mich mal als Fan von Filmen, egal ob übelster Trash oder Meisterwerk ;) . Und ich schaue auch gerne am Abend nach erledigter Arbeit rein. CSI oder Breaking bad sind super um mal auszuspannen, muss ja kein Spielfilm sein. Solange die SpiegelTV und wasauchimmer Sendungen nicht überhand nehmen bleibts auch so. Also Fernseh für Info--> Nein danke . Filme--ja bitte (aber weniger Wiederholungen ;) )
 
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chichi

Erfahrener Benutzer
#42
Kontrolle und Ablenkung sind zwei paar Stiefel. Wobei Ablenkung zu einer Kontrolle führen kann. Da hast du recht! Der Online-Anschluss zeigt mir trotzdem täglich Getunte-Schlagzeilen, die beim Lesen eher langweilen.

Ich glaub ich pack wieder meinen Easystar aus, da denkt keiner an Spionaugen im Himmel und setze mich ins hohe Gras.
 
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#43
Ach herrje ApoC. Man darf UHF Systeme besitzen und dabei wirds auch bleiben. Threads deswegen zu schliessen ist einfach nur.....unnötig. Klar die Benutzung ist illegal, aber nicht der Besitz und erstrecht nicht die Diskussion darüber :p.
Wem willst du erzählen, das man sich sowas kauft, ums dann nicht zu benutzen?

Nur ist es mit UHF Systemen erst möglich, um zb Bergspitzen zu fliegen. Und das ist weit weit ausserhalb des Sichtbereichs.

Und warum ich diese Themen anbringe? Weil ich mir nicht vorstellen kann, das Gesetzesänderungen passieren (Siehe Österreich), weil jemand hinterm Haus im Garten fliegt...

Solche Videos siehste nicht in den Medien. Das würde den lokalen Nachbarn vielleichst stören - sonst nicht die ganze Gesellschaft. Aber da wir ja unsere "Youtube und SternTV" Jünger haben, ist das alles etwas anders.

Und auch deswegen muss man über UHF sprechen - denn es ist ein sehr komplexes Thema.
 

Peter Pan

Phantomisiert
#44
Den hier vermutlich mitlesenden Medien sollte man vielleicht auch folgende Fakten nicht vorenthalten:

Copterfliegen ist in den USA mitlerweile ein Beruf mit sechsstelligen Gehältern,
Copterentwicklung wird an vielen Universitäten gelehrt, auch in Deutschland,
Copter oder auch Drohnen gen. können Leben retten und tun dies auch bereits,

dienen vielfach der Wissenschaft und sind gemeinhin eine segensreiche Erfindung, genutzt auch von Feuerwehren und Katastrophenschützern. In den falschen Händen ist jedoch jedes Werkzeug eine potentielle Gefahr, das gilt auch für Copter.

Wunderbare Recherchelinks (falls Ihnen manl die Themen ausgehen oder das drohende Sommerloch gefüllt werden muss) zu deutschen Universitäten die sich mit Coptern befassen:

Die “fliegenden Augen” der Technischen Uni Chemnitz
http://www.tu-chemnitz.de/etit/proaut/forschung/quadrocopter.html

Quadrocopter Forschung der TU Ilmenau
http://www.tu-ilmenau.de/iks/forschung/projekte/quadrocopter/

Ein deutsches Unternehmen, das Ihnen bestimmt auch weiter helfen kann wenn es um mögliche Einstzaformen von Coptern/Drohnen geht: http://www.microdrones.com/index-de.php

Und hier geht es um Drohnenjournalismus:
http://wissen.dradio.de/medien-drohnenjournalismus.457.de.html?dram:article_id=227175

Mit besten Grüßen von einem pensioniertem Redakteur, :)
PP
 
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chichi

Erfahrener Benutzer
#46
Der Nutzen der Technologie und die schönen Einsatzmöglichkeiten gehen klar, die Medien brauchen Schlagzeilen und füttern ihre Magzine gerne angereichert mit Sprengstoff fürs gelangweilte TV-Volk. Wahrheit und Schein sind dank schlechter eigener Recherchen oder Infobeschaffung bei Stimmungsmachern für den gelangweilten TVler schwer zu trennen. Ihr dürft mir gerne folgen: Wer braucht noch einen TV, im Internet gibt's genug Chaos, hier entscheide aber noch ich.
 

nique

Legal-LongRanger
#47
Privat unter 5Kg, benötigst du nur die Zustimmung des Besitzers des Grundstückes auf dem du startest.
Über 5Kg kannst du auf zugelassenen Modellflugplätzen fliegen.
In der CH ist die Regelung etwas anders, siehe entsprechende Infoseite beim BAZL:

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest.
und weiter
Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
Art. 3:
Für Luftfahrzeuge nach Artikel 1 besteht kein Zwang, auf einem Flugplatz abzufliegen
oder zu landen.
Art. 17:
1 Wer ein Modellluftfahrzeug mit einem Gewicht bis 30 kg betreibt, muss stets
direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug halten.
2 Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg
ist untersagt:
a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder
militärischen Flugplatzes;
b. in Kontrollzonen (CTR), sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund
überstiegen wird.
Achtung, in der CH können noch kantonale Gesetze Vorschriften erlassen, da habe ich mich nicht eingelesen. Insgesamt: So schwer verständlich sind die Gesetze nicht, lest sie und dann wisst ihr es.

Spannend ist noch: Die Verordnung spricht von Fluggeräten unter 30kg. Art.17 Abs.2 ist nur für Modelle ab 0.5 kg. Das ergibt eine Lücke von 0-500g um mit Modellen über den Flugplatz zu donnern :D
 

FPVer

Erfahrener Benutzer
#48
Einer der schlechtesten Berichte die ich seit langen gesehen habe.
Ich finde es außerdem auch erschrecken das immer weniger "professionelle" Drohnenfilmer davor zurückschrecken über Menschen oder sogar über Menschenansammlungen zu fliegen, und damit ein große Risiko für alle eingehen, denn wenn etwas passiert, will ich mir die Folgen nicht vorstellen.
Ich fliege mittlerweile auch professionell aber ein "no go" ist das überfliegen von Menschen.
 
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wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#49
Also das mit dem Ordnungsamt war wohl ABSOLUTER BULL-SHIT die da auf HR verzapft wurden.

Hier mal die Antwort auf meine Anfrage beim zuständigen Amt:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX (bei mir ausgeblendet),
ich habe Ihnen einige Informationen von unserer Homepage beigeheftet. Vielleicht kann damit ein Großteil Ihrer Fragen beantwortet werden. Der zuständige Sachbearbeiter (Herr Pfeffer Tel. 0911 5270034 befindet sich bis zum 12.05.13 im Urlaub und ist am 13. wieder erreichbar, falls weiterhin Fragen bestehen sollten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen wenigstens ein bißchen weiterhelfen. Weitere Infos kfinden Sie auch unter:

http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31503.htm

Mit freundlichen Grüßen
Paul Meier
Regierung von Mittelfranken
-Luftamt Nordbayern-
--Flugschulen, Luftfahrtpersonal--
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
DEUTSCHLAND
Tel.: 0049 (0) 911 52 700 45
Fax.: 0049 (0) 911 52 700 52
E-Mail: [email protected]
www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Meine Mail war:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich in meinem Modellbau Hobby des öfteren mit einem ferngesteuerten Multikopter unterwegs bin wollte ich mich über die Notwendigkeit/Pflicht einer evtl. Aufstiegsgenehmigung informieren.

Bei einem telefonischen Gespräch mit Ihrer Behörde in 2012 wurde mir mitgeteilt, dass ich bei Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Modellbau Haftpflichversicherung, einem Abfluggewichtes unter 5KG und einer Erlaubniss des Grundstückbesitzers keine solche Aufstiegsgenehmigung benötigen würde.

Da aber nun am 24. April 2013 im Hessischen Rundfunk eine Sendung über sogenannte "Drohnen", womit unsere in dem Hobby benutzten Multikopter leider immer wieder missbräuchlich betitelt werden, gezeigt wurde und dort gesagt wurde:
ZITAT:
"Um auf die Drohnen-Problematik zu reagieren, hat der Gesetzgeber 2012 das Luftverkehrsgesetz geändert. Demnach ist das Hineinfliegen oder Überfliegen von Privatgrundstücken verboten. Viele Käufer der Drohnen wissen auch gar nicht, dass sie um überhaupt mit solch einem Fluggerät herumfliegen zu dürfen, eine so genannte Aufstiegsgenehmigung brauchen. "
Zitat ENDE.

Quelle:
http://www.hr-online.de/website/fer..._document_48169567&type=d&xtcr=2&xtmc=drohnen

Über eine Klarstellung der gesetzichen Vorschriften (laut Beitrag seit 2012), sowie eine genaue Vorgehensweise zum Erlangen einer solchen Aufstiegsgenehmiung würde ich mich sehr freuen, da ich diese ja, wenn nun gesetzlich für jeden Flug notwendig, beantragen müsste um mein Hobby weiterhin ausführen zu können.

Ich wohne in 97478 Knetzgau/Westheim und laut Informationen der LBA Website wären Sie für den Raum Unterfranken zuständig. Sollte dies nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen würde ich Sie darum bitten mir die korrekten Kontaktinformation zuzusenden.

Vielen Dank schon mal für evtl. Informationen und Klarstellungen.

Mit freundlichen Grüssen:
XXXXXXXXXXXXXX (hab meine Namen hier auch wieder ausgeblendet)
Angeheftete Dateien (leider kann ich aus irgend einem Grund hier keine PDF hochladen....nachdem ich sie als Anhang auswähle) waren folgende von deren Site:
25_291_Antragsunterl_Aufstieg_Flugmodelle.pdf
25_294_Antrag_Aufstieg_unbemanntes_Luftfahrtsystem.pdf
25_295_Antrag_Einzelerlaubnis_unbemanntes_Luftfahrtsystem.pdf
Anlage zum Antrag Flugmodelle über 25 kg.pdf
und
Antrag Flugmodelle über 25 kg.pdf

welche man ja laut seiner E-Mail auch auf deren in der Mail verlinkten Website finden kann.

Eigentlich eine Schande was HR da für einen SCH***SSSSSSSSSS verzapft.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#50
Einer der schlechtesten Berichte die ich seit langen gesehen habe.
Ich finde es außerdem auch erschrecken das immer weniger "professionelle" Drohnenfilmer davor zurückschrecken über Menschen oder sogar über Menschenansammlungen zu fliegen, und damit ein große Risiko für alle eingehen, denn wenn etwas passiert, will ich mir die Folgen nicht vorstellen.
Ich fliege mittlerweile auch professionell aber ein "no go" ist das überfliegen von Menschen.

Gebe ich dir vollkommen RECHT......
Leider gibts aber auch schon im Hobby-Bereich genug TBS-FREAKS die denken:
"Ach da passiert schon nix wenn ich mit meinem TRI über ein paar Menschen fliege..... ist doch nur ein harmloser TRIKOPTER"
und auch noch massig andere Aussagen wenn man diese "WANNA BE BLACK SHEEPS" darauf anspricht.... leider findet man bei denen keinerlei Einsehen oder Vernunft denn sie wollen ja COOL sein vor all den anderen.... aber wenn dann mal was passiert glotzen se dumm aus der Wäsche und versuchen sich rauszureden wie: "Hab ich nicht gewusst..... War keine Absicht.... War nicht mein Verschulden".
Aber dass manche dieser "WANNA BE BLACK SHEEPS" mit Ihren Aktion GROB Fahrlässig und VORSÄTZLICH handeln mit den von Ihnen veranstalteten "COOL-AKTIONEN" bekommen se leider nicht in ihren Kopf.
Ich hab schon so e inige Geschichten gehört, glesen und auch gesehen oder miterlebt und muss sagen dass ich mit solchen Leuten nichts zu tun haben will...
Klar kann man sagen:
"Ach lass se doch, die werden es auch noch lernen.... oder.... lass se doch, geht dich doch nix an.."
ABER:
Wenn solche Leute mit Ihren Aktionen die Öffentlichkeit auf uns, die wo dies als HOBBY zum Spass im LEGALEN BEREICH auasüben, lenkt und uns dadurch evtl. in nicht mal allzu ferner Zukunft das Hobby versauen könnten, dann gehts mich schon was an (und vielen tausenden anderen auch).
Kann es einfach nicht verstehen wie es manchen Leuten so egal sein kann ob man nun in einer ABSOLUTEN Flugverbots Zone fliegt,. auf oder in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen (auch wenn für kommerzielle Flieger ausser Betrieb... is nunmal immer noch ein Flugplatz) Treffen veranstaltet zum gemeinsamen fliegen...., über Menschenmengen fliegt ohne dass es einen selbst interessiert was evtl. passieren könnte....., über fremde Firmengelände fliegt ohne deren Genehmigung... usw usw usw

Ach ich hör jetzt auf, bevor ich mich noch mehr aufrege....

:popcorn:
 
#51
Also wenn ich weis was ich tuhe und ich ein redundantes System hätte, dann hätte ich kein Problem damit über ein Volksfest zu fliegen. Aber wie du sagst: Tri oder Nuri ist definitiv weder redundant noch sicher.

Ausreisser gibts wohl immer, die Frage ist bloss gefährden sie jemanden oder nicht...würde ich jetzt ein 20W UHF Auspacken und mit 5W 1,3Ghz übers Feld Bolzen wäre das zwar illegal aber noch kein Problem. Auf Sichtverbindung kannste pfeiffen, ein Spotter derreisst sowieso nix mehr. ABER wenn ich jetzt damit ihn Berlin zur Mittagszeit fliege dann ist das ein problem.

Ob sie jetzt das Hobby kaputtmachen oder nicht hängt wohl mehr vom Fernsehen ab. Denn sobald die es NEGATIV sehen wirds böse. Da die meisten Menschen aber keinen Peil haben, dass sie das Ding erschlagen kann finden sie es solange cool bis man es ihnen sagt. Also hoffen wir mal dass es so "problemfrei" für uns bleibt.

Summa Summarum meines wahnsinnig verquirlten geschriebses: Tolerierung von Übertritten im LR Bereich finde ich kein Problem, aber den Missbrauch natürlich. Was ausser Diskussion steht ist natürlich dass der Fernsehbeitrag nur zur Hetze gemacht wurde.
Aber wie schon damals in nem anderen Forum als andere Sender auch solche TOP Beiträge zum Paintball gebracht haben: Totstellen und gut ists
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#52
Also ich denke auch man sollte "Illegales Equipment" und "Unverantwortliches Verhalten" nicht in einen Topf werfen das ist wie "Alle Deutschen sind Nazis"

YAY Godwin's Law !!
 
Erhaltene "Gefällt mir": jreise

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#53
Mich würde mal eine Umfrage interessieren "Wer von Euch fliegt wirklich legal?", mit Bild von der Ausrüstung, auf der man die verwendeten Komponenten erkennen kann, incl Bodenstation und der zwei RC-Sender die im L/S Verbund funktionieren. Einen Nennung des (für den Flug verantwortlichen) Spotters (oder ein Foto auf dem der Arme zu erkennen ist) würde die Angaben komplettieren.

lg Ferdl
 

gervais

Ich brauche mehr Details
#54
Fragt euch doch lieber mal, woher der ganze Medienrummel kommt.

.....der Youtube Klick ist wichtiger, als das gemeinsame Hobby.

Und fragt euch mal, wer sich laufend in den Medien prostituiert. Da ist doch klar, das eben immer wieder solche schlecht recherchierten Berichte auftauchen.
Wie wahr. Wenn ich in einem Forum ein stolz präsentiertes und natürlich beklatschtes Video (Überflug einer Kirche in der Kölner Innenstadt) eines Erwachsenen (!) sehe, der sich zwei Tage noch zuvor völlig ahnungsfrei über Flugzeiten 2 Minuten gewundert hat, wünsche ich fast mir ein Phantom /GoPro Verbot....obwohl ich über diesen Vogel zum Hobby gekommen bin. Wegbereiter für eine strenge Gesetzgebung, die dann natürlich die falschen trifft.
 

nique

Legal-LongRanger
#55
Mich würde mal eine Umfrage interessieren "Wer von Euch fliegt wirklich legal?"
Du könntest auch fragen, wer fährt auf der Strasse nie schneller als erlaubt...

Der Vergleich zur Strasse kann in mehreren Bereichen gut angewendet werden:
Wenn ich im Auto ein Chiptuning oder gar einen anderen Motor habe, der nicht eingetragen ist, riskiere ich eine Busse weil nicht Gesetzeskonfortm. Das gleiche dürfte mit der zu hohen Sendeleistung sein.

Nun kann ich mit einem völlig legalen Auto bei uns mit 40 (bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50) vor dem Bahnhof durchfahren und werde gebüsst. Nicht wegen übersetzter Geschindigkeit sondern wegen (vorsätzlicher!) Gefährdung Dritter, Unverhältnismässigkeit. Dabei muss ich nicht mit einer Busse (wegen Ordnungswiedrigkeit) rechnen, sondern gleich mit einer Anzeige.

Wer also Mindestabstände zu Personen nicht einhält, kann Ärger kriegen, und da spielt die Legalität des Fluggeräts erst mal eine nebensächliche Rolle. Da wird es noch kaum Urteile geben, weil wenig Fälle. Daher möchte ich sicher nicht der erste sein, an dem ein Gericht die Frage kärt, was den eine "unverhältnismässige Näherung Dritter eines Modellflugzeugs" bedeutet und wann eine "vorsätzliche Gefährdung Dritter durch ein Modellflugzeug" vorliegt.

Und wenn so etwas geschieht, wird ein Gericht sicherlich auch Entscheide der "bemannten Fliegerei" zuziehen. Denn auch mit einem grossen Heli sollte ich nicht einfach so über Menschenmengen fliegen - abgesehen vom Lärm und Wind.

Wir sollten uns daher nicht wichtiger nehmen als die reale Fliegerei oder der Strassenverkehr. Ich rechne damit, dass Vorfälle gleicher Art gleich behandelt werden, wobei einzig das Gefährdungspotential und somit das Strafmass tiefer ausfallen dürften.

Dürfte also auch spannend sein, wenn einer noch Vorfälle (D - CH - A) kennt aus der realen Welt - wie z.B. die rote Platz Landung in Moskau... Was passiert da bei unseren Gesetzen?
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#56
Was ich damit sagen wollte ist, man kann mit dem Auto legal fahren, passiert am Tag unzählige Male, kann man auch legal FPV fliegen (also nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch)?


lg Ferdl

P.S.: 1000kg mit 50km/h vs 1kg mit 50km/h
 
#57
Also in einem Punkt wird es gewiss hapern....
Es ist schlicht und einfach unmöglich, ständig einen Begleiter bei sich zu haben der:
- Immer Zeit hat
- Zuverlässig ist
- Fliegen kann
- Ein ausgezeichnetes Reaktionsvermögen besitzt
- überhaupt Interesse daran hat zu helfen
- etc.

Diese Tatsachen dürften wohl kaum dementiert werden. Wenn man sich wirklich zu 100% an alles hält, kommt man vielleicht noch 10 Mal im Jahr zum Fliegen. So wird fast Jeder zu Kompromissen gezwungen.
Angesichts Dessen macht es Sinn, sich in abgelegene Gebiete zu begeben, damit diverse Risiken minimiert werden können.

lG
Markus
 
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FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#58
@Sunshadow8
... und der verantwortlich für den Flug ist (er ist der Lehrer, wenn es kracht ist er dran, nicht der FPV-Pilot) ...

lg Ferdl
 

Peter Pan

Phantomisiert
#60
(Überflug einer Kirche in der Kölner Innenstadt) eines Erwachsenen (!) sehe
Jau, das hat mich auch "beeindruckt".
Ebenso das wahnsinnige Video rund um den Colonius, den Fernsehturm. Der ist 266m hoch und auf dem Video deutlich höher überflogen worden.

Wie man so über die Stadt und die meist befahrene Allee in Köln fliegen kann und glaubt keinen Menschen zu gefährden, ist mir ein absolutes Rätsel. Das dann aber auch noch per Video der Welt zu zeigen ist schon recht dreist...
Ich verlinke das absichtlich nicht hier.

Kein Wunder, wenn die Ordungsbehörden genervt sind von so was und die Vorurteile gegen FPV Flug fleißig befeuert werden.

PP
 
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Erhaltene "Gefällt mir": BoxSon
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FPV1

Banggood

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