Also ich muss nochmals betonen, dass ich für die CH spreche. Ich kenne das deutsche Recht nicht.
Wenn die Frist der 17. ist, ist der 17 die Frist. Und wenn sie am 17. auch 5 Minuten vor Feierabend das Schreiben erhalten, ist die Frist eingehalten (streng genommen gilt 24:00). Das heisst, am 17 dürften sie die Sendung noch gar nicht zurücksenden!
Und das ist schon so, wenn der Brief eingeht, dauert es eine definierte Zeit, bis das Wissen am "richtigen" Ort ankommt. Wenn ich nach "Treu und Glaube" (wie wir es in der CH nennen) arbeite, würde ich aus dem Grund die Sendung auch noch nicht am 18. retournieren.
Die Beste Chance hast Du in der Tat mit dem Einschreibenachweis. Wenn nicht, könntest Du mit Briefdatum (und wieder Treu und Glaube) argumentieren und den Briefstempel des Umschlags verlagen (was vermutlich nicht möglich ist und eine Beweismittelvernichtung zu deinen Ungunsten darstellt). Somit wurde dir die Möglichkeit des Beweises einer Sachlage verunmöglicht. Im Streitfall sollte das zumindest nicht zu negativ für dich sein - je nach Leumund ;-)
Aber: Streitfall! Den wird es nicht geben, wenn es "nur" um einen Schaden von 30€ geht. Die Firma wird vermutlich sagen: Pech gehabt, bestell nochmal und zahle halt wieder Port. Du wirst das kaum vor den Richter bringen. Der würde sicherlich irgend etwas finden und nicht darauf eintreten.
Du solltest der Firma aber dennoch "einheizen", damit Du genau gleich verfahren kannst, falls sie dir noch eine Rechnung senden für Bearbeitung und Zurücksenden... Also Forderung aufsetzen und schon jetzt klar machen, dass du für die Rücksendung keine Auftrag gegeben hast. Immer wichtig sind Formuliereungen wie "... wie ich Ihnen mit Schreiben vom x.y fristgerecht mitgeteilt habe..." Und da eben das Wort fristgerecht.
Naja, Geld abschreiben und sie mit Schriftverkehr beüben. Dann haben sie für ihre Kohle wenigstens auch Aufwand gehabt. Und wenn das alle machen, ändern sie vielleicht auch mal ihr Geschäftsmodell....