ZDF-Bericht "Blick in Nachbars Garten: Drohnen für jedermann"

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Der_Michel

Älterer Flugschüler
#41
Es fühle sich jetzt bitte niemand angesprochen!

Ich bin der Meinung, dass der ältere Herr sehr wohl ein komisches Gefühl haben darf, wenn ein Kopter mit Kamera bei Ihm vor dem Balkon rumturnt. Er hat auch in der Folge nicht die Gesamtheit der Multikopterpiloten verdächtigt ihm nach zu spionieren.
Ich fühle mich durch den Beitrag nicht einmal im Ansatz angegriffen und auch sonst niemand, den ich kenne, wird angegriffen oder diffamiert. Schliesslich bewegen wir uns doch alle im gesetzlichen Rahmen oder ............

Vielleicht sollten wir alle diejenigen mit Missachtung strafen, die sich nicht an die Regeln halten und dort fligeen und filmen, wo es nicht erlaubt ist oder durch die Betroffenen sanktioniert wurde. Das sind diejenigen, die uns den schlechten Ruf einhandeln. Am Ende braucht es nur ein paar solcher Beiträge, um aus dem Fehlverhalten einzelner alle Modellflieger an den Pranger zu stellen.

Michael
 
#42
Und was das Fliegen in der Walachei angeht: im Prinzip hat der eifrige Aufpasser nicht ganz Unrecht. Wenn du nämlich nicht die Erlaubnis des Grundstückeigentümers hast, darfst du da nicht so einfach und ohne weiteres fliegen. Wenn wir aber beispielsweise beim Stammtisch in Wesel fliegen, dann ist das was Anderes. Solange wie wir über den Flächen der Chefin fliegen, hat kein Nachbar was zu quaken. Aber genau da haben wir eben auch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers.
Meines Wissens bezieht sich das nur auf das Starten und Landen, für den Überflug braucht man keine Genehmigung des Grundstückseigentümers. Theoretisch ist man dann schon aus dem Schneider, wenn man auf dem (öffentlichen?!) Feldweg startet und landet. Allerdings sollte man beim Überflug natürlich auch den gesunden Menschenverstand nutzen, Menschen, Vieh usw. sollte man natürlich nicht oder in entsprechender Höhe überfliegen. Erlaubnis vom Eigentümer ist natürlich immer besser, aber den muss man erst mal ausfindig machen.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#43
Hast Du die Erlaubnis des Eigentümers angefordert (Gemeinde, Land, Bund)?

Macht Euch doch nicht ins Hemd wegen dem Bericht, war nicht der erste und wird nicht der Letze sein.

lg Ferdl
 
#44
Auf wen war deine Frage bezogen Ferdl? Wenns um die Feldwege geht, die sind in den meisten Fällen im Besitz von Gemeinde, Land, Bund und als Bürger steht es allen frei diese zu nutzen, dafür braucht es keine gesonderte Genehmigung (ausser es ist anderweitig geregelt (z.B.StVo)).
Prinzipiell gebe ich dir Recht, die reisserische Berichterstattung ist natürlich immer ärgerlich, wenn man selbst zu den Betroffenen gehört. Leider sind die Menschen nunmal so. Wird sich wahrscheinlich nie ändern.
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#45
Hallo

In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.
Dann gibt bei fast allen Gemeinden eine Feldwegesatzung
Für Feldwege / Forstwege / Wirtschaftswege ergibt deren Nutzung schon aus der Bezeichung
Eine freie Nutzung wird zwar oft geduldet aber ein Recht dazu gibt es nicht.
Würde man von Amtswegen den Modellflug erlauben bedarfs dies einer Nutzungsänderung.
In Deutschland ist halt alles kleinlich geregelt
 
#46
Mag ja sein, dass in DE alles geregelt sein will, aber teilweise ist das auch einfach nur so geregelt, das alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist. Deine Zitate (aus Wikipedia) beziehen sich, wenn ich den Kontext beachte hauptsächlich auf die Nutzung mit Fahrzeugen. Spazieren oder so muss, soweit ich das überblicke, explizit verboten sein. Auch Privatwege müssen als solche durch Schilder kenntlich gemacht sein, ansonsten ist das Betreten nicht verboten. Die "Nutzung" für den Modellflug würde ich jetzt mal dem Spazieren gleichstellen, schliesslich geht es bei den ganzen Regularien darum, ob man da HIN darf. Was ich dann dort mache, laufen, sitzen, auf einem Bein springen oder halt ein Modellflugzeug starten und landen ist egal, wenn nicht anderweitig geregelt.
Zumindest verstehe ich das so...

Hier mal ein Ausschnitt aus der hiesigen Feldwegeordnung
§ 4 - Zweckbestimmung
(1) Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen und
gärtnerisch genutzten Grundstücke sowie dem Zugang zu den entsprechenden im Außenbereich gelegenen Betrieben. Darüber hinaus werden die Feldwege zum Zwecke der Naherholung als Fuß- und Radfahrwege genutzt.
Ist bissl Auslegungssache denke ich....
 
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Twinstar-Klaus

Erfahrener Benutzer
#47
Also ich kann nur sagen das solche Berichte nicht schön sind und auch für
Unser Hobby nicht förderlich.....
Aber 95 % der Passanten die ich bis jetzt getroffen habe egal ob alt oder Jung sind
Sehr aufgeschlossen für unser Hobby !
Und so lange mache ich mir keine sorgen über solche Berichte.
 

nique

Legal-LongRanger
#48
Hi, ein Beitrag mehr, der uns nicht hilft - absolut einverstanden. Doch wir sollten damit leben lernen.

Erlaubt mir einen Abstecher in ein anderes Gebiet mit demselben Problem. Ich bin früher Autorennen gefahren. Legal mit Lizenz auf gesperrten Strassen an bewilligten Veranstaltungen. Mit einem Auto, dass auch eine Strassenzulassung hat. Und mangels Budget bin ich dieses Auto auch auf im normalen Strassenverkehr gefahren. Da gab es genau die gleichen Reaktionen wie viele von Euch hier aus eigener Erfahrung berichten. Immer diese Raser im Strassenverkehr. Egal ob ich fuhr oder parkte - ich war der Verkehrsrowdy. Das einzige was hilft, wie hier auch viele schön beschreiben: Aufklären. Warum fahre ich rennen, warum ist dasselbe Auto auch auf der Strasse, wie ist das Gesetzt ist dabei sehr wichtig. Und da sollten wir uns gut auskennen.

In der CH ist es so, dass sobald was in der Luft ist, das Luftfahrtgesetzt zuständig ist. Und das regelt, dass wir sehr wohl über dem Nachbargrundstück drüberfliegen dürfen. Da gibt es keine Mindestflughöhen oder Überfluggenehmigungen. Klar gibt es dann noch in der Verfassung (höheres Gewicht) den Schutz der Privatsphäre (und eben entdeckt, die Kunstfreiheit).

Wenn ich also beim Nachbarn rumdüse, darf ich das grundsätzlich. Ist also kein Offizialdelikt und wird nicht von Amtes wegen verfolgt. Somit muss Klage eingereicht werden und wenn diese Aussicht auf Erfolg haben will, gehören Beweise dazu. Der Kläger muss also beweisen, dass seine Privatsphäre missbraucht wurde. Anschliessend wird ein Richter eine Güterabwägung durchführen und die Sache ist beendet. Wie weit das geht, dürfte in der Rechtssprechung klar sein, es gibt sicherlich schon genug Stalker-Urteile und ähnliches. Wenn also sowas nicht bewiesen werden kann (weil ich ohne Cam fliege, oder nur einmal über das Grundstück geschwenkt habe), ist also auch nicht mit einer Verletzung der Privatsphäre zu rechnen.

Naja, sorry, viel geschrieben. Fazit: Legt euch ein paar gute juristische Redewendungen zu und habt die einschlägigen Gesetze markiert dabei, dann könnt ihr Fragen oder Verunglimpfungen auf dem Platz klären - auch gegenüber den vielleicht aufgescheuchten Ordnungshütern. Die merken dann, dass sie es mit jemandem zu tun haben, der informiert und vorbereitet ist.

Und zum Schluss noch ein Tip aus dem Rennsportbeispiel: Bei jeder Kontrolle ist man natürlich draussen und es wird penibel alles doppelt geprüft - bin ja ein Raser, also muss am Auto was illegales sein. Sie suchen so lange, bis sie was haben. Daher: Immer freundlich sein und etwas einfach zu findendes Illegales am Auto haben. Bei mir: Nicht korrekt angebrachte Strassenschilder. Fazit: 20 CHF weg, dafür sucht der Typ nicht länger und ich kann schneller nach seiner Standardleier weiterfahren. Übertragen: "Aber das nächste Mal hat ihr Spotter die Funke in der Hand".
 

nique

Legal-LongRanger
#49
Die "Nutzung" für den Modellflug würde ich jetzt mal dem Spazieren gleichstellen, schliesslich geht es bei den ganzen Regularien darum, ob man da HIN darf.
Da wäre ich eben auch für D nicht sicher. Warum ist ein Flugobjekt mit einem Spaziergänger gleichgestellt? Dann müsste es eine definierte Höhe geben, ab welcher es nicht mehr als "hingehen" definiert. Sonst hätte ja jeder bemannte Flieger und Heli ein Problem. Dann könntest Du ja die Lufthansa auch einklagen die in 8000m über dein Haus fliegt.

In unseren CH-Gesetzen haben wir immer einen Geltungsbereich, der genau definiert, wann, für was/wen das Gesetz gilt.

Also, du willst ja nicht da HIN, sondern überfliegst den Weg "nur". Zufällig in der gleichen Richtung wie der Weg verläuft...

Somit: Welches Gesetzt gelangt zur Anwendung und welche Rechte Anderer könnten dadurch eingeschränkt sein (ev. aus anderen Gesetzen)?
 

nique

Legal-LongRanger
#50
Etwas Off-Topic: D-Luftrecht

Also, ich hab auch was aus dem D-Recht: Luftverkehrsgesetz

Nach §1.2.9 sind unsere "Objekte" Flugmodelle und somit Luftfahrzeuge. Zur Not hilft auch die Aufzählung 11, wenn man 30m über Grund schafft ;)

Und daher gilt in §1.1 "Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei". Ok, es gibt noch Einschränkungen. Doch was mir da fehlt ist, dass die Länder nicht befugt werden, Gesetzte über den Luftraum zu erlassen. Wie ist das in D dann geregelt? Auf welcher Rechtsbasis darf ein Land dann andere Bestimmungen machen (wie in anderen Threads zu lesen)?

Lest dann auch noch genau §25! Da ist die Genehmigung für Start und Landung vom Grundstückeigentümer/Berechtigten drin. Vom Überflug (welcher Höhe auch immer) steht nichts, respektive in §26 dann das Luftsperrgebiet (hehe, kann der Nachbar ja erwirken...).

Noch wichtig bei einem Absturz §25.2: "Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern". Ihr könnt also euer Luftfahrzeug immer bergen, sonst holt ihr mal die Polizei!

Dann erlässt noch das Bundesministerium für Verkehr... Vorschriften für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Da dürfte es ev was über die minimale Flughöhe geben. Wobei wohl kaum ein Copter einen zu hohen dB Wert erzeugen wird... (§32.15)

Cool noch: Eure Groundstation gehört ebenso zum Luftfahrzeug (§1.2 letzter Satz) :D

Also, druckt euch das Teil aus und markiert die Highlights.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#51
Also ich kann nur sagen das solche Berichte nicht schön sind und auch für Unser Hobby nicht förderlich..... Aber 95 % der Passanten die ich bis jetzt getroffen habe egal ob alt oder Jung sind Sehr aufgeschlossen für unser Hobby ! Und so lange mache ich mir keine sorgen über solche Berichte.
Hallo Klaus, Im Nachhinein einer der wohl besten Beiträge hier im Forum . . . Erlich gesagt kenne ich auch keinen "Dummschwätzer", welcher mich bis jetzt "belästigt" hätte . . . Aber dennoch, das "Allheilmittel" ZDF sollte sich mal entscheiden . . . (Viele Grüße an "Neues aus der Anstalt" :)). . . und hier nicht auf "Kleinvieh" herumtrampeln . . . VG von Micha
 
Zuletzt bearbeitet:

nique

Legal-LongRanger
#52
Hehe, habe wohl Blut geleckt... Hier noch was zur Begrenzung des Eigentums aus dem BGB. Ich kann zwar lesen, aber das ist doch etwas speziell geschrieben ;)

Mein wohl, dass der Luftraum zum Eigentum gehört wenn der Eigentümer entsprechende Interessen hat. Das würde für eine Mindestflughöhe vom Sichtschutz sprechen. Oder ev. auch um sicher zu sein der Distanz, mit welcher man mit einer Cam noch ein Gesicht erkennen kann (das wendet dann wohl ZDF an).

Also Fragt dann doch mal die Herren, nach ihren Interessen und klärt so die bewilligungsfreie Überflughöhe ;)
 

wolkenloser

Erfahrener Benutzer
#53
Das luftverkehrsgesetz isst ein guter Ansatz. Ich denke die Situation ist aber völlig anders zu bewerten wenn Eine Kamera im Spiel ist. Und genau dss ist es ja worüber sich alle so aufregen. Um das fliegen geht es dabei ja nur nebensächlich. Trotzdem werde ich den Tip mal befolgen und den Ausdruck vom Luftfahrtgesetz zu meiner Ausrüstung legen.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#54
@nique
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass es diesen Blödsinn in D tatsächlich gibt, bin mir aber nicht sicher . . .
Wer kennt die Antwort?

LG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
#55
@nique

.....wegen; je nach Interessen des Eigentümers. Dann könnte jemand theoretisch den Luftraum bis zur Stratosphäre beanspruchen.....da müsste noch ne Klausel zu finden sein.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#56
Das luftverkehrsgesetz isst ein guter Ansatz. Ich denke die Situation ist aber völlig anders zu bewerten wenn Eine Kamera im Spiel ist. Und genau dss ist es ja worüber sich alle so aufregen. Um das fliegen geht es dabei ja nur nebensächlich. Trotzdem werde ich den Tip mal befolgen und den Ausdruck vom Luftfahrtgesetz zu meiner Ausrüstung legen.
. . . die Cams sind mittlerweile so klein, diese Dinger sieht man am "UFO" gar nicht mehr . . . Fliege ich meinen Hubi, Segler, 3D Flieger, Copter oder von mir aus fliegende Schubkarre OHNE Cam um die Ecke, bin ich trotzdem per "Mediendefinition" ein Spion oder Spanner :) . . . Dank dieser idiotischen "Berichterstatter" . . .

Aber genug des Frustes, morgen bin ich wieder auf dem Feld . . .

Tschüssi, Micha
 
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nique

Legal-LongRanger
#57
Hihi, jetzt wirds ja immer besser. Es gibt in der Luftvo in §6 die Sicherheitsmindesthöhe von 300m, die nur für Start und Landung unterschritten werden darf. Für Flugmodelle ist da keine Ausnahme zu erkennen...

Naja, und dann dürfen nur in den Zonen E, F und G geflogen werden, wobei ich zur Zone E Widersprüche gefunden habe. Ohne E wäre eine maximale Flughöhe von 2500 Fuss, also 762m über Grund. Ist das noch im Sichtbereich??? Gut ist schon spät, so höre ich auf. Für den Modellflug fehlt da wohl noch was und darum gibts auch Probleme und negative Presse.

Darum nochmals, nehmt die Gesetze mit. Ein Club hat eine tolle Zeichnung der Lufträume publiziert, nehmt die auch gleich mit und prüft mit der ICAO-Karte, wo ihr fliegen wollt und was dort gilt.

Ach so, die Luftvo in §6 regelt auch die Mindestflughöhe über Städten und Anderem.
 

nique

Legal-LongRanger
#58
je nach Interessen des Eigentümers. Dann könnte jemand theoretisch den Luftraum bis zur Stratosphäre beanspruchen.....da müsste noch ne Klausel zu finden sein.
Du hast die Klausel selbst beschrieben. Es geht um das Interesse. Was kann das Interesse sein, den Luftraum über dem eigenen Grund zu sperren? Eine Sperrung per se ist kein Interesse und ist entgegen dem §1.1, dass der Luftraum grundsätzlich frei ist. Also muss ein Eigentümmer höhere Interessen nachweisen, um den Luftraum zu sperren. Da kommt mir nur die Möglichkeit der Gesichtserkennung von Kameras in den Sinn.

Oder übel wäre, wenn wirklich die 300m der Sicherheitsmindesthöhe gelten würde...
 

heimwolf

Naza-Schweber
#60
Ach Leute,
ist ja schön, dass hier rege diskutiert wird (ich lese viel und gerne im FPV Forum) aber es driftet mal wieder etwas ab.
Wir fliegen Modellflugzeuge (im Gegensatz zu UAV- Unmanned Arial Vehicle, ab 5kg Abfluggewicht). Das ist klar abgegrenzt, ich finde die genaue Stelle gerade nicht, gab es aber schon öfter, auch hier.
Zur Nutzung ist der freie Luftraum bis 150m freigegeben (Luftraumkarten wurden ja schon erwähnt).
Nicht über Ortschaften, Menschenansammlungen, in Flughafennähe oder nahe militärischer Einrichtungen.
Start und Landung von Privatgelände mit Genehmigung der Eigentümers oder von öffentlichen Wegen (ausser die Gemeinde untersagt dieses).
Im Zweifelsfalle einfach mal nett den Bürgermeister fragen.
Bitte Details mal selbst googeln, ich muss gleich in die Heia.
Ach, wenn der Copter kommerziell genutzt wird gelten ganz andere Regeln (Aufstiegserlaubnis).
Und was unsere scheiss GoPros angeht, es gibt eine Freigabe, Öffentliche Plätze, Landschaften, Gebäude... zu Filmen(Fotografieren).
Erst wenn das Recht am eigenen Bild oder die privatsphäre verletzt werden, greift ein Verbot.
Und da kommt dann wieder das Verbot über Ortschaften zu fliegen.
Also kein Problem für 99% von uns.
Und ja, ich habe mich auch schon mit DMO darüber unterhalten und die sehen das recht entspannt, wenn die grundsätzlichen Regeln eingehalten werden.
Gute Nacht, Dirk
 
Status
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