Nachweis über den sicheren Umgang mit dem Multikopter (gewerblich)

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Nicht offen für weitere Antworten.

Rene

Erfahrener Benutzer
#41
Nein es war nicht bei einem anderen Amt sondern direkt da wo er den Antrag gestellt hat. Er wurde dann " eingeladen" und musste alles vor der Bearbeiteten und einem Kollegen "vorfliegen".
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#43
Du brauchst:

- die gewerbliche Copter Haftpflicht
- den Nachweis über den "sicheren" Umgang mit dem Copter (praktische Einführung von Hersteller, Mitgliedschaft in einem
Modellflugverein mit praktischer Erfahrung , etc.....)
- restlichen Papierkram

Wenn du das hast, wirst du die AE auch bekommen, wenn nicht, ja dann halt nicht.

Gruß

xp0wer
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#44
Nach der neuesten Aussage der Behörden BMVBS und der Landesluftfahrtbehörden (siehe Artikel auf Seite 2 der Community Startseite) reicht ein Pilot alleine nicht mehr aus, da eine Schüler-Lehrer Verbindung und ein zweiter Pilot im Lehrer-Modus zwingend gefordert wird.

Also braucht auch dieser eine gewerbliche Genehmigung / Ausbildung / Nachweis und muss bei jedem Flug dabei sein.

Logischerweise werden besonders für gewerbliche FPV-Flüge, die oft in der Nähe von Straßenverkehr, Bahnlinien, und Orten mit Publikum etc, stattfinden, strengere Regeln gelten als für Modellpiloten die weitab auf dem Feld auf ihrem Modellflugplatz ihrem Hobby nachgehen und in ihrem Verein meist auch noch einen Flugleiter dabei haben.

jürgen
 
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Mischamick

Erfahrener Benutzer
#45
Hey,
das ist glaube ich nicht ganz richtig..

Zitat:
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften
Also braucht (sofern es jetzt nicht explizit an anderer Stelle gefordert wird) nur der auf Sicht fliegende Pilot entsprechende Vorraussetzungen da er der verantwortliche "Steuerer" ist. Ganz ähnlich wie in der Fahrschule oder auch bei der Flugausbildung, der Verwantworlichte hat den Schein, der Schüler nicht.
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#46
Genau so ist es.
Der auf Sicht fliegende Pilot ist der " Lehrer " und der mit der FPV- Brille der " Schüler ".

Also braucht der gewerblich mit Videobrille fliegende Pilot einen Lehrer auf Sicht.
Ohne einen zweiten Piloten und die geforderte Schüler-Lehrer Verbindung dürfte ein gewerblicher FPV-Flug genauso illegal sein, wie ein Hobbyflug.

Jürgen
 
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xp0wer

Erfahrener Benutzer
#47
Keine Ahnung ob Lehrer und Schüler Versicherung und AE beide brauchen.
Aber die wenigsten gewerblichen Piloten fliegen fpv. Meist nur wenn's besonders hoch geht oder Strecke zurückgelegt werden muss (Film) , aber das sind nicht die größten Einsatzgebiete
Gruß

Xp0wer
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#48
Genau so ist es.
Der auf Sicht fliegende Pilot ist der " Lehrer " und der mit der FPV- Brille der " Schüler ".

Also braucht der gewerblich mit Videobrille fliegende Pilot einen Lehrer auf Sicht.
Ohne einen zweiten Piloten und die geforderte Schüler-Lehrer Verbindung dürfte ein gewerblicher FPV-Flug genauso illegal sein, wie ein Hobbyflug.

Jürgen
Also wenn es hier um eine Aufstiegsgenehmigung geht, dann kann ich zumindest für NRW sagen, dass dazu nichts in den Fomularen steht, d.h. vom Spotter ist dort nirgends die Rede. Aber bei der Aufstiegsgenehmigung geht man ja auch nicht von FPV aus. Eine Aufstiegsgenehmigung mit FPV-Flug gibt es nicht! Gewerbliches FPV gibt es auch nicjht. Wer eine Aufstiegsgenehmigung hat, darf damit niemals FPV fliegen, sondern nur einen Kontrollmonitor mit FPV haben, um damit den Bildausschnitt zu wählen. Die Sicht zum Modell muss die ganze Zeit bestehen.

Also bitte nicht FPV und Aufstiegsgenehmigung vermischen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#49
brand hat recht.
FPV gibts gewerblich NICHT.

Ein gewerblicher flug geschieht immer auf sicht.
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#50
Es geht mir mit dem Hinweis nur darum, einmal drauf aufmerksam zu machen, das uns die zuständigen Behörden nicht aus Unwissenheit im Regen stehen lassen.

Es hätte schon längst eine RegelAnpassung geben müssen, bevor die ersten RTF FPV Copter auf den Markt kommen.

Erstmal in Mengen verkaufen und dann verbieten ist wohl nicht im Sinne der Community.


jürgen
 
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Flitzi75

Erfahrener Benutzer
#52
Hi,

ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich habe die AE beantragt aber noch keinen Nachweis liefern können. Ich wurde heute freundlich dazu angerufen, das sie dazu einen Nachweis benötigen. Evtl. vom Hersteller. Klar könnte ich jetzt nach Dresden fahren und vor fliegen. Aber ehrlich, so richtig Bock habe ich dazu nicht. Einen Modellflugverein haben wir hier auch, die nehmen aber keine Mitglieder mehr und ich darf als nicht Mitglied nur 3 mal im Jahr auf ihrer Wiese fliegen. Ich habe jetzt ca. 10h Flugstunden, mehr wird es dieses Jahr sicher nix werden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wann kann man fliegen. Hier im Thema ging es ja jetzt auch viel über Versicherung. Im Manuellen Modus bin ich auch geflogen, kann landen, Starten, 8ten fliegen. Wer gibt mir den Nachweis?

Was ich nicht verstanden habe, beim vorführen, Akku alle? Er stürzt ab? Fernbedienung Fail-Safe, klar geht, ist doch aber die Technik die dann gehen sollte. Senderausfall= Fail-Safe oder was ist da zu verstehen?

Danke!

Gruß Flitzi
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#55
Ob deine Flugskills fürs gewerbliche Fliegen reichen, will ich jetzt nicht diskutieren.

Was anderes als einen Modellflugverein zu fragen, direkt Vorzufliegen oder vielleicht auch ein Video vom Fliegen zu machen wird dir bei einem Selbstbau Copter wohl nicht übrig bleiben. (Video akzeptieren aber auch längst nicht alle)

Gruß

xp0wer
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#56
Hier ein kleiner Auszug aus den Anlagen der Aufstiegserlaubnis.
Es steht weiterhin drin das nur RC Telemetriefunkanlagen verwendet werden dürfen.
 

Anhänge

Flitzi75

Erfahrener Benutzer
#57
Flieg im manual mode rückwärts (heck voraus) achten, dann musst du keine sorgen mehr vor dem vorfliegen machen...
Danke für die Antwort. Da weiß ich wo ich weiter üben kann.

@Amadeus, so wie ich informiert war, benötigt man auch eine Aufstiegserlaubnis, wenn man den Copter gewerblich einsetzten möchte und gekauft hat aber noch übt.

Wie viele Sunden sollte man den Deiner Meinung nach fliegen bis man es kann? Wenn manche schreiben sie fliegen schon Jahre, ist das auch keine Angabe. Es gibt "Opas" die fahren schon Jahre Auto...


Gruß Flitzi
 
#58
Wie viele Sunden sollte man den Deiner Meinung nach fliegen bis man es kann?
Es gibt sicher nur ganz wenige Piloten, die nach 10 Flugstunden ihr Gerät wirklich beherrschen, das meinte amadeus. Das Können kann man nicht an Flugzeit festmachen, eher am Beherrschen von Flugfiguren. Wenn du gewerblich fliegen willst, ohne eine Gefahr für die Umwelt zu sein, solltest du z.B. sicher Nase voraus Achten fliegen und vor dir in jeder Nasenposition schweben können, dabei die Höhe konstant halten. Das ganze natürlich ohne GPS-, Kompass- und Barounterstützung.

Das ist nur meine private Meinung. Ich weiss, dass viele Gewerbliche das nicht mal ansatzweise hinkriegen, leider. Bei der explosionsartigen Vermehrung von gewerblichen Kopterfliegern würd ich mich aber einfach sicherer fühlen, wenn ich wüsste, dass so ein Skill verlangt und auch geprüft wird.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#59
Rene, ich weiß nicht wo das steht.Zeig mir doch mal den Abschnitt, das ich in meiner AE suchen kann.
Bei meinem Antrag wurde ich auch gefragt, was ich an Flugerfahrung vorweisen kann. Ich sagte ihm das ich seit Jahren RC-Hubschrauber fliege und ebensolange in einem Modellverein bin. Das hat ihm gereicht.
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#60
Ich komme auch aus Niedersachsen, und habe gerade meine Aufstiegserlaubnis bekommen. Wegen des Flugnachweises habe ich bei einem Verein in der Umgebung nachgefragt. Da durfte ich dann vorfliegen, und der Vorstand hat mir die Bescheinigung ausgestellt. Kleine Spende in die Vereinskasse und es war alles paletti. Ansonsten gibt es Kurse in denen was auch immer vermittelt wird, und mit der Teilnahmebescheinigung ist die Luftfahrtbehörde dann wohl auch einverstanden. Ich bekam von dem Anbieter gerade eine Mail, die ich hier mal einfüge:

Hallo Kopter-Freunde,

aufgrund wiederholter Nachfragen haben wir uns entschlossen, Ende November
einen zusätzlichen Schulungstermin anzubieten:

Wann: Samstag, 23.11.2013 / 14h - ca. 18h
Wo: Essen (genaue Adresse wird noch bekanntgegeben)

Inhaltlich wird es insbesondere um die folgenden Themen gehen:
- Start, Flug und Landung des Kopters
- Flugverbotszonen
- Wartung & Pflege
- Notfallverhalten
- Aufstiegsgenehmigung
- Versicherungsfragen

Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme, die
auch von den zuständigen Landesluftfahrtbehörden als Flugkunde-Nachweis
akzeptiert wird. Die Kosten für das Seminar liegen bei 199 EUR pro
Teilnehmer (inkl. MWSt.).

Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen möchten, bitte ich Sie um eine
verbindliche, formlose Anmeldung per E-Mail. Bitte nennen Sie uns Ihre
Kontaktdaten, Adresse und Anzahl der Personen, mit denen Sie teilnehmen
werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!

Beste Grüße,
Alexander Matijevic
_______________________________

Dr. Alexander Matijevic
Hauptstr. 23
38539 Müden
Tel.: 05375 / 982 1945
eMail: [email protected]
 
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