Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Also ich entnehme dem Gesetzestext,...oder wie man unausgegorene Durcheinander nennt, dass mann innerhalb der 500/150 Meter auch filmen darf wenns NICHT gewerblich ist. Typisch Österreich,,wo es keine Probleme gibt da nachen wir welche. Und da glaubt der Aeroclub dass man in Österreich ne bessere Lösung wie in Deutschland hätten. Nur weil die bewilligungsfrei 25 kg fliegen dürfen......
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
... ich entnehme dem Gesetzestext, [...] dass mann innerhalb der 500/150 Meter auch filmen darf wenns NICHT gewerblich ist. ...
ZONK! Falsch, jegliche Aufzeichnung führt vom Modellflug zum UAV und damit zur Zulassungspflicht durch die AustroControl; zumindestens, wenn man nach dem Gesetzestext geht.

Ausnahme: Dein Flieger hat eine Bewegungsenergie von <79 Joule, dann ist er kein Flugzeug, sondern ein Spielzeug und fällt nicht unter das Luftfahrtgesetz.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Hmmm,- hatte da mal etwas runtergeladen wonach wir trotzdem als Flugmodell gelten und es dann etwas anders aussieht. Sollte es aber so sein wie Du schreibst, dann kann man sich nur wieder an den Kopf packen für ein derartiges Durcheinander. An dummer Regelwut ohne Verstand wieder mal kaum zu überbieten,- auch nach Meinung miener Freunde in Ö. Naja,- dann tschüß Urlaub in Ö. Aber ich werde nun selber mal runschreiben denn jeder sagt oder schreibt hier was Anderes...habe die Downloads auf nem anderen Rechner. Ich schaue nachher nochmal genau nach,- denn FPV ist doch unter den oben genannten Bedingungen auch legal in Österreich, und das geht ja nur mit Cam.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kholdstare

Erfahrener Benutzer
ZONK! Falsch, jegliche Aufzeichnung führt vom Modellflug zum UAV und damit zur Zulassungspflicht durch die AustroControl; zumindestens, wenn man nach dem Gesetzestext geht.

Ausnahme: Dein Flieger hat eine Bewegungsenergie von <79 Joule, dann ist er kein Flugzeug, sondern ein Spielzeug und fällt nicht unter das Luftfahrtgesetz.
80 Joule, kann man das so ungefähr einem Gewicht/Grösse/Leistung zuordnen?

Gruss, Philipp
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Gewicht (kg) x Flughöhe (m) x 10 = Joule

Beispiele:
Flieger mit 300 gr. in 20 m Höhe = 0,3 x 20 x 10 = 60 Joule :D
Kopter mit 1 kg in 10 m Höhe= 1,0 x 10 x 10 = 100 Joule :mad:
Kopter mit 1 kg in 7,5 m Höhe= 1,0 x 7,5 x 10 = 75 Joule :D

Edit: Die Verwendung von "79 Joule-Spielzeug" ist auf max. 30 mtr. Höhe limitiert!
Edit2: Wenn du die Maximalhöhe von 30 mtr. nutzen willst, dann darf dein Abfluggewicht 263 gr. nicht übersteigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja rechtlich gesehen müsste man einen Bagger mieten, einen Erdhügel von 20m irgendwohin schaufeln, damit man knapp 40m über Boden fliegen darf....lol
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Also ich weiß nicht wie man darauf kommt dass ne Cam unter dem Copter nicht mehr erlaubt sein soll. Laut Aeroclub und den Texten der Novelle ist das kein Problem solange es nicht gewerblich ist. Abgesehen davon dürften auch Drachenflieger, Paragleiter, Segelflieger usw ein Problem bekommen was die reine Rechtslage an Luftaufnahmen ausmacht,- besonders wenn man sich auf die Aussage "......und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden." bezieht. Alles etwas seltsam. Woraus genau ( Gesetzestext ) leitet ihr denn ab dass man keine Cam mehr fliegen darf,- wo ohnehin FPV erlaubt ist.
 

Kholdstare

Erfahrener Benutzer
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch was die Aenderung bestehender Gesetzestexte anbelangt:

Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, P.O. Box 327

-> scheint mir eine private Firma zu sein

-> Aeroclub Oesterreich -> ist ein Verein

Dürfen die einfach Gesetze erlassen? Für sowas ist doch die offizielle Behörde zuständig.
 
Rheinperchten hat gesagt.:
Abgesehen davon dürften auch Drachenflieger, Paragleiter, Segelflieger usw ein Problem bekommen was die reine Rechtslage an Luftaufnahmen ausmacht
"Ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" ist lt. Gesetz die Definition des Modellflugs, trifft also für Drachenflieger, Paragleiter, Segelflieger usw. nicht zu. Die können also weiter machen wie bisher, da sie von den neuen Regeln nicht betroffen sind.

Rheinperchten hat gesagt.:
Also ich weiß nicht wie man darauf kommt dass ne Cam unter dem Copter nicht mehr erlaubt sein soll.
Ganz einfach: Wenn jemand mit aktiver Aufnahmekamera am Modell fliegt, fliegt er nicht mehr "ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst", sondern verfolgt einen weiteren Zweck, nämlich die Aufnahme von Luftbildern oder Videos. Deshalb ist es nach obiger Definition im Gesetz kein Modellflug mehr und muss bewilligt werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Luftbilder privat oder gewerblich genutzt werden sollen, denn davon steht in der Modellflug-Definition im Gesetz nichts drin.

Ob das in der Praxis dann auch so eng gesehen wird, hängt sicher davon ab, wie clever und vor allem vernünftig sich die Luftbildkopterflieger in Zukunft benehmen. Und da habe ich so meine Bedenken.

Gruß Jörg
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Um es nochmal deutlicher zu formulieren:

Flächenflugmodelle, Modellhubschrauber, Kopter, etc. (also alles was eine Bewegungsenergie >79 Joule hat und sich durch die Luft bewegt) sind im Prinzip genauso Luftfahrzeuge wie eine Boing 747 Jumbo Jet und würden normalerweise den ganz normalen Zulassungs- und Betriebsverfahren, die auch in der manntragenden Fliegerei angewand werden unterliegen. Da dies aber -gelinde gesagt- für die RC-Fliegerei Schwachsinn wäre, hat man vor Jahren (oder gar Jahrzehnten) die Kategorie "Modellflug" mit entsprechenden Vereinfachungen im Bereich Zulassungs- und Betriebsverfahren eingeführt.

Im neuen österreichischem Luftfahrtgesetz wird nun auf Basis der Verwendung entschieden, ob ein Fluggerät in den Bereich "Modellflug" einzuordnen ist oder eben ein "echtes" Luftfahrzeug ist.

Der entscheidende Satz ist:


"4.2.1.1 Flugmodelle (§ 24c Abs. 1 LFG)
Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig
im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich
zum Zwecke des Fluges selbst
,
betrieben werden."


Die Krux dabei ist jetzt, dass diese Definition so oder so ausgelegt werden kann und es noch keinerlei Kommentare zum Gesetz und Gerichtsurteile gibt, die die feinen Details klären.

Die Frage ist nun, ob eine montierte und aktiv aufzeichnende Kamera ein "Befrachtung" ist oder nicht.

Nehmen wir mal ein spezielles Szenario: Man verwendet eine Gopro als FPV-Kamera (ist ja legal und erlaubt) und läßt jetzt beim Flug die Aufzeichnung mitlaufen zwecks Dokumentation, um später den Flug zu analysieren. Dann ist doch der eigentliche Zweck des Fluges der Flug als solches und die Kameraaufzeichnung nur die techn. Doku - oder? ...
Und darüber streitet nun die Gemeinde.
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Jungs, Jungs, Jungs...
Auch wenn sich beinahe nur Deutsche um das österreichische Luftfahrtgesetz Sorgen machen, so ist dennoch der Graubereich unser Freund!
Je mehr davon, desto besser.
Lasst es endlich gut sein über Probleme zu diskutieren, die (noch) keine sind.
Zum Schluss sieht die österr. Gerichtsbarkeit etwa noch Handlungsbedarf wegen dieser Diskussion hier...:rolleyes:
 
Jungs, Jungs, Jungs...
Auch wenn sich beinahe nur Deutsche um das österreichische Luftfahrtgesetz Sorgen machen, so ist dennoch der Graubereich unser Freund!
Je mehr davon, desto besser.
Lasst es endlich gut sein über Probleme zu diskutieren, die (noch) keine sind.
Zum Schluss sieht die österr. Gerichtsbarkeit etwa noch Handlungsbedarf wegen dieser Diskussion hier...:rolleyes:

Word.

(10 Zeichen)
 
Gewicht (kg) x Flughöhe (m) x 10 = Joule

Beispiele:
Flieger mit 300 gr. in 20 m Höhe = 0,3 x 20 x 10 = 60 Joule :D
Kopter mit 1 kg in 10 m Höhe= 1,0 x 10 x 10 = 100 Joule :mad:
Kopter mit 1 kg in 7,5 m Höhe= 1,0 x 7,5 x 10 = 75 Joule :D

Edit: Die Verwendung von "79 Joule-Spielzeug" ist auf max. 30 mtr. Höhe limitiert!
Edit2: Wenn du die Maximalhöhe von 30 mtr. nutzen willst, dann darf dein Abfluggewicht 263 gr. nicht übersteigen.
Falsch - da geht es um Bewegungsenergie, also kinetische und nicht potentielle Energie. Hat also nichts mit der Höhe zu tun, die aber ohnehin (für Spielzeug) auf 30m limitiert ist. Und 79J Bewegungsenergie hat z.B. ein Kopter mit 1,2kg und einer maximal möglichen Geschwindigkeit von 11m/s (39,6km/h). Nur wie weist man nach dass man nicht schneller fliegen kann.. ;)
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
@73bm73,- ich denke man sollte sich sehr wohl Gedanken machen. Denn wie bekannt wird es strafseitig in Ö sehr heftig wenn man nen Fehler macht. Und da habe ich keine Lust drauf. Zudem ist es so dass dort die eine Hand oft nicht weiß was die andere macht,- was dann immer wieder zu Unstimmigkeiten führt. Klar kann man lange recht gut durchkommen wenn es keinen juckt, aber in Ö ist es nunmal so dass mißgünstige Mensche schnell mal die Behörder herbeipfeifen ( was nicht bedeutet soll dass es in D nicht auch so wäre ). Aber ich bin nunmal nicht nur als Tourie dort und will nix falsch machen. Notfalls ersuche ich um Erlaubniss.

@jreise,- um es mal so zu sagen: Wenn Drachenflieger es dürfen, oder ob ich auf nen Gipfel steige usw,- um von "oben" Aufnahmen zu machen kann doch nicht daran nachher festgemacht werdn ob ich nen RC Flieger verwende oder nen Paragleiter. Was ist denn wenn ich mir nen Hubiflug miete und filme....???Mir gehts um die Grundsätzlichkeit der Luftaufnahme welche von einigen Leuten gemacht werden dürfen, ich aber aufgrund eines unausgegorenen Gesetzes das nicht darf nur weil ich nen RC-Flieger verwende. Das ist eine Ungleichbehandlung in dümmster Form. Vor der Novelle war das doch auch OK. Nun,- das GRUNDSÄTZLICH keine Cam dran sein darf ist ja falsch. FPV ist erlaubt weil da die Cam auch zum Flug selber dient. Es geht um Luftaufnahmen und dass ich zum Zwecke der Luftaufname flieg. OK,- wer sagt das denn ??? Aufzeichnung zur Kontrolle oder einfach nebenbei,- aber in der Hauptsache der Flug. Sorry dass ich so nerve, aber es wär echt eine Schande wenn man diese geniale Landschaft nicht mehr aufnehmen dürfte mit den geilen Möglichkeiten die man hat. Wer sagt dass Paragleiter zum Fluge selbst fliegen und nicht zum Sinne von Luftaufnahmen ????
 
Zuletzt bearbeitet:

Kholdstare

Erfahrener Benutzer
Falsch - da geht es um Bewegungsenergie, also kinetische und nicht potentielle Energie. Hat also nichts mit der Höhe zu tun, die aber ohnehin (für Spielzeug) auf 30m limitiert ist. Und 79J Bewegungsenergie hat z.B. ein Kopter mit 1,2kg und einer maximal möglichen Geschwindigkeit von 11m/s (39,6km/h). Nur wie weist man nach dass man nicht schneller fliegen kann.. ;)
Die Höhe wäre eh quatsch, sonst müsste man noch M.ü.M mitangeben. Ist ein deutlicher Unterschied ob man von Meer oder vom Berg aus startet.

@Rheinperchten: Ich hege bei diesem Thread schon länger den Verdacht, dass es nur um eines geht. Nur um was nur, klar, um Geld natürlich. Die haben wohl Angst, dass die Kasse nicht mehr stimmt wenn heutezutage jeder für lau Movies von oben machen kann.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten