Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Das ist das Problem ,- die eine hand weiß nicht was die Andere macht... was ist nun Fakt ?? Wenns zu dumm wird schreibt man entsprechende Regierungsstellen an...ich werde die dann mit den verschiedenen Aussagen mal konfrontieren. Für mich ist klar dass es unglaublich dumm wäre wenn man keine Aufnahmen machen dürfte....
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
... Von einer Rechtsanwältin der Austrocontrol gibt es ja schon eine Auskunft, siehe :

http://fpv-community.de/showthread....rerst-verboten&p=537953&viewfull=1#post537953...
Sorry, aber was hat dein Link mit einer Rechtsanwältin der AC zu tun? Das ist von nem Medienfritzen, der mal überhaupt nichts rechtsverbindliches sagen kann/darf und das noch auf dem Status aus dem alten Jahr.

Eine Kamera befrachtet nicht automatisch, denn sonst wäre FPV für den Modellflugpiloten nicht möglich.

Edit: Das für den Luftverkehr zuständige Ministerium wäre z.Zt. wohl der richtige Auskunftgeber und dann auf das erste Gerichtsurteil oder ein Musterverfahren warten.
 
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NoRiskNoFun

Fliegerdenkmalsetzer
Ich habe diesen Thread bislang nicht verfolgt, gerade kam jedoch ein Beitrag in ZIB2 zum "kleinen Pilotenschein" ... wenn das wirklich durchgesetzt wird, daß man für alles über 250 Gramm eine Genehmigung braucht, dann war's das wohl mit tu felix austria. :-(

Ich weiß nicht, ob und für wie lange der Beitrag in der GEZ Mediathek abrufbar sein wird. Wen's interessiert, kann mir aber auch eine PN schicken.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ich denke dann dürften Paragleiter usw legal filmen ,- was ja ohnehin möglich ist da sie als "bemannt"gelten. Trotzdem ist das im Sinne des reinen filmens aus der Luft eine Ungleichbehandlung. Egal was und warum,- sollten andere Leute von oben filmen dürfen,- nur weil die evt. nen Pilotenschein haben ???
 

kraibi

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Hallo Leute!

Ich habe auch den gestrigen Beitrag in der ZIB2 gesehen. Dort war die Rede von einem "kleinen Pilotenschein"!? Vor einigen Tagen war in Salzburg heute ein Beitrag, wo ein Betreiber einer Luftbildservice-Firma, die mit Oktocoptern arbeitet nun wegen dem neuen Gesetz einen Pilotenschein für ne Cessna "machen muss". Ich weiß ja echt nicht was so ne Cessna mit einem Copter zu tun hat. Allein die Aerodynamik und Technik ist doch nicht miteinander zu vergleichen.

Vor 2 oder 3 Wochen war auch ein Bericht in der Salzburger Wirtschaft (Zeitung). Da ging es allerdings - no na - immer um gewerbliche Anwendung.

Jedenfalls kenn ich mich jetzt auch nicht aus. Nachdem ich eine FlyCam ONE HD für's FPV verwende und die auch aufzeichnen KANN. Dürfte ich damit nicht mehr fliegen?? Ganz privat??

Ich sehe jedenfalls eher ein Problem, dass durch die teilweise schlecht recherchierten Berichte in den Medien der eine oder andere Mitbürger gleich mal den Spazierstock hebt, wenn er am Wiesenrand einen Copterpiloten stehen sieht. Denn so wie das teilweise gebracht wird, sind wir ja schon alle ganz schön böse.

Beste Grüße
Günther
 

mrelement

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@mrelement: Ist eigentlich bei der WKO Veranstaltung nie die Frage aufgetaucht bezüglich privater Aufnahmen ???

MfG
Die ACG hat sich bei dieser Frage sehr zurückhaltend gezeigt! Ist auch kein Wunder, da hier die Datenschutzkommission auch mitzureden hat. Bis dato ist es so geregelt, dass Aufnahmen, die nicht zum Zwecke des Fluges gemacht werden verboten sind! Für Private ist das natürlich eine Katastrophe. Wenn man aber bedenkt wie viele Leute, die nur aus Spaß Aufnahmen machen wollen, vom Datenschutzgesetz bzw. Mediengesetz noch nie gehört haben ist das natürlich die bisher schnellste und einfachste Lösung es zu verbieten :( Da muss in Zukunft noch etwas gemacht werden!
Es wurde aber auch gesagt, dass die derzeitige Gesetzlages natürlich nicht fertig ist. Änderungen werden folgen!
 
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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ich habe Austrocontrol angeschrieben. Mal sehen...
Ist doch echt lächerlich langsam....
Vollkommen wurscht ob ich von nem Paragleiter, Drachenflieger, Segelflugzeug, von nem Gipfel oder irgendwelchen RC- Fliegern filme. Was passiert wenn ich nen Hubi miete um mal über die Alpen zu fliegen ???? Filmverbot ???? Total bescheuert...
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ne, das rechnet sich mit der Masse. Von daher hat ein Segler eine viel höhere Bewegungsenergie als ein Modell. Mir gehts grundsätzlich ums Filmen aus der Luft,..ums reine filmen. Also warum darf ein Segler, Paragleiter usw und ein Modell nicht. Klar, per Gesetz gibts da verschiedene Definitionen, aber grundsätzlich...warum darf eun Modellflieger nicht auch das Recht aus der Luft zu filmen...
 

volker3.0

Erfahrener Benutzer
liegt vermutlich auch daran, dass du mit einem segler, motorflugzeug einfach nicht minutenlang vor dem schlafzimmerfenster deiner nachbarn rumalbern kannst....
da muss man vermutlich einfach sagen, solche gesetzte kommen daher, weil irgendwelche spaten mit ihren coptern es halt einfach übertrieben haben.

ich werde im frühling auch an den arlberg fahren um dort schöne videos zu drehen. kann mir nicht vorstellen, dass da jemand was will. denn 1. unbewohnt. 2. niemand gefährdet und 3. keine privatsphäre verletzt, wie wenn man mitten im dorf rumeiert und über häuser und gärten fliegt...

volker
 
Mitten im Dorf rumeiern ist aber nach LFG verboten ;) Modellflug ist im Stadtgebiet (gilt auch für Dörfer) nicht erlaubt.

Jeder ist selbst verantwortlich dafür sich zu informieren was man darf und was nicht, etc. - findet man heutzutage ja alles online.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ja da ist was dran,- gibt immer Deppen die Mist bauen und alle Anderen müssen dann mit darunter leiden. Aber dann sollte man den Maßstab auch an den anderen Spaßvögeln anlegen wenns da Probleme gibt.
 
Segelflugzeug ist ein guter Einwand. Das hat gar keine eigene Bewegungsenergie. Ein Segelflugzeug mit 10m Spannweite ist dann Spielzeug?
Äh, was? Na klar hat das eine Bewegungsenergie, ausser es hat keine Masse oder keine Geschwindigkeit!

Zur Thematik nochmal: wer es genau wissen will muss das BMVIT fragen, nicht die ACG. Die ACG ist nur das ausführende Organ. Alle geltenden Gesetze findet man öffentlich im Web auf den Seiten des BMVIT (LFG, Datenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, etc.).

Ich persönlich finde dass es kein Problem sein darf mit meinem Modell für mich selbst Aufnahmen zu machen. Ich bin ebenso dafür dass der gewerbliche/kommerzielle Einsatz reglementiert wird. Und noch was: es gibt keinen kleinen Pilotenschein! Die Behörde führt eine Prüfung ein für Piloten von gewissen UAV Klassen. Zu dieser kommen ausgewählte Fragen (etwa 50) aus dem Fragenpool für den Privatpilotenschein. Dazu wird es sicher bald kurze Kurse geben, das Thema ist dann an einem Tag erledigt (wenn man halbwegs interessiert und motiviert ist).

Also nochmal, FPV fliegen und dabei für mich selbst aufnehmen ist aus meiner Sicht OK - wenn ich extra für die Aufnahmen fliege ist es momentan rechtlich gesehen ein Arbeitsflug und somit das Modell ein UAV und zulassungspflichtig. Aber Leute, mal ehrlich, ihr wisst doch alle selbst ganz genau ob ihr just for fun fliegt oder ob es eigentlich ein Auftrag ist. Oder?

Und Datenschutzgesetz - wer denkt an das Gesetz wenn er im Urlaub filmt und fotografiert? Da sind ständig fremde Menschen im Bild, Gebäude, Fahrzeuge, etc.. da regt sich auch keiner auf.

Grüße,
Philip
 
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volker3.0

Erfahrener Benutzer
@hankmoody: ich meinte damit, dass wenn man auf dem berg fliegt und dort filmt es vermutlich ok ist und niemand interessiert...

wenn man mitten im dorf fliegt sehe ich es ja ein, dass das per gesetz nur den "berufspiloten" vorenthalten ist mit redundanten systemen.
 

Mäxi

Neuer Benutzer
In diesem Vortrag wurde anscheined aber eh nix neues vorgetragen. Das steht ja so im Prinzip eh schon auch geschrieben.....
auf gut deutsch
Jeder der mit seinem Copter fliegt davon ein Video macht und dieses dann z.B. auf YouTube oder wo auch immer online stellt ist ilegal unterwegs. Außer man hat eine Zulassung seiner "Drohne". Gleiches gilt auch für Fotos. Oder sehr ich das falsch?
 

fomape

Erfahrener Benutzer
Hallo mal aus dem "schönen" Österreich.

Der Bericht im gestrigen Fernsehen sorgt sicher jetzt für die totale Verwirrung.
Es war ja bis jetzt schon schwer genug seinem Hobby ungestört nachzukommen, wenn ich denke wie oft jemand die Polizei rufen wollte weil er meinte ich darf hier auf meiner Lieblingswiese weit weg von Häusern nicht fliegen. (Egal ob Kopter, Heli, Flieger)

Dafür hatte ich immer meine kleine Mappe im Auto mit dem gültigen Gesetz.
(Hat auch das ein oder ander mal geholfen wenn dann doch die "Hüter des Gesetzes" erschienen)

Nach diesem Beitrag im Fernsehen wird es noch schlimmer.

Jetzt kommen nach den "Raucher Sheriffs" auch noch die "Kopter Sheriffs"

Ich Denke aber wie viele hier das der Flyer vom Aero Club noch am ehesten der "Wahrheit" entspricht.


Dies ist natürlich alles nur meine private Meinung, leider bin ich kein Jurist.;)
 
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fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo
Hab mich heute etwas schlau gemacht, und folgendes gefunden:

Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
Flugmodelle
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selb-ständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten ver-wendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,
betrieben werden.
(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 3 betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
(3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn...... :D
Dies ist ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext.
Nachzulesen in Abschnitt 4
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblA…_2013_I_108.pdf
http://www.prop.at/b160/luftfahrtgesetz.html

VG
Franz
 
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