Segelflugzeug ist ein guter Einwand. Das hat gar keine eigene Bewegungsenergie. Ein Segelflugzeug mit 10m Spannweite ist dann Spielzeug?
Äh, was? Na klar hat das eine Bewegungsenergie, ausser es hat keine Masse oder keine Geschwindigkeit!
Zur Thematik nochmal: wer es genau wissen will muss das BMVIT fragen, nicht die ACG. Die ACG ist nur das ausführende Organ. Alle geltenden Gesetze findet man öffentlich im Web auf den Seiten des BMVIT (LFG, Datenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, etc.).
Ich persönlich finde dass es kein Problem sein darf mit meinem Modell für mich selbst Aufnahmen zu machen. Ich bin ebenso dafür dass der gewerbliche/kommerzielle Einsatz reglementiert wird. Und noch was: es gibt keinen kleinen Pilotenschein! Die Behörde führt eine Prüfung ein für Piloten von gewissen UAV Klassen. Zu dieser kommen ausgewählte Fragen (etwa 50) aus dem Fragenpool für den Privatpilotenschein. Dazu wird es sicher bald kurze Kurse geben, das Thema ist dann an einem Tag erledigt (wenn man halbwegs interessiert und motiviert ist).
Also nochmal, FPV fliegen und dabei für mich selbst aufnehmen ist aus meiner Sicht OK - wenn ich extra für die Aufnahmen fliege ist es momentan rechtlich gesehen ein Arbeitsflug und somit das Modell ein UAV und zulassungspflichtig. Aber Leute, mal ehrlich, ihr wisst doch alle selbst ganz genau ob ihr just for fun fliegt oder ob es eigentlich ein Auftrag ist. Oder?
Und Datenschutzgesetz - wer denkt an das Gesetz wenn er im Urlaub filmt und fotografiert? Da sind ständig fremde Menschen im Bild, Gebäude, Fahrzeuge, etc.. da regt sich auch keiner auf.
Grüße,
Philip