Neues zum Thema "Drohnen" und Copterbetrieb

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d3frost

bsst jetzt nix mehr Licht
#22
@ Schneipe , ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen das solche "Reglungen" völlig kirre sind .
Über Trappy und Co. könnte man sicher streiten ob diese die schuldigen sind . Gehen wir mal hypothetisch vor und sagen das egal wer, wie, und vor allem wo geflogen ist diese Reglungen trotzdem gekommen wären .

Ich erinnere mich das vor kurzem hier "Pilotenscheine" für Kopterpiloten in die Runde geworfen wurden , da wird´s im übrigen auch hingehen , welche nichts anderes sind als Selbsterhaltungsmechanismen für einige wenige die daraus Kapital schlagen können.

Die Jungs die sich sowas haben einfallen lassen hatten nicht die vom Camper angesprochenen Probleme sich bei den regulierenden Behörden in dieses Thema einzubringen und von daher leichtes Spiel das ganze in diese Bahnen zu lenken .

Was ist dann eigentlich mit Fallschirmspringern ?? Müssen die Ihre GoPro nun auch aus lassen ? Oder Hobbypiloten Manntragend ?
 
#24
Auch hier kann ich nur immer wieder betonen: Fragt nicht dauernd "irgendwo" nach, wenn ihr Modellflieger seid, sondern lest die für die Luftfahrt gültigen Gesetze selbst durch und richtet euch nach genau den Buchstaben, die dort drinstehen. Ist wirklich nicht schwer. Für Modellflieger sind das drei Gesetze: LuftVG, LuftVO und LuftVZO, alle drei sind im Netz als PDF zu finden. Bzgl. Luftrecht gelten nur diese für uns, nichts anderes, auch nicht irgendwelche Auslegungen einer Landesbehörde. Sowie man jedoch den dort definierten Bereich Modellflug verlässt und ein erlaubnispflichtiges "unbemanntes Luftfahrtsystem" (LuftVG §1 (2) 11.) fliegt, sind die Bestimmungen der Länder zur AE im Spiel, und diese können lokal unterschiedlich sein.

Gruß Jörg
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#25
Das ist ja das Hickhack.......Wo ist die Grenze zwischen Modellflug und UAV? Und wer zieht diese? Der Pilot selbst? Denke wenn die Grenze klar definiert wird, gibts auch weniger Probleme.
 

silentx

Neuer Benutzer
#26
Wie Jörg schon schrieb: "Für Modellflieger sind das drei Gesetze: LuftVG, LuftVO und LuftVZO..."

Aber bitte auch mal durchlesen und bei Unklarheit Fragen stellen! :)

Beispiel:
Wenn unsere Auto-Modellbau-Kollegen mit Ihren Fahrzeugen auf die Autobahn wollen, müssen Sie sich an die STVO halten. Leider sieht die STVO Modelle nicht vor.:( Das LuftVG schon und deshalb müssen wir uns an diese Gesetze halten. :cool:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550)
§ 1
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht...
(2) Luftfahrzeuge sind

1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige...

Gruß Frank
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#27
Es geht eben nicht nur um die Luftfahrzeugart, sondern um die Verwendung damit. Und die wollen die Verwendung einschränken. Das Modelle zum Sport und Freizeitgestaltung Genehmigungsfrei sind, weiß man ja. Dabei hat sich auch nichts geändert, jedoch wird die Freizeitgestaltung zur Streitfrage. Und auch nur wenn eine Kamera dranhängt, und die Bilder in jediglicher Art Pupliziert, veräußert werden.
Also kann man meiner Meinung nach, nicht mehr alles so Pauschal sagen....
 
#28
Videos die man bei YT und co. hochlädt, haben ja glücklicherweise nicht zwingend einen Timestamp, weshalb es schwer sein dürfte, im Zweifelsfall zu beweisen, wann die Bilder entstanden sind...

Lade ich also nach neuer Regelung ein Video hoch, das schon 5 Jahre alt ist, ist das dann schon verboten? Und wenn's jünger ist, wer soll das beweisen? ;)
 

YaNnIk

Erfahrener Benutzer
#29
Muss hier auch mal meinen Unmüt über diese ganze Entwicklung äußern.. Ich finde es einfach eine Frechheit.. Nur um mit meinem Copter ein paar Landschaftsaufnahmen für meien YT Kanal zu machen soll ich künftig hunderte Euro im Jahr zahlen und dann gilt das ganze nur für ein Bundesland und ein Modell?! Tut mir leid, da habe ich kein Verständnis für.. Wenn solche Gesetzt immer wieder uns das Leben so unnötig schwer machen, sollte man sich nicht wundern, warum die Hemmschwelle zur Gesetzesbertretung immer niedriger wird, weil es einfach lächerlich ist.. Und dann kann man sich doch fragen : Wenn ich das schon nicht darf und damit illegal handel, dann könnte ich doch auch gleich Sender XY verwenden, denn ob jetzt eine oder zwei Übertretungen, was macht das schon?!

Und, ich weiß, diese Frage darf man sich eh nie stellen, aber was erhofft sich von soetwas Behörde XY ??

Ich bin mir hier sicher, dass auch wenn es solche Gesetzte gibt wird es wohl niemals einen einfachen Modellflieger geben, der wegen eines kameraflugs eine Strafe erwarten muss, aber auch hier sind wir wieder bei der Hemmschwelle der Gesetztesüberschreitung...

Meine Meinung dazu ist immer, wenn man vernünftige logische Gesetzte erlässt, die die Menschen nachvollziehen können, dann sind sie auch bereit vielleicht den ein oder anderen Nachteil in Kauf zu nehmen, aber wenn jede neue Entwicklung immer nur gegen die Modellbauer arbeitet, dann entsteht ganz schnell die Trotzhaltung und die Gesetzte haben ihr eigentliches Ziel einfach verfehlt...

So, jetzt is ersma gut ^^

Disclaimer : Alles nur meine Meinung, illegal bleibt illegal und ist auch kein Thema, muss im Endeffekt jeder selber wissen...
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#30
... Hier wird darauf eingegangen, was Sport und Freiziet noch bedeutet, und ab wann man eine AE benötigt. ...
Bei dem "Fragenkatalog" geht es ausschließlich um die Klärung der Frage, ob eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist.

Selbstverständlich müssen grundsätzlich weitere rechtliche Bestimmungen - inkl. Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern - und allgemeine Auflagen eingehalten werden.

Ziel müssten einheitliche europäische Regelungen sein, aber so lange es selbst in Deutschland von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, wird das wohl noch eine Weile dauern.

:) Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#31
Ich frage mich, was denn Heiko dazu sagt. Er ist doch im Kompetenzrat des DMFV! Es ist ganz schön ruhig geworden im DMFV und ich dachte, die wollten unsere Interessen aktiv vertreten und in unserem Sinne nach vorne treiben. Wie ist denn da die aktuelle Entwicklung?
 

silentx

Neuer Benutzer
#32
Dann geht es aber um das Filmen der Umgebung grundsächlich und dann ist es egal ob ich das aus der Luft, im Auto oder zu Fuß mache.
OK, für die Private Nutzung ist das nicht so das Problem.

...als Bremer werde ich leider öfter auf diesen Deppen, der den Flugbetrieb störte angesprochen!: :mad:

Gruß Frank
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#33
Nichts gegen Heiko, aber ich denke das der DMFV hier nicht viel ausrichten kann. Das wird so entschieden, wie so oft, und keiner gefragt. Bürokratie eben.....
 
#34
Das ist dasselbe wie mit allem Anderen auch im Leben. Irgendwo im Nirgendwo raufen sich ein paar profitgierige Aasgeier zusammen, bilden erst eine Gemeinschaft, gewinnen über längere Zeit an Zulauf und Einfluss und sind irgendwann in der Lage andere Leute zu schröpfen oder in die sogenannten "Schranken" zu weisen. Vor ein paar Jahrhunderten konnte man einen X-beliebigen Hafen anlaufen, ohne die Hosen runterzulassen. Heute muss alles und jeder irgendwo erfasst sein/werden und alles überwacht/kontrolliert sein. Dass uns Menschen noch kein GPS-Sender in den Arsch gepierct wird, grenzt schon fast an ein Wunder. Das ist die moderne Sklaverei in die wir alle geboren wurden.
Es gab schon X-Male Aussteigertypen, die alles hinter sich lassen und irgendwo im Wald hausen. Das ist alles kein Problem solange die Öffentlichkeit nichts davon weiss. Fördert jemand eine solche Geschichte zutage, wird dem Treiben eines Aussteigers schnell ein Ende bereitet.....Warum? Ganz einfach; es könnten auch noch andere Menschen auf die Idee kommen, sich von unserem System/unserer Lebensweise zu distanzieren und wenn das genug Leute tun, fängt das Fundament unserer Scheinwelt an zu zerbröseln.
Mit unserem Hobby ist das eigentlich dasselbe. Auf der einen Seite wird für eine gewisse Akzeptanz seitens der Öffentlichkeit und etwas Handlungsfreiheit gekämpft. Auf der anderen Seite verursachen wir möglicherweise einen Regulierungswahn, wo keiner benötigt wird.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#35
Nur wäre es schön, wenn sich Heiko mal zu Rechtlichen Fragen äussern würde
Wir versuchen uns an die Regeln zu halten, aber es gibt eben einige Offenen fragen wie hier das Private Filmen und Öffentlich machen, genau da ist er gefragt, und mit dem DMFV im Hintergrund eine Anfrage stellen

Wenn ein Verband sich für so groß hällt, dann erwarte ich auch, das entsprechende Ansprechpartner bekannt sind, um genau solche fragen zu klären, und nicht nur irgendein Rechtsanwalt in der Mitgliederliste der SEINE Meinung äussert
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#36
Ich habe mir noch mal die Broschüre angeschaut, die ja auch auf der Seite veröffentlicht wurde:

www.lds.sachsen.de/anlagen/getData2.asp?ID=6711&art_param=403

Ich glaube, wir dürfen nicht überinterpretieren. In der Broschüre wird anfänglich festgestellt, dass der Hobbybereich ausdrücklich von allen anderen Bestimmungen ausgeschlossen ist:

Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.

Damit ist alles weitere in der Broschüre für uns nicht gültig, auch nicht die Höhe von 100 Metern etc. Für uns gelten die Bestimmungen, die der DMFV für Modellbauer aufgestellt hat. Es ist dabei völlig egal, ob ein Modellflugzeug oder ein Copter verwendet wird. In diesem Zusammenhang sollte man als FPV-Flieger noch die Empfehlungen des DMFV für FPV beachten. Aber hierbei sollte man wissen, dass dies nur Empfehlungen sind, denn rechtlich vorgeschrieben ist das alles nicht (wurde aber schon mehrfach diskutiert).

Ich habe nun die Sachsen angeschrieben um zu kären, wie dies mit den Aufnahmen genau gemeint ist. Wo ziehen die die Grenzen? Geht es um das gewerbliche Aufnehmen von Bildern/Filmen oder ist die Veröffentlichung im Freizeitbereich z.B. auf Youtube auch schon genehmigungspflichtig. Sobald ich die Antwort habe, melde ich mich.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#37
Na da bin ich gespannt, ob du eine Aussagekräftige Antwort erhälst, wo die Grenze ist, was Puplikation der Bilder beinhaltet.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#38
Ist denk ich auch mal eine Angebot/Nachfrage Sache.
Man bedenke wie viel mehr an geldern die Staaten einnehmen wurden wenn jeder der mal ein Bild aus der Luft machen will eine AE braucht, welche zwischen 80 und 1xx Euro zu Buche schlägt.
Jetzt sind es vielleicht sagen wir mal (grobe Schätzung) 250-300 AEs pro Bundesland die an den "Mann/Pilot" gebracht werden.... angenommen es gibt so viele die gewerblich unterwegs sind.
Sollten die AEs nun auf ALLE umgesetzt werden die auch privat (also für rein privaten Gebrauch) Bilder/Videos machen hat man doch gleich TAUSENDE pro Bundesland, welche eine AE benötigen würden.... nun macht da dann mal die grobe Aufrechnung.....
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#39
Denke das rein Privat keine AE nötig sein sollte, nur muss man dann klar abgrenzen, was der Private darf und was nicht.....Kann nicht der Sinn sein, jedem Modellpilot eine AE aufzudrängen
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#40
Ist denk ich auch mal eine Angebot/Nachfrage Sache.
Man bedenke wie viel mehr an geldern die Staaten einnehmen wurden wenn jeder der mal ein Bild aus der Luft machen will eine AE braucht, welche zwischen 80 und 1xx Euro zu Buche schlägt.
Jetzt sind es vielleicht sagen wir mal (grobe Schätzung) 250-300 AEs pro Bundesland die an den "Mann/Pilot" gebracht werden.... angenommen es gibt so viele die gewerblich unterwegs sind.
Sollten die AEs nun auf ALLE umgesetzt werden die auch privat (also für rein privaten Gebrauch) Bilder/Videos machen hat man doch gleich TAUSENDE pro Bundesland, welche eine AE benötigen würden.... nun macht da dann mal die grobe Aufrechnung.....
Ich finde, Du zeichnest ein zu böses Bild vom bösen Staat, der ja übrigens wir alle sind. Es ist doch klar, dass mit zunehmender gewerblicher Nutzung eine Regelung her muss. Für jede Pommesbude braucht man eine Genehmigung (zum Glück) und da kann man die Copterfliegerei im gewerblichen nicht ohne lassen. Ansonsten hat man bald überall nur noch Copter in der Luft. Und da die Aussicht nach schnellem Geld immer auch Leute anzieht, die sich nicht um Regeln kümmern oder keine Steuern zahlen wollen, ist es doch klar, dass man hier nach und nach was regeln muss.

Freu Dich doch, das unser Hobbybereich ausdrücklich ausgeschlossen ist. Und ansonsten muss ich Dir wirklich sagen, dass ich nichts dagegen hätte, einmalig 100 Euro zu zahlen, wenn ich mich dafür auch im privaten Bereich völlig legal bewegen kann und die ganzen Spielzeugcopter nicht mehr aufsteigen dürfen, die ständig für negative Presse sorgen (siehe Flughafen Bremen oder Behinderung bei Bränden w/ Gaffern mit Coptern etc.).
 
Status
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FPV1

Banggood

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