Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Sp1k3

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Das ist echt unglaublich!
das ist aergelich...
die wiessen nicht mehr was zu tun mit die zeit...
Die politiker sollen Ihre arbeiten tun stadt uns zu belestigen...
 
Ich weiss nicht wie das in Österreich ist. In Deutschland gehört mir zwar mein Grundstück inkl. Luftraum darüber und Boden darunter. Ich kann aber Einwirkung auf diesen Bereich nur verbieten, wenn diese unzumutbar für mich ist (BGB § 905). So muss ich Überflüge, einen vom Nachbargrundstück rüber schwenkenden Kran oder auch Bergbau unter mir dulden.

Meine Eigentumsrechte stehen aber oft unter den Rechten des Staates, so hat z.B. der Staat die Lufthoheit über sein Staatsgebiet. Und diese ist wiederum im Luftverkehrsgesetz geregelt, das mir in dem speziellen Fall sogar das Koptern im eigenen Garten verbietet, wenn ich in der Kontrollzone wohne.

Gruß Jörg
 
Servus und Grüß Gott!

Kurze Anmerkung, auf die mich ein Freund gebracht hat:
Wo und wie ist eigentlich geregelt, inwieweit die Austrocontrol Regelbefugnis auf meinem privaten (oder anderen privaten) Grundstück hat?
Bis dato konnte mir die Frage noch niemand fundiert beantworten.
Laut Gesetz besitze ich mit Auflagen den Luftraum über meinem Grund (laut Wiki bis 100km), ab 100m muss ich Aufstiege anmelden.
Aber kein Wort bis wie tief das LFG eigentlich greift! Zumindest habe ich noch nichts gefunden...
Wenn das nämlich außerhalb der AC Befugnisse liegt, dann reicht mir das vorerst.

Freiheit des Luftraumes
§ 2. Die Benützung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät, Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge im Fluge ist frei, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.

Und da steht, daß der Luftraum alles andere als frei ist,

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011306
 

Sirnicha

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Sicher, alles andere als frei...
Allerdings finde ich auch keine Begrenzung nach unten, aber die muss es doch geben.
Sonst muss ich ja am Ende auch die Austrocontrol fragen, wenn ich ein Windrad aufstelle (privatgröße).
Es ragt ja so ziemlich alles in den "Luftraum".
Im Nachbarforum findet diesbezüglich auch gerade die Diskussion statt, aber sicher ist sich auch keiner.
Also immerhin ein Ansatz!
 
Hallo,

Bei uns in Luxemburg z.b liegt das halbe Land in einer TMA die ab Grund gilt.
Will man jetzt mit einem unbemannten Fluggerät mit Kamera fliegen braucht man eine schriftlich eingeholte Starterlaubnis, ist auf 50 Meter über Grund und auf einen vorher definierten Bereich ohne Menschen und Tiere beschränkt.......und man muss vor und nach dem Flug beim Flughafen Tower den Start und die Landung melden :)

Gruss

Christian
 

hornetwl

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Was mich an der ganzen Sache sehr verwundert: die Firma Schiebel (Camcopter) ist wohl lobbymäßig nicht mehr sehr aktiv in Österreich? Denn für Heli-UAVs dürften jegliche Redundanzforderungen nahezu unerfüllbar sein.
 

FerdinandK

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Das Argument ist, ein Heli hat Autorotation, kann damit bei Antriebsausfall noch fliegen und ist steuerbar, ein Copter nicht.
 

Merlinfly

Erfahrener Benutzer
Autorotation ist aber bestenfalls der redundante Teil des Antriebsmotors.
Das hat aber mit Lageregelung, Fernsteuerung, GPS, Telemetrie.... nicht zu tun.
Dies Dinge müssten doch auch bei einem Heli redundant sein.
Und wenn man die Anforderungen welche an einen Multicopter gestellt werden als Masstab nimmt, so müsste ein Heli auch mehrere Rotoren haben. Denn wenn dort ein mechanischer Defekt auftritt ist auch ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher, alles andere als frei...
Allerdings finde ich auch keine Begrenzung nach unten, aber die muss es doch geben.
Sonst muss ich ja am Ende auch die Austrocontrol fragen, wenn ich ein Windrad aufstelle (privatgröße).
Es ragt ja so ziemlich alles in den "Luftraum".
Im Nachbarforum findet diesbezüglich auch gerade die Diskussion statt, aber sicher ist sich auch keiner.
Also immerhin ein Ansatz!
Die Begrenzung vom kontrollierten Luftfraum ist schon definiert, man findet das halt nur schwer. Zum Beispiel rund um Flughäfen ist der kontrollierte Luftraum bis auf den Boden - wenn du in der Zone wohnst darfst du gar nichts fliegen lassen!

Hier im Forum gabs mal ein paar Links zu ICAO Karten, wenn man wirklich wissen will was man auf seinem Grundstück darf muss man sich dort informieren. Jeder PPL Pilot, jede Flugschule, jeder Paraglider etc. sollte Zugang zu aktuellen ICAO Karten haben (und diese auch interpretieren können).

Und zu Schiebel bzw Redundanz-Anforderungen: hört doch bitte endlich auf überall Redundanz zu suchen und finden zu wollen. Ein Helikopter hat und braucht in gewissen keine Redundanz zu haben, ebenso wenig ein UAV Helikopter oder Multicopter - wenn man die Anforderungen anders erfüllt! Ja, wenn die Hauptrotorwelle aufgibt war es das mit einem Helikopter. Deshalb sind die Anforderungen an die Welle so hoch, vom Material über die Verarbeitung bis hin zum Zusammenbau/Wartung.


Überlegt euch, strengt euch an wenn ihr in den "hohen" Klassen/Kategorien gewerblich/kommerziell fliegen wollt und findet Lösungen! Es ist nicht umöglich ;)

Und nochmal: das hier ist ein Hobby-Forum, kein UAV-Forum..
 

Thint1

Erfahrener Benutzer
... beim modell-heli motor aus und auro. erklärung für heli-noobs: wenn es kein antriebsmoment mehr gibt, dann braucht man auch keinen drehmomentenausgleich.
beim grossen ist es genauso - auskuppeln und auro.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Das ist das Argument das verwendet wird, es ist nicht "mein" Argument.

Wenn der Heckrotor ausfällt -> Autorotation, die braucht keinen Heckrotor, bei genügend Vorwärtsfahrt stabilisiert sich das Heck wieder (wegen der Flosse und weil kein Drehmoment mehr auszugleichen).

(Thint1 war schneller)

lg Ferdl
 
Und nochmal: das hier ist ein Hobby-Forum, kein UAV-Forum..
Genauso ist es, hier im Forum geht es um das Hobby FPV-Flug. Und dieser Thread heißt "Modellflug mit Kamera in Österreich ...". Dass hier ab und zu auch mal das Thema gewerblicher Luftbildflüge hochkommt, weil's so schön passt, ist ja durchaus ok. Aber dann bitte nur am Rande und nicht seitenweise.

Gruß Jörg
 

Thint1

Erfahrener Benutzer
Genauso ist es, hier im Forum geht es um das Hobby FPV-Flug. Und dieser Thread heißt "Modellflug mit Kamera in Österreich ...". Dass hier ab und zu auch mal das Thema gewerblicher Luftbildflüge hochkommt, weil's so schön passt, ist ja durchaus ok. Aber dann bitte nur am Rande und nicht seitenweise.

Gruß Jörg
Hi Phil,

eigentlich könnte man heute das thema schliessen weil sich seit der themeneröffnung die rechtslage verändert hat.
es gibt ein gesetz und darin ist der modellflug mit kamera in österreich eindeutig nicht verboten.

lg Thomas



1)
 
Das schöne an einem Forum ist das man die Beiträge die einem nicht interessieren nicht lesen muss ;-)
Bei 72 Seiten bin ich der Meinung das es Leute gibt die es Interessiert.

MFG Baumi
 
Mir isses wurscht. Ich flieg ja eh nicht im bebauten Gebiet und der Rest ist meine Sache. Die etwaigen Aufnahmen die ich mache sind nur zur Qualitätsverbesserung meiner Flüge, schließlich will ich ja nicht, das was passiert.
 
Ach ich denke der Titel passt schon, ist ja eigentlich eine Frage und keine Feststellung :) Und das Luftfahrtgesetz sollte ohnehin jeder Modellflieger kennen und wissen wen sich was ändert..

Und Toolman - zum Beispiel! Ich kenne Wettbewerbspiloten die eine Kamera dafür nutzen um ihre Landeanflüge zu perfektionieren oder um die Strömung am Flügel zu filmen (mit Bindfäden).
 
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FPV1

Banggood

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