Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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certhas

Erfahrener Benutzer
Nur mit direkter Sicht auf das Modellflugzeug könnt ihr auch erkennen, wenn von hinten oder der Seite ein echtes Flugzeug oder ein wütender Mäusebussard auf das Teil zuhält. Über Brille, auch wenn sie über Kopfbewegung gesteuert wird, habt ihr nur einen kleinen Bereich vor Euch im Blickwinkel.
Da ein Modellflugzeug jedoch in jedem Fall kein echtes Flugzeug behindern darf, ist nur durch diese Sichtverbindung rechtzeitig möglich beispielsweise einem sich nähernden Rettungshubschrauber auszuweichen oder einer Vogelattacke zu entgehen.
Bzw. der Spotter muss vor dem Hinderniss warnen bzw. selbstständig eingreifen.
Seht den Spotter doch einfach wie den Beifahrer in einem Rallyteam. Er kann im Zweifelsfall nützliche Dienste leisten.

Ich glaube, dies sollte alle Unklarheiten beseitigen.
Ein echtes Flugzeug hat unterhalb von - sollte ich mich jetzt in der Höhe vertun bitte korrigieren - 150m über Boden nichts zu suchen. Dem Greif ists wurscht ob ich mit Brille oder ohne fliege, mal davon abgesehen das Greifvogelangriffe auf Modellflugzeuge/kopter wohl eher selten sind. Was den Rettungshubschrauber angeht... den höhr ich weit früher als das ich ihn sehe - falls der überhaupt irgendwo herunter kommt wo man Modelle wild fliegt (vermutlich nur weil ich in dem Spotter den Skalp abrasiert hab und ihn selber gerufen habe ;) )
Der einzige Grund warum man bei FPV-Flug überhaupt noch so etwas wie einen Spotter benötigen würde ist aus meiner Sicht die Sicherheitsfrage wenn die Sende oder Empfangsanlage ausfällt. Ansonsten hat das FPV fliegen imo sogar eher den Vorteil sicherer zu sein da mit steigender Entfernung nicht der Effekt auftritt das man nicht mehr weiß wo Vorne und Hinten ist
 

Mayday

Expert somehow
Kleine Korrektur: Ein "echtes" Flugzeug hat nur in den meisten Fällen unterhalb der Überlandflughöhe nix zu suchen. Andersrum wird ein Schuh draus: du wirst da geduldet. Ausweichen mußt Du immer und das geht nicht so gut, wenn man "nur" die Kameraperspektive hat. Da muß der Zufall schon mitspielen, daß Du den Flieger mit Vorflugrecht entweder erkennst (bei Weitwinkel) oder gerade mal im Sucher hast (bei weniger weitwinkeligen Optiken). Dann kommt noch dazu, daß Du deren Geschwindigkeiten kaum vernünftig einschätzen kannst. Maximal Deine eigene. Das ginge nicht mal mit Stereokameras und dergleichen, sollte man die denn überhaupt verwenden. Das zu erkennen, geht bei den Meisten hier lediglich direkt, per klassischem Modellflug, aka "see and avoid".
Alles gute Günde dafür, zumindest als Wildflieger abseits von zugelassenen Plätzen mit Spotter zu fliegen. Das hat schon seinen Sinn.
 
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certhas

Erfahrener Benutzer
Ja, was hinter neben unter oder über einem so passiert bekommt man beim Kameraflug natürlich nicht so mit. Die Frage ist was ist wahrscheinlicher, mit einem Flugzeug zusammen zu stoßen (klar, in Flugplatznähe durchaus im Bereich des möglichen) oder der Ausfall der Videoeinheit. Ist halt auch immer eine Frage der Stand- bzw. Flugortwahl. Wobei mir persönlich die Nähe zum Sportflugplatz nicht zusagen würde (bei uns gibts z.b. einen Modellflugplatz der 1,8km vom Sportflugplatz entfernt ist, des weiteren muß man da in der Brutsaison noch das naheliegende Naturschutzgebiet beachten welches dann nicht überflogen werden darf...)
Aber ich schweife ab, das ist natürlich nur mein Gefühl und hat nichts mit dem Gesetzt oder etwas das man als sochles umsetzten könnte und für alle funktioniert nichts zu tun

Nichts desto trotz, hat man einen Kumpel dabei ist das natürlich auf jeden Fall die nervenschonendere Variante. Selbst wenn man irgendwo fliegt wo weder Passanten noch Flugzeuge noch Jäger unterwegs sind die stören könnten ;)
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Öhm ja,
Das Dokument hatte ich vor einer Weile gelesen und als klassische Rechtsverdrehung abgespeichert: Jeder weiss, was gemeint wäre, aber durch einen falschen Pixel dreht ein gewitzer Herr das ganze so hin, wie er es möchte.
Naja, lebte ich in Deutschland würde ich dies auch ausdrucken und mit auf das Feld nehmen; kann ja nicht schaden & beruhigt das Gewissen ;)
Ob seine Auslegung wirklich rechtlich Standfest ist, kann wohl sowieso erst nach einem Gerichtsurteil festgelegt werden.


MfG
der "Gewitzte Herr" ist in D schon der Spezialist für Recht im Modellflug. Sollte es zu dem Thema zu einem Rechtsstreit kommen, sehe ich eine hohe Chance dafür, dass ein Vertreter der Luftaufsicht mit seinem Standpunkt in das Verfahren reingeht und mit Dr. Walter Fellings Standpunkt wieder rauskommt.

Gruss
Frank
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Hi,
Ich habe mir das Dokument noch einmal zu Gemüte geführt, und muss sagen dass der "gewitze herr" durchaus recht haben mag. Nachdem ich einige eurer Gesetzesartikel konsultiert habe, scheint es mir aber doch etwas abstrakt und ominös geregelt. Zu viele verschiedene Bereiche usw. die mit zu vielen Begriffen arbeiten. Ich hätte nicht gedacht, dass ich das jemals sagen würde, aber: In der Schweiz ist das rechtlich DEUTLICH klarer und einfacher geregelt.

Bsp aus dem LuftVZO von Deutschland: "Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)"

Diese Klammer kann so vieles oder gar nichts sagen:
--> Sie kann eine Definition von Flugmodelle liefern
--> Sie kann eine Definition von Flugmodellen über 25 Kilogramm liefern
--> Sie kann ein gedachtes "beziehungsweise", "folglich" oder "also" bedeuten
--> usw. usf.

Es ist alles sehr unklar, was jetzt gemeint ist. Naja, Gesetzestext halt. Alles möglichst komplex ausdrücken, damit es nachher ja keiner mehr nachvollziehen kann :)

MfG
 
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fritz99

Erfahrener Benutzer
Hallo !
Gibt es neue Informationen zu unserem Problem mit der ACG ?
Gibt es schon mehr Zulassungen ? etc.....
Ich wäre dankbar für Infos !
Ich habe wie schon öfters berichtet meine A1 Zulassung noch immer nicht und ich habe auch auf meine Anfragen an die ACG nicht eine Antwort erhalten.
Danke.
 

RedSky

Erfahrener Benutzer
Nur mit direkter Sicht auf das Modellflugzeug könnt ihr auch erkennen, wenn von hinten oder der Seite ein echtes Flugzeug oder ein wütender Mäusebussard auf das Teil zuhält. Über Brille, auch wenn sie über Kopfbewegung gesteuert wird, habt ihr nur einen kleinen Bereich vor Euch im Blickwinkel.
.
Ich möchte nicht sagen das der Spotter nicht sinnvoll ist, aber diese Argumetation ist ja mal Humbug, gerade in Bezug auf Kopfsteuerung. Auf feste Cams würde es zutreffen.
Mit Pan/Tilt bekommt man sogar mehr wie 180° hin und für den Rest mache ich ne kleine Kurve und somit kann man auch gucken was hinter einem ist. Wohlbemerkt mit Pan/Tilt, ohne ist es wieder anderes, aber Du sprachst ja gerade auch Kopfsteuerung an.
Weiß nicht wie man da nur ein kleinen Blickwinkel haben soll, erst recht mit einer Weitwinkellinse?
Ich wage mal zu behaupten, das man dadurch sogar ein besseren Rundumblick hat als in manchen Manntragenden, ohne die Fluglage zuverändern.
Und wenn man nicht gerade Servos verwendet die ne halbe Minute brauchen, von einer zur anderen Seite, wüste ich nicht, warum ich nichts um mich herum mitbekommen sollte?

Es gibt sogar nen Video, wo derjenige sehr gut mitbekommt das er vom Vogel attackiert wird;)
Also würde ich gerade unter dem Sicherheitsaspekt, der Kopfsteuerung eine besondere Bedeutung zukommen lassen.
 

Cloudsurfer

Erfahrener Benutzer
Hey Leute ;)
ich würde die Tage ganz gerne mal mit meinem Kopter ein paar Runden hier in Österreich drehen, allerdings hab ich derzeit keinen wirklchen Überblick zur aktuellen rechtlichen Lage... Spotter etc. hab ich alles, aber ich würde trotzdem gerne auf Nummer Sicher gehen. Die Kommentare hier im Thread sind teilweise etwas verwirrend :( Kann man die aktuelle Rechtslage denn in 5-10 Sätzen zusammenfassen, oder soll ich lieber gleich am Boden bleiben? :D
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Fliegen im Sinne "Modellflug, nichtgewerblich, mit/ohne FPV (mit Spotter)" ist gar kein Problem. Die Gretchenfrage ist nur, ob du auf den Aufnahmeknopf der Kamera drücken darfst oder nicht. Hier ist der Gesetzestext sehr schwammig, aber der ÖAeC behauptet, dass du draufdrücken darfst. Nur wer hat Recht?

Also deine Frage reduziert sich lediglich auf das Fotografieren/Filmen. Im Zweifelsfalle eben nicht aufnehmen und du bist im grünen Bereich.


lg Hans
 
Fliegen im Sinne "Modellflug, nichtgewerblich, mit/ohne FPV (mit Spotter)" ist gar kein Problem. Die Gretchenfrage ist nur, ob du auf den Aufnahmeknopf der Kamera drücken darfst oder nicht. Hier ist der Gesetzestext sehr schwammig, aber der ÖAeC behauptet, dass du draufdrücken darfst. Nur wer hat Recht?

Also deine Frage reduziert sich lediglich auf das Fotografieren/Filmen. Im Zweifelsfalle eben nicht aufnehmen und du bist im grünen Bereich.


lg Hans
Könnte ja sein dass während des Flugs eine Mücke mit der Aufnahmetaste kollidiert ist und deswegen aufgezeichnet wurde. Es gibt ja immer wieder so Sachen wo höhere Mächte am Werk sind....pfeiff....
 
Also viel schlimmer geht es eh nimmer, Stadtzentrum, CTR, nahe Flughafen, wahrscheinlich jede Menge Passanten,.......hatten sicher ein Zulassungsfähiges redundantes System!
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Schreiben wir mal dem Ausländer zu Gute, dass er, durch welche göttliche Fügung auch immer, nichts von der Gesetzesnovelle wußte (ist zwar unwahrscheinlich, aber ...). Wenn er aber aus dem deutschsprachigen Raum kommt, müsste er zumindestens was von Aufstiegsgenehmigungen wissen und wie konnte er sowas ohne Zulassung bekommen?
 
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FPV1

Banggood

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