Leute hört doch auf hier alles durcheinander zu werfen und aus dem Sachverhalt zu reißen. Flug über Publikum gehört in die Vorschriften für Veranstaltungen,- daraus ergibt sich dass ein Flug über Publikum einfach nicht statthaft ist,- basta. Gutmenschen-Bösemenschen ist einfach immer wieder so eine schwachsinnige Darstellung die man immer wieder zu lesen bekommt. Die Leute welche einfach überall fliegen wollen und auch wissen dass sie evt. Menschen gefährden sind die ersten die schreien wenn ihnen selber mal son Teil auf die Birne fällt,- solange es einem selber nicht passiert ist immer Alles ok. Klar muss man abwägen wie groß die Gefahr nun wirklich ist,- immerhin tun wir das täglich im Leben und nehmen auch täglich Gefahren bewusst in kauf. Aber wo es gesetzlich geregelt ist muss man es nunmal befolgen,- alleine schon mit Hinblick auf den Versicherungsschutz. Und das ist ebenso als wenn hier jemand Waffen an nem Kopter montieren will,- auch wenn er im Besitz einen WBK ist. Da kann ich dann auch sagen,- Waffen besser abgeben denn wer das Waffenrecht und die weiteren zugehörigen gesetzlichen Regelungen kennt der weiß dass man hier ein derbes Problem bekommt. Das ist so wie sich hier immer über Leute beschwert wird die einfach im Laden nen Phantom kaufen und losfliegen ohne die Vorschriften zu kennen,- wie man sieht hat man das in anderen Bereichen wo es viel kritischer ist auch. Abgesehen davon bist Du auch verpflichtet bei Gefahr zu handeln.
Oh,- tja das Wegschauen bei Prügeleien und Angriffen...... Tja, das ist normal oder ??? Da kannste mal den Gesetzgeben fragen was falsch läuft denn Du bist schnell nachher selber der Dumme und der "Böse" kommt noch gut weg. Selber erlebt,-2 mal und daher würde auch ich nen Scheißdreck nochmal eingreifen,- ausser bei Unfällen, Bränden oder solchen Sachen.
Nochmal zum Thema: Wer einen Flug über Publikum bei Veranstaltungen macht wird Probleme bekommen. Derzeit sind die zuständigen Stellen noch nicht so im Bilde und etwas überfordert. Es sind die Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten. Auch eine Genehmigung vom Veranstalter befreit nicht von den Vorschriften !!!! Verantwotlich ist Immer derjenige der das Gerät bedient !!!!! Und ich denke dass eine Versicherung da evt. nicht gerade zahlungswillig lächelt.....