Vielleicht noch ein paar Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Regelungen und Bedingungen für erlaubnisfreien Modellflug dargestellt:
maximale Entfernung: Die Fluglage muss (ohne optische Hilfen) noch erkennbar sein.
Tja, was meinen die anderen? Ich würde das wegen den Ausführungen im Auftrage des DAeC komplett weglassen. Laut diesen Ausführungen gilt das nur für Modellflug über 25kg, was sowieso nicht erlaubnisfrei ist und noch viel mehr Regelungen unterliegt als schon Modellflug über 5kg. Modelle mit mehr als 25kg sind extrem selten und bei Einsteigern sicher überhaupt nicht anzutreffen.
Was sind eigentlich "optische Hilfen"? Ich bin kurzsichtig und kann ohne eine optische Hilfe noch nicht einmal weiter als 20m weg fliegen. Bei einer WM, an der Vereinsmitglieder von mir teilnahmen, wurde teilweise das Modell gesteuert, in dem ein oder mehrere Spotter mit Ferngläsern dem Piloten Kommandos gaben...
Komplett autonome Flüge außerhalb der Sicht-/Einflussreichweite des Piloten sind nicht erlaubt.
Bei FPV-Flug über Kamera und Videobrille sollte ein Spotter (Beobachter) anwesend ein, der bei Problemen sofort die Steuerung übernehmen kann. Teilweise wird dies von Versicherungen gefordert.
Würde ich so formulieren:
Von einigen Versicherungen wird gefordert, dass beim FPV-Flug über Kamera und Videobrille ein Spotter (Beobachter) anwesend sein muss, der bei Problemen sofort die Steuerung übernehmen kann.
BTW, wessen Versicherung so etwas fordert, kann natürlich logischerweise auch nicht außerhalb der Sichtweite fliegen.
Zu den Entfernungen: Ich würde da gar keine festen Werte empfehlen (außer denen, die wirklich fest vorgegeben sind). Die Formulierung "ausreichender Sicherheitsabstand" an anderer Stelle finde ich gut. Das passt nämlich auch super zu §1 LuftVO. (siehe unten)
Feste Entfernungen in den Empfehlungen werden sonst gerne von Unkundigen als ehernes Gesetz missverstanden. 500m zum nächsten Radweg/Strasse o. Ä.: Das würde bedeuten, dass man in D kaum noch irgendwo fliegen kann.
Dabei kenne ich genügend Beispiele, bei denen sogar Modellflugplätze eine Aufstiegserlaubnis von der Bezirksregierung mit ganz kleinen Abständen bekamen (teilweise auch bis 20 oder 25kg): Mein Modellflugplatz ist nur Luftlinie 350m von einer Ortschaft entfernt. Wir dürfen bis 20kg (keine Verbrenner) ohne weitere Einschränkung fliegen. Ich kenne einen anderen Modellflugplatz, der liegt direkt neben einer Autobahn, d.h. Abstand <20m. Ein benachbarter Modellflugverein ist 50m von einem Windrad entfernt und darf auch Verbrenner fliegen. Es gibt Modellflugplätze innerhalb des kontrollierten Luftraumes um einen großen Flughafen. Und in all diesen Fällen gibt es keine Schwierigkeiten. Man muss nur verantwortlich mit diesen potentiellen Gefahrenquellen umgehen.
Der gesunde Menschenverstand ist hier wichtig und erforderlich.
Statt:
Folgende Gepflogenheiten haben sich unter seriösen Modellflug-Piloten eingebürgert:
dann:
Rücksichtnahme und gesunder Menschenverstand wird durch §1 LuftVO gefordert:
"Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
Daher haben sich u.a. folgende Gepflogenheiten unter seriösen Modellflug-Piloten eingebürgert: