Nur wenn die Papierschwalbe mit einem Motor angetrieben wird.
Zum EPP-Gleiter, der einfache "Werfer" von Playmobil mit Figur ist ein Spielzeug, wie ein Ball oder Frisbee - mit ähnlicher Reichweite.
Aber nur unwesentlich grösser oder gleich gross gibt es die Dinger mit 2 Motoren und einfacher 2-Kanal-RC, wenn beide Motoren laufen, kommen die Dinger recht hoch und dank dem Gleitwinkel sehr weit.
Soll da der Autofahrer auf einer Hauptstrasse seine Versicherung belasten, weil er mit einem hinterherrennenden Kind gerechnet hat und vollbremste? In einer Spielstrasse oder 30er-Zone im Wohngebiet kann ein Spielzeug vor die Scheibe fliegen. Aber ein Flyaway eines motorisierten Schaumfliegers kann weiter gehen. Das es "nur" aus Schaum ist, erkennt der Unbedarfte ums edle Blech Besorgte auch nicht, wenn plötzlich eine 30cm Flügelbombe zum gezielten Sturz ansetzt.
Ein Balsagleiter oder Papierflieger hingegen sieht tatsächlich harmlos aus.
Das Ding fliegt motorisiert, Basta. Auch eine raketengetriebene Silvesterrakete ist harmlos. Für die gilt aber das Flugzeitfenster vom 31.12. bis 1.1. Für das Hochzeitsfeuerwerk im Februar wäre eine Genehmigung mit Auflagen notwendig.
Es kommt nicht nur auf das realistische Schadenspotential an, sondern wie ein Unbedarfter auf ein unerwarteten Anflug reagiert. Auf der Autobahn im Sommer würde ich bei einer anfliegenden Sylvesterrakete mit einem Angriff rechnen. Beim EPP-Flieger / Papierschwalbe rechnete ich mit einem hinterherrennenden Kind. Dass die Dinger aufgrund eines Motors von viel weiter angeflogen kommen, würde ich wahrscheinlich nicht erkennen.
Im Kinderfall wäre es ein Fall für die Familien HP oder KFZ-HP. Aber der motorisierte Fernanflug wäre von Piloten zu verantworten - auch beim Flyaway der RC-Papierschwalbe.
Zum EPP-Gleiter, der einfache "Werfer" von Playmobil mit Figur ist ein Spielzeug, wie ein Ball oder Frisbee - mit ähnlicher Reichweite.
Aber nur unwesentlich grösser oder gleich gross gibt es die Dinger mit 2 Motoren und einfacher 2-Kanal-RC, wenn beide Motoren laufen, kommen die Dinger recht hoch und dank dem Gleitwinkel sehr weit.
Soll da der Autofahrer auf einer Hauptstrasse seine Versicherung belasten, weil er mit einem hinterherrennenden Kind gerechnet hat und vollbremste? In einer Spielstrasse oder 30er-Zone im Wohngebiet kann ein Spielzeug vor die Scheibe fliegen. Aber ein Flyaway eines motorisierten Schaumfliegers kann weiter gehen. Das es "nur" aus Schaum ist, erkennt der Unbedarfte ums edle Blech Besorgte auch nicht, wenn plötzlich eine 30cm Flügelbombe zum gezielten Sturz ansetzt.
Ein Balsagleiter oder Papierflieger hingegen sieht tatsächlich harmlos aus.
Das Ding fliegt motorisiert, Basta. Auch eine raketengetriebene Silvesterrakete ist harmlos. Für die gilt aber das Flugzeitfenster vom 31.12. bis 1.1. Für das Hochzeitsfeuerwerk im Februar wäre eine Genehmigung mit Auflagen notwendig.
Es kommt nicht nur auf das realistische Schadenspotential an, sondern wie ein Unbedarfter auf ein unerwarteten Anflug reagiert. Auf der Autobahn im Sommer würde ich bei einer anfliegenden Sylvesterrakete mit einem Angriff rechnen. Beim EPP-Flieger / Papierschwalbe rechnete ich mit einem hinterherrennenden Kind. Dass die Dinger aufgrund eines Motors von viel weiter angeflogen kommen, würde ich wahrscheinlich nicht erkennen.
Im Kinderfall wäre es ein Fall für die Familien HP oder KFZ-HP. Aber der motorisierte Fernanflug wäre von Piloten zu verantworten - auch beim Flyaway der RC-Papierschwalbe.
Zuletzt bearbeitet: