Einsteiger-Guide Luftfahrtrecht und Regelungen

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ach so, ich hatte es so verstanden, dass die diesen Zettel in der Form schon einsetzen wollen. Ich sach mal so: Besser als gar kein Zettel, wäre der schon. :)
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Na der Beipackzettel ist ja mit dem Hintergrund der UAV-Flieger (die u.A. die 100m und das Menschenüberflugverbot explizit in der AG haben) formuliert worden.
Aber gerade für einen RTF-Käufer mit Null-Ahnung sehe ich kein Problem in der engergefassten Formulierung. Wenn er sich drann hält eh nicht und wenn er mit wachsender Erfahrung und Kenntnis im erlaubten Rahmen weiterentwickelt auch nicht.
Es kann aber Diskussionspotential geben, wenn ein Anfänger einem Erfahrenen klar machen will, ass er in 200m Höhe mit seinem Phantom oder Okto verbotenes macht. Aber das erlebt man im Strassenverkehr ebenfalls ...
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten