Patentrechtsanwalt schreiben erhalten wegen Coaxkopter von Airrobot

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

biele01

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo Gemeinde.
Als ich heute Morgen die Post durchgeschaut habe, fand ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, welcher mir eine Patentverletztung vorwarf. Die Firma Airrobot hat 2007 ein Patent eingereicht welches unter anderem Y6 und X8 Konstruktionen mit elektonischer Lagereglung schützen soll.
Das Schreiben kommt mir etwas komisch vor, da ich unter dem angegebenen Patentnamen nicht einmal das Patent auf www.dpma.de finden kann. Ich weis das es dieses Patent wohl gibt oder gegeben hat, aber ich finde es auch nicht mehr.
Ich sehe mich nicht als Patentverletzter, zumal meine Konstruktionen wohl gar nichts mit dem geschützten "Luftroboter" von airrobot zutun haben. Ich baue und verkaufe nur den Rahmen, ohne Motoren, ohne Lagereglung, etc. Wie der Kunde sich ihn letztendlich aufbaut ist ganz ihm überlassen. Mal spitz formuliert.
Oder habe ich da falsche Ansichten, und werde wohl noch längere Zeit Freude damit haben?
Die haben wohl gerade ein Sommerloch und brauchen wieder etwas Geld.

Ich habe das Schreiben mal angehängt. Adressen und Namen anderer hab ich mal radiert.
Wie seht Ihr das? Was mach ich jetzt mit dem Wisch? Für einen Patentanwalt muss ich wohl meinen Hobbykeller auflösen.
 

Anhänge

biele01

Erfahrener Benutzer
#3
Ich gehe davon aus das es das ist. Wie gesagt kann ich auf dpma nichts finden und die links in deinem post sind auch ofline. Sind auch schon 4 jahre alt die beiträge.
 

miberlin

Erfahrener Benutzer
#4
Ruf mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer an und frag nach ob es den Anwalt wirklich gibt. In meinem Jurastudium hat man uns eine andere Art beigebracht, Abmahnungen zu schreiben.
Sollte es den Anwalt tatsächlich geben und er diese Abmahnung wirklich geschrieben haben, such Dir sofort einen eigenen Anwalt der auf Marken und Patentrecht spezialisiert ist. Die Erstberatung ist nicht teuer (etwa 150Euro) und danach kannst Du immernoch entscheiden wie Du mit der Situation umgehst.

cheers,
mischa
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#5
Der Link hier geht: https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=EP000002035276B1

Ab Seite 5 wird's interessant, da beginnen die Ansprüche. Im Prinzip sind dadurch Fluggeräte mit mindestens drei Antriebseinheiten, jeweils bestehend aus zwei Motoren und gegenläufigen Propellern und einer autonomen Fluglageregelung durch das Patent rechtlich geschützt.
Weitere Ansprüche beziehen sich auf optionale Komponenten, wie z.B. Schnellverschlüsse, Rotorschutz etc., betreffen also eher den mechanischen Aufbau bzw. Ausführungsvarianten dieser Fluggeräte.

Also, um das nochmal klarzustellen: für sich zu Hause nachbauen darf das jeder, wer diese Nachbauten jedoch verkauft, begeht zunächst mal Produktpiraterie, jedenfalls solange das Patent gültig ist.

Wer jetzt lediglich Komponenten verkauft, die man zu solchen Fluggeräten verarbeiten KÖNNTE und nicht fertige Fluggeräte nach o.g. Anspruch, der macht sich IMO nicht strafbar.
 
#6
also ich würde das ganze auch erstmal gelassen angehen :)

du verkaufst nur die rahmen und mehr nicht!
wie sich der kunde den copter dann nun genau aufbaut (also X4 oder X8) und was er damit anstellt (privat/gewerblich) unterliegt nicht mehr deinem einfluss...

viele grüße, gerald.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#7
Wie immer bei solchen Themen: Vertraue hier nicht auf die vielen Ansichten einzelner Personen. Miberlin hat den richtigen Tipp gegeben. Professionell vorgehen und Rat bei einem Fachanwalt suchen, sonst hast Du nachher noch mehr Probleme. Gelassen sollte man das nicht sehen, wenn es echt ist. Forderungen sind zwar nicht immer berechtigt, aber wer am Ende Recht kriegt, hängt selten davon ab, ob man Recht hat, sondern ob man sein Recht richtig vertritt und Fristen einhält.
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#8
Und prüf den Punkt "Patent nicht gefunden" denn wenn die Firma mit dem Patent mal den Falschen abgemahnt hat, kann auch jemand Löschung wegen fehlender Patentwürdigkeit beantragt haben und es existiert nicht mehr.

Abmahnanwälten traue ich restlos alles, in jeder rechtlichen Grauzone zu
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#10
Maren spricht aber was entscheidendes an
Nur denke ich nicht das es Optionen sind, sondern 15 Einzelpunkte, die DIESEM Copter ausmachen, und nur das Gesamtkonzept stellt das Patent da.
Der Satzteil "dadurch gekennzeichnet, dass" ist für mein Verständnis eine Erklärung, also sollten wie gesagt alle 15 Punkte Nötig sein, um eine Patentrechtverletzung darzustellen

Gibt es keine Kontaktstelle beim Patentamt, wo man nachfragen könnte, ob einzelne Punkte ausreichen, oder nur das Gesamtkonzept entscheidend ist?
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#11
Also ich weiß ja nicht... Formulierungen wie "Wenn ich dieses richtig sehe" und "nach meiner derzeitigen Rechtsauffassung" hören sich definitiv nicht nach Anwaltssprache an. Eher als ob er sich nicht ganz sicher ist und deine Bestätigung will, dass es so ist. Wir haben während des Studiums eine Vorlesung Online- und Medienrecht gehabt und dort Briefe in der Art formuliert. Für solche Aussagen ist da meiner Meinung nach kein Platz. Aber vielleicht ist der Anwalt auch einfach nur unglaublich schlecht. Normalerweise sollte das ganze sich so anhören, dass du definitiv schuldig bist wegen XYZ und da gibt es nichts dran zu rütteln.

Noch dazu stimmt die Patentnummer ja garnich... PCT/DE2007/000592 wäre die Richtige...

Das ganze Prüfen lassen wäre auf jedenfall sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung würde hier vermutlich wissen was zu tun ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

MarenB

Runter kommen sie immer!
#12
Maren spricht aber was entscheidendes an
Nur denke ich nicht das es Optionen sind, sondern 15 Einzelpunkte, die DIESEM Copter ausmachen, und nur das Gesamtkonzept stellt das Patent da.
Der Satzteil "dadurch gekennzeichnet, dass" ist für mein Verständnis eine Erklärung, also sollten wie gesagt alle 15 Punkte Nötig sein, um eine Patentrechtverletzung darzustellen

Gibt es keine Kontaktstelle beim Patentamt, wo man nachfragen könnte, ob einzelne Punkte ausreichen, oder nur das Gesamtkonzept entscheidend ist?
Jeder einzelne Anspruch wird geltend gemacht und es reicht im Grunde aus, gegen einen davon zu verstoßen. Die späteren erweitern ja immer die ersten optional.
Das macht man, damit nicht nachher jemand die Basiserfindung umgeht, indem er was hinzufügt und um gleichzeitig zu verhindern, dass sich später jemand z.B. ein Landegestell patentieren lässt, denn mit der Veröffentlichung dieses Patents ist diese Erfindung von niemand anderem mehr schützbar.

Ich habe beruflich durchaus gelegentlich mit Patenten zu tun, bin aber auch kein Profi. Fachanwalt fragen, wie es in diesem Fall aussieht!

Kleine Anekdote am Ende:
Ich kenne einen Fall, da hat eine deutsche Firma eine Erfindung in einer tschechischen Jägerzeitschrift veröffentlicht, wobei das mal so gar nichts damit zu tun hatte. Sie wollten sich das halt aus verschiedenen Gründen nicht schützen lassen, aber auch nicht dem Wettbewerb direkt offenlegen. Andererseits wollten die aber auch sicher gehen, dass das kein anderer beansprucht und sie später Lizenzgebühren zahlen müssen.

Es kam dann wirklich dazu, dass die Konkurrenz ein Patent einreichte, der Einspruch der ersten Firma war aber unter Vorlage einer Ausgabe des Magazins sehr wirkungsvoll :)
 
Zuletzt bearbeitet:

MarenB

Runter kommen sie immer!
#14
Auto dürfen in Zukunft nur noch mit 3 oder 5 Räder gebaut werden - ein Patent für Autos mit 4 Rädern wurde geschützt lol So kommt mir das ganze vor.
Im Grunde ist, bzw. war es ja auch so.
4 Räder kannte man schon von der Kutsche, aber eine Kutsche mit einem Motor statt Pferd war neu und man hätte es sich schützen lassen können, höchstwahrscheinlich wurde das auch getan.
Allerdings laufen Patente ab, deswegen darf das heute jeder so nachbauen.
Waschmaschinen an sich sind auch nicht (mehr) patentiert, wohl aber etliche Waschprogramme.
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#16
Auch sehr interessant - nachzulesen unter http://www.google.com/patents/DE112007001997A5?cl=de



Obs stimmt? Keine Ahnung, bietet aber vielleicht nen Ansatz...
Das bezieht sich auf das rein deutsche Patent. So wie ich das sehe, hat man das aber dann direkt beim Europäischen Patent- und Markenamt eingereicht:
http://worldwide.espacenet.com/publ...om&locale=en_EP&CC=ES&NR=2361780T3&KC=T3&ND=4

Und da sieht es leider nicht so aus, als sei das abgelaufen.


An den Ersteller des Threads:
Ich glaube, ich würde dem Anwalt antworten, dass er mit seinen Vermtungen falsch liegt.
Damit er sich selbst davon überzeugen kann, bietest du ihm einfach dein Produkt Klappfix... vormontiert, also in der für den Kunden größtmöglichen Ausstattungsvariante zum Vorzugspreis von ...€ an :D

Um in Zukunft auf Nummer sicher zu gehen, solltest du vielleicht den Lieferumfang irgendwo darstellen und bei den Fotos von flugfertigen Coptern irgendwas wie "Serviervorschlag" dranschreiben.
Bei einem Blick auf deine Website habe ich nicht auf Anhieb eindeutig (!) erkennen können, dass du nur die Rahmen ohne Motoren und Elektronik anbietest, vielleicht führte das auch zu dem Missverständnis.
 

biele01

Erfahrener Benutzer
#17
Vielen Dank für die Hinweise. Ich werde das Schreiben am Montag einem Patentanwalt vorlegen. Na da bin ich mal gespannt was da heraus kommt. Es wird aber auch nie langweilig hier....
 

LeoD

Neuer Benutzer
#18
Hallo zusammen,
ich hab dasselbe erhalten (Einschreiben + Rückschein). Einziger Unterschied ist dass bei mir halt andere Produktnamen drin stehen, sonst identischer Text. Es ist schon eigenartig dass die Post nicht vom offiziellen Patentanwalt des H. Wiggerich geschickt wurde, sondern von einem offensichtlich billigen Abmahn-Anwalt mit *@aol.com Mailadresse in einem Gemeinschaftsbüro... RA Kahler hat das offensichtlich an mehrere Empfänger geschickt die nun eingeschüchtert werden sollen. Fakt ist dass es sich um ein Abstauber-Patent handelt dem keine patentwürdige Erfindung zugrunde liegt. Multikopter mit Elektroantrieben hat es viel früher gegeben als 2007 und senkrecht startende Fluggeräte mit Koaxialantrieb sind älter als das Internet! Es reicht nicht aus diese beiden Erfindungen (Stand der Technik) miteinander zu kombinieren und damit ein neues Patent anzumelden. Das Patent besteht nur solange bis es jemand anficht. Das muss m.E. ein "großer" Hersteller von Koax-Koptern sein weil sowas echt Geld kostet. Oder es müssen sich viele kleine zusammen tun. Bin mal gespannt was passiert wenn 3D-Robotics dieses Schreiben öffnet...
 

gervais

Ich brauche mehr Details
#20
Um in Zukunft auf Nummer sicher zu gehen, solltest du vielleicht den Lieferumfang irgendwo darstellen und bei den Fotos von flugfertigen Coptern irgendwas wie "Serviervorschlag" dranschreiben.
Bei einem Blick auf deine Website habe ich nicht auf Anhieb eindeutig (!) erkennen können, dass du nur die Rahmen ohne Motoren und Elektronik anbietest, vielleicht führte das auch zu dem Missverständnis.
Das würde ich genauso handhaben. Ich sehe übrigens auch mangelnde Erfindungshöhe, das erfordert freilich auch etwas Patentrecherche. Da hier auch nicht konkret abgemahnt wird, bzw. ein Streitwert benannt wird, oder die Verletzung potentieller Ansprücher nicht konkretisiert wird, wird ein Patentanwalt auch leichtes Spiel haben, dieses abzuwehren.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten