Hy,
ich weiß nicht wo das Problem liegt.
Die KE's für 2015 nach V1.8.1 für die Taranis, die X-Empfänger, das XJT-Modul gibt es doch schon lange hier zum Download.
Siehe hier Beitrag #1
Das ist die aktuell gültige KE von FrSky
In den KE's steht genau das drinnen was von der EU gefordert wird, nicht mehr.
Allgemein gilt:
In keiner KE (egal welcher Hersteller) steht irgend etwas über technische Details,
wie z.B. D16, D8, was hier immer wieder diskutiert wird.
Und dies entspricht auch genau der EU-Mustervorgabe.
Technische Details stehen im vollständigen Prüfbericht (ca 30-50 Seiten) z.B. SIEMIC-Prüfbericht
der Grundlage für die KE des Herstellers ist.
---------------------------------------------------
Auszug aus der Blue Gide für die KE der EU, Seite 56.
Die Mustererklärung im Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält folgende Angaben:
1. Eine Kennnummer zur Identifizierung des Produkts. Diese Nummer darf je Produkt nur einmal vergeben
werden. Sie kann sich auf eine Produkt-, Chargen, Typen- oder Seriennummer beziehen. Dies liegt im
Ermessen des Herstellers.
2. Namen und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt.
3. Die Erklärung, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der
Konformitätserklärung trägt.
4. Die Kennnummer des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
maßgebliche Angaben ergänzend zu Punkt 1 zur Beschreibung und Rückverfolgbarkeit des Produkts. Falls
es für die Identifizierung des Produkts relevant ist, kann auch ein Foto beigefügt werden, wobei dies dem
Ermessen des Herstellers überlassen bleibt, sofern es in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
5. Alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde; präzise, vollständige
und eindeutige Angabe der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B. nationale
technische Normen und Spezifikationen); dies impliziert die Angabe der Version und/oder des Datums der
einschlägigen Norm.
6. Namen und Kennnummer der notifizierten Stelle, wenn diese am Konformitätsbewertungsverfahren
beteiligt war
7. Sämtliche eventuell erforderlichen zusätzlichen Angaben (z. B. Qualität, Kategorie), soweit zutreffend.
8. Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung; Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige
Kennzeichnung des Bevollmächtigten dies kann jedes Datum nach Abschluss der
Konformitätsbewertung sein.
----------------------------
und mehr ist nicht.
Helle