FPV - Krefeld/Viersen und Umgebung?

Fan

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es war der Motor, hätte mir viel Arbeit sparen können,wenn ich das zuerst gemacht hätte, das ist wie mit der Tür und dem Schlüssel, es ist immer der letzte Schlüssel:D

jemand heute am wh?
 

Fan

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ACHTUNG!! Nach dem Update der Firmware auf 4.02 NAZA lite funktioniert das GPS nicht mehr, auch ein zurückspielen der Original Firmware hilft nicht. Das GPS funktinoniert weiterhin an NAZA V1 ist also nicht defekt.
 
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Cartman

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Bin fertig mit meinem aktuellen Projekt. Nur blöd, wenn man vorher immer nur Hexas gebaut hat... Hat noch wer zwei Reduzierhülsen von 8 mm auf 6 mm rumliegen?

IMG_6021K.JPG
 

Fan

Erfahrener Benutzer
Mein Erfolg war nur kurz, verhält sich mit den Motoren wieder wie ein Flummi, hab den jetzt nochmal nackt geflogen also nur FC ohne GPS und alles was nicht gebraucht wird runter montiert, keine Änderung, das können doch nur noch die Motoren sein.Mit den DJI Motoren hab ich das nicht.
 

Novulon

Erfahrener Benutzer
Mein Erfolg war nur kurz, verhält sich mit den Motoren wieder wie ein Flummi, hab den jetzt nochmal nackt geflogen also nur FC ohne GPS und alles was nicht gebraucht wird runter montiert, keine Änderung, das können doch nur noch die Motoren sein.Mit den DJI Motoren hab ich das nicht.
Komische Sache. Würde ich mir gerne mal die Woche ansehen, so ists schwierig herauszufinden was dazu führt.
 

funfex

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Einen Motor durch einen dji ersetzen, für schweben könnte das gehen.......und dann einzeln wandern lassen.
Hast Du alle vier Motoren einzeln gecheckt ? Mit Prop und Last ? Alle laufen dann rund ?
 
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Fan

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Ja alle laufen rund, ich kann ja nur immer einen am Motorstand testen, der der soviel mehr Schub hatte hab ich ersetzt, sah bei mir im Garten auch erst gut aus.Aber eben am WH wars wieder vorbei, darauf hin hab ich den nochmal zerlegt,Regler neu angelernt, aber ohne Besserung.

An dem FC kanns auch nicht liegen hab die V2 jetzt drauf.
 
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Fan

Erfahrener Benutzer
mein GPS und das von funfex funktionieren nicht mehr, hast du das in der Software unter den Flugmodus mal nachgeschaut. Da steht nur noch ATTI
 

Reno-vatio

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Bin fertig mit meinem aktuellen Projekt. Nur blöd, wenn man vorher immer nur Hexas gebaut hat... Hat noch wer zwei Reduzierhülsen von 8 mm auf 6 mm rumliegen?

Anhang anzeigen 124563
Sehr schöner copter. Wie sieht den das Setup aus was du da drauf hast?? Was kommt noch drunter?

Leider hab ich keine reduzierhülsen da.
 

Cartman

Erfahrener Benutzer
Bei dem Copter habe ich jetzt folgendes verbaut:

Motoren: Turnigy Multistar 3508 mit 640kv
ESCs: Turnigy Plush 30A mit BLHeli
Props: Graupner e-Props 12x6
FC: ZeroUAV YS-X6
Akku: 2x 4s 5000 mAh
Landegestell: Quadframe 215 mm
Frame: Eigenkonstruktion

AUW liegt jetzt bei knapp 3300 g. Drunter soll noch ein 2-Achs Brushless Gimbal für eine NEX5. Wenn der Copter ordentlich fliegt, dann baue ich noch einen Okto mit etwas anderem Setup und leichterem Landegestell. Das Quadframe Landegestell ist echt schwer.

Bei den Props bin ich mir noch nicht sicher, was am Ende am besten funktioniert. Werde erstmal mit den 12" Props testen und später bis 14" ausprobieren.
 

hulk

PrinceCharming
Wenn wer wie ich zeit hat;

<b>Hohes Gerücht</b>, wenn somit die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und die Anklagevertretung dem nichts mehr hinzu zu fügen hat, komme ich nun zum Schlussplädoyer der Verteidigung.<br />
<br />
<br />
Vorausschicken möchte ich noch, dass es erschreckend ist, welche halbgaren Wissensstände über Lizenzen zu freier Software (hier: GPLv3) und deren Bestimmungen vorherrschen. Und dies insbesondere von Vertretern, die nach eigener Bekundung täglich mit freier Software zu tun haben! Offensichtlich haben sie den Sinn & Zweck der freien Softwarelizenzen nicht vollständig verstanden. Als Lektüre im Vorfeld empfiehlt sich ein Eintrag in Wikipedia, der die Bestimmungen der GPLv3 Lizenzen hinlänglich beschreibt:<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License<br />
Zu beachten sind hier insbesondere der Abschnitt "Nutzung" und die Anmerkungen zu "Copyleft".<br />
Copyleft ist im Grunde das Versprechen eines Programmierers/Autors/Lizenzgebers an den Endbenutzer: <br />
"Du darfst jederzeit den zur freien Verfügung stehenden Code nutzen, kopieren, verändern und verteilen, solange Du die Änderungen publizierst und somit öffentlich zugänglich machst".<br />
<br />
<br />
Dabei spielt es für die Wirksamkeit der GPLv3 keinerlei Rolle, ob die daraus resultierende Software zu privaten, gesellschaftlichen oder kommerziellen Zwecken genutzt oder verteilt wird. Die GPL-konforme Distribution setzt lediglich voraus, dass etwaige Änderungen am Quellcode offen gelegt werden müssen. Private Nutzung und Vertreibung im kleinen Umfang sind hierbei ausdrücklich ausgenommen.<br />
Zitat: <i>"Unter GPL lizenzierte Software darf für alle Zwecke ausgeführt werden (auch kommerzielle Zwecke, und GPL-lizenzierte Compiler und Editoren dürfen sogar als Werkzeuge für die Erstellung von proprietärer Software genutzt werden);[3] sie darf bei rein privater (oder interner) Verwendung – ohne Vertrieb, ohne Weitergabe – modifiziert werden, ohne dass der Quellcode offengelegt werden muss (nur bei Vertrieb oder Weitergabe müssen der Quellcode und etwaige Code-Änderungen den Endnutzern zugänglich gemacht werden – dann kommt nämlich Copyleft zur Anwendung, um sicherzustellen, dass die Endnutzer-Freiheiten erhalten bleiben)."</i><br />
<br />
<br />
Dem Endbenutzer werden somit im vorliegenden Fall effektiv keinerlei Freiheitsrechte beschnitten!<br />
<br />
<b>Zunächst aber ein kleiner Rückblick auf die Ereignisse:<br />
</b><br />
<br />
Olli Meister (mutmaßlich Geschädigter, zugleich Vertreter der Anklage) plant, den von Bill Nesbitt (im weiteren "Urheber" genannt) unter GPLv3 zur freien Verfügung gestellten Code für autonome Flugobjekte für seine eigenen Zwecke neu zu kompilieren. <br />
Dazu möchte er jedoch die empfohlene Software, die das "AutoQuad" Projekt seit Jahren im Einklang mit den proprietären Lizenzen des Herstellers Rowley (hier: Crossworks for ARM) verwendet, aus genannten Gründen nicht nutzen. Stattdessen möchte er einen Compiler, zusammengesetzt aus frei verfügbaren Codebestandteilen zur Verwendung bringen. Hierbei stieß er nach eigenem Bekunden auf für ihn unüberbrückbare Schwierigkeiten. <br />
<br />
<br />
Zunächst beklagte er das angeblich unkooperative Verhalten des AutoQuad Teams. Als diese Behauptung eindeutig widerlegt wurde (mit Eingeständnis des Klägers, s.o.) verstieg er sich in der Behauptung, dass die Benutzung einer proprietären Software zur Kompilierung des unter GPL vetriebenen Codes eine Verletzung der Lizenzbestimmungen darstelle. Unterstützt wurde er in dieser Auffassung von einem gewissen OlliW (Aussagen liegen dem Gericht schriftlich vor), der behauptete, dass kompilierter Code, der in Form von .hex und .bin Dateien verteilt wird und proprietäre Bestandteile enthält, ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv3 sei. Dies steht eindeutig im Gegensatz zu geltender Rechtsprechung und insbesondere der GPL Lizenz selbst. In diesem Zusammenhang sei auf den Eintrag in Wikipedia verwiesen, der Ausnahmeregelungen beschreibt:<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/GPL_linking_exception<br />
Zitat: <i>"So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden."<br />
<br />
</i><br />
Bill Nesbitt als Urheber des in Frage stehenden Codes kann lückenlos nachweisen und durch das Vorhandensein öffentlicher Repositorien und sog. Changelogs belegen, dass er diesen Bedingungen seit Anwendung der GPLv3 auf den Basiscode zweifelsfrei nachgekommen ist.<br />
<br />
Nachdem nun der verbreitete Unfug bzgl. mangelnder Kooperationsbereitschaft sowie vermeintlich verletzter Bestimmungen wg. des Kompilierungswerkzeugs für die Anklagevertreter an Substanz und Vorwurfskraft eingebüßt hat, sieht sich der Urheber nun neuen Vorwürfen ausgesetzt: angeblich verstoße der kommerzielle Vertrieb eines Regelalgorythmus, der als sog. "Add-on" des Quellcodes (hier: Quatos) gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr angeboten wird, ebenfalls gegen die Bestimmungen der GPLv3. <br />
<br />
Hierbei sei erneut auf o.g. Quellen verwiesen, die eindeutig belegen, dass jeder (ich betone noch einmal: JEDER) berechtigt ist, den Quellcode zu verändern und mit eigenem, geschlossenem Quellcode zu erweitern, solange die Veränderungen im Basiscode regelkonform publiziert werden.<br />
Wie oben bereits ausgeführt obliegt es dem Programmierer, die Form der Lizenz für das sog. "Add-on" selbst zu bestimmen und ggf. eine Lizenzgebühr zu verlangen. Die Bestimmungen der GPLv3 bleiben davon unberührt.<br />
<br />
<br />
<b>Auch lässt sich aus den GPL Bestimmungen nicht ableiten, dass ein Anspruch des Endbenutzers auf Zurverfügungstellung eines Kompilierungswerkzeug auf Basis von freien Codeteilen zusteht.</b><br />
<br />
<br />
Ich bitte somit das hohe Gerücht, die haltlos vorgebrachte Klage abzuweisen und das Vefahren auf Kosten des Anklagevertreters zu schließen.<br />
<br />
<br />
Desweiteren beantragen wir, den Klagevertreter auf zukünftige Unterlassung haltloser Vorwürfe in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Die jüngsten Einlassungen des Klägers - auch in anderem Zusammenhang - lassen vermuten, dass hier unter Vorspiegelung vermeintlicher Kooperationsbereitschaft dem Ärger über eigene Unzulänglichkeiten Luft gemacht wurde und der eigentliche Zweck der Anschuldigungen in der Diskreditierung des nativen Urhebers und des von ihm geleiteten Projekts liegt.<br />
<br />
<b>Noch ein letzter Hinweis in eigener Sache:</b> Als Sprecher des "AutoQuad" Teams sind für mich solche Vorgänge nur schwer hinnehmbar und eine Zusammenarbeit (die vom Kläger nach eigener Aussage ohnehin nicht beabsichtigt war) nur schwer vorstellbar.<br />
<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen...<br/>

Das geht gegen meinen Freund OlliW

Inhalt ist mir egal...aber das ist mein Humor :)
 

Trawar

Erfahrener Benutzer
Sagt mal wer hat das Equipment um bei einem APM 2.5 die PINleiste abzulöten und damm gewinkelte Steckerleisten anzulöten?
Mit einem Normalen Lötkolben kann man das vergessen, irgendwie was mit Heißluftfön oder keine Ahnung was es da sonst noch so gibt.
 

Cartman

Erfahrener Benutzer
Das geht mit einer Entlötstation wie der ZD915. Meine ist leider vor kurzem kaputt gegangen. Ich hab zwar schon das Ersatzteil hier, aber noch nicht repariert. Nächste Woche könnte ich das aber machen.

Die Bestellung der NAZA Lite wurde übrigens storniert. Die 60 € waren wohl ein Preisfehler.
 
FPV1

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