EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Es gibt keine großen Unklarheiten bei den aktuellen Gesetzen. Und wer glaubt, dass man die wenigen Unklarheiten durch neue Gesetze erledigen kann, liegt völlig falsch. Gesetze werden absichtlich an vielen Stellen unscharf formuliert, weil eine genaue Grenzziehung praktisch nicht möglich ist.

Z.B. bezgl. einer Spielzeugklasse: Nette Idee, aber hier eine vernünftige Grenze zu finden, ist schwer bis unmöglich. Da braucht man nur dorthin zu schauen, wo es so eine Grenze schon gibt (Österreich 79J) oder die vorgeschlagene 1kg-Grenze betrachten. So etwas ist immer nur dann möglich oder sinnvoll, wenn man nur einen sehr eingeschränkten Blickwinkel auf den Modellflug hat
Schaue ich auf den klassischen Modellflug und seine Vielfältigkeit, dann sieht es schon völlig anders aus.

Beispiel Österreich:
79J-Grenze: Was bedeute dabei 79J? Das steht nicht im Gesetz. Das steht AFAIK in den Erläuterungen und dort ist dann die potentielle Energie gemeint, berechnet aus Abflugmasse und geplanter(!) Höhe über Startstelle. D.h. auch eine Menge klassischer Modellflugzeuge fallen plötzlich unter die 79J und sind Spielzeug.

Beispiel Vorschlag:
1kg-Grenze: Sehr viele Flugmodelle fallen darunter. Neben immer mehr ferngesteuerten Flächenfliegern durch leichter werdende Komponenten fallen plötzlich auch Freiflieger und Raketenmodelle darunter und sind Spielzeug.

Beispiel resultierende Begrenzung:
Modelle, die unter die Grenze fallen, sind "Spielzeug" und unterliegen dann sowohl in Österreich als auch in den Vorschlägen einer zusätzlichen Limitierung (z.B. Höhe). D.h. auf einen Schlag ist ein Teil des klassischen Modellfluges, der bisher nie Probleme machte, nicht mehr möglich/erlaubt.

Beispiel Geofencing:
Praktisch der komplette klassische Modellflug (alle FAI-Klassen, inklusive Freiflug, Raketen etc.) wären nach den Vorschlägen plötzlich nicht mehr erlaubt. Tolle Idee.

Das ganze ist einfach nur purer Aktionismus, um der Bevölkerung zu zeigen, dass man etwas macht. Bzw. der Neid von Gewerblichen auf die klassisch geringen Beschränkungen beim Modellflug. Auch bei den aktuellen Gesetzen ist keine echte(!) Gefährdungslage zu erkennen. Es gibt sowohl eine gestiegene Gefährdung durch den Verkauf von vielen RTF-Coptern und eine noch höhere gefühlte Gefährdung. Gar keine Frage. Diese liegt aber nicht an mangelnden oder zu laschen Gesetzen, sondern ausschließlich am Ignorieren derselben durch einige Personen.
"Da fliegt jemand am Flughafen mit einem Copter! Sowas muss verboten werden!" "Äh, das ist bereits verboten."
"Da fliegt jemand mit einer Schusswaffe auf dem Copter! Sowas muss verboten werden!" "Äh, das ist bereits verboten."
...


Schade um Deine "FPV-Karriere": Gewerbler sind (zumindest in D-Land) glasklar reglementiert.
Wir brauchen einen Gewerbeschein, eine gewerbliche Haftpflicht, eine Aufstiegsgenehmigung und einen Befähigungsnachweis. Ausserdem ist der Flieger und das Fliegen stark reglementiert.
Nein, man benötigt für diesen Fall keine "Aufstiegsgenehmigung".
 
Erhaltene "Gefällt mir": Altix

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Menschenmenge / Ansammlung ist, wenn 24 Leute oder mehr dicht beieinander stehen. Zu diesen 24 oder mehr Personen müssen mindesten 100m Abstand gewahrt werden. Sind es nur 23, zählt dies nicht mehr als zwei Dutzend und du kannst drüberfliegen....rein rechtlich gesehen.
Ein Gebäude mit mehr als 23 Personen darin, zählt nicht als Menschenansammlung. Die Ausnahme; man fliegt im Innern des Gebäudes (Stadion und dergleichen). Beispielsweise auf einem Wanderweg auf dem 23 Personen direkt hintereinander laufen und eine Person vielleicht 30, 40m Distanz hat, zählt man einmal 23 Personen und einmal eine Person.
...
Woher kommen diese Werte? Im EASA Proposal A-NPA 2015-10 stehen die Werte 12 Personen und 50m.

Fliegen innerhalb von Gebäuden (Indoor) ist keine Teilnahme am Luftverkehr!

:) Jürgen
 
Woher kommen diese Werte? Im EASA Proposal A-NPA 2015-10 stehen die Werte 12 Personen und 50m.

Fliegen innerhalb von Gebäuden (Indoor) ist keine Teilnahme am Luftverkehr!

:) Jürgen
Das sind die Vorgaben des BAZL nicht die Vorschläge der EASA.
Hier findet man eigentlich so gut wie alles:
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/index.html?lang=de

Dennoch gibt es Grauzonen / Bereiche wo dann doch der gesunde Menschenverstand gefragt ist. Man kann nicht alles zu 100.00% regeln.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Nein, man benötigt für diesen Fall keine "Aufstiegsgenehmigung".
Ähmmm, welchen "Fall" meinst Du genau? :confused:
Wenn ich hobbymäßig unterwegs bin, nicht - denn dann fällt das unter Freizeitgestaltung.
Wenn ich gewerblich unterwegs bin, brauch ich zumindest eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung - für dasselbe Modell.
Alles über 5kg, 100m AGL, außerhalb der Sichtweite etc. braucht eine Einzelaufstiegsgenehmigung. Die meinte ich aber nich...
 

Alveran

Erfahrener Benutzer
Was sollte man den eurer Meinung dann in dem Proposal reinschreiben?
so Super kann ich jetzt English auch nicht das ich 100% versteht das da alles drinnen steht.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ähmmm, welchen "Fall" meinst Du genau? :confused:
Wenn ich hobbymäßig unterwegs bin, nicht - denn dann fällt das unter Freizeitgestaltung.
Wenn ich gewerblich unterwegs bin, brauch ich zumindest eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung - für dasselbe Modell.
Alles über 5kg, 100m AGL, außerhalb der Sichtweite etc. braucht eine Einzelaufstiegsgenehmigung. Die meinte ich aber nich...
Nein, auch in diesen beiden Fällen brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung und wirst die auch nicht bekommen.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Nein, auch in diesen beiden Fällen brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung und wirst die auch nicht bekommen.
Was erzählst Du da? Ich brauch für gewerbliche Flüge keine AAE und bekomme die auch nich???
Was hab ich dann hier rumliegen und wofür hab ich 250€ an die Bezirksregierung abgedrückt?

Und selbstverständlich bekomme ich auch eine Einzelgenehmigung, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gibt´s in NRW ab 80€: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html


Also ... entweder wirst Du mal konkreter oder hörst einfach auf, von Dingen zu reden, von denen Du keine Ahnung hast...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Was erzählst Du da? Ich brauch für gewerbliche Flüge keine AAE und bekomme die auch nich???
Doch, eine AE bekommst Du natürlich und benötigst Du auch.

Was hab ich dann hier rumliegen und wofür hab ich 250€ an die Bezirksregierung abgedrückt?
Guck es Dir an, es ist keine Aufstiegsgenehmigung...

Und selbstverständlich bekomme ich auch eine Einzelgenehmigung, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gibt´s in NRW ab 80€: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
Nein, bekommst Du nicht und von einer Aufstiegsgenehmigung ist in Deinem verlinkten Text auch nicht die Rede.

hörst einfach auf, von Dingen zu reden, von denen Du keine Ahnung hast...
Danke, gleichfalls. :D
 

Alveran

Erfahrener Benutzer
JUNGS .... hört doch mal auf euch gegenseitig anzustacheln ... es geht hier um unser Hobby .... Arbeiten wir zusammen.
Sind nur mehr 12 Tage bis man da nichts mehr Vorschlagen kann!
 

ThinMan

Erfahrener Benutzer
Können wir die kleinen Hahnenkämpfe hier nicht lassen und das mit Abstand vernünftig diskutieren?

In dem verlinkten Text stehen explizit die Wörter "allgemeine Aufstiegserlaubnis" und "Aufstiegserlaubnis". Geht es jetzt darum, das das Wort Erlaubnis statt Genehmigung verwendet wird, oder worum sonst?

Und diese BAZL-Beispiel finde ich am besten, da steht doch eigentlich alles notwendige drin. Das sollte doch erst einmal ausreichen.

Bin auch der Meinung, das die Hobby-Lobby gegen die großen Unternehmen sich eh nicht durchsetzen wird. Wer soll denn da außer ev. DJI groß was zu sagen haben. flyduino, eyefly und solche Unternehmen sind doch viel zu schwach, da ihre interessen durchzusetzen. Amazon, DHL, Airbus und so weiter wohl eher. Und die brauchen die entsprechenden Luftraumflächen für sich.

ThinMan
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
In dem verlinkten Text stehen explizit die Wörter "allgemeine Aufstiegserlaubnis" und "Aufstiegserlaubnis". Geht es jetzt darum, das das Wort Erlaubnis statt Genehmigung verwendet wird, oder worum sonst?
Korrekt, man benötigt eine Aufstiegserlaubnis und keine Aufstiegsgenehmigung. Eine Aufstiegsgenehmigung gibt es nämlich auch, ist aber etwas anderes.

Wie auch immer, entscheidenden ist eigentlich, dass es genügend gesetzliche Regelungen gibt. Verschärfungen sind weder sinnvoll, noch nötig, noch von dem Modellfliegern gewünscht, noch bringen sie bei dem eigentlichen Problem was. Angetrieben werden solche Wünsche nur von Politikern, die Aktionismus zeigen und Gewerblichen, die neidisch auf die Freiheiten sind.
Ich habe an den Beispielen ja gezeigt, dass schon alleine diese wenigen diskutierten Punkte völlig konträr zum klassischen Modellflug sind.

In diesem Vorschlag als Privatmann irgendwas einzutragen, ist völlig nutzlos. Das interessiert dort niemanden. Nur die Stimmen unserer Verbände haben die Möglichkeit, dort einzuwirken und ich hoffe, das tun die auch. Beim DAeC bin ich mir da schon einigermaßen sicher, dass sie eingreifen, zumindest soweit es den klassischen Modellflug betrifft. Als normaler Modellflieger kann man da nur die jeweiligen Verbände unterstützen, unser Anliegen zu vertreten. Schön wäre es, wenn von denen dann regelmäßig und schnell die Rückmeldung kommt, was gerade läuft und wie wir die Verbände unterstützen können.

Edit: Und die klassischen Modellflughersteller werden auch die Regelung so nicht haben wollen, da es quasi ein Verkaufsverbot für ihre aktuellen Produkte wäre. Die werden zwar gegen den aktuellen Vorschlag sein, aber sicher dabei die Chance nutzen, die lästige Konkurrenz aus China mit neuen Regelungen auf Abstand zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThinMan

Erfahrener Benutzer
Amazon und DHL z.B. werden solche Projekte nicht planen, wenn die keine Aussicht auf Erfolg sehen. Wenn man sich jetzt eine flächendeckende Auslieferung von sagen wir mal Sendungen bis 1 kg vorstellt, kommt man da schnell auf eine ziemliche Dichte von "Drohnen". Und wenn wirklich mal INDECT realisiert wird, kommen die behördlichen "Drohnen" noch dazu. Denke, innerhalb dieser riesigen Flugflächen, die dadurch enstehen, wird man zwangsweise andere Modellflieger etc. extrem beschränken müssen. Ev. wird das dann wirklich elektronisch gelöst. Also durch einprogramierte Sperrflächen/-zonen.

Außerhalb von Ballungsgebieten wird sich das ausliefern nicht so lohnen, da wäre dann ev. noch Platz für uns.

Mit Verlaub, zu denken, das solch ein Verein/Verband (ist ja nicht der ADAC, oder die FIFA) bei einer Marktaufteilung groß mitzureden hat, finde ich in den heutigen postdemokratischen Zeiten, schon etwas naiv.

Ihr wisst doch wie das heutzutage funktioniert, das wird als alternativlos verkauft/propagiert und dann geht das schon.

Mehr Kontrollen kann es ja auch nicht geben, Neueinstellungen würden ja die schwarze Null gefährden.

ThinMan
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ev. wird das dann wirklich elektronisch gelöst. Also durch einprogramierte Sperrflächen/-zonen.
Also effektiv das Ende des klassischen Modellfluges, der eine lange Tradition in Deutschland hat? Bei uns im Verein gibt es genau ein (in Zahlen: 1) Modell welches etwas wie Geofencing einschalten könnte. Alle anderen haben gar keinen FC...
Ich brauch nur mal an die Wasserkuppe schauen: Großflieger, Gleitschirme, Modellflugzeuge (auch mit über 5kg) alle sehr nah beieinander und am gleichen Hang. Und trotzdem reichen die aktuellen Regeln...

Mit Verlaub, zu denken, das solch ein Verein/Verband (ist ja nicht der ADAC, oder die FIFA) bei einer Marktaufteilung groß mitzureden hat, finde ich in den heutigen postdemokratischen Zeiten, schon etwas naiv.
D.h. also schon mal alles verkaufen, bevor es publik wird und die Preise ins Bodenlose fallen?

Klar hat der DAeC wenig Macht, aber die werden schon tun, was sie können. Ebenso wie die Hersteller mit etwas andere Sichtweise. Mit den Vorschlägen ist der Modellflugsport am Ende. In einigen Disziplinen völlig und in anderen müssten die FAI-Richtlinien extrem geändert werden.

Ich habe den Eindruck, dass sich die Leute, die diese Vorschläge erstellt haben, und diejenigen, die die als nicht so schlimm empfinden, immer nur an Copter und/oder FPV denken.

Modellflug und Flugmodellbau haben eine sehr lange Tradition in Deutschland und da gibt es sehr viele Teildisziplinen. Und wegen dieser Tradition haben wir auch eine relativ freie Regelung dafür. Es wäre schade, dies völlig ohne Grund und Sinn zu opfern.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Korrekt, man benötigt eine Aufstiegserlaubnis und keine Aufstiegsgenehmigung.
Da geb ich Dir Recht: eine Erlaubnis ist natürlich keine Genehmigung und eine Genehmigung ist keine Erlaubnis.


Was sollte man den eurer Meinung dann in dem Proposal reinschreiben?
so Super kann ich jetzt English auch nicht das ich 100% versteht das da alles drinnen steht.
Nach meiner Meinung solltest Du Deine Meinung da rein schreiben. ;)
Falls Du Verständnis-, Sprach- oder Formulierungsprobleme hast, können wir das hier klären - oder Du schickst mir ne PN und ich übersetz Dir das.

Allerdings muss ich Dich warnen: wie man oben sieht verlauf ich mich auch in den Tücken deutscher Amtssprache. :D
 

Der_Michel

Älterer Flugschüler
Moin

Es folgt meine vollkommen unmassgebliche und nicht-gesetzesrelevante Gutmenschenmeinung:

Zitat aus A-NPA 2015-10:
"The intention is to develop rules for the ‘open’ category that will not affect model aircraft
flying. One significant element in this respect is that it will be required that the pilot of a drone, even in the ‘open’ category, has as a minimum knowledge of aviation regulations. This needs to be further elaborated, but simple education through web-training or similar to the one provided by model associations could be acceptable."

Wenn ich das richtig lese, ist nicht beabsichtigt, Regeln einzuführen, die den Modellflug betreffen.

Gruss

Michael
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Das sind die Vorgaben des BAZL nicht die Vorschläge der EASA.
...
Konnte anhand der Signatur leider nicht erkennen, dass Du Schweizer bist. Zeigt aber, dass es da "Harmonisierungsbedarf" gibt. Sowohl was die Definition "Menschenansammlung" angeht, als auch die Vorgaben für die seitlichen Sicherheitsabstände: 25m (Empfehlung DMFV), 50m (EASA Proposal) bis 100m (BAZL).

:) Jürgen
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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