Der DMFV hat gesprochen...

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brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#41
Feigenblatt ist gut ... Mehr als die Benennung zum Kompetenzrat und die Nutzung dieser Kompetenz, seine eigenen Interessen durchzusetzen, ist dabei nie rausgekommen. Genau genommen hat man ihn in die Tasche gesteckt, ein paar Gummibärchen hinterher geworfen, damit er Ruhe gibt und sein Ding weiter gemacht. Leider sind die meisten von uns offensichtlich auch zu bequem, einen eigenen FPV-Verband zu gründen und die Interessen durchzusetzen ...

Und es ist z.B. bei allen Parteien durchaus üblich, die Mitglieder um Zustimmung zu bitten. Das wäre hier nach Erarbeitung der nun vorliegenden Regelung sinnvoll gewesen, bestimmt es doch nun über Jahre hinweg die Regeln unseres Hobbies!
 
Zuletzt bearbeitet:

scarecrow

Erfahrener Benutzer
#42
...
bezgl. FPV scheint es zu einer massiven Verschlechterung zu kommen. Bisher war das FPV-Fliegen (ohne L/S, auch außerhalb der Sichtweite) für Flugmodelle unter 25kg gesetzlich nicht verboten und es war eher ein Problem eine entsprechende Versicherung zu bekommen. Wenn ich den Ausführungen glauben schenke, dann ist in Zukunft FPV explizit nur noch bis 30m Höhe (über Startpunkt oder Boden?) für Modelle bis 250g oder mit Luftraumbeobachter erlaubt. Abgesehen von den Racern muss ich also mit einem Flugmodell nun beim FPV-Fliegen immer knapp über dem Boden fliegen, was ich für wesentlich gefährlicher halte.
Nur mal zur Richtstellung:

FPV war und ist momentan rein rechtlich verboten. Fliegen auf Sicht bedeutet eben nicht mit Brille. Die einzige Ausnahmeregelung die bislang existiert, ist mit einem Spotter zu Fliegen via Lehrer-Schüler Verbindung. Also eine Person die neben dem FPV Piloten steht und den Luftraum und vorallem das Modell ständig im Blick hat.
Versicherungen sind eine ganz andere Geschichte.

So sieht es der Gesetzgeber bis heute. In Zukunft wird das zumindest etwas gelockert. Der Wortlaut ist aber noch nicht bekannt. Von daher auch eher Spekulation.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#44
eben, es gibt kein Gesetz das Sicht vorsieht, nur ab 25Kg Flugsysteme, nicht für Modellflieger.
Das Gesetz wird gerne als Begründung genommen, um das gleich zu stellen. Als die Gesetze erstellt worden, war es technisch für Otto Normalverbraucher nicht möglich ausser Sicht zu fliegen, die Gesetze hängen halt etwas hinter her
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#45
FPV war und ist momentan rein rechtlich verboten.
Das ist eine urban legend. Da muss ich leider widersprechen:
siehe „Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik“ von Dr. Walter Feling (Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen des DAeC) und Frank Tofahrn (Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC):
http://www.modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf

In den Gesetzen ist nur an einer Stelle der Flug außerhalb der Sichtweite des Steuerers verboten (§19 (3) LuftVO). Allerdings gilt dieses Verbot explizit nur für unbemannte Luftfahrtsysteme, also nicht für Flugmodelle.

Ansonsten gibt es noch in §1(1) LuftVZO die Erwähnung "Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)". Damit wird ganz gerne versucht, eine Definition für den Begriff Flugmodell grundsätzlich festzulegen. Dies ist aber aus mehreren Gründen nicht widerspruchsfrei:
- In vielen Publikationen (siehe u.a. die Ausarbeitung von Dr. Walter Felling) wird von verschiedensten Stellen ein Flugmodell nur anhand des Flugzweckes und nicht der Sichtweite definiert.
- Wenn diese Definition grundsätzlich eine Definition für Flugmodelle wäre, dann wären Freiflugmodelle keine Flugmodelle, denn die Bedingung "in Sichtweite des Steuerers" kann nicht erfüllt werden.
- Wenn diese Definition grundsätzlich eine Definition für Flugmodelle wäre, dann ist das zunächst einmal kein Verbot ein Flugmodell außerhalb der Sichtweite zu fliegen, sondern ein unbemanntes Luftfahrtgerät, dass zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung außerhalb der Sichtweite betrieben würde, wäre kein Flugmodell mehr. Auch kein unbemanntes Luftfahrtsystem, sondern fiele unter Punkt 11 von §1 (1) LuftVG "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können." Für diese gibt es aber auch kein Verbot der Benutzung außerhalb der Sichtweite. Schlimmer noch: Der Aufstieg eines solchen unbemannten Luftfahrtgerätes wäre auch über 5kg und mit Verbrennungsmotor nicht erlaubnispflichtig (siehe §20(1) LuftVO), da ein solches Gerät dort nicht als erlaubnispflichtig aufgeführt ist.
Es gibt nich mehr Widersprüche, aber ich belasse es jetzt mal dabei. :)

Es ist halt so, dass ich von keiner Stelle eine saubere (d.h. ausschließlich an den Gesetzen geführte) Argumentationskette kenne, die die Pflicht für den Sichtflug (für Flugmodelle unter 25kg) belegt.

Fliegen auf Sicht bedeutet eben nicht mit Brille.
Korrekt. Für unbemannte Luftfahrtsysteme ist dies auch zunächst einmal verboten.

Die einzige Ausnahmeregelung die bislang existiert, ist mit einem Spotter zu Fliegen via Lehrer-Schüler Verbindung.
Auch da muss ich widersprechen. Es gibt zwar diese Behauptung und Forderung von einzelnen Versicherungen, aber es gibt keine derartige gesetzliche Ausnahmeregelung.
Dr. Walter Felling hat diesbezüglich auch einmal eine Abhandlung zu geschrieben und in einer Zeitschrift veröffentlicht. Ich finde die gerade nicht, aber AFAIR war das Ergebnis, dass dieses Konstrukt auch nicht tragfähig wäre, da in dem Moment, wo der FPV-Pilot steuert, dieser luftfahrtrechtlich der Steuerer ist und somit auch mit Spotter und L/S-Anlage der Flug außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt.

So sieht es der Gesetzgeber bis heute. In Zukunft wird das zumindest etwas gelockert.
Wie es in Zukunft genau aussieht, weiß man noch nicht, da wir den genauen Wortlaut noch nicht kennen. Aber wenn nun erstmals für Flugmodelle der Sichtflug festgeschrieben wird und für FPV-Racing eben die erwähnten Ausnahmen gemacht werden, so ist das definitiv keine Lockerung, sondern eine Einschränkung.
 

hulk

PrinceCharming
#46
So.Zusammenfassend kann man erstmal sagen, dass der DMFV und seine Befürworter (wie auch Brandtaucher in der Vergangenheit) nicht unbedingt die ultimativen Freunde der Multikopter- sowie Wildflieger sind.
Ich kann mich noch gut an den Thread hier in Bezug auf die Petition erinnern, wie toll alles war.
Zitat Brandtaucher:
Leute, schreibt auch unbedingt Euren Abgeordneten im Wahlkreis an. Das geht so leicht wie unterschreiben. Die müssen alle sehen, dass wir viele sind und der Druck muss von allen Seiten kommen, sonst wird man sich nicht mit der Sache beschäftigen. Danke
Der DMFV hat sich beschäftigt. Vielen lieben Dank

und weil es so schön war:
Ein Schritt nach dem anderen. Jede Einschränkung ist schlecht. Die Motzerei geht mir auf den Sack. Offensichtlich sehen das wenigsten bisher über 50.000 Leute anders. Und selbst wenn ich nicht über 100 Meter fliege: Modellbauer sind meine Kollegen und man muss zusammenhalten, anstatt immer nur gegen die anderen zu wettern.
Danke für den Zusammenhalt mein lieber Modellbauer

MFG

P.S. ich bin STOLZ frühzeitig auf die Probleme hingewiesen zu haben :)
 

Mayday

Expert somehow
#47
Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht: Die Gesetzestexte sind voll von Passagen, die so oder so ausgelegt werden können.
Die Bedingungen müssen eben erfüllt sein. Beispiel: FPV Fliegerei und Luftraumbeobachtung. Ohne Spotter nicht möglich. Auch wenn BLOS Betrieb nicht explizit verboten ist, so kann er legal nicht im "FPV-Standalone-Betrieb" nicht durchgeführt werden.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#48
Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht:
Da verwechselst Du wie immer etwas. :)
Du präsentierst hier eine Meinung und blendest die aktuelle Gesetzeslage komplett aus.
Eine Meinung ist nicht sehr relevant, richtig. Aber eine Analyse anhand der Gesetzestexte ist sehr wohl relevant. AFAIK ist das auch die einzige Analyse, die sich strikt an den Gesetzen entlang hangelt und jede Aussage mit Bezug begründet.

Die Gesetzestexte sind voll von Passagen, die so oder so ausgelegt werden können.
Interessant. Hast Du den irgendwo einen Gesetzestext, den man so auslegen, dass die Sichtweite Pflicht ist? Irgendwie wird das immer behauptet, aber konkrete Analysen und Bezüge auf Gesetze werden immer weg gelassen.

Die Bedingungen müssen eben erfüllt sein. Beispiel: FPV Fliegerei und Luftraumbeobachtung.
Hast Du auch Belege für derartige Bedingungen? So ist das nur eine Meinung von Dir. Oder wieder nur reine Behauptung wie schon damals von Dir, dass die Lufträume von regelkonformen Modellflug und Verkehrsflieger sich überschneiden?

Immer das gleiche: Auf der einen Seite werden explizit die Gesetze benannt und diskutiert. Aber von der anderen Seite kommt nur "Es gibt Bedingungen, es war schon immer so..." ohne die Bedingungen und vor allem ihre Herkunft nach LuftVG/LuftVO/LuftVZO genau zu belegen.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#49
Hallo "Wowbagger",

...
Es ist halt so, dass ich von keiner Stelle eine saubere (d.h. ausschließlich an den Gesetzen geführte) Argumentationskette kenne, die die Pflicht für den Sichtflug (für Flugmodelle unter 25kg) belegt.
...
So wie ich das sehe, argumentierst Du sehr fundiert auf Grundlagen von veröffentlichen Dokumenten, die Fachleute geschrieben haben, und die sich an den Gesetzen etc. orientieren.
Dies ist das einzigste, was mir als FPV - Pilot weiterhilft, wenn ich "Probleme" bekommen sollte.

Wie würde denn Deine Argumentationskette ausschauen, wenn Du beim FPV-Fliegen bist, und es kommt die Polizei vorbei, und möchte, das Du Dein (unser) Hobby einstellen sollst?

Meine Vorstellung:
==============
Wenn ich mir eine Argumentationskette bereitlege, die für den Fall der Fälle (Polizei will mir das FPV-Fliegen untersagen)
klarlegt, daß ich KEIN verbotenes FPV-Fliegen betreibe, und diese Argumentationskette auch durch ein paar Unterlagen,
{und dazu gehört sicherlich auch die von Dir oben gepostete Ausführungen
- „Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik“ von Dr. Walter Feling (Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen des DAeC) und Frank Tofahrn (Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC) }
belegen kann,
dann kann ich sicherlich ganz ruhig diesem "Fall der Fälle" entgegensehen.

Mit meinem Laienhaften wissen, würde ich diese Argumentationskette so beginnen:
==============================================================

1. Ich betreibe FPV-Flug zum Zweck der Sport (Wettbewerb)- bzw. der Freizeitgestaltung (Hobby)
=> Das was fliegt ist ein Flugmodell, und KEIN unbemanntes Luftfahrtsystem
2. Das fliegen mit Videobrille steht der Bewertung als Flugmodell NICHT entgegen!
(siehe Seite 8 oben, des von Dir geposteten Dokumentes)
Spotter und oder L/S vorhanden. [deswegen fliegen wir ja mit Freunden ;-)) ]
(eventuell muss / darf dieser Punkt (Spotter; L/S) raus!, sollte bitte nicht die gesammte Argumentationskette killen!)
3. Das fliegen mit dem Flugmodell bedarf keiner Aufstiegserlaubnis (nach § 16... LuftVO)
wenn der Kopter:
- elektrisch betreiben wird,
- unter 5 Kg ist,
- außerhalb von 1,5 Km zu Flugplätzen,
- außerhalb von Luftsperrgebieten und Kontrollzonen
- somit normalerweise im "unkontrollierten Luftraum" G fliegt.

4. Es liegt eine Versicherung vor (DAeC, DMFV, alternativen...)

5. Weitere Regelungen wurden beachtet:
I.:
- es wurde von einem privaten Grundstück mit Erlaubnis des Eigentümers,
oder
- einem Modellflugplatz,
oder
- von öffentlichen Raum aus gestartet.
II.:
Eigentumsrecht / Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht werden beachtet.
III:
Die Technischen Anlagen sind technisch zugelassen, und entsprechend den hier geltenden Bedingungen,
- CE-Kennzeichen
- Konformitätserklärung
- Einhaltung der Länderspezifischen Frequenzen ( 2,4 GHz bzw. 5,8 GHz ....)
und Sendestärken (z.B. 25 mW bei 5,8 GHz...)



Dieser "Entwurf" einer Argumentationskette ist sicherlich nicht vollständig, vermutlich auch in den einem
oder anderen Punkt fehlerhaft, aber doch mal ein Anfang.

Wenn ich an all die oben beschriebenen Punkte einen Hacken machen kann, bzw. ein paar entsprechende Dokumente
dazu (Versicherungsbestätigung, etc.) dabei habe, so sollte mich doch keiner vom Flugfeld vertreiben können.


"Wowbagger", was würdest Du an dieser Argumentationskette ändern?


zu den kommenden Gesetzen:
Erst muss festgehalten werden, was gilt heute, bzw. wie darf ich heute meinem FPV-Hobby nachgehen,
(Deshalb die Argumentationskette, siehe oben!)
Dann muss geklärt werden,was wird sich daran in Zukunft ändern?
Darf ich dann immer noch FPV-Fliegen (hoffentlich!), und wenn, wie muss ich meine Argumentationskette ändern,
damit ich weiterhin nicht vertrieben werde.
Diese Änderungen können wir jedoch erst besprechen, wenn die neuen Regeln da sind.

Ich mache mir, wenn ich die obigen Beiträge so lese, jedoch schon erheblich sorgen,
ob ich überhaupt noch weiterhin FPV-Fliegen darf!

Grüße Stefan
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#50
Hallo,
ich bin zwar nicht Wowbagger, hätte aber schon mal 2 Änderungsvorschläge mehr formaler Natur:
der §16 heisst jetzt §20.
Im Satz: "Die Technischen Anlagen sind technisch zugelassen, und entsprechend den hier geltenden Bedingungen" streiche mal das "sind technisch zugelassen". Es gibt schon seit langem keine "Zulassungen" mehr.

Gruss
Frank
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#51
Ja, so in der Art würde ich dann auch argumentieren. Wie man es genau macht, hängt auch von der Situation ab. Meistens ist es besser, wenn man freundlich mit dem jeweiligen gegenüber spricht und zeigt, dass man sich in die Materie eingearbeitet hat. Der "normale" Polizist wird in den seltensten Fällen sich im Luftrecht auskennen.
Nichtsdestotrotz würde ich solch eine Begegnung nicht auf die Spitze treiben, d.h. wenn der Polizist der Argumentation nicht folgen will oder kann, würde ich das ganze nicht eskalieren lassen, sondern lieber einpacken und das ganze dann später in Ruhe auf der Wache klären lassen. Damit hat man dann auch Verständnis für die andere Seite und sich verhandlungsbereit gezeigt.

Nur eine kleine Anmerkung:
- es wurde von einem privaten Grundstück mit Erlaubnis des Eigentümers,
Es bedarf keiner expliziten Erlaubnis des Grundstückseigentümers, um erlaubnisfreien Modellflug zu betreiben.
Es ist eher die Frage, ob man ein privates Grundstück betreten darf oder nicht. Ob man dort fliegen will oder nicht, ist uninteressant.
Trotzdem ist es natürlich besser, wenn man den Eigentümer fragt.

Edit:
Ach sorry, dd8ed hat Recht. Die Paragraphen hatte ich jetzt nicht kontrolliert. Letzten Herbst hat sich die LuftVO geändert. Die uns betreffenden Paragraphen sind aber erhalten geblieben, haben nur eine andere Nummer. Einzig hinzugekommen, dass nun auch der Flug über Menschenansammlungen für Flugmodelle verboten ist.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#52
Ja, so in der Art würde ich dann auch argumentieren. ...
Freut mich, dass mein erster Versuch ganz brauchbar ist

...Meistens ist es besser, wenn man freundlich mit dem jeweiligen gegenüber spricht und zeigt, dass man sich in die Materie eingearbeitet hat....
Genau so sehe ich das auch, und deshalb möchte ich mir ja auch so eine Argumentationskette aufbauen.

Denn ich bin schon der Meinung, daß wir heute (noch) FPF-Fliegen dürfen.

... Der "normale" Polizist wird in den seltensten Fällen sich im Luftrecht auskennen.
...
Hmm habe mitbekommen, daß hier im Süden die Polizisten gerade zu dem "Reizthema" - "Drohnen" ausgebildet werden.
Was uns FPV-Piloten ja entgegen kommt, denn wenn wir uns an die Regeln halten, und keinen "Ausspionieren" (das ist ja verständlicher weise die große Sorge vieler)
Der Punkt in meiner Argumetnationsliste:
"Eigentumsrecht / Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht werden beachtet."
soll ja das klarlegen, und wenn wir drausen auf dem Feld FPV Fliegen, ist das hoffentlich auch kein Problem!

...
Nichtsdestotrotz würde ich solch eine Begegnung nicht auf die Spitze treiben, d.h. wenn der Polizist der Argumentation nicht folgen will oder kann, würde ich das ganze nicht eskalieren lassen, sondern lieber einpacken und das ganze dann später in Ruhe auf der Wache klären lassen. Damit hat man dann auch Verständnis für die andere Seite und sich verhandlungsbereit gezeigt.
....
Genau so sehe ich das auch.
Normalerweise wird mir ja der Polizist sagen, WARUM ich aufhören soll, FPV zu fliegen.

Wenn ich dann durch meine Argumentationskette nicht überzeugend genug darlegen kann, daß ich niemanden was böses will,
und mich auch an die mir bekannte Gesetzte halte, so kann dann auch sicherlich geklärt werden, wo ich mich getäuscht habe.

...
Es ist eher die Frage, ob man ein privates Grundstück betreten darf oder nicht. Ob man dort fliegen will oder nicht, ist uninteressant.
...
Ja, dachte beim privaten Grundstück auch eher an den Fall, wenn das Grundstück entweder dem Bauer, der nichts gegen unser FPV-Hobby hat, und uns auf seinem Grundstück lässt, oder an das private Grundstück eines der FPV-Piloten.

Grüße Stefan
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#53
Hallo Frank,

natürlich ist von allen einen Input zu der Argumentationskette willkommen!!

Das mit § 20 ist klar, wurde gleich aufgenommen!

Dann ändere ich
5.
...
III:
Die Technischen Anlagen entsprechend den hier geltenden Bedingungen,
- CE-Kennzeichen
- Konformitätserklärung
- Einhaltung der Länderspezifischen Frequenzen ( 2,4 GHz bzw. 5,8 GHz ....)
und Sendestärken (z.B. 25 mW bei 5,8 GHz...)

Das sind so die "Dokumente", die ich zu meinen Sender, etc. mitnehmen würde, oder reicht das CE-Zeichen, das ja
immer auf den Sender, Empfänger, etc. drauf ist, aus?

Weiterhin würde ich dann noch 3. erweitern:

3.
...
- somit normalerweise im "unkontrollierten Luftraum" G fliegt.
- nicht über Menschenansammlungen und Unglücksorten fliegt.

erweitern.

Grüße Stefan
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#55
Hallo "infi"

was meinst Du mit "selbstbauten"?

Ich dachte bei den CE-Kennzeichen und Konformitätserklärungen an die Sender / Empfänger etc., die
ich in meinem "selbstgebauten" Kopter einsetze.

Da Frank oben geschrieben hat, daß es schon lange keine "Zulassung" mehr gibt, geht vermutlich auch ein
Selbstbau von elektronischen Komponenten, so lange diese die hier geltenden Bedingungen erfüllen,
bin mir da aber nicht sicher.

Grüße Stefan
 
#56
Wenn das mal unter die Lupe nimmt, hat normalerweise jede einzelne Komponente ein CE drauf. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn die "abgesegneten" Komponenten zu einem Kopter zusammengefügt wurden?
 

infi

Erfahrener Benutzer
#58
Wenn das mal unter die Lupe nimmt, hat normalerweise jede einzelne Komponente ein CE drauf.
na eben nicht, das ist ja das problem :)
sehr viele einzelkomponenten auch welche die in europa verkauft werden haben kein CE, oder hat wer schonmal ein CE auf einem normalen copter-esc oder einer naze32/F3 o.ä. gesehen? (jaja gibt es, aber selten :))
ein CE-zeichen ist da eher die ausnahme, und wenn eins drauf ist dann meistens auch ned das richtige :p
 

Mayday

Expert somehow
#59
Mehr als ein Experte ist sich eigentlich klar darüber, dass viele (auch Serien-) Modelle nicht legal in den Handel gebracht werden und wurden und auch nicht legal betrieben werden. Aber das ist eine andere Story.

Ein Totschlagargument der Juristen ist, auch klar zu verstehen und nicht zu widerlegen, dass im Luftraum mit Ausweichregeln geflogen wird. Das ist eine Grundregel.
Der Betreiber muss den Luftraum dazu beobachten können, was de facto im FPV Betrieb nicht geht, ohne dass ein Spotter anwesend ist.
Wenn etwas nicht geschrieben steht, heißt das nicht, dass es nicht entsprechend aufgefasst werden kann. Andersrum wird auch ein Schuh draus, könnte man argumentieren!? Man muss auch, als Beispiel, sein Modell (und jedes andere Gefährt) so leise wie möglich machen, darf keine Spassfahrten mit dem Auto unternehmen (weil Lärm damit generiert wird), oder muss sich zumindest so zurückhaltend wie möglich verhalten, was die Lärmentwicklung betrifft, usw..

Also: Wenn ein Zwischenfall stattfindet mit einem Solo-FPV Kollegen, der sich dann ob des fehlenden Passus rausreden will (FPV Solo sei ja nicht verboten), wäre eine Argumentation des Aspiranten interessant, wie er denn den Luftraum beobachtet hat.

Paragraphengewurschtel ist immer verquer und sollte man denen überlassen, die sich damit wirklich (!) auskennen. Und auch die bekommen regelmässig eine Klatsche wegen ihres Irrglaubens...

Gruss aus'm Urlaub.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#60
...hat normalerweise jede einzelne Komponente ein CE drauf. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn die "abgesegneten" Komponenten zu einem Kopter zusammengefügt wurden?
Nun, aus dem Bauch raus würde ich sagen, dann sollte der Kopter kein Problem darstellen.
Habe ja dann gegen keine Gesetzte verstoßen. Aber das ist nur so ein "Gefühl", rechtlich kenne ich mich da nicht aus.

In der "Agrgumentationskette" gehe ich auch davon aus, das ein Polizist oder Ordnungshüter auch mit den CE- bzw. Konformitätserklärungen der Funkttechnischen Verbindungskomponenten,
also Funk zum Steuern (2,4GHz) bzw. Videofunk (5,8GHz) zufrieden sein wird.

Grüße Stefan
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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