Der DMFV hat gesprochen...

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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#61
Ein Totschlagargument der Juristen ist, auch klar zu verstehen und nicht zu widerlegen, dass im Luftraum mit Ausweichregeln geflogen wird. Das ist eine Grundregel.
Auch dies gilt nicht für alle Flugmodelle...

Der Betreiber muss den Luftraum dazu beobachten können, was de facto im FPV Betrieb nicht geht, ohne dass ein Spotter anwesend ist.
Was unterscheidet die Beobachtung des Luftraumes per FPV von der des Piloten im manntragenden Flugzeug? Diese ist oft sehr stark eingeschränkt nach vorne.

Paragraphengewurschtel ist immer verquer und sollte man denen überlassen, die sich damit wirklich (!) auskennen. Und auch die bekommen regelmässig eine Klatsche wegen ihres Irrglaubens...
Tja und bisher gibt es nur eine Ausarbeitung zum "Paragraphengewurschtel" von Dr. Walter Felling, der sich nach Deiner Aussage anscheinend mit "Paragraphengewurschtel" nicht wirklich auskennt. Eine andere von jemandem, der sich damit wirklich (!) auskennt, kenne ich nicht. Du kannst mich aber gerne erleuchten. Ebenso bei Deiner Behauptung, dass die Lufträume von regelkonformen Modellflug und Verkehrsflieger sich überschneiden. Das kannst Du gerne auch erläutern.

So erzählst Du nur Deine Meinung, siehe "Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht:"
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#62
@Mayday: Sind die Ausweichregeln noch irgendwo anders anders festgelegt als in §12LuftVO beschrieben wird, also:
Anhang SERA.3210 Buchstabe d Nummer 4 Ziffer ii Buchstabe B der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
 

Mayday

Expert somehow
#63
Och, wowbagger, erleuchten tust Du Dich ja selbst.

Wieso gelten Ausweichregeln nicht für alle Flugmodelle?

Ich werde nicht weiter auf Unterschiede zwischen der Wahrnehmbarkeit von Gegenständen aus der Luft eingehen wollen, wenn im Ernst behauptet wird, dass es manchmal/oft/ab und zu (...) keine Unterschiede gibt. Wenn hochklassige Kamera-Bildschirm Systeme im Manntragenden Verkehr nicht zugalssen werden (Sichtersatz nach vorne etc...), weil die echte Sicht nicht ersetzt werden kann, sagt das schon viel aus. Und das betrifft noch nicht die Sicht zu den Seiten! Du bist doch sonst so intelligent; Einen solchen Vergleich FPV vs. Auge als glichwertig oder öhnlich abzusehen traue ich Dir deshalb nicht wirklich zu.

Zu Herrn Felling: Nein, so wie Du das behauptest, habe ich es nicht geschrieben. Verdrehe nicht meine Worte. Ich habe das verallgemeinert und nicht ihn persönlich angegriffen. Aber Du provozierst ja gerne, ich weiß...

Bestest Beispiel für Luftraumüberschneidungen: DFS Kontrollzonen. Du reitest ja so wahnsinnig auf der Aussage rum... bitteschön. Und jetzt darfst Du gerne "ach, komm' schon" denken. Ok, etwas ausgeweitet: Die Hubschrauberpiloten haben wesentlich größere und sehr begründete Gedanken, weil ein in jeder Richtung höheres Gefährdungspotential vorhanden ist.

WEIA, es gibt keine Ausweichregeln mehr?? Mist, muss ich doch gleich in die Runde werfen...

Ich geh' schwimmen. Sinnvoller als hier.
 

Mayday

Expert somehow
#64
Mann, ich bin froh, dass ich hier überhaupt ETWAS Internet habe. PDF is' nicht und meine Arbeitsipads sind schön zu Hause geblieben. Und weg...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#65
Och, wowbagger, erleuchten tust Du Dich ja selbst.
Also was jetzt?
Sind die Ausweichregeln noch irgendwo anders anders festgelegt als in §12LuftVO beschrieben wird, also:
Anhang SERA.3210 Buchstabe d Nummer 4 Ziffer ii Buchstabe B der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012

Wieso gelten Ausweichregeln nicht für alle Flugmodelle?
Freiflieger können nicht ausweichen...

Ich werde nicht weiter auf Unterschiede zwischen der Wahrnehmbarkeit von Gegenständen aus der Luft eingehen wollen, wenn im Ernst behauptet wird, dass es manchmal/oft/ab und zu (...) keine Unterschiede gibt.
Da das nicht behauptet wurde: Gehe darauf ein.

Zu Herrn Felling: Nein, so wie Du das behauptest, habe ich es nicht geschrieben. Verdrehe nicht meine Worte. Ich habe das verallgemeinert und nicht ihn persönlich angegriffen.
Da es um die Ausarbeitung von Dr. Walter Felling geht und Du darauf geantwortet hast: "Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht: Die Gesetzestexte sind voll von Passagen, die so oder so ausgelegt werden können." Bisher ist dieses Ausarbeitung die einzige, die ich kenne und die sich nachvollziehbar und entlang der aktuellen Gesetze mit Quellenverweisen argumentiert. Es steht Dir frei, andere qualitativ gleichwertige Publikationen zu nennen, statt nur allgemein "Ein Totschlagargument der Juristen ist..." in die Runde zu werfen. Oder setze Dich mit der Ausarbeitung von Dr. Walter Felling auseinander und zeige seinen Fehler.

Aber Du provozierst ja gerne, ich weiß...
Aber Du behält Dein Wissen ja gerne für Dich und weigerst Dich, das zu teilen. Herrschaftswissen halt.

Bestest Beispiel für Luftraumüberschneidungen: DFS Kontrollzonen. Du reitest ja so wahnsinnig auf der Aussage rum... bitteschön.
Das ist kein Beispiel für eine Provokation, sondern wieder einmal für Dein Weigerung anderen zu helfen. Du stellst, die These auf, dass regelkonformer Modellflug und Verkehrsfliegerei im gleichen Luftraum stattfindet und es dadurch zu Gefährdungen kommt.

Edit: Zur Erinnerung:
Es ging um angebliche Überschneidung der Lufträume von Verkehrsfliegern und regelgerechtem Modellflug, der von Dir behauptet wurde. Wo überschneiden die sich?
siehe:
Ja, eine interessante Frage, die nach meinem Kenntnisstand nichts mit dem erlaubnisfreien Modellflug zu tun hat, weil der Luftraum von Verkehrsflugzeugen und der des erlaubnisfreien Modellfluges überhaupt nicht überlappen. Das betrifft doch eben nur Personen, die absichtlich oder unwissentlich die bestehenden Gesetze und Regelungen missachten. Oder liege ich da falsch? Dann bitte korrigieren.
Viertens: Der Modellflug allgemein, sowie die kommerzielle Drohnenfliegerei und der bemannte Flug inkl. (!) Verkehrsfliegerei haben sehr wohl sich überlappende Gebiete.

Niemand hat das verstanden und Du wurdest mehrfach gefragt, wo das so ist. Man will ja als Modellflieger keine Verkehrsflieger unbewusst gefährden. Erst nach fast einem Jahr lässt Du Dich zu einer Antwort herab. Schön, dass Du nun antwortest. Verstehen tue ich die Antwort allerdings nicht. Was meinst Du damit?

WEIA, es gibt keine Ausweichregeln mehr??
Hat das jemand behauptet? Wie schon so oft, unterstellst Du mal wieder was.
Ich habe sogar die mir bekannte Quelle für die geltenden Ausweichregeln gepostet und gefragt, ob es da noch mehr gibt, weil ich mich da nicht so auskenne und erstaunt bin, dass da etwas nicht drin steht, was ich für selbstverständlich gehalten hatte...
 
Zuletzt bearbeitet:

aargau

Erfahrener Benutzer
#68
Zwar nicht 5.8Ghz aber auf dem 5Ghz ISM Band (u.A. Wlan) darf man mit bis zu 1W EIRP Senden. Dabei braucht es kein Hopping sondern "nur" eine Radardedection die den Kanal wechselt wenn etwas erkennt wird.
Leider gibt es da ein kleines Problem: In DE scheinbar ofiziell nicht erlaubt auf deisem Band aus der Luft zu senden..
Bei uns in der CH ist es Grauzone und vom BAKOM nach meiner Rückfrage offiziell geduldet, sofern alle Anforderungen umgesetzt werden.
Ich selber nutze diese Lösung so: RaspBerryPi in der Luft mit 2.4Ghz Wlan Stick um eine Sony Kamera (via SonyCameraAPI) zu steuern und das Livebild zu "empfangen". Am RPi hängt zudem ein leistungsfähiger 5Ghz USB Adapter welcher mittels hostAPd als Hotspot fungiert und auf 5Ghz mit 27dBm (3dBi Antennengewinn) sendet.
Damit hast du a) eine digitale Lösung und b) theoretisch deutlich höhere Reichweiten als mit analog FPV. Für Fotos ist die Verzögerung von <200ms akzeptabel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#69
Hallo "aargau",
Zwar nicht 5.8Ghz aber auf dem 5Ghz ISM Band (u.A. Wlan) darf man mit bis zu 1W EIRP Senden. Dabei braucht es kein Hopping sondern "nur" eine Radardedection die den Kanal wechselt wenn etwas erkennt wird.
Leider gibt es da ein kleines Problem: In DE scheinbar ofiziell nicht erlaubt auf deisem Band aus der Luft zu senden..
...
Danke für die Info. War mir bis jetzt nicht bekannt, vermutlich auch deshalb, weil es bei uns in Deutschland wohl nicht erlaubt. ist. Deine Beschreibung hört sich nach einer guten Lösung an, vor allem wenn es einem auf die größere Verzögerung nicht ankommt.
 
#70
Jep...aargau war schneller. Die Möglichkeiten bestehen bereits. Komisch ist, dass fast niemand davon weiss.
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#71
Moin Leute,
bin grade eher zufällig auf diesen Thread aufmerksam geworden, und muss sagen: wow. Ich habe auf der diesjährigen IMB in Dortmund meinen Antrag auf Mitgliedschaft inkl. 3 Mio. Versicherung abgegeben. Ich bin vorher die ganze Zeit ohne Schutz geflogen, x-mal den Acker umgegraben, passiert ist nie was. Für den Fall, dass mir dann aber dochmal jemand die Uniformierten vorbei schickt, wollte ich was in der Hand haben. Also zack die Versicherung abgeschlossen, alle paar Wochen trudelt die Vereinszeitschrift ein, preist nur Modelle von Deutschen Herstellern an, zum Thema FPV-Racing ist fast nie was dabei. Ist ok. Zeitschrift im Altpaier. Was ich hier lese... huihuihui. Wie gesagt, ich bin nur beim DMFV, damit ich theoretisch eine Versicherung hätte, auch wenn praktisch niemand was mitbekommen würde, wenn ich im Acker lande. Trotzdem will ich natürlich derartiges Verhalten nicht unterstützen.

Meine Frage wäre daher: Welcher Verein ist denn jetzt der "richtige"? Gibt es überhaupt einen? Oder sollte ich mein DMFV-Kärtchen behalten? Oder alles kündigen und "nackt" fliegen? Ich gebe zu, dass überfordert mich. Habt Mitleid ;)

MfG,
Elias
 

hulk

PrinceCharming
#72
Wenn es nur wegen der versicherung ist, war es ein Fehler. Suche dir eine privathaftpflicht die es einschließt. Manche tun es.

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#75
Die haben dieselben komischen Versicherungsbedingungen...mfg

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
Wenn es nach mir ginge, bräuchte man sowas ja gar nicht. Aber nach Paragraph 123456789 Abs. XY besteht ja eine Versicherungspflicht für ModellflugsportgerätekörperunbemannteLuftfahrtsysteme oder wie die es aktuell nennen. Das ist ja das nächste. Aber die Diskussion zur Gesetzeslage gehört nicht hier her trotzdem danke für eure Antworten
 
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FPV1

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