Ich lese gerade im Wiki: "Grundsätzlich muss gesagt werden dass ein Videosender/-empfänger AUSSCHLIESSLICH mit der originalen Antenne verwendet werden darf. Wird die Antenne abgeändert oder eine andere Antenne verwendet erlischt die Betriebserlaubnis des Geräts."
Nun stelle ich die Frage aller Fragen:
Wer von euch hat einen Sender, oder Empfänger mit einer gültigen Betriebserlaubnis? Es gilt die dem Gerät zwingend beiliegende Konformitätserklärung mit dem dazugehörigen CE-Kennzeichen auf dem Gerät. (Nicht China Export, obwohl diese Aufkleber einem CE-Kennzeichen der EU täuschend ähnlich sind)?
Die Antwort könnte bei einigen XBee-Besitzern positiv ausfallen. Einige sind als Funkamateur fein raus.
Aber die Masse muss hier leider passen! Alles illegal!!!
Was tun?
A) Man kann beim Händler des Vertrauens die Konformitätserklärung anfordern. Gibt er keine her: Gerät wegschmeißen ;-)
B) Ihr habt einen Messpark und eine Qualifikation. Dann stellt ihr eine eigene Konformitätserklärung aus, falls das Gerät nach EN30200 alle Spezifikationen erfüllt.
C) Man verschweigt hier im Forum, dass man fürs FPV Sender und Empfänger ohne Zulassung benutzt, da man sonst Illegales postet und solche Threads geschlossen werden.
oder:
Theoretisch könnt Ihr alle Antennen und anderes Zeugs an die Geräte machen - wo keine Zulassung vorliegt kann auch keine erlöschen...
Jetzt meine Frage in die große Runde: Ist das ganze Thema FPV legal oder illegal ?
Vorweg einige Denkanstöße.
In der EU darf man alle Sorten Sende- und Empfangsanlagen legal besitzen, sofern sie nicht zu "Abhörzwecken" geeignet sind, oder als anderer Gegenstand getarnt sind. Nur betreiben darf ich sie nicht! (TKG Änderungsgesetz vom Mai 2012)
In D sind im Frequenzzuteilungsplan unter 314 Bereiche für Video und Tonübertragungen auf kurzer Entfernung allgemein freigegeben. Für Türsprechanlagen und Überwachungskameras. Ist FPV-Fliegen noch "kurze Entfernung"?
In D gibt es das sehr liberale Recht der freien Meinungsäußerung im Grundgesetz Art 5
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Warum gilt hier im Forum das Grundgesetz nicht und werden Threads über legal zu besitzende Anlagen mit der Zensurpeitsche unterbunden?
Fragen über Fragen. Wer diese sachlich richtig beantworten möchte, sollte rechtlich sicher im Sattel sitzen. Halbwissen schadet uns FPV-Fliegern nur.
Euer
Micha
Nun stelle ich die Frage aller Fragen:
Wer von euch hat einen Sender, oder Empfänger mit einer gültigen Betriebserlaubnis? Es gilt die dem Gerät zwingend beiliegende Konformitätserklärung mit dem dazugehörigen CE-Kennzeichen auf dem Gerät. (Nicht China Export, obwohl diese Aufkleber einem CE-Kennzeichen der EU täuschend ähnlich sind)?
Die Antwort könnte bei einigen XBee-Besitzern positiv ausfallen. Einige sind als Funkamateur fein raus.
Aber die Masse muss hier leider passen! Alles illegal!!!
Was tun?
A) Man kann beim Händler des Vertrauens die Konformitätserklärung anfordern. Gibt er keine her: Gerät wegschmeißen ;-)
B) Ihr habt einen Messpark und eine Qualifikation. Dann stellt ihr eine eigene Konformitätserklärung aus, falls das Gerät nach EN30200 alle Spezifikationen erfüllt.
C) Man verschweigt hier im Forum, dass man fürs FPV Sender und Empfänger ohne Zulassung benutzt, da man sonst Illegales postet und solche Threads geschlossen werden.
oder:
Theoretisch könnt Ihr alle Antennen und anderes Zeugs an die Geräte machen - wo keine Zulassung vorliegt kann auch keine erlöschen...
Jetzt meine Frage in die große Runde: Ist das ganze Thema FPV legal oder illegal ?
Vorweg einige Denkanstöße.
In der EU darf man alle Sorten Sende- und Empfangsanlagen legal besitzen, sofern sie nicht zu "Abhörzwecken" geeignet sind, oder als anderer Gegenstand getarnt sind. Nur betreiben darf ich sie nicht! (TKG Änderungsgesetz vom Mai 2012)
In D sind im Frequenzzuteilungsplan unter 314 Bereiche für Video und Tonübertragungen auf kurzer Entfernung allgemein freigegeben. Für Türsprechanlagen und Überwachungskameras. Ist FPV-Fliegen noch "kurze Entfernung"?
In D gibt es das sehr liberale Recht der freien Meinungsäußerung im Grundgesetz Art 5
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Warum gilt hier im Forum das Grundgesetz nicht und werden Threads über legal zu besitzende Anlagen mit der Zensurpeitsche unterbunden?
Fragen über Fragen. Wer diese sachlich richtig beantworten möchte, sollte rechtlich sicher im Sattel sitzen. Halbwissen schadet uns FPV-Fliegern nur.
Euer
Micha