Änderung DMO ab 31.12.2024

djblue

kaputter Benutzer
#41
Wenn was passiert, ist es der Versicherung egal wieviel Abstand man hatte, welches Flugmodell in der Luft war oder welchem Verband man angehört. Die Versicherung wird alle in Ihrer Macht versuchen den Schaden nicht zahlen zu müssen.
 
#42
@Gasi100
Wie du schon selber zitiert hast: Das steht mindestens 25m. Nicht das 25m ausreichen....
"Mindestens 25 m" ist ein Eindeutigkeit nicht zu übertreffen. Ich kann nicht nachvollziehen was es daran zu deuteln geben soll.

Ich halte mich an den simplen und nur einseitigen Leitfaden des DMFV und bin mir dann auch absolut sicher, dass ich nicht fahrlässig oder schlimmstenfalls grobfahrlässig handele.

Keep it simple........ ich brauche kein langatmiges und interpretationsfähiges Paragraphenwerk wie es der Mitbewerber bietet.
 
Zuletzt bearbeitet:

silbaer

Neuer Benutzer
#43
@Gasi100 Es ist eindeutig, dass du im DMFV bei Unterschreitung von 25m gegen die Regeln verstoßen hast.
Der Umkehrschluss, dass du bei Einhaltung der 25m nicht gegen die Regeln verstoßen hast, ist aber falsch.
Sprich: Du musst bei beiden Regelansätzen dein Gehirn einschalten.

Der MFSD gestattet dir in diesem konkreten Fall mehr Freiheiten als der DMFV. Das ist alles.

Der Ansatz "Ey, ich bin 25m weit weg, ist alles save" ist aber auch beim DMFV nicht immer richtig, sondern es kommt auf die konkreten Umstände an. Denn auch im DMFV sind 25m eben nicht in allen Fällen ausreichend.

Das sieht man im DMFV auch, weil der Mindestabstand zu Menschenansammlungen 50m ist. Wenn 25m immer ausreichen wäre es doch egal ob da einer oder 20 Leute stehen.

Ist aber auch egal. Ich bin raus. EOD
 
#44
D
@Gasi100 Es ist eindeutig, dass du im DMFV bei Unterschreitung von 25m gegen die Regeln verstoßen hast.
Der Umkehrschluss, dass du bei Einhaltung der 25m nicht gegen die Regeln verstoßen hast, ist aber falsch.

Ist aber auch egal. Ich bin raus. EOD
mindestens

Laut dem deutschem Duden:
Mindestens=
auf etwas zahlenmäßig Erfassbares bezogen) auf keinen Fall weniger als

Auch wenn du missionarisch "mindestens" anders interpretierst als der deutsche Duden, ist Bedeutung dennoch bindend für den Rest der Bevölkerung.

Daher bleibt es dabei, ich fliege mit mindestens 25 m Abstand zu anderen Personen und fühle mich damit laut den einfachen Regeln des DMFV auf der sicheren Seite.
 
#45
Die Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) gelten doch für alle Verbände gleich... Oder nicht?

@Gasi100
Nein nicht unbedingt.

Die mindestens 25m Abstand und 1/1, gelten bei Menschenansammlungen
und auch bei unbeteiligten Einzelpersonen, wenn das Flugmodell über 2000g wiegt.

Ansonsten ist auch ein geringerer Abstand/Höhe (aber nach 1/1... Ja ne ist klar...) zu unbeteiligten Einzelpersonen zulässig, der/die aber ausreichend gewählt sein muß, "um eine ungebührende Gefährdung dieser Drittpersonen zu vermeiden."

Siehe:
(StRfF) 6.1.2 Menschenansammlungen, Mindestabstände, Mindestflughöhe

Da ich am Anfang auch meine Zweifel hatte, ob ich es richtig verstanden habe, schrieb ich den Verband an und fragte nach.
________________________________________

Ist aber auch egal, ob man es dürfte.
Lasst es draußen einfach, um bei Unbeteiligten kein Gefühl von Unbehagen/Angst auszulösen.

So ein Mist fällt dann auf uns alle zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
#46
Die Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) gelten doch für alle Verbände gleich... Oder nicht?

@Gasi100
Nein nicht unbedingt.

Die mindestens 25m Abstand und 1/1, gelten bei Menschenansammlungen
und auch bei unbeteiligten Einzelpersonen, wenn das Flugmodell über 2000g wiegt.
Jeder Verband hat sein eigenes Regelwerk ausgearbeitet, manche in der Form eines umfangreichen Paragraphen Werkes, aber ein großer Mitbewerber hat es geschafft, die Regeln auf einen "Bierdeckel" zu bekommen. Den "Bierdeckel" habe ich unten angehangen. Und wie das mit Bierdeckelregeln in den allermeisten Fällen ist, die 25 Meter Regel ist absolut eindeutig.
 

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