2,5 bis 3,5 Zoll Freestyle mit 04 Pro, nur was?

TomDrone

Noob, but teachable
#21
SupaFly FlipMini gibts für O4 in der Zwischenzeit und damit sind Sub250 Builds möglich. Fliegt mit dem Tune einfach wie auf Schienen und kann ich jedem nur empfehlen.
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#22
Jedes verdammte (überflüssige) Gramm zählt..... übergewichtige Copter machen einfach keinen Spaß.
Sehe ich nur bedingt so. Es ist das Leistungsgewicht und die leistung auf Propgröße die zählt.

Schwere kopter haben mehr Momentum und bestimmte Tricks sind dadurch einfach leichter bzw überhaupt erst richtig möglich.

Was halt schlecht ist wenn der kopter underpowered ist oder eben zuviel Power für die Propgröße hat. Und natürlich kann man auch extra leicht fliegen, ist dann halt anders vom Verhalten her. Oder geht's einfach nur um lange flugzeit ist natürlich jedes Gramm relevant, ist klar.

Beim freestyler für Reisen, der auch Mal hin und wieder eingelocht wird, würde ich da auch auf Stabilität schauen. Der frame sollte schon 4mm arme haben min. Und auch ordentliche bottom und top plates. Und ich würde den auch n bissl mit tpu hier und da schützen.
 
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Toxic82

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#23
@Onkel Ho

Da bin ich generell etwas lockerer unterwegs. Skids und Mounting-Teile sind für mich das Wichtigste. Ich bin meist nur 5 Tage (beruflich) unterwegs und werde auch nicht immer zum fliegen kommen.

Aber dann kann ich zurück und notfalls Reparaturen ausführen. Zumal ich meistens Zwillinge dabei habe, falls ein crash doch schlimmer ausfällt.
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#24
Ja mach wie es dir am besten passt. Der Punkt von @Gasi100 mit dem motor Lochmuster war aber wichtig.
Also der frame sollte das Lochmuster von den Motoren unterstützen oder umgekehrt :)

Ansonsten bin ich auch ne Weile toothpicks geflogen, das sind ultra leichte 2,5-3,5 inch kopter. Die power-to-weight ratio ist mega, aber da brechen dann halt auch gerne mal arme. Und dass Problem bei diesen frames ist, dass du dann gleich die komplett bottom-plate wechselst.

Ist halt alles immer ein trade-off gewissermaßen. Nicht übertreiben mit dem Gewicht ist wichtig, muss aber auch nicht immer alles ultralight sein. Mit um die 190-220g Leergewicht bei 3,5-4 Zoll und 1507 etc Motoren fährt man aber ganz gut mMn. Biste dann mit n 850er -1100er 4s bei ca. 280-300g
 
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Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#25
Hier mal so ein Performance Eindruck von meinem 4inch apex: damals noch mit T-motor 1507

Leider ist der frame nicht o4 pro kompatibel zumindest nicht ohne größeren Umbau. Hab in jetzt auf O4 lite mit dem lumenier kit umgerüstet, Maiden steht noch aus:
PXL_20250526_174511773.jpg
Persönlich mag ich 4inch am liebsten, aber das ist ne reine Gefühlssache:
Bei 3inch ist mir das racefeeling zu hoch, finde ich gut für schnelle Kurven und speed, nicht so gut für langezogene splits oder loops. Hat insgesamt mehr go-kart feeling.
3,5inch war denn besser vom Gefühl her für freestyle aber noch einen tick zu schwach wenn ich mit Action2 geflogen bin. Gerade wenn man aus dives rauskommt.
4inch passt dann für mich, segelt auch mMn besser.

Vielleicht ohne Action2 dann wieder 3,5zoll? Ich würde trotzdem glaube gleich 4zoll gehen. Nimmt sich vom Gewicht nix und fliegt finde ich besser für meinen Flugstil.

Der Wechsel von 3,5 inch auf 4inch gewechselt, war nur paar Gramm Mehrgewicht. Vielleicht 5-10 oder so.

Ich hab den selben frame sogar mit 5 inch armen für long range. Lol :)
Ist halt cool weil der sich n stückweit die Ersatzteile teilt. Der dann an 2004 Motoren mit naked 8ter GoPro. Freestyle geht sogar richtig gut, aber mit dem will ich da wegen den dann doch dünnen armen im Vergleich zu normalen 5ern nicht so viel riskieren.
PXL_20250526_174950415.jpg

Für Norwegen hatte ich zb nur den 4er dabei um bin damit sogar Felsen gedived :)

Geht schon :)

Aber ganz ehrlich wenn du den Platz hast und Lust hast ordentlich Akkus zu schleppen nimm nenn normalen 5er, fliegt sich einfach nochmal viel viel geiler :D
 
Zuletzt bearbeitet:
#27
Der Ikon 3 ist da. Gut verpackt und ebenso gut verarbeitet. Bezüglich der Langlöcher für die Motorenaufnahme habe ich Avion RC angeschrieben, aber leider wird genau wie damals bei Radiomaster erst einmal reflexartig abgewiegelt. Bei Radiomaster hat es damals fast eineinhalb Jahre gedauert bis die endlich die Platine für den Killswitch rechts bei der TX16S für ehemalige Spektrum-Piloten nachgeliefert haben. Warum geben die uns nicht einfach das was wir wollen, und Mauern erst einmal?
 

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silbaer

Neuer Benutzer
#28
In welchen Ländern spielt Sub250 denn noch eine Rolle? Mir würden da nur die USA einfallen.
Äh, komplette EU? Ab 250g musst du (bei Selbstbau / ohne C-Klassen-Zertizierung) in A3 fliegen, d.h. 150m Abstand zu so ziemlich allen halten. Mit Sub250 kannst du in A1 fliegen und hast dadurch etwas weniger Beschränkungen. In DE fliegt man ja besser in einem Verband nach dessen Regeln. Im EU-Auslang mag es auch noch besondere Regeln gelten (Gastpilotenstatus vielleicht bei ausländischen nationalen Verbänden. Keine Ahnung, aber wenn es da was gibt gerne berichten...), aber ansonsten gilt erstmal die EU-Drohnenverordnung.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#29
Äh, komplette EU? Ab 250g musst du (bei Selbstbau / ohne C-Klassen-Zertizierung) in A3 fliegen, d.h. 150m Abstand zu so ziemlich allen halten. Mit Sub250 kannst du in A1 fliegen und hast dadurch etwas weniger Beschränkungen. In DE fliegt man ja besser in einem Verband nach dessen Regeln. Im EU-Auslang mag es auch noch besondere Regeln gelten (Gastpilotenstatus vielleicht bei ausländischen nationalen Verbänden. Keine Ahnung, aber wenn es da was gibt gerne berichten...), aber ansonsten gilt erstmal die EU-Drohnenverordnung.
Äh nein? Um bei Selbstbau in A1 fliegen zu können, müsstest du den Kopter nachweisbar auf 19m/s begrenzen. Da Betaflight so eine Option nicht anbietet, ist ein Flug in A1 nicht möglich und daher ist Sub250g im gesamten Bereich der EU-Drohnenverordnung obsolet geworden. Also geht nur A3, wo es keine 250g-Begrenzung gibt.
 
#30

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mangoon

Trees are dicks
#31
Du solltest dir die Mühe machen auf der maßgeblichen EASA Seite ein wenig zu recherchieren.

Vielleicht hilft aber auch schon die Grafik der EASA, " privately build" unter "<250g" ist das was uns hier interessiert.


https://www.easa.europa.eu/en/domai...ing-drone/open-category-low-risk-civil-drones
Das ist leider falsch....

Lies dir bitte durch, was du selber postest:


IMG_1367.png

Punkt 5a ist leider das, was LSG meint.... A1 FPV geht faktisch nur mit Avata 2, Neo und Mini4
 

mangoon

Trees are dicks
#33
Tripplepost... Was war denn Heute früh wieder los?
 
Zuletzt bearbeitet:
#34
Das ist leider falsch....

Lies dir bitte durch, was du selber postest:
Das habe ich nicht gepostet.........

Ich habe die anliegende Grafik mit der textlichen Erläuterung gepostet und die führe ich auch mit, wenn ich ihm EU Ausland fliege. Zudem sind meine Sub250 alle Bestandsdrohnen und wurden vor dem 31.12.2023 in den Verkehr gebracht wurden, wenn ein Teil kaputtgeht, muss es ersetzt werden, dadurch wird es keine neue Drohne.

1748760593153.png
 
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mangoon

Trees are dicks
#35
Ja gut.... Dann machst dus halt falsch... Deine privatbauten sind keine Bestandsdrohnen... Und für ALLE Privatbauten gilt seit 1.1.2024 eben die 19m/s Beschränkung bei unter 250g für A1...

Den Rest redest du dir schön

Und ich hab das mit "was du postest" geschrieben, weil eben genau unter deinem Link die vollständige Verordnung verlinkt ist, aus der ich den relevanten Ausschnitt gepostet hab

IMG_1367.jpeg

Wenn du mit dem Bildchen bisher durchgekommen bist, cool! Aber bitte keine anderen User in nicht vorhandener Sicherheit wiegen... Weil wenn du wo fliegst wo du nicht darfst und was passiert biste nicht versichert....
 

silbaer

Neuer Benutzer
#36
1.: Ja, für private gebaute Sub250g gilt zusätzlich die 19m/s Beschränkung. Gegenteiliges habe ich nicht behauptet, auch wenn meine Aussage missverständlich war.

2.: "Privat gebaut" ist so definiert: "ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden;" Ich behaupte mal, abgesehen von Whoops sind das >90% unser UAS

Auf der anderen Seite müssen alle nicht privat hergestellten neu in den Markt eingeführten UAS IIRC seit dem 01.01.24 eine C-Klassifizierung haben um überhaupt in die EU eingeführt werden zu dürfen. Als Selbstbau wären die erlaubt, als feriges UAS nicht....

Aber wir reden hier von einem privat gebautem UAS. Das darf dann nicht mehr als 19m/s fliegen. D.h. aber nicht, dass es dafür eine Option in Betaflight (oder allgemeiner: In der Firmare) geben muss. Bei einem 75mm Whoop wird niemand auf die Idee kommen, dass der 68km/h schafft.

Zufälligerweise habe ich mal beim LBA nachgefragt wie das mit den 19m/s ist:

Hinsichtlich der Geschwindigkeit gehen wir davon aus, dass die Geschwindigkeit relativ zum Boden (GS) gemeint ist, da an vielen Stellen im AMC von "ground speed" gesprochen wird. Welches Messverfahren einzusetzen, ist für privat hergestellte UAS ist nicht vorgegeben.
Wie Sie die maximale Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten, ist ebenso wenig vorgegeben. Wir verstehen die gesetzliche Vorgabe so, dass die Drohne im aktuellen Betrieb mindestens die maximale Geschwindigkeit von sich aus begrenzen können muss, wenn die technische Höchstgeschwindigkeit größer ist als 19 m/s. Der Hintergrund ist, dass sich die Betriebshöchstgeschwindigkeit in Punkt UAS.OPEN.020 auf das UAS bezieht und nicht darauf, dass der Fernpilot eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit von sich aus nicht überschreiten darf. Hierbei darf hinsichtlich des Risikos am Boden nicht außer Acht gelassen werden, dass der Betrieb in der Unterkategorie A1 nah an unbeteiligten Personen stattfinden kann und die Kollisionswahrscheinlichkeit entsprechend gering sein muss.

Üblicherweise dürfte eine bloße Behauptung nicht ausreichen, sondern muss Ihnen nachgewiesen werden können. Wenn Sie die o.g. Punkte berücksichtigen und somit eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten (können), dürften Sie hinsichtlich dieser Vorgabe keine Probleme haben. Uns ist zumindest kein Fall einer Ordnungswidrigkeit bekannt, welcher sich auf die Betriebshöchstgeschwindigkeit in der offenen Kategorie bezieht. Hierzu sei jedoch erwähnt, dass für die Aufsicht und Ordnungswidrigkeiten in der offenen Kategorie die Landesluftfahrtbehörden zuständig sind.
Auf deutsch gesagt: Wenn @LSG sagt, Sub250 spielt bei selbstbau keine Rolle, gebe ich im bei 249g-Bauten (o.ä.) recht, weil der Nachweis, dass das UAS wirklich nicht schneller als 19m/s fliegen kann, sicher nicht geführt werden kann. Auf der anderen Seite habe ich schon Waagen gesehen, aber Fragen bezüglich maximaler Geschwindigkeit noch nicht.

Davon abgesehen sind meine Erfahrungen im Ausland genau so wie in Deutschland: Je kleiner und leiser, desto weniger beschweren sich die Leute. Und wenn sich Leute beschweren, verziehe ich mich so lange die Leute mich nicht unfreudlich anpöbeln und ich da fliegen darf. Was im Ausland heist: Wenn sich jemand beschwert, bin ich weg, weil ich in der Regel keinen Plan habe ob ich da fliegen darf oder nicht. :D
 
#37
Dann ist ja alles klar, und wenn du dir das von mir verlinkte offizielle Dokument der EASA angesehen hättet, hättest du auch den Passus über privat gebaute Drohnen vor dem 31.12.2023 gesehen und nicht den folgenden Satz geschrieben:

[QUOTE="mangoon, post: 1125191, member: 67880" Deine privatbauten sind keine Bestandsdrohnen...
[/QUOTE]

Ich bin eher weniger der Erbsenzähler, sondern ausgesprochen pragmatisch, sollte ich jemals kontrolliert werden, werden ich mich genau auf dieses offizielle Dokument der EASA berufen, und ich habe auch nicht den geringsten Zweifel daran damit zu scheitern.

Noch mal zur Verdeutlichung, die EASA ist die federführende Behörde in der EU. Die Nationalstaaten mussten das in nationale Recht umsetzen, was die EASA ihnen vorgegeben hat. Als EU-Bürger habe ich meine Sorgfaltspflicht absolut erfüllt, wenn ich mich an die Vorgaben der EASA halte.

Da muss sich also niemand etwas schön reden........... man muss sich einfach nur an die offiziellen Vorgaben, die die EASA publiziert hat halten.
1748795960857.png
 

mangoon

Trees are dicks
#38
Lies doch bitte das, was du postest erstmal selber....

"privately build AND drones placed on the market..."

Das sind zwei verschiedene Teile
Und deine "Bestandsdrohnen" sie du selbst gebaut hast sind im Erbsenzähler passus nur Bestandsdrohnen, solange du NICHTS dran önderst, unabhängig, dass es um die in dem Bestandspassus nie ging, sondern z.B. eine Mini2

Mir isses ja wurscht, wenn du für dich Blödsinn für Richtig hälst, aber andere in falscher Sicherheit wiegen, das ist grob fahrlässig...

Schau dir bitte die offiziellen EASA Dokumente nochmal an ( mein Screenshot ist pbrigens aus der ganz offiziellen EASA Drohnenverordnung) oder lass es sein. Aber hör auf, faktisch falsches zu verbreiten.... DAS ist doof!
 

der wildflieger

...fliegt wild...
#39
Wie beweist man denn, dass ein selbstgebauter Copter vor dem 1.1.2024 zusammen gebaut wurde. Und wo hört denn 'reparieren wenns kaputt ist' auf, ohne als Neubau zu gelten?
 
Erhaltene "Gefällt mir": radla
#40
Lies doch bitte das, was du postest erstmal selber....

Schau dir bitte die offiziellen EASA Dokumente nochmal an ( mein Screenshot ist pbrigens aus der ganz offiziellen EASA Drohnenverordnung) oder lass es sein. Aber hör auf, faktisch falsches zu verbreiten.... DAS ist doof!
Genau so offiziell und von der gleichen Behörde, der EASA, wie das Dokument das ich gepostet habe. Wenn man doch die Auswahl hat wäre man doch schön doof, wenn man das ungünstigere Dokument heranzieht?



Letztlich ist doch alles ein alter Hut. Das haben wir schon vor einiger Zeit in einem anderen Thread schon diskutiert.
 
FPV1

Banggood

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