2,5 bis 3,5 Zoll Freestyle mit 04 Pro, nur was?

#41
Wie beweist man denn, dass ein selbstgebauter Copter vor dem 1.1.2024 zusammen gebaut wurde. Und wo hört denn 'reparieren wenns kaputt ist' auf, ohne als Neubau zu gelten?
Im Zweifel für den Angeklagten oder andersherum wird ein Schuh daraus..... wie beweist man, dass der Copter nach dem 31.12.2023 gebaut wurde.

Abgesehen davon, dass der Fall nie eintreten wird, habe ich jede Menge Quittungen und jede Menge Zeug, dass ich vor dem Jahr 2024 gekauft habe.......

Jetzt wird's aber richtig fiktiv und hypothetisch........ auch wenn der Hintergrund, zumindest meiner Überlegung, letztlich nur reiner Pragmatismus ist
 
Zuletzt bearbeitet:

silbaer

Neuer Benutzer
#42
@Gasi100 Das was auf den Seiten der EASA steht, entspricht nicht der geltenden Rechtslage bzw. ist vereinfacht/nicht vollständig.
Für Selbstbauten gelten die 19m/s. Ohne Ausnahme. Die Drohnenverordnung sagt im Abschnitt UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1
Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat
Du willst dich auf "Bestandsdrohne" berufen. Das wäre Artikel 20:
UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 7 ), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden:
Nimm ruhig deinen Ausdruck mit, aber sei dir bewusst, dass du wahrscheinlich nicht die gesetzlichen Bestimmungen einhältst. Es sei denn, dein UAS fliegt wirklich nicht schneller als 19m/s

Wer selbst nochmal nachlesen will (ich kann mich ja auch irren): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2019/947/2025-05-01
 
Erhaltene "Gefällt mir": mangoon

mangoon

Trees are dicks
#43
Danke, besser hätte man es nicht zusammen fassen können....

@Gasi100 dein Ausdruck bringt dir und anderen leider nichts, wenn es nicht darum geht, dass die Polizei dich böse anschaut, sondern du z.B. im Wohngebiet mit deinem illegal fliegenden Copter nen Autofahrer ablenkst und der ein Kind tot fährt.... Krasses Beispiel aber darum gehts hier... Nicht womit man durchkommt sondern was die echte Rechtslage ist

Selbstbauten hatten leider noch nie Bestandsschutz....
 
#44
@Gasi100 Das was auf den Seiten der EASA steht, entspricht nicht der geltenden Rechtslage bzw. ist vereinfacht/nicht vollständig.
Du hast es erfasst, ich habe ausschließlich genau das zitiert, was die EASA auf ihrer offiziellen Webseite uns Drohenpiloten an die Hand gibt. Ich habe mit keinem Satz bewertet, ob das richtig, falsch oder auch nur vereinfacht ist, und mit keinem Wort habe ich die vermaledeite Verordnung erwähnt oder bewertet.

Aber hör auf, faktisch falsches zu verbreiten.... DAS ist doof!
Wer wäre denn dann der richtige Adressat für "doof" und "falsch verbreiten"?

Mit Sophokles: Tötet nicht den Boten..........

Ich vermute, dass die EASA und die Politik genau weiß, dass sie maßlos über ihr Ziel hinausgeschossen sind, es würde mich würde nicht wundern, wenn die 19m/s klammheimlich verschwinden würden. Letztlich genauso wie still und heimlich die 1 zu 1 Regel eingeführt würde.

Hier im Großraum Düsseldorf/Wuppertal wäre der Modellflug ohne die Nachbesserungen faktisch tot, es gibt kaum eine Fläche die mehr als 150m von irgendeinem Bauwerk entfernt ist, und wenn es nur eine Wanderhütte ist. Und selbst für Verbandsmitglieder wäre es hier ohne die 1 zu 1 Regel sehr schwierig geworden.

Und zum Abschluß noch ein wenig Kafka:

Der FPV-Pilot zeigt dem EU-Ordnungshüter voller Selbstbewusstsein den Ausdruck der EASA Webseite und dieser zieht locker die Verordnung mit der Nummer 2019/947 aus der Tasche und mit dem Zeigefinger auf .............. und der Copterpilot darauf: "Der fliegt aber nicht schneller als 19m/s"......

Dagegen übersteht jeder Blaumilchkanal den Realitätscheck.......
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#45
Ich denke wenn überhaupt kontrolliert wird, dann schauen die eh eher ob da die Nummer am Kopter ist und man selbst auch die Nummer hat bzw Versicherung.

Aber selbst dann, eigentlich sind bei mir nur die Cops gekommen, wenn sich Anwohner beschwert haben wg Lärm oder WG potenziellen Hausfriedensbruch (das aber nur weil irgendwelche Idioten ohne Sicherung auf Schornsteine klettern und wir halt zufällig da auf dem gelände geflogen sind und die halt von allen Personalien aufnahmen). Und dann ist's denen auch egal was man da fliegt. Hauptsache man packt zusammen.

Diese ganze Diskussion ist ansonsten relativ hypothetisch. Wer im Wohngebiet mit nem 5er Ballert dem ist eh nicht mehr zu helfen :)
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#47
Hat denn irgendwer überhaupt schonmal eine Situation live mit Behörden im Hobbybereich gehabt, wo das mit den 19m/s ne Rolle gespielt hat? Oder geht hier nur um irgendwelche hypothetischen erdachten Situationen aka Autofahrer von 69,036 km/h schneller Drohne abgelenkt, Kind angefahren, Kind in Richtung Tanklaster geschleudert, Tanklaster weicht aus und auf Spielplatz explodiert?
 

Toxic82

Active member
#48
Junge, junge das ist aber ganz schön ausgeartet..... 🤣😅

Es sollte jedem Piloten klar sein, daß er sich eigentlich nicht mehr in einer Grauzone bewegt wenn er fliegen geht!
Der 5 Zöller hat einfach nichts in der Nähe von Menschen zu suchen die unbeteiligt sind!
Selbiges gilt natürlich auch für alle anderen Copter und die Drohnen von Dji und Co.
Jedoch ist ein 5 Zöller einfach ne Waffe.

Wenn wir uns alle an die Gesetze halten würden wären wir nicht mehr hier, da wir das Hobby nicht mehr betreiben könnten. Wir betreten anderer Menschen Grundstücke, fliegen über irgendeinen Käfer der unter Naturschutz steht oder was weiß ich noch.
Wichtig ist sich einfach dessen bewusst zu sein, seine Umwelt zu respektieren und freundlich zu bleiben!

Es ist eh schon ne Frechheit daß sie uns das fliegen derart einschränken, während die Jungs mit Xmaxx und Co weiter Dirtparks und Co terrorisieren dürfen. (ist eher lustig gemeint)
Das liegt jedoch an all den Deppen die das nötige Geld haben um sich ne DJI Drohne zu kaufen aber den IQ von nem Meter Feldweg besitzen....

Ich suche mir Spots an denen die Chance irgendjemand doch auf die Nerven zu gehen, sehr gering ist. Taucht doch mal ein Spaziergänger auf, fliege ich einen großen Bogen um ihn und lande.

Die Kleinen stoßen nun dazu, weil ich die 5 Zöller und die Akkus nicht schleppen will und weil sie optisch auch wesentlich "süßer" sind als die 5er.

Jedoch hatte ich bisher noch nie Probleme mit Fremden, jedoch das ein oder andere sehr nette Gespräch.

Nun aber zurück zum Thema :

Ich hab mir jetzt ne Oasisfly 30 bestellt und nen Flipmini Frame, welcher auf 3,5 Zoll mit 1507 Motoren gebaut wird.
Die Oasisfly wird meine erste BNF, aber ich bin gespannt was die kann und ob sie wirklich soviel Spaß macht wie die rewievs behaupten.
 

TomDrone

Noob, but teachable
#49
Hat denn irgendwer überhaupt schonmal eine Situation live mit Behörden im Hobbybereich gehabt, wo das mit den 19m/s ne Rolle gespielt hat? Oder geht hier nur um irgendwelche hypothetischen erdachten Situationen aka Autofahrer von 69,036 km/h schneller Drohne abgelenkt, Kind angefahren, Kind in Richtung Tanklaster geschleudert, Tanklaster weicht aus und auf Spielplatz explodiert?

Genau deswegen halte ich mich aus solchen Diskussionen raus, weil jeder bringt ein noch wichtigeres Argument, zieht irgendeneine Verordnung aus der Tasche und der Dritte kommt mit einem Behördenschrieb der litauischen Regierung, die ja bekanntlich auch in der EU sind und das aber gaaaaanz anders handhaben.

Versicherung abschließen, Schein machen, Flüge "anmelden", Menschen meiden, Grundstücke respektieren, Naturschutzgebiete meiden. Und damit hast du 99% der Gründe, warum du Schwierigkeiten bekommst vermieden. Wenn die Cops kommen, alles herzeigen, freundlich bleiben (wie man reinruft und so), dann zusammenpacken sollte das gewünscht sein und dann sollte das eigentlich alles kein Problem sein.

Wenn man denen nämlich freundlich alles zeigt, ein normales Gespräch führt und sich (in 99% der Fälle) sowieso besser auskennt, werden die sagen: ok danke, vorsichtig bleiben und viel Spaß noch.
 

FPV‘ler

…just E-Sports
#50
5 Zöller sollten schon weit ab fliegen…
Ich persönlich hatte die letzte 2 Jahre 2 Situationen, wo es mehr als knapp war. Seit Corona, Ebikeboom und co. gibt es bei uns im Vergleich zu vorher nur noch wenige/keine Flecken, wo man nicht jederzeit mit jemanden rechnen muss. Gerade der Vorfall letztes Jahr, weit ab von allem, hat mich dazu bewegt, gar nicht mehr groß zu fliegen. Wenn man gaaanz knapp, mit +100 kmh an einem unbeteilgten Menschen vorbeifliegt, der aus einem Gebüsch kommt, trotz Spotter, dann macht das was mit einem, leider… Seither fliegt kein gutes Gefühl mehr mit bei den Großen…
 
#51
Wohl dem der 2023 noch en paar BNF Cinelog20 gekauft hat. ;) abseits ner Avata 2, oder einem ausufernden „specific“ Genehmigungslauf.

Da erfolgte ein Austausch mit LBA und EASA…
https://www.drohnen-forum.de/index....-noch-in-A1-oder-A3/?postID=484962#post484962
Oder ein paar 95 x von Beta FPV die wir hier fast ausnahmslos fliegen. Natürlich modifiziert..... , aber das sollte ja drin sein. Damit hatten wir am Sonntag im Neandertal wieder jede Menge Spaß. Und mir ist wieder genau das passiert was mir mit einem 5" passiert ist. Der Copter ist in Höhe unseres Lagers gegen ein Tor geflogen, hat einen kurzen Gyrostoß bekommen, ist zwischen meinen Freunden durchgeflogen und hinter ihnen im Gras liegen geblieben. Einer meiner Freunde ist völlig entspannt aufgestanden und hat ihn wieder auf meine Startplatte gelegt.

Damals beim 5" saßen wir etwa 30 Meter vom Tor weg, es war definitiv nicht weit genug, seitdem bin ich den 5" kaum noch geflogen und schon gar nicht mehr bei unseren Veranstaltungen.

Wir haben uns schon letztes Jahr einstimmig darauf geeinigt, dass wir nur noch maximal drei Zöller mitbringen. Letzten Sonntag ist keiner mehr im Racemodus mit einen nicht Whoop durch die Tore gejagt. In so einer Atmosphäre kann man dann auch entspannt quatschen, und einen schönen Tag verbringen.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#52
@Gasi100 Wiesschon geschrieben: So lange dir bewußt ist, dass du dich außerhalb gesetzlicher Grenzen bewegst, ist alles gut. Besser eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis. :D

Die EU-Drohnenverordnung wurde zwar einige Male geändert, aber eine 1:1 Regel gibt es nicht mit einer Außnahme bei der Klasse C2 IIRC.

In DE fliegen wir ja wahrscheinlich alle in einem Verband und nach dessen Regeln. Da sind ja ggü. der EU-Verordnung etliche Erleichterungen.

@Onkel Ho EU-Verordnung ist ja eigentlich nur für das Ausland interessant. Davon abgesehen interessiert sich im Falle des Falles vielleicht die Versicherung dafür. Das ist ehrlich gesagt auch der einzig relevante Punkt für mich.

Sonst gilt nur noch was hier schon mehrfach gesagt wurde: Freundlich bleiben und ggf. zusammenpacken und verschwinden.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#56
Noch mal, ich bewege mich im Rahmen der offiziellen EASA Webseite.

Kann das falsch sein?
Ja. Nochmal: Dieses PDF hier (was du auch oben gepostest hast) führt die 19m/s für A1 bei "privately build" nicht auf. Entspricht also nicht der offiziellen Gesetzgebung der EU bzw. ist vereinfacht. Auf dem Flyer selbst ist ja sogar ein Link "For more details go to..." Das einzige was im Streitfall wirklich zählt ist der Text der EU-Verordnung.

Ich zeige immer meine Zettelchen vor. Solange es im Bundesanzeiger oder auf der offiziellen Webseite steht....... kann das doch gar nicht falsch sein, oder?
Das ist ein deutsches Gesetz und gilt demnach nur in Deutschland. Ausgangspunkt war
Da du was von Reisen schriebst, ist sub250 vielleicht doch ein Aspekt, zumindest wenn es ins europäische Ausland geht.
Es ging also explizit um die EU-Verordnung und das Ausland.

Und nicht vergessen: Die 1:1-Regel gilt nur für Bundes-Wasserstraßem, -Fernstraßen und Bahnanlagen. Nicht aber z.B. für Hubschrauberlandeplätze, Hochspannungsleitungen oder Windräder.

So lange du dich in DE aufhälst, würde ich sowieso nach den Verbandsregeln fliegen. Wenn du nicht in einem Verband Mitglied bist, würde ich das nachholen. Da kannst du dann die EU-Verordnung und auch die EASA-Bildchen ignorieren.
Im EU-Ausland hingegen gilt dann der EU-Verordnungstext. Und da die Länder ja explizit Regeln für bestimmte Gebiete aufstellen dürfen (wie Deutschland in der LuftVO §21h), musst du zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des EU-Landes dazu beachten.

EDIT: Das ganze ist jetzt schon länger reichlich offtopic. Vielleicht kann einer der Mods das entsprechend verschieben...
 
#57
Und nicht vergessen: Die 1:1-Regel gilt nur für Bundes-Wasserstraßem, -Fernstraßen und Bahnanlagen. Nicht aber z.B. für Hubschrauberlandeplätze, Hochspannungsleitungen oder Windräder.
@Gasi100
Die EU-Drohnenverordnung wurde zwar einige Male geändert, aber eine 1:1 Regel gibt es nicht mit einer Außnahme bei der Klasse C2 IIRC.
Erst schreibst du, dass es die 1zu1 Regel nicht gibt, und jetzt soll ich nicht vergessen, dass........ sie nicht für Hubschrauberlandeplätze gilt?

Welcher halbwegs normale Mensch will in 10 Metern Entfernung und 10 Metern Höhe neben einem Hubschrauberlandeplatz fliegen?

In unserem von Bundesstraßen und Autobahnen durchzogenen Ballungsraum ist die 1zu1 Regel ein absoluter Gewinn, vom dadurch möglichen Fliegen direkt am Rhein mal ganz zu schweigen.

Grundsätzlich maße ich mir eben sowenig an, dass als falsch oder richtig zu bewerten, was die europäische Behörde für Flugsicherheit auf ihrer Webseite uns Bürger an die Hand gibt, noch was der deutsche Gesetzgeber im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ich halte mich einfach daran.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten