Beschlagnahmung von HobbyKing Elektronik?

Sundog

Erfahrener Benutzer
Jujo hat gesagt.:
Allerdings muss das HF Modul zugelassen sein und das ist das meist in dem Sender verbaute z.b. nicht.

Grüße Helmut
was für ein mumppiz.... dann dürften auch diese ganzen radarwarner, etc nicht importiert werden.....
der betrieb ist verboten, der besitz nicht und die nutzung muss der zoll mir erstmal beweisen und nur der verdacht reicht nicht aus, wir haben kein 3tes reich mehr wo alles unter generalverdacht gestellt wird und ich als käufer alles beweisen muss......

was der zoll in einigen gebieten macht entbährt jeglicher rechtlicher handhabe und wird durchgeführt, da sich einigen deutsche hersteller beschwert haben, da sie um ihren umsatz fürchten....
das z.b. staufenbiel seine billig servos überteuert an den mann bringt ist hinreichend bekannt, da die servos aus den gleichen fabriken kommen, wie die vom könig ;)
ich muss als privatperson keine CE kennzeichung vorweisen, das muss ich erst, wenn ich das soweit in den verkehr binge und weiterverkaufe, vorher ist das nicht nötig. es gibt auch gebrauchmuster die noch keine zulassung haben und erst getestet werde, diese würde der zolld ann ja auch einkassieren, da sie nicht genutzt werden dürften ;)
 

rolfsaegesser

Erfahrener Benutzer
@ fluri
Nee, also mir sind keine Probleme bekannt, wenn der "CE" Kleber fehlt. Das mit der Machtlosigkeit stimmt nicht ganz, der Staat nützt lediglich die Ahnungslosigkeit der Mitbürger schamlos aus. Ihr habt in Deutschland doch so schlaue Sendungen wie "Spiegel TV" und ähnliches. Da liessen sich doch mal die Machenschaften der Zollbehörden an die grosse Glocke hängen, wenn dies dann ein paar Millionen Mitbürger wissen, hört das Beschlagnahmen sofort auf. Bevor man eine solche Aktion gegen die Zollbehörden startet, muss man sich einfach absolut sicher sein, auf der richtigen Seite des Gesetzes zu arbeiten. Am besten sollte sich mal ein Jurist damit auseinandersetzen. Was die Zollbehörden bei Euch in Deutschland machen wäre bei uns in der Schweiz nicht rechtens; das Ganze nennt sich Willkür. Ich bin Polizist von Beruf. Wenn ich nun zwei Fahrzeuge durch ein Fahrverbot hindurch verfolge, darf ich nicht bloss eines der Beiden büssen, entweder Beide oder Keines. Wie gesagt, das ist die Schweiz, ich kenne die Gesetzeslage in Deutschland gar nicht. Ich würde aber hier mal richtig tiefgründige Abklärungen tätigen und wenn ihr sicher seit, dass der Zoll nicht rechtens handelt, dann würd ich dies an die grosse Glocke hängen, so dass alle davon profitieren können. Manchmal brauchts einfach mal ein Präzedenzfall um Licht ins Dunkel zu bringen.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
Wieso braucht man für ganz klare Sachen im Vorfeld einen Anwalt?

Ich persönlich hatte ja noch nicht damit zu kämpfen, aber so wie hier geschildert, predige ich das schon ein halbes Jahr.

CU Eddy
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Predigen, und Durchbringen sind 2 Sachen
Auch schreibt er deutlich, das er nur Baugruppen die als Spielzeug deklariert sind, wobei Regler, Lipos, Sender raus fallen könnten, unter dieser Gesetzeslage fallen.

Es geht aber genau um die Regler, Lipos und Handsender, worüber sich alle Aufregen.

Somit hat es schon eine Bewandtnis, ob die Gleichen Stellen auch dann greifen, wenn andere Warennummern genommen werden, im Falle eines Einzelimportes.
 

fluri

Erfahrener Benutzer
So mein Paket liegt beim Zoll. Telefonisch hab ich nach Postverzollung gefragt, das würden sie mitmachen, dauert mir aber zu lang. Ich geh morgen Nachmittag hin und hol es ab. Mal sehen ob das CE Spiel dann wieder losgeht.

Ich berichte danach......
 

fluri

Erfahrener Benutzer
So ich hab gestern mein Paket holen dürfen, bekam aber den dezenten Hinweis das es bei Reglern schwierig werden könnte da diese geprüft werden müssen.

Auf Nachfragen warum bzw mit welchen rechtlichen Hintergrund kam die Aussage das man sich jetzt an das produktsicherheits gesetzt halten müsse. Das hab ich dem Zoll Mitarbeiter gleich mal vorgelegt und darauf hin gewiesen das dieses gesetzt aussdrücklich nur für gewerbliche Einfuhren anzuwenden ist. Das ist im ersten Abschnitt deutlich beschrieben. Darauf hin kam die Aussage das dass aber noch kein Grund wäre es nicht auch für privat anzuwenden??!! Ich legte dem Mitarbeiter Absatz zwei vor. Da ist der Begriff gewerblich eindeutig geregelt und stellt dar das es für mich nicht anzuwenden ist.

Hat ihn nicht interessiert. Er meinte nur das da aber immer noch nicht steht das es nicht für privat anzuwenden ist. Hammerhart. Das ist ja gesetztes Übertretung.
Prinzipiell werde ich alles weiterhin auf meine Adresse bestellen und im Zweifelsfall die postverzollung wählen. Da kann schon keiner ins Paket schauen und muss mir zugestellt werden.

Aber schon wegen dieser Aussage werden ich mich mal ans hauptzollamt wenden und den fall schildern. Ich glaub irgendwer braucht da mal eine gesetztesschulung.

Wie kann denn so eine Behörden Willkür sein.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Mit dem Hauptzollamt ist aber eine Gute idee, es muss doch mal eine Vernünftige Aussage zu bekommen sein
Die Anfrage an die Privatimport Mailadresse war damals nict sehr Aussagekräftig, glaube eher, das Problem sind die 1000e Gesetze die für den Import gelten, das die Beamten selber nicht mehr durchsteigen, und Vorsorglich etwas genauer achten, denke die werden im Zweifel wegen Sorgfaltspflicht einen auf den Deckel bekommen, wenn was passiert.
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
@ fluri
Genau mit so einer Antwort seitens der Zollbeamten hab ich gerechnet, sollte es tatsächlich mal wer versuchen, mit Paragraphen zu argumentieren...
Wäre sehr interessant zu wissen, was das HZA sagt. :)
Man sollte vllt. nicht gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, aber man könnte ja den Namen erfragen, um sich dann bei der Anfrage beim HZA auf eine konkrete Bezugsperson in dem Fall beziehen zu können. ;)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
Auf Nachfragen warum bzw mit welchen rechtlichen Hintergrund kam die Aussage das man sich jetzt an das produktsicherheits gesetzt halten müsse. Das hab ich dem Zoll Mitarbeiter gleich mal vorgelegt und darauf hin gewiesen das dieses gesetzt aussdrücklich nur für gewerbliche Einfuhren anzuwenden ist. Das ist im ersten Abschnitt deutlich beschrieben. Darauf hin kam die Aussage das dass aber noch kein Grund wäre es nicht auch für privat anzuwenden??!! Ich legte dem Mitarbeiter Absatz zwei vor. Da ist der Begriff gewerblich eindeutig geregelt und stellt dar das es für mich nicht anzuwenden ist.

Hat ihn nicht interessiert. Er meinte nur das da aber immer noch nicht steht das es nicht für privat anzuwenden ist.
Gibt es eigentlich einen Grund oder steht irgendwo geschrieben, warum eine Importverordnung für Giftstoffe oder Medikamente NICHT auf Elektronik angewendet werden soll?
zB Angaben über Verfallsdaten oÄ....

CU Eddy
 

fluri

Erfahrener Benutzer
Ich werd den Fall mal beim HZA schriftlich vortragen und um eine Antwort bitten. Es kann dann wohl doch nicht angehen das es so eine Willkür beim Zoll gibt. Streng genommen sind das ja dann Gesetzesbrecher und die darf ich auch anzeigen.

Nein ich hoffe das es soweit nicht kommt aber ich lass mir das auf jeden Fall nicht bieten.

Falls ich irgendeine aussagekräftige und nutzbringend Antwort bekomme, stelle ich gern jeden den Text zur Verfügung.

Auf geht's wir sind das Volk.... oder so :)
 

fluri

Erfahrener Benutzer
Wenn du schon die Benachrichtigungspost bekommen hast würde ich sofort Postverzollung wählen, ansonsten kannst du auch gern beim Zoll anrufen und fragen ob du dein Paket schon holen kannst.

Vor Ort auf jedenfall hartnäckig bleiben. Wenn sie es prüfen wollen, und es kommt raus das du es nicht bekommst, auf jedenfall Einspruch dagegen erheben dann bleibt das Paket erstmal liegen und wird nicht eingestampft. Dann natürlich Beschweren beim Vorgesetzten, wahlweise auch beim nächst höheren Hauptzollamt. Und lass dir nix vom Produktsicherheitsgesetz erzählen. das findet nur bei gewerblichen Einfuhren Anwendung. Wenn du es nachlesen willst findest du es auf www.zoll.de

Viel Glück
 

fluri

Erfahrener Benutzer
Man soll es kaum glauben aber inzwischen kümmert man sich beim HZA in Nürnberg um meine Beschwerde. Der zuständigen Leiter des betreffenden Zollamtes wurde um Stellungnahme gebeten und man will mich informieren sobald diese da ist.
 
FPV1

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