DAeC fordert Zusatzversicherung für FPV

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#1
Hallo zusammen,

ich habe gestern von meinem geschätzten Vereinsvorsitzenden die mich etwas irritierende Nachricht bekommen, dass man trotz der Modellflugversicherung beim DAeC als FPV-Flieger (auch mit Spotter) völlig schutzlos ist.

Um den Sachverhalt zu klären wurde ein Telefongespräch mit dem DAeC Modellflugreferenten NRW, Klaus Kosmalla, geführt.

Hier der Inhalt:

Notiz zum Telefongespräch mit DAeC Modellflugreferent NRW Klaus Kosmalla vom 28.11.2011:

Am Sonntag, dem 20.11.2011 fand unter seiner Leitung in der Stadthalle Bergkamen ab 10 Uhr das Landesmodellflugtreffen statt.

Es wurde u.a. über Neuerungen im Modellflugbereich gesprochen. Die auch im Fernsehen gezeigte “3D-Fliegerei mit Brille“ wird nicht durch unsere Sportversicherungen abgedeckt. Luftrechtliche Vorschriften wie NFL stehen dagegen. Unsere Sportversicherung deckt nur Flugbetrieb bei dem der Pilot von seinem Standort aus den Luftraum um sich herum einschließlich der ( “Flugbox“ meint den unmittelbar umgebenden Luftraum, in dem sich das Flugzeug bewegt ) beobachten und kontrollieren kann. Durch die Brille ist die Beobachtung des Umfeldes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Die Kamera auf dem Flugzeug kann auch nur einen begrenzten Ausschnitt des Luftraumes an den Piloten übertragen.
Hilfeleistung durch eine zweite Person zur Luftraumbeobachtung ist durch die Vom DAeV abgeschlossene Sportversicherung nicht abgesichert.
Es wird dringend empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das im Vergleich zum sonstigen Freiflug höhere Risiko abdeckt.
Ich denke dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

Grüße
Chris
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#3
Moin,

ich bin seit vielen Jahren bei der DMO Versichert und eben total erschrocken als ich das hier gelesen habe.
Wollte gerade eine Mail an die DMO schicken und nachfragen wie es sich dort verhält, da habe ich auf der Homepage folgendes gesehen.

"Alle Flugmodelle einschließlich Drehflügler bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!
Dazu zählen auch Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner)
und Raketenmodelle bis max. 50 kg Startgewicht und einem Treibsatz von max. 50g.
Das FPV (Free Person Vision)-Verfahren, der Lehrer-Schüler- sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen."

Wollte ich nur mal so als Info hier lassen.

Grüße

Jonas
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#4
Jetzt brauchen wir nur noch eine brandtaktuelle Stellungnahme des DMFV, die mann sich dort reiflich überlegen sollte, damit nicht alle zur DMO wechseln.

Was für eine "Zusatzversicherung" soll das denn beim DAeC sein?
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#5
Jon4s hat gesagt.:
Moin,

ich bin seit vielen Jahren bei der DMO Versichert und eben total erschrocken als ich das hier gelesen habe.
Wollte gerade eine Mail an die DMO schicken und nachfragen wie es sich dort verhält, da habe ich auf der Homepage folgendes gesehen.

"Alle Flugmodelle einschließlich Drehflügler bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!
Dazu zählen auch Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner)
und Raketenmodelle bis max. 50 kg Startgewicht und einem Treibsatz von max. 50g.
Das FPV (Free Person Vision)-Verfahren, der Lehrer-Schüler- sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen."

Wollte ich nur mal so als Info hier lassen.

Grüße

Jonas
Gerade wegen dieser Aussage bin ich beim DMO. Ob die im zweifel aber wirklich zahlen sei noch dahingestellt.

Die bester Versicherung ist man selber. Ordentliche Flugvorbereitung, sicheres Equipment und gesunder Menschenverstand sind das a und o.
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#6
Nabazul hat gesagt.:
Gerade wegen dieser Aussage bin ich beim DMO. Ob die im zweifel aber wirklich zahlen sei noch dahingestellt.

Die bester Versicherung ist man selber. Ordentliche Flugvorbereitung, sicheres Equipment und gesunder Menschenverstand sind das a und o.
Das weiß man immer erst wenn was passiert ist. Ist wie bei jeder Versicherung (Die wollen nie zahlen). Aber wenn du alle Vorgaben einhälst werden sie wohl zahlen (müssen).
Ich rede jetzt nicht von riskanten Flügen über dicht besiedelten Gebiet (viele Störquellen und wahrscheinlich größerer Schaden) oder Flügen in 1-2km Entfernung (da bringt auch ein Spotter nichts).
Aber das besagt uns ja der gesunde Menschenverstand. Und mit der besten Versicherung hast du vollkommend recht!

Grüße

Jonas
 

VikiN

Flying Wing Freak
#7
die frage ist was die unter
Das FPV (Free Person Vision)-Verfahren
verstehen

auslegungsache...?!

sollte First Person View/Das FPV (Free Person Vision)-Verfahren damit gemeint sein, warum schreiben die es den dann nicht so rein ?


hat das überhaupt jemand von euch schriftlich das das mit eingeschlossen ist...so ne meldung auf ner webseite ist schnell mal geändert...
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#8
Moin,

jetzt habe ich es schriftlich. Habe nochmal nachgefragt, was es alles zu beachten gibt.
Außer den "normalen" Bedingungen die jeder Modellflieger einhalten muss, ist es beim FPV-fliegen zwingend notwendig, daß immer ein zweiter Pilot neben Ihnen steht und das Flugmodell in Sicht hat, um bei Problemen mit der Videobrille sofort die Steuerung des Modelles übernehmen kann.

Daraufhin habe ich nochmal nachgehakt ob ich im L/S-Verbund (FPV=S, Beobachter=L) fliegen muss oder ob es ausreicht wenn ein zweiter daneben steht ohne L/S.

Die zweite Person sollte in der Lage sein, die Steuerung zu übernehmen.
Er muß nicht im Lehrer/Schüler-Verbund sein.


Hört sich für mich gut an.Mit L/S ist man auf der sicheren Seite.
Wenn man sich an die Spielregeln hält, in Sichtweite fliegt und einen zweiten Piloten an der Seite (am besten L/S) hat, dürfte es wohl nicht mehr Schwierigkeiten geben wie beim normalem Sichtflug.


@vikin FPV ist ja nur der gängige Begriff für FPV-Flug und mit FPV-Verfahren ist schon das Richtige gemeint (kannst ja auch FPV mit nem Boot oder einem Auto betreiben). Aber der nette Herr von der DMO hat es ja wörtlich "FPV-fliegen" in seiner Antwort genannt.


Grüße

Jonas
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#10
Was der DAeC fordert und was er bekommt, sind 2 paar Schuhe.

Von mir bekommt er wegen FPV keinen Cent mehr.
(egal .. ich bin ja auch nicht im DAeC)

Warum will man nicht gleiche für jede Neuerung im Modellbau den Versicherungsbeitrag anheben ? Das hätte man schon bei 2,4Ghz und Telemetrie machen können.

Solange ich weiterhin im erlaubten Sichtbereich fliege und jederzeit mein Modell steuern kann (egal ob mit oder ohne Kamera), kann es dem DAeC wurscht sein und mir auch.

Geht mal zum DMFV, die haben ein viel offeneres Ohr für das FPV-Fliegen.

jürgen
 

Olli81

Offizieller GoPro-Händler
Händler
#11
rubberduck hat gesagt.:
Geht mal zum DMFV, die haben ein viel offeneres Ohr für das FPV-Fliegen.
Deshalb habe ich da ja abgeschlossen... :)
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#12
rubberduck hat gesagt.:
Geht mal zum DMFV, die haben ein viel offeneres Ohr für das FPV-Fliegen.
Stimmt!
Das Thema hatte wir am Wochenende noch beim Flugleiterseminar im Airportforum des Flughafens Paderborn-Lippstadt...
Dort sagt Carl Sonnenschein (DMFV Verbandsjustitiar) vor gut 60 Zeugen, daß FPV in Verbindung mit Lehrer-Schüler natürlich über den DMFV versichert ist!

Guten (FPV-) Flug
mueckchen
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#14
Nein, es reicht wenn eine zweite Person daneben steht und jederzeit den sender übernehmen kann. Dies ist rechtlich auch so in Ordnung, da dies ebenfalls als Lehrer/Schüler zählt. In Europa gibt es bisher kein Gesetz, welches zwingend eine Kabelverbindung vorschreibt. Dies sind auch keine Mutmaßungen, sondern Fakten welche auch vom DMFV so beantwortet werden.

In anbetracht der Situation ist nur ein sogenannter "Spotter" von nöten der natürlich auch über ein notwendiges fliegerisches Können verfügen muss um im Notfall die Fernsteuerung zu übernehmen.

lg
Mashu
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#16
Hallo Waldmensch,

Dies musst du jeweils bei der speziellen Versicherung anfragen. Die handhaben das immer sehr unterschiedlich. Außerdem bist du da auch auf der "sicheren Seite" wenn du dir das von dieser Versicherung schriftlich geben lässt. Es hat da schon ziemlich viel Verwirrung gegeben in der Vergangenheit.

lg
Mashu
 

RVB

Erfahrener Benutzer
#17
Hier die Stellungnahme des dmfv:
http://bayern2.dmfv.aero/gebietsinfos/hinweise-zum-videoflug-und-luftaufnahmen/
 
#19
Mahlzeit,

interessante Diskussion! Ich bin aus Österreich und habe gerade meiner Versicherung gemailt wie das mit FPV im Detail aussieht (Modellflugzeuge bis 5kg sind in meiner Haushaltsversicherung inkludiert).

Ich hab auch noch folgenden Input: Wie sieht das aus wenn ich ein elektronische "Sicherheitseinrichtung" hab die mir den Flieger per Schalter an der Funke sicher auf eine definierte Höhe und Position bringt (zum Bleistift 100m über mir)? Damit bin ich mit Sicherheit mindestens genau so schnell wie mit einem Spotter der mit eigener Funke im L/S Betrieb "mitfliegt"..

Grüße,
Phil
 
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