Erklär mir mal genau was daran illegal ist
Unterschreitung des horizontalen Mindestabstands von 100 Metern zu Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung (s. § 21h LuftVO Absatz 3 Nr. 3). Der gilt, unabhängig von Größe und Abfluggewicht, für alle Klassen.
Keine Ahnung, was du mit
„Optionen“ meinst, aber falls die Ausnahmen für o.g. Regelung gemeint sind: Windräder sind keine dezentralen Erzeugungsanlagen, es sei denn sie sind verbrauchs- und lastnah, sprich in der Praxis: Unmittelbarer Bestandteil einer Industrieanlage, o.Ä. Für Industrieanlagen gilt allerdings ebenfalls der Mindestabstand von 100 Metern.
Einzige mögliche Ausnahme, die das Fliegen in unmittelbarer Nähe von Windrädern, Strommasten und Co. erlaubt, ist die ausdrückliche Zustimmung des Betreibers der jeweiligen Anlage. Dass die vorliegt, wage ich aber mal zu bezweifeln, denn dann hättest du sicherlich genau damit geantwortet statt mit der kryptischen Aufforderung, sich über
„Optionen“ zu informieren.