"Dobrindts Vorschläge sind überflüssig"

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hornetwl

Erfahrener Benutzer
#42
Die Tatsache, das Politiker/Rechtsverdreher/Lobbyisten sie nicht von Modellflugzeugen unterscheiden koennen. Und ein 9m Segelflugmodell ist nun mal in 100m in der Regel im Endandflug zur Landung (genau wie sein bemanntes Vorbild mit 15m). Pandoras Buechse also besser zu lassen.

PS.: mir fallen auch fuer Copter gewerbliche und wissenschaftliche Anwendungen ein, wo 100m/150m Hoehenlimit ziemlich stoerend sind.
Es ist eine belegte Tatsache, dass die üblichen Verdächtigen (siehe oben zitiertes Papier der VC) nicht einmal zwischen UAS und Modellflugzeug unterscheiden können/wollen, obwohl der Unterschied im LuftVG klipp und klar definiert ist. Was bringt dich zu der Hoffnung, dass sie das zwischen Modellflugzeug und Copter besser hinbekommen (wollen)?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#44
Im Bereich Modellflug wurde immer der Flugsicherheit der bemannten Luftfahrt Sorge getragen. Seit Jahrzehnten gibt es keine Vorfälle, die eine Änderung der derzeit gültigen Gesetze rechtfertigen würden.
Das dachte ich bis vor ein paar Tagen auch und genau das war auch bisher hier immer zu lesen. Aber Mayday hat nun durch weitergehende Kenntnisse ins Spiel gebracht, dass wohl auch der Modellflug bei Einhaltung der bestehenden Gesetze und Regelungen ein gestiegenes Problem in der Luftsicherheit ist. Nähere Erläuterungen dazu wird er sicher noch bringen, denn sonst könnten wir ohne eine Verhaltensänderung unsererseits nicht zur besseren Luftsicherheit beitragen.
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#45
Das dachte ich bis vor ein paar Tagen auch und genau das war auch bisher hier immer zu lesen. Aber Mayday hat nun durch weitergehende Kenntnisse ins Spiel gebracht, dass wohl auch der Modellflug bei Einhaltung der bestehenden Gesetze und Regelungen ein gestiegenes Problem in der Luftsicherheit ist. Nähere Erläuterungen dazu wird er sicher noch bringen, denn sonst könnten wir ohne eine Verhaltensänderung unsererseits nicht zur besseren Luftsicherheit beitragen.
Da kannst du lange warten.

Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge sind der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß § 5 LuftVO zu melden.
Bei einer gefährlichen Annäherung einer "Drone" handelt es sich um eine Schwere Störung (Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte).
Das bedeutet, die von Mayday angesprochenen Fälle müssten aktenkundig sein. Im Jahr 2015 wurde genau ein Fall gemeldet. Du wirst also von Maday diesbzgl. keine neuen Fakten erhalten.

Von der VC hingegen hört man nur: "Fast täglich werden mittlerweile gefährliche Annäherungen von Drohnen an bemannte Flugzeuge gemeldet ... die gemeldeten Zahlen steigen exponentiell." Das ist eine Behauptung ohne Substanz.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#46
Das bedeutet, die von Mayday angesprochenen Fälle müssten aktenkundig sein. Im Jahr 2015 wurde genau ein Fall gemeldet. Du wirst also von Maday diesbzgl. keine neuen Fakten erhalten.
Hmmm, der einzige mir bekannte ll 2015 war der mit einem Copter über Polen. Meinst Du den?
Wenn ja: Ich kenne die Gesetze und Regeln in Polen nicht, aber in D wäre das wieder ein Fall, wo jemand die bestehenden Gesetze und Regeln unwissentlich oder absichtlich gebrochen hat.

Mayday schrieb aber von Kenntnissen, bei denen auch bei Einhaltung der Gesetze und Regeln der Modellflug eine gestiegene Gefährdung für die Luftsicherheit (sogar der Verkehrsfliegerei) darstellt Zumindestens habe ich ihn da so verstanden. Mayday ist nicht so gut darin, unwissenden Modellfliegern das Problem konkret und nachvollziehbar darzulegen.

Oder willst Du etwa andeuten, dass Mayday in diesen Punkten nicht ganz die Wahrheit schreibt? :confused:

Ach, ich denke, er wird das schon klar stellen und das schreiben. Sonst würden wir ja weiter die Luftsicherheit gefährden.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#47
Mayday bitte berichtigen falls ich dich falsch verstanden habe

Ich verstehe ihn so, das er die Wildflieger meint, die sich schon an die aktuellen Gesetze halten
Der Bereich über 150m steht jedem (Verkehrsflieger ausgenommen) offen
Polizei und andere Rettungshelis auch unterhalb der 150m im Einsatz

Offizielle Modellflugplätze und Innoffizielle Flugstandorte wie Abhänge mit guter Thermik sind ansässigen Piloten schnell bekannt, und werden dann entsprechend Vorsichtig Fliegen/Bereich Meiden

Es bleiben die Wildflieger, die Unverhofft irgendwo in der Luft auftauchen
Dabei sind die Multikopter auch häufiger vertreten, zumindest in unseren Bereich sind Plätze die für Flächen geeignet sind Rar, ein Copter startest du leichter.

Eine Grenze zu setzen mit 50m wäre natürlich das einfachste, somit hätte man die Manntragenden und Modelle sauber getrennt, Helis in der Tiefe werden eher Langsam unterwegs sein, und dementsprechend sich gegenseitig eher sehen können, bzw Bereiche sein, die dann eh Flugverbot herrscht.

Mann könnte noch einen Mittelweg gehen, Wildfliegen bis zu einer annehmbaren Grenze für Beide Seiten, ich meine dabei eher die 150m als die 50m, und bei den Modellflugplätzen dann freigaben für größere Höhen für Segler
Gut wäre in dem Zusammenhang, wenn es auch Möglichkeiten für Inoffizielle Treffpunkte geben würde, solche Punkte höher freigeben zu lassen.

Da ich kein Segler Flieger bin, wie ist das Ausserhalb von Flugplätzen, wird da viel geflogen, oder ist das eher auf Zentraler Treffpunkt?
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#48
Beide Wildfliegerklassen sind so gut definiert!

innoffizielle Flugstandorte wie Abhänge mit guter Thermik sind ansässigen Piloten schnell bekannt, und werden dann entsprechend Vorsichtig Fliegen/Bereich Meiden

Es bleiben die Wildflieger, die Unverhofft irgendwo in der Luft auftauchen
Dabei sind die Multikopter auch häufiger vertreten, zumindest in unseren Bereich sind Plätze die für Flächen geeignet sind Rar, ein Copter startest du leichter.
Liegt auch irgendwie in der Natur der Sache. Die "klassischen" Wildflieger benötigen Flächengelände mit Startbahn bzw. Termik/Höhe und fliegen des Modells wegen. Bei Racern und FPVern dürfte es noch ähnlich sein und ein abgegrenztes Gelände mit attraktiven Hindernissen angesagt sein..
Die Kopterflieger gehen mit ihrem "Spielzeug" vergleichbar mit der Frisby oder dem Federballset in den Garten hinterm Haus, oder aber, es stehen beim Aufnahmeflug die Motive im Vordergrund. Und das sind nun mal Oma klein Häuschen oder der Kirchturm im Ort, bzw. der Sonnenuntergang auf dem Feld/Waldlichtung am Stadtrand. Da dann ausserdem jeder eine individuelle Vorstellung vom Motiv hat, Skyline im Hintergrund oder Landmarke, fliegt jeder irgendwo anders. Hotspots (wie Wasserkuppe oder Bereich eines Parks) sind selten.
Im Gegensatz zum Termiksegler oder Turbinenjet welche wiederum extreme Höhe benötigen, bekommt der Flieger im Dorf dieses bereits in 50-60m ins Panorama. Im Park einer Stadt mit Hochbauten sind eher 150m für Übersichten als Minimum notwendig. Bei Einzelmotiven wie Oma klein Häuschen hingegen ist man mit Flügen in 50m oft bereits zu hoch, wobei man 30m durchaus überschreiten solte um nicht vom Nachbarn auf §905BGB festgenagelt zu werden.
Deshalb muss, um alle zufriedenzustellen, eine Regelung geschaffen werden, welche einerseits die Höhenflieger mit ihren Reservaten zufriedenstellt, aber andererseits den Motivfliegern für ihre spontanen Lokationen sichere Vorgaben gibt, welche nicht Manntragende in Gefahren bringt, ohne sie gänzlich nur auf abgegrenzte und unattraktive Gettos zu verbannen.
Mit Manntragend meine ich alles, was sich ausserhalb der Gattung Hoheitliche oder Rettungsflieger bewegt. Denn für Polizei, Rettungsdienst, Militär gibt es immer Scenarien welche jederzeit überall einen Einsatz in Bodennähe oder sogar mit Landung vorstellbar machen. Diesem Fall kann man nur mit der Verpflichtung zur sofortigen Luftraumräumung von Unbemannten begegnen.
 
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#49
Da kannst du lange warten.

Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge sind der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß § 5 LuftVO zu melden.
Bei einer gefährlichen Annäherung einer "Drone" handelt es sich um eine Schwere Störung (Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte).
Das bedeutet, die von Mayday angesprochenen Fälle müssten aktenkundig sein. Im Jahr 2015 wurde genau ein Fall gemeldet. Du wirst also von Maday diesbzgl. keine neuen Fakten erhalten.

Von der VC hingegen hört man nur: "Fast täglich werden mittlerweile gefährliche Annäherungen von Drohnen an bemannte Flugzeuge gemeldet ... die gemeldeten Zahlen steigen exponentiell." Das ist eine Behauptung ohne Substanz.
Diese ganze Diskussion erinnert mich schwer an die Gefährdungen durch Laserpointer. Hier wurde auch hoch gedreht ohne Ende und tatsächlich sind die offiziellen Zahlen des LBA seit Jahren rückläufig. Was nicht heißen soll, dass Laserpointer keine Gefahr darstellen. Letztendlich bestimmen leider immer einzelne Idioten, wie sich die Gesetzeslage entwickelt. Auf der anderen Seite kann man verstehen, dass der Gesetzgeber eine Handhabe haben möchte für den Fall, dass Spinner im Endanflug ein Flugzeug mit dem Laser anleuchten oder mit einem Copter meinen unangemeldet Filmaufnahmen machen zu müssen.
Erschreckend finde ich dann die Diskussion und die Angst, die durch die Medien los getreten wird, wenn ein offiziell angemeldeter und gewerblich genutzter Film-Copter beim Ski Slalom abstürzt und vermeintlich fast den Athleten "tötet".
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#50
Ich verstehe ihn so, das er die Wildflieger meint, die sich schon an die aktuellen Gesetze halten
Ja, also der ganz normale erlaubnisfreie Modellflug. "Wildfliegen" ist ein entsprechend negativ belegtes Wort wie auch Drohne.
Den erlaubnisfreien Modellflug und die damit verbundene Gefährdung gibt es auch schon ewig. Mayday aber berichtet, dass es in dem erlaubnisfreien Modellflug in letzter Zeit eine gestiegene Gefährdung gibt, die ein Handeln notwendig macht. Zudem schreibt er, dass diese Gefährdung (also bei Einhaltung der Gesetze und Regeln) sich auch auf die Verkehrsfliegerei bezieht, wobei ich keine Überschneidung der Lufträume kenne.

Aber das wird er sicher aufklären können. Denn wenn wir nicht wissen, wo wir unabsichtlich eine gestiegene Gefährdung darstellen, dann können wir auch nicht entsprechend §1 LuftVO zur Vermeidung beitragen.
 
#51
Ja, also der ganz normale erlaubnisfreie Modellflug. "Wildfliegen" ist ein entsprechend negativ belegtes Wort wie auch Drohne.
Den erlaubnisfreien Modellflug und die damit verbundene Gefährdung gibt es auch schon ewig. Mayday aber berichtet, dass es in dem erlaubnisfreien Modellflug in letzter Zeit eine gestiegene Gefährdung gibt, die ein Handeln notwendig macht. Zudem schreibt er, dass diese Gefährdung (also bei Einhaltung der Gesetze und Regeln) sich auch auf die Verkehrsfliegerei bezieht, wobei ich keine Überschneidung der Lufträume kenne.

Aber das wird er sicher aufklären können. Denn wenn wir nicht wissen, wo wir unabsichtlich eine gestiegene Gefährdung darstellen, dann können wir auch nicht entsprechend §1 LuftVO zur Vermeidung beitragen.
Ich stimm hier voll zu! Ich kann auch keine Überschneidung der Lufträume erkennen. Im Luftraum G halten sich Verkehrsflieger nicht auf und in den Lufträumen C und D haben Modellflieger eh nichts zu suchen. Dazu kommt, dass im Endanflug mit dem üblichen 2.5° Gleitpfad schon bei 4 km die 150 m nicht mehr unterschritten werden. Das ist noch weit innerhalb des Luftraum D...
Die einzige Überschneidung, die ich sehe, gilt für den militärischen Tiefflug mit Strahlflugzeugen, der theoretisch bis 500 ft (~150 m) durchgeführt werden kann (ausländische Militärflieger, wie z.B. die Amerikaner 1000 ft).
Die einzigen, die wirklich ein Problem darstellen sind die Drehflügler von ADAC, Polizei und Rettungsdiensten. Militärische Hubschrauber dürfen Tiefflug bis 100 ft (~30 m) und in gesonderten Übungsgebieten (wo wir auch nichts zu suchen haben) bis 10 ft (~3 m) durchführen...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#52
Die einzige Überschneidung, die ich sehe, gilt für den militärischen Tiefflug mit Strahlflugzeugen...
Nun ja, aber ich persönlich zähle militärische Tiefflüge nicht zur Verkehrsfliegerei. Kann aber eben auch an mir liegen und unter "Verkehrsfliegerei" versteht man etwas anderes als ich denke. Da wird Mayday uns sicher aufklären können.
 
#53
Nun ja, aber ich persönlich zähle militärische Tiefflüge nicht zur Verkehrsfliegerei. Kann aber eben auch an mir liegen und unter "Verkehrsfliegerei" versteht man etwas anderes als ich denke. Da wird Mayday uns sicher aufklären können.
Generell unterliegt die Militärfliegerei den selben Regeln, wie die s.g. Verkehrsfliegerei. Der Unterschied sind die zusätzlichen Regelungen zum Fliegen nach Sichtflug des ersten und der kommerzielle Nutzen des zweiten. Meines Wissens nach wird hier per Gesetz nicht unterschieden. Für alle gilt die AIP und für die Militärfliegerei zusätzlich die MilAIP.
Der Luftraum wir nun mal durch alle gemäß AIP genutzt. Auch durch Modell-, Drachen- und Ballonflieger, Paraglider und andere. Von daher ist die Unterscheidung unsinnig.
Ich wollte nur darauf hinweisen, mit welcher Art motorisierter Luftfahrzeuge, für die ein Ausweichen eher schwer ist, in den durch Dobrindt vorgeschlagenen Höhen zu rechnen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
#54
Erstens glaube (...) ich, daß hier viele Punkte durcheinandergebracht werden. Natürlich reden wir von erlaubnisfreiem Modellflug und gestiegener Gefährdung. Ebenso von erlaubnispflichtigem kommerziellen Einsatz. Und von den mal stärker, mal nicht vorgandenen Unterschieden, die alleine schon die Betrachtung des Fluggerätes mit einbeziehen. Das ist aber ein eigenens Thema.
Dann habe ich nicht von DIESER (bestimmten) Gefährdung gesprochen.
Und selbstverständlich gibt es Überschneidungen im Luftraum.
Wer also behauptet, daß eine stark ansteigende Zahl von Flugbewegungen (Modelle, UAV,...), die Aufweichung der Kontrollzonen (Aufstiegsgenehmigungen...) und Fehlverhalten von Wildfliegern (gebräuchlicher Begriff, nicht negativ) bei Höhen- und Entfernungsschätzungen keine Auswirkungen hat, lebt irgendwie in einer anderen Welt.

Statements und dergleichen zu Informationen, Vereinigungen oder Beruflichem werde ich dazu hier nicht mehr posten- wahrscheinlich. Es ändert nix. Bringt ja auch nichts. Jeder vertritt (s)eine Meinung, die dadurch nicht geändert wird. Und Blindheit sowie mantrahaftes Wiederholen von Aufzählungen kann man nicht kurieren. Es spielt letztlich nur eine Rolle, was bei der ganzen Sache rumkommt. Dafür hätten sich hier manche schon eher reinhängen müssen. Und was die Nachbarländer dazu sagen, spielt nun mal echt keine Rolle, weil man sich kein Beispiel mehmen kann (sollte/muss).
 
Zuletzt bearbeitet:
#55
Und was die Nachbarländer dazu sagen, spielt nun mal echt keine Rolle, weil man sich kein Beispiel mehmen kann (sollte/muss).
Das ist sicherlich richtig. Allerdings war die FAA bisher in vieler Hinsicht, z.B. in Bezug auf die Regulierung der Gleitschirmfliegerei, die genannte Nutzung von Laserpointern und vielen anderen Themen richtungsweisend. Die deutsche Gesetzgebung tendiert leider erfahrungsgemäß dazu diese zu übernehmen und, dank Bürokratie und Unwissenheit, noch eine Schaufel mehr Sicherheitsfaktor drauf zu schlagen (was bei der derzeitigen Regelung der FAA mit 250 g allerdings kaum mehr möglich ist ;)). Ich meine was machen Politiker, die sich bisher nicht mit der Thematik beschäftigt haben und plötzlich vor der Aufgabe stehen sich dazu eine Meinung zu bilden? Sie schauen erst mal, was die anderen Länder machen...

Mich würde mal interessieren, wer hier eine adäquate Interessenvertretung ist!
Der DMFV proklamiert auf seiner Website, dass der "Dobrindt-Vorstoß" aus seiner Sicht unverhältnismäßig ist und bietet dem Minister "seine fachliche Expertise zur Verfügung". https://www.dmfv.aero/presse/fachlich-unausgegoren-und-praxisfremd/
Das wirkt auf mich ein bisschen hilflos. Der Minister und sein Stab werden sich auch sicher nicht hier im Forum kundig machen oder sich darauf beziehen...

Also wie kann man seiner Stimme am besten Gewicht verleihen? Den DMFV beitreten, seinen lokalen Parteivertreter oder die deutschen Vertreter des Europäischen Parlaments auf das Pferd setzten...?

Hat hier einer eine Idee?
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#56
Alex wir versuchen zu verstehen, an welchen Stellen du die Probleme siehst, evtl fehlt uns einfach eben ein Hinweis auf eine Sache die wir nicht verstehen
Fehlverhalten und schlechte Einschätzungen dürfen wir erstmal nicht Betrachten, wenn du dich dabei da drauf beziehst, das sich manche in der Höhe Verschätzen und dann im Bereich über 800m landen, sprich im Luftraum wo wir nichts zu suchen haben.
Da kann man später nochmal über Telemetriepflicht mit Höhenmessung ab 500m reden oder so, tut in der Grundsatzdiskussion aber nichts zur Sache
Genauso brauchen wir uns nicht um Modelle in Flugplatznähe unterhalten, die haben da nichts zu suchen

Wenn du keine Interna ausplaudern möchtest ist das dir überlassen, wir sprechen einfach über Grundsatzfragen.

Können wir uns erstmal darauf einigen, das wir Grundsätzlich über den Bereich 150-750m Sprechen (gerundet) wo wir dann nur von Einsatzhelikopter, kleinen Privatmaschienen, Ultraleicht und Drachenfliegern sprechen, oder übersehen wir alle immer noch Bereiche wo es zu Überschneidungen mit dem Großmaschienen kommt
 
#57
Können wir uns erstmal darauf einigen, das wir Grundsätzlich über den Bereich 150-750m Sprechen (gerundet) wo wir dann nur von Einsatzhelikopter, kleinen Privatmaschienen, Ultraleicht und Drachenfliegern sprechen, oder übersehen wir alle immer noch Bereiche wo es zu Überschneidungen mit dem Großmaschienen kommt
Die Unterteilung 150-750 m macht pauschal keinen Sinn. Auch nur der Bezug auf "Großmaschinen ist nicht sinnvoll. Es gibt nicht nur "kleine" Privatmaschinen.
Wenn Du mit den 750 m auf die generelle Obergrenze von Luftraum G (2500 ft) bzw. auf die Untergrenze von Luftraum E ansprichst, dann kann diese lokal und speziell um Flughäfen abweichen und bis auf 1000 ft oder ~300 m abgesenkt sein. Hier die "Nähe" zu Flughäfen nicht unterschätzen. Das können gut mal 50 km sein...
Seit 2014 gibt es sogar die s.g. RMZ (Radio Mandatory Zones), die im Luftraum G und u.a. um unkontrollierte Flughäfen liegen.

Generell bin ich der Meinung, dass es wenig Sinn macht die Problematik auf diese Weise anzugehen.
Offensichtlich aus den Beiträgen wird, dass eine ganze Menge Leute die dieses Hobby betreiben sich mit den Regeln des Luftverkehrs nicht auskennen.

Ich finde, jeder sollte erstmal das Recht haben das zu machen, was er möchte, ohne sich unnötig in Gesetzestexte und Vorschriften einlesen zu müssen. Bisher hat das ja auch wunderbar funktioniert und, wie hier schon dargestellt wurde, ohne bekannte Zwischenfälle. Die derzeitige Gesetzeslage gibt hierfür den passenden Rahmen, indem gefordert wird, dass der Flug auf Sichtweite einzuschränken ist.

Tatsächlich ist es so, dass die derzeitige technische Entwicklung den Gesetzgeber dazu zwingt Maßnahmen zu ergreifen, die wie so oft mit einem viel zu großen Hammer bearbeitet werden. Darum wird es kein drumherum geben. Und ob die Obergrenze nun bei 100, 150 oder 750 m liegt ist irrelevant. Für alle Höhenbereiche gibt es Gefahren und Konfliktpotenzial, abhängig davon, wo ich mich befinde. Welcher 0815 Pilot weiß denn schon, wo welcher Luftraum sich befindet und wer wo fliegen darf? Und wer weiß, was bei den Plänen von Amazon und Co zukünftig in diesem Höhenband los ist? Also wird der Gesetzgeber die niedrigste Höhe wählen, in der Konfliktpotenzial besteht und das sind nunmal 100 m oder sogar darunter...
Den 0815 Piloten, solche die Races oder Proximity fliegen und den lokalen Modellflugverein interessiert das wenig.
Ärgerlich für alle Profis ist nur die Registrierungspflicht, die solche Spezialisten haftbar machen soll, die sich bei Conrad einen Copter kaufen und mit dem auf der Autobahn eine Bruchlandung hinlegen.

Viel interessanter ist die Frage, wie man die Ausnahmen zu der Regel schafft. Für ambitionierte Piloten und Entwickler, die wirklich auf Strecke gehen wollen muss die Möglichkeit geschaffen werden sich unter Einhaltung der Regeln in den VFR-Lufträumen zu bewegen. In Deutschland gehen diese bis FL100 (~3000 m).
Hier geht kein Weg am Nachweis einer entsprechenden Befähigung vorbei. Und man bekommt im Rahmen einer Ausbildung erklärt, wie die Luftraumstruktur ist, was ich darf und was ich nicht darf und wie man z.B. ein NOTAM bei der DFS anmeldet (auch eine Frage hier im Threat).

Beim Gleitschirmfliegen hat man das übrigens ähnlich gelöst und hier macht sich der DHV effektiv als Verband für die Rechte der Gleitschirmflieger stark: Anfänger mit einem s.g. eingeschränkten Luftfahrerschein müssen keine Prüfung im Bereich Luftrecht ablegen mit der Einschränkung immer in Sichtweite zum Abflughang zu bleiben. Für den uneingeschränkten Luftfahrtschein ist dann eine Prüfung fällig, die es einem ermöglicht auf Strecke zu gehen.
Ich finde das ein sehr passendes Beispiel mit ähnlichen Gefährdungen und Pflichten.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#58
ich habe absichtlich die gestaffelte Höhenbegrenzung nicht mit rein genommen, sondern erstmal nur die "normale" Streckenflugsituation als Beispiel gewählt, damit wir alle auf einen Nenner kommen, und nicht Unwissend an einander vorbei Quatschen

Wenn es um solche Diskussionen geht, werden immer nur 2 Arten angesprochen, die gefährdet wären, Linienmaschienen und Einsatzhelis, das die anderen genauso gefährdet sind, ist klar
 
Zuletzt bearbeitet:
#59
Sorry, ich hatte es so verstanden, dass Du Dich auf den Bereich zwischen 150-750 m beziehst.
Das kann halt nicht verallgemeinert werden... Streckenflug ist auch nicht einfach, wird sich aber sicher an den Überlegungen für die Nutzung der Copter von Amazon und Co anlehnen müssen. Wobei diese sicher mehr Auflagen aber auch mehr Rechte bekommen (Fliegen über Wohngebieten). Wer will schon sein Päckchen irgendwo im Feld abholen ;)
Nichts für ungut!

Ich glaube einfach nicht, dass sich hier ein Kompromiss finden lässt ohne, dass Einschränkungen zu erwarten sind.
Deshalb würde es mich wirklich mal interessieren, wer Eurer Meinung nach geeignete Interessenvertreter sind...

Alex, mir ist Deine Rolle nicht klar. Was ist die Aufgabe/Arbeit der UAV Workgroup?
 
#60
Amazon und Co? Ich verstehe das ganze Gerede in Deutschland darüber nicht, wenn doch eh nur Sichtflug erlaubt ist fallen doch alle Kurierdienste per Copter sofort weg....

Zum Thema Aufteilung des Flugraums kann ich nur aus eigener Erfahrung mal sagen das sich das Militär zwar fern von der zivilen Luftfahrt hält aber ansonsten eigene Regeln macht. Ich wohne in einem Gebiet in /über dem die USAF und die Bundeswehr viele Übungsflüge machen. Sehr viele Tiefflüge, Anflugtests auf Staudämme, Fallschirmsprünge etc. Ich selbst musst meinen Copter schon mal schnell zurück holen weil eine CV-22 extrem Tief über unsere Weide flog. Also auf irgendwelche festgelegte Entfernungen oder Höhenmeter würde ich mich nicht verlassen.

Gruß
 
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FPV1

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