Vorankündigung: Gründung des Interessenvereins RPAA für unbemannte Luftfahrzeuge
Hallo
Alle haben ihren Interessensvertreter. Die General Aviation, der Segelflug, Heli, Ballone und nicht zuletzt auch der Modellflug. Doch wer vertritt die Interessen der unbemannten Luftfahrzeuge (Drohnen, UAVs, RPAS)? Der SMV nicht, weil dieser "nur" die unbemannten Luftfahrzeuge vertritt, die keine Bewilligung benötigen. Also unter 30kg Gewicht und auf Sicht geflogen werden. Der MFVS hingegen vertritt die manntragenden Motorflieger.
Wer also ein Modellflugzeug ausserhalb der Sichtweite, in einer CTR, innerhalb von 5km zu einem Flugplatz oder neu über Menschenmengen fliegen will, findet keinen Interessenvertreter.
Das soll sich ändern!
Denn es ist nicht illegal, sonder bewilligungspflichtig und aufwändig - sehr aufwändig.
Darum sollen die Interessen der Piloten, Operatoren und Hersteller von bewilligungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugen gebündelt werden. Dazu soll ein Verein gegründet werden, der vom BAZL als Interessenvertreter anerkannt und später vom AeCS als Spartenverband aufgenommen wird.
Der Verein soll am 10. Dezember 2014, ab 19:00 auf dem Flugplatz Grenchen gegründet werden. Dazu bist Du herzlich eingeladen.
Eingangs werden wir verschiedene Referate von offiziellen Stellen hören, bisher fix zugesagt hat M. Farner (BAZL).
Provisorische Traktandenliste:
1. Begrüssung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Wahl des Tagungspräsidenten
4. Wahl des Protokollführers
5. Grund für die Errichtung des Vereins
6. Genehmigung der Statuten
7. Wahl des Vorstands
8. Wahl der Revisionsstelle
9. Festlegung des Sitz
10. Festlegung der Mitgliederbeiträge
11. Festlegung der ersten Aufträge an den Vorstand
- Spartenmitgliedschaft AeCS
- Wissensaufbau zum aktuellen Regulierungsstand JARUS
- Ausbildungskonzept
- Empfehlungen für technische (Teil-)Lösungen
12. Varia
Der Statutenvorschlag befindet sich am Ende des Posts. Wenn Du einzelne Punkte abgeänder haben möchtest, formuliere dies als Änderungsantrag bis spätestens am 3. Dezember an mich (PM genügt). Wenn Du Dich zur Wahl in den Vorstand oder Revision stellen möchtest, bitte auch bis zum 3. Dezember mit kurzer Vorstellung anmelden. Bitte bei der Anmeldung auch angeben, ob Du an einer Mitgliedschaft interessiert bist.
Nach dem 3. Dezember versende ich die definitive Einladung mit allen Anträgen und den Referaten an die Interessierten die sich gemeldet haben. Bitte hilf mit und leite dieses Info an Alle weiter, die ebenfalls Interesse an diesem Verein haben könnten.
Wer ich bin? Langjähriger Sim-Flieger und seit FPV gute Bilder liefert auch Modellflieger. 41 und aus dem Raum Bern und will unbedingt legal "long range FPV" fliegen. Der Artikel 18 VLK hat es mir angetan und zu meinem neuen Hobby gemacht: Wie komme ich zur Bewilligung einer Mini-Drohne. Zusammen mit Freunden bauen ich ein solches Luftfahrzeug. Ich bin für die Avionik und den administrativen Teil (GALLO, AFM, OM etc) zuständig.
Also, geschätzte Gleichgesinnte, macht mit, helft mit, dass wir gemeinsam unsere individuellen Ziele etwas einfacher erreichen können.
Luftige Grüsse
Nique
Statuten:
NAME
1. Unter dem Namen "Remote Pilot Aircraft Association", in Kurzform "RPAA" genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie der vorliegenden Statuten.
ZUGEHÖRIGKEIT
2. Die RPAA beabsichtigt den Spartenverband der bewilligungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeuge im Sinne von Ziffer 20 der Statuten des Aero-Club der Schweiz zu werden. Sie beabsichtigt mit ihren Mitgliedern diesem angeschlossen zu sein und dessen statutarische Ziele zu fördern.
SITZ
3. Der Sitz der RPAA wird von der GV festgelegt.
GESCHÄFTSJAHR
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
ZWECK
5. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von unbemannten Luftfahrzeugen bis 30kg wahr, welche diese mit Ausnahmen von den Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge betreiben wollen (Art. 18 VLK).
6. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von unbemannten Luftfahrzeugen über 30kg wahr (Art. 14 VLK).
7. Die RPAA nimmt die Interessen von Piloten, Operatoren und Herstellern von RPA-Systemen wahr, welche diese in Übereinstimmung mit der JARUS für LUAS und LURS betreiben wollen.
8. Die RPAA fördert die Beziehungen zu ausländischen Interessensvertretern und deren Organisationen.
9. Die RPAA fördert die Sicherheit und Integration von RPA-Systemen im Luftraum sowie deren Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Behörden.
10. Die RPAA vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Organisationen.
MITGLIEDSCHAFT
11. Die RPAA besteht aus:
11.1 Piloten
11.2 Operatoren
11.3 Herstellern
11.4 Institutionen
12. Piloten sind natürliche Personen, welche ein RPA-System pilotieren wollen.
13. Operatoren sind juristische Personen, welche ein RPA-System einsetzen wollen.
14. Hersteller sind juristische Personen, welche ein RPA-System oder Teile davon entwickeln, herstellen und betreiben.
15. Institutionen sind juristische Personen, welche die Zwecke und Ziele der RPAA unterstützen.
16. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt und ist innert dreissig Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Mitglieder, die den Beitrag trotz Mahnung nicht bezahlen, werden automatisch ausgeschlossen.
17. Der Vorstand kann unter Bekanntgabe der Gründe Mitglieder aus dem Verein ausschliessen. Das ausgeschlossene Mitglied kann auf die nächste Generalversammlung Rekurs gegen diesen Beschluss einlegen. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
18. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Sie schulden jedoch den Beitrag für das laufende Jahr.
19. Austrittsgesuche sind bis zum 15. Dezember schriftlich an den Vorstand zu richten.
20. Die Vereinsmitglieder haften nur in der Höhe ihres Jahresbeitrages für die Verbindlichkeiten der RPAA.
ORGANE
21. Die Organe der RPAA sind:
21.1 die Generalversammlung (GV)
21.2 der Vorstand
21.3 die Kommissionen
21.4 die Revisoren
22. Die Organe der RPAA arbeiten ehrenamtlich. Der Vorstand regelt den Spesenersatz für entstandene Auslagen.
GENERALVERSAMMLUNG
23. Die GV ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt einmal jährlich innert drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf Einladung des Vorstandes zusammen. Eine ausserordentliche GV kann auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Gesuch eines Fünftels der Mitglieder unter Bekanntgabe der Traktandenliste einberufen werden.
24. Alle Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. Die Wahl des Vorstandes, die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelsmehrheit.
25. Der GV sind folgende Geschäfte vorbehalten:
25.1 Wahl der Stimmenzähler
25.2 Wahl des Vorstandes
25.3 Wahl der Revisoren
25.4 Entlastung des Vorstandes
25.5 Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
25.6 Festlegung des Sitz
25.7 Festlegung der Mitgliederbeiträge
25.8 Änderung der Statuten
25.9 Rekurs von ausgeschlossenen Mitgliedern
25.10 Auflösung des Vereins
25.11 Anträge an die GV sind bis spätestens zwei Wochen vor der GV begründet und in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten.
VORSTAND
26. Der Vorstand besteht aus:
26.1 Co-Präsidium für Starrflügler (LUAS)
26.2 Co-Präsidium für Drehflügler (LURS)
26.3 Fachvertretung für Piloten
26.4 Fachvertretung für Operatoren
26.5 Fachvertretung für Hersteller
27. Die GV wählt den Vorstand für eine Amtsperiode von vier Jahren. Er kann wiedergewählt werden.
28. Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig, die nicht durch Gesetz oder Statuten ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Er kann einen Teil seiner Kompetenzen an Komissionen delegieren. Die finanzielle Zuständigkeit verbleibt beim Vorstand.
29. Der Vorstand erlässt ein Geschäftsreglement.
KOMMISSIONEN
30. Die Kommissionen sind ausführende Organe. Der Vorstand oder die GV können ständige oder ad hoc Kommissionen zur Untersuchung und Lösung spezieller Probleme einsetzen.
31. Alle Mitgliederarten müssen soweit als möglich in den Kommissionen angemessen vertreten sein.
REVISOREN
32. Die GV wählt zwei Revisoren, welche für zwei Jahre gewählt werden. Sie können widergewählt werden. Die Revisoren verfassen auf die GV einen schriftlichen Bericht über die Revision der Vereinsrechnung.
SEKRETARIAT
33. Das Sekretariat wird vom Präsidium geführt, ebenso die Rechnung. Die Co-Präsidien teilen sich auf.
EINNAHMEN
34. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:
34.1 Mitgliederbeiträgen
34.2 Lizenzen
34.3 Erträgen aus Dienstleistungen und Veranstaltungen
34.4 Zuwendungen Dritter und Sponsoring
34.5 Zinserträge
VEREINSVERMÖGEN
35. Bei Auflösung des Verein geht das Vermögen zweckgebunden in den Besitz des AeCS über.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
36. Die vorliegenden Statuten sind in deutscher Sprache abgefasst.
37. Die vorliegenden Statuten treten mit der Genehmigung durch die Gründungsversammlung am 10. Dezember 2014 in Kraft.