FPV Racer mit Spotter?

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Celeritas

Gast
#61
Die verlinkte PDF ist nicht vom MFSD, sondern vom DAC - Bundeskommission Modellflug.
Stimmt, gilt für den DAC aber ebenso.

Und der zitierte Jurist legt ziemlich genau dar, warum ein Modellflugzeug zu Sport- und Freizeitzwecken eben KEIN unbemanntes Luftfahrtsystem im Sinne des Gesetzes ist und deren gesetzliche Beschränkungen (Flug auf Sichtweite, max. 100m Höhe etc.) NICHT gelten.
Ich weiß nicht genau, ob du mein Posting falsch gelesen hast, oder es einfach noch einmal wiederholen wolltest, aber genau das ist es doch, was ich und andere hier schon seit einiger Zeit versuchen zu erklären. Das war im Übrigen auch schon bekannt, bevor der Herr Jurist dies für den DAC niedergeschrieben hat. Die Leute wollen es aber anscheinend trotzdem nicht verstehen.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#64
@ Celeritas: war nicht an Dich gerichtet, wollte nur nochmal darauf hinweisen - kann man ja offensichtlich nicht oft genug sagen... ;)

@ amadeus: bei privat vs. öffentlich kommt es darauf an, ob sich die Teilnehmer persönlich kennen und untereinander verbunden sind. Ein gemeinsames Interesse reicht laut BGH dabei nicht aus, um die Privatheit des Events zu bestimmen.
Keine Rolle spielt dabei, ob die Veranstaltung gewerblich oder unkommerziell ausgerichtet ist. Wesentlich dabei ist das Zustandekommen des Teilnehmerkreises: auch eine private Party wird dann öffentlich, wenn Du z.B. in Foren oder auf Fakebook dafür wirbst. Selbst Zuschauer dürfen sich nur aus dem o.g. "eingeschränkten Personenkreis" rekrutieren, egal, ob ein Entgelt verlangt wird oder nicht.

Als öffentliche Veranstaltung gilt grundsätzlich ein planmäßiges, zeitlich eingegrenztes und aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis, zu der "jedermann" Zutritt hat. Dabei spielt keine Rolle, ob es z.B. Altersvorgaben oder sonstige Zugangsbeschränkungen gibt (Höchstteilnehmerzahl o.ä.), solange die innere Verbundenheit fehlt.
So kann eine private Geburtstagsfeier öffentlich werden, wenn ein Zettel in der Nachbarschaft verteilt wird wie "Liebe Nachbarn, heute wird es lauter. Kommt doch einfach vorbei und feiert mit". Der letzte Satz macht daraus eine öffentliche Party.

Bezogen auf ein FPV-Race kommt es demnach auf die Verbundenheit der Teilnehmer an: trifft sich ein Fliegerclub zur wochenendlichen Sause auf einem abgesperrten und nicht öffentlichen Gelände, kann man von einer Privatveranstaltung ausgehen.
Wird dazu öffentlich eingeladen, z.B. im Forum, über Flyer etc. oder kann "jedermann" als Zaungast daran teilnehmen, wirds öffentlich.
Sobald das der Fall ist: Obacht! Dann greifen nämlich Regularien wie Versammlungs- und Gaststättenverordnung, im Einzelfall werden Schankgenehmigungen, GEMA-Gebühren und anderes fällig.

Hier ein paar Links zu den Auslassungen eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht (die Frage taucht oft im Zusammenhang mit GEMA auf, die Gebühren für öffentliche Aufführungen von Tonträgern kassieren. Dazu reicht, ein bisschen Mucke aus nem Ghettoblaster dudeln zu lassen oder Pausenmusik während Ansagepausen zu spielen):

http://eventfaq.de/30913-wann-ist-eine-veranstaltung-privat/

http://eventfaq.de/oeffentliche-oder-private-veranstaltung/

 
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california

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#67
Das ist dann aber doch auch ein Spotter. OK, er muß dann halt den Sender an sich reißen. Jedenfalls fühle ich mich sicherer, wenn beim FPV ein Spotter mit zweitem Sender daneben steht. Das es beim Racing keinen Sinn macht, sehe ich ja ein, aber zumindest erfülle ich dann die Bedingungen der Versicherung.
 

Trio

Erfahrener Benutzer
#69
Gut dass ich beim DOM bin. Muss der S. eigentlich volljährig sein oder könnt ich einen Nachbarjungen mitnehmen der Fliegen kann?
 

california

Erfahrener Benutzer
#70
Beim DMFV muß der Spotter selbst versichert sein.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#71
Der "Spotter" muss (bei Euch in GER) nicht nur selber versichert sein, er ist der verantwortliche Pilot, beim crash ist es er, der den Kopf hinhalten muss.

Bei uns in A mit den "neuen" Vorschriften gibt es nun den "luftraumbeobachtenden Spotter", aber nur 500m im Umkreis und bis 150m Höhe (und in der Umgebung auch sonst nix).

lg Ferdl
 
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