Frage zu DMFV Kenntnisnachweis/Versicherung

sunny

Well-known member
#44
Das ist nicht Kindergarten!
Das ist einfach mal lange Recherche und man empfiehlt weder Versicherungen noch Rechtsbeistände.
Meine Konditionen sind evtl nicht deine Konditionen.
Für einen Moderator empfinde ich einige Kommetare unangebracht.
Stets etwas zu jedem Thema zu sagen, aber dann nichts zum Thema sagen wollen.
Ist schon etwas paradox.

Dann ist da noch die Fussnote Mentor.
Grade von einem selbsternannten Mentor könnte man ein anderes Verhalten erwarten.


Was versteht man unter einem Mentor?
Mentor m. 'erfahrener Ratgeber, Helfer, Betreuer'.

Dem wirst Du jedenfalls nicht gerecht
 
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KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#45
Ich bin staatlicher Ausbilder und nicht selbsternannt.
Dem wirst Du jedenfalls nicht gerecht
Na, ein Sonnenschein bist Du auch nicht gerade.

Sind hier alle so erfahren, halten sich alle wunderbar an Gesetze und Vorschriften - am Arsch!
Seid ihr versichert?
Hab ihr alle den "Nachweis" gemacht?

Macht doch ein Thema auf, mit dem Titel:
- welche Versicherung habt ihr
- seid ihr mit eurer Versicherung zufrieden
- Preis/Leistung bei Versicherung, auf welche Leistungen sollte ich achten

Aber nein, ihr hackt im Thema "Frage zu DMFV Kenntnisnachweis/Versicherung" auf einem rum, der seine Versicherung nicht nennen möchte, weil das auch aus rechtlicher Sicht Schwierigkeiten geben kann.

Wenn es euch so wichtig ist:
Ich habe einen Kumpel/Bekannten, der bei der Aruna ein eingetragener Versicherungsmakler ist, und der hat mir was zusammengestellt.
Das könnt ihr auch machen!
 

catdog79

Springgrasverachter
#46
Du verstehst es nicht, niemand verlangt hier von Leuten dass sie ihre Versicherung nennen müssen.
Dann schreib aber nichts zu dem Thema und fange auch nicht damit an, dass du so ne tolle Versicherung hast die alles abdeckt incl. fliegen über 30m und das ganze auch noch ohne Spotter.

Das hier dann alle aufhorchen und natürlich ebenfalls davon profitieren wollen ist doch wohl klar.
Dann aber um die Ecke kommen "ich verrate euch aber nicht wie und wo". Das zeugt wenig von mentor, Ausbilder oder wie auch immer.

Und weil man einen AdA Schein hat, sagt das noch lange nichts über die Eignung zum Ausbilder aus.

Zumal von welchen rechtlichen Konsequenzen redest du? Hier werden doch dauernd die Versicherungen genannt, welche einem ermöglichen seine Modelle zu versichern. DMFV, DMO usw. Alles verboten? :eek::rolleyes:
 
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KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#47

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#48
Es ist den Versicherungsagenten nicht gestattet [...]
Sag einfach, bei welcher Versicherung Du versichert bist dann kann sich jeder selbst informieren. Alles andere ist doch völlig uninteressant und versicherungstechnisch auch nicht von Belang.

Gerade der Punkt, den @catdog79 im ersten Absatz in #46 nennt, wird eine Versicherung garantiert nicht außen vor lassen, weil das vom Gesetz so vorgegeben ist. Ich denke, Du hast Dich hier mit etwas Angeberei einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt ... Kann passieren, aber stelle das im eigenen Interesse besser klar.
 
#49
Wollt ihr nicht einfach alles von und inkl. Post #38 bis hier löschen lassen? :unsure: Hilft dem Thread nicht, und führt offensichtlich zu keinem konstruktiven Ergebnis :cautious:
 

catdog79

Springgrasverachter
#50
Ich gebe Hinweise und Richtung vor, genau so wie es sich gehört. Sonst sind wir wieder beim "vorkauen".
Jaja, IHK Leerbuchmeinung. Man sollte aber nicht vergessen selber zu denken.
Nach deiner Meinung ist es ok, den Hinweis zu geben, dass es eine Versicherung gibt, welche das von dir beschrieben Leistungsspektrum anbietet. Und nun sollte jeder in der Lage sein diese Information umzusetzen. Ist sogar korrekt, aber leider wenig zielführend. Jeder hier aus dem Forum müsste jetzt hingehen und 30 Versicherungen einzeln anschreiben und sich nach deren Leistung erkundigen. Order entsprechende Vertreter aufsuchen. Hier steht der Lerneffekt in keinem Verhältnis zur Zeit. Zumal wir keine Azubis für Versicherungskaufmann sind. Das erlernte an dieser Stelle für das zukünftige Leben nahezu ohne Bedeutung ist. Wenn du als Ausbilder so deine Azubis unterrichtest, dann sind sie nach 3,5 Jahren kein Schritt weiter. Als Ausbilder sollte man schon differenzieren können, welches Wissen durch Eigeninitiative erbracht werden sollte und welches Wissen man vorgeben kann. Das unterscheidet einen guten Ausbilder/ Lehrer von einem schlechten.
;)

Es ist den Versicherungsagenten nicht gestattet zu werben, eben dies gilt auch bei Rechtsanwälten und Steuerberatern (und ähnlichen Vermögensverwaltern).
Du bist kein Versicherungsagent, du bist Privatperson welche eine Versicherung in Anspruch nimmt. Ergo gillt diese Klausel für dich nicht und darfst jeder Zeit davon gebrauch machen, deine Versicherung weiter zu empfehlen oder auf spezielle Konditionen hinweisen, welche von anderen Versicherungen so in der Art nicht angeboten werden.

Auch solltest du dir mal Gedanken machen und etwas Selbstreflektion betreiben. Dies sollte ja als staatlicher Ausbilder durchaus in deinem Mindsetting vorhanden sein. Alleine die Reaktionen auf deine Posts und z.B.: meinem, zeigen doch ganz klar die allgemeine Grundstimmung welche von den Posts ausgeht. Hier sollte man dann seine eigene Meinung doch durchaus mal anpassen, anstatt noch weitere Scheinargumente zu suchen um seine Position zu untermauern. ;)
 
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CyBarFlEye

Well-known member
#52
Hallo, hier eine späte Rückmeldung, falls es jemanden interessiert. Die Schadensbabteilung meiner Haftpflichtversicherung hat das ganze an die Rechtschutzabteilung weitergeleitet, Ergebnis ist, daß das ganze geändert wurde, es sind jetzt auch versicherungspflichtige Drohnen mitversichert, allerdings nur bis 250g. Für einen Aufpreis von 15,28 / Jahr bis 2,5 kg, für einen Aufpreis von ca. 40,-/Jahr bis 5kg. Andere Haftpflichleistungen steigen mit. Bedingungen gibt es keine besonderen. Die gesetzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein.

Ich würd das mal so rechnen: Zumindest was meine Haftpflichtvers. angeht "lohnt" sich, zumindest wenn man nicht sowieso höhere Haftpflichtleistungen wüscht, das Versichern bei der eigenen normalen Haftpflicht bei Flugmodellen über 2,5kg nicht.

Bei der Versicherung über den MFSD ist noch ein passiver Rechtschutz dabei, das heisst wie ich es verstehe, daß der Versicherer Dich vor Gericht gegen den geschädigten vertritt bzw. die Kosten dafür übernimmt. Ausserdem ist dort eine "Versicherung von nebengewerblichem Einsatz von Flugmodellen und Drohnen" dabei. Allerdings beläuft sich die Deckungssumme der Privathaftpflicht auf 50 Mio. Euro und nicht auf 4 Mio. wie beim MFSD (6 Mio. beim DMFV).

Der MFSD wird sein Angebot bald um einen Tarif mit ordentlicher Mitgliedschaft ohne Versicherung erweitern. Dh. man kann sich dann auch dort organisieren, wenn man eine andere Versicherung hat.

Heisst für mich, ich werde erstmal bei der Privathaftpflicht bleiben und die billige ausserordentliche Mitgliedschaft im MFSD wählen, sobald vorhanden auf den neuen Tarif upgraden und sobald die Modelle schwerer werden oder sich eine signifikante Nebenberuflichkeit abzeichnet, zusätzlich die Versicherung dort abschliessen, falls es nicht noch eine bessere gibt. Für irgendwas musste ich mich entscheiden und das hab ich jetzt.
 
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CyBarFlEye

Well-known member
#53
Nachtrag: Habe MFSD-Mitgliedsausweis erhalten. Darauf steht sinnigerweise "Versicherung: keine", was ja nicht stimmt, ich habe nur keine beim MFSD. Das musst Du auch erstmal erklären, wenn Du in die Verlegenheit kommen solltest, den Ausweis vorzuzeigen. Naja. Ausweise werden eh überbewertet.
 

CyBarFlEye

Well-known member
#55
Das hat zwar nichts damit zu tun, dass es nicht hilfreich ist, dass auf der MFSD-Karte "Keine Versicherung" steht, aber ja: Mist. Also noch mehr Arbeit. In https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html steht "Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt." Soll ich jetzt immer meine Versicherungspolice und die ausgedruckten Versicherungsbedingungen mitnehmen? Mist, ich frag mal die Versicherung ob sie mir einen Bestätigung ausstellen können. Oder ich lade es auf die SD-Karte der Funke, dann können es sich die Amtsleute mit ihrem Rechner anschauen, falls sie einen Laptop dabei haben. Was für ein bürokratischer BS. Macht es natürlich gleich noch reizvoller, sich beim Verband mitzuversichern, was ich jetzt aber nicht getan habe.

Kenntnisnachweis vom MFSD braucht es erst > 2kg, sonst reicht der vom LBA wie ich es verstehe.
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#56
Das ist kein anderer als der von der LBA, da du den dort machst (api). Und die uas Nummer gibt's nur mit Kenntnissnachweis und gemeldeter Versicherung.
Die uas Nummer ist gleichzusetzen mit dem Kennzeichen am Auto!

Ich habe ja schon einige gesehen, die ihre Betreiber ID auf dem Copter hatten, das ist nicht "irgendwie okay", sondern VERBOTEN (LBA Hinweis im Mitgliedsbereich). Schreibst ja auch nicht deine nummer von Führerschein auf dein Auto 🙈
 

CyBarFlEye

Well-known member
#57
Wozu der LBA - Kenntnis nachweis gut ist und die Sache mit den IDs ist schon klar, darauf wird ja fett vom LBA hingewiesen. Dass der MFSD-Schulungsnachweis derselbe ist wie der vom LBA ist interessant. Ich dachte das wär nochmal ein extra-Kenntnisnachweis, den man braucht um >2kg nach Verbandsregeln zu fliegen. AUf der Seite des MFSD steht "Mit der Einführung der neuen Regeln kommt auch ein neuer Schulungsnachweis für Modellflieger. Er löst den alten Kenntnisnachweis nach §21e LuftVO ab und ist für jeden Modellflieger obligatorisch, der Modelle mit mehr als 2 Kg Startmasse oder höher als 120 m im Verbandsrahmen des MFSD fliegen möchte.". Bedeutet das denn im Umkehrschluss, dass MFSD-Mitglieder < 2kg gar keinen LBA-Nachweis brauchen? Da weiß ich jetzt aber nicht, ob ich das gut fände.
 
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deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#58
Der Schulungsnachweis vom MFSD (Schulungsnachweis - MFSD) ist nicht derselbe wie der A1/A3 vom LBA, sondern der separate Schulungsnachweis, der nötig ist, um im Verbandsrahmen >2kg zu fliegen.

Die Betreiber-ID gehört übrigens sehr wohl auf den Copter. Die Fernpiloten-ID und v.a. die PIN der Betreiber-ID hingegen nicht.
 
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CyBarFlEye

Well-known member
#59
Okay ja schön wenn ich mich doch nicht geirrt habe. Wegen IDs: Es gibt 2. Die Fernpiloten-ID und die UAS-Betreiber-Nummer (eID). Die Fernpiloten-ID wird wie Du gesagt hast nicht am UAS angebracht. Die eID schon, aber um die letzten 3 Zeichen verkürzt. In voller Länge soll sie nur elektronisch zur Fernidentifizierung verwendet werden.
 
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FPV1

Banggood

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