Da ihr Euch mit Eurer Erlaubnis vom Grundstückseigentümer bestimmt auf §25 LuftVG bezieht,
solltet ihr dann auch für den erlaubnisfreien Modellflug die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde einholen!
Im §25 LuftVG steht nämlich "UND"! Das bedeutet "sowohl als auch" und nicht "entweder oder"!
Spätestens dann zeigt Euch irgendwer nen Vogel
Der Unterschied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" ist wahrscheinlich auch nicht bekannt!?!
CU Eddy
solltet ihr dann auch für den erlaubnisfreien Modellflug die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde einholen!
Im §25 LuftVG steht nämlich "UND"! Das bedeutet "sowohl als auch" und nicht "entweder oder"!
Der Unterschied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" ist wahrscheinlich auch nicht bekannt!?!
CU Eddy