Juristische Aspekte - gewerbliche Luftbilder

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xp0wer

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,

Ich habe mal eine rechtliche Frage.

wenn ich zum Beispiel ein Bild von einem Dorf mache, wo man keine Menschen mehr identifizieren kann.
Darf ich dieses Bild dann gewerblich verwenden? Also zum Beispiel für Flyer, Plakate, Homepage etc.
Ich habe ein bisschen im Internet gestöbert, aber keine klare Antwort gefunden, der ich vertrauen würde.
Auf welche rechtlichen Aspekte muss ich achten?

Gruß

xp0wer
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#2
Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Flug vorher angemeldet und im Voraus eine Aufstiegsgenehmigung ausgestellt wurde, wenn nicht, dann darf das Bild ohnehin nicht gewerblich genutzt werden.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#3
Was genau meinst du mit "Flug angemeldet"?
Aufstiegsgenehmigung ist klar.
Geht hier also wirklich mehr ums Recht am Bild.

Gruß

xp0wer
 

uste

Neuer Benutzer
#5
Hallo,
ich würde da sehr stark differenzieren und die Verwertung von der Entstehung trennen.

Es ist möglich, dass ein Luftbild privat entsteht.
Gewerblich ist die Luftfahrt erst dann, wenn direkt in Verbindung mit einem Flug Geld fließt oder eine Kostendeckung überschritten wird.

Die Verwertung von Bildern und Luftbildern ist ein völlig anderes Thema.
Ich habe Urheberrechte an meinem Werk. Es können Nutzungsrechte für Bilder vergeben werden, die z.B. nach den Tarifen der VG-BildKunst mit einem Nutzer abgerechnet werden.

So lange das Fliegen und die damit verbundene Erstellung von Luftbildaufnahmen nicht beworben wird, kein Geld für das Fliegen an sich bezahlt wird und keine Gewinnerzielungsabsichten nachzuweisen sind, handelt es sich um private Fliegerei in Verbindung mit Fotoaufnahmen.

Ein anderes Thema ist die Panoramafreiheit, die erst mal in 2 Metern Höhe endet, jedoch gibt es je nach Brennweite und Flughöhe ein allgemeines Bild, welches die Privatsphäre nicht mehr verletzen kann.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#6
Danke schon mal für die Infos!

Den Spiegel Bericht finde ich jetzt nicht so präzise und gibt mir keine deutliche Aussage, ob ich ein Bild was ich aus der Luft gemacht habe, für Werbung verwenden darf.

@uste
"So lange das Fliegen und die damit verbundene Erstellung von Luftbildaufnahmen nicht beworben wird, kein Geld für das Fliegen an sich bezahlt wird und keine Gewinnerzielungsabsichten nachzuweisen sind, handelt es sich um private Fliegerei in Verbindung mit Fotoaufnahmen."

Hast du dafür eine Quelle?

Gruß

xp0wer
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#7
Hallo,
ich würde da sehr stark differenzieren und die Verwertung von der Entstehung trennen.

Es ist möglich, dass ein Luftbild privat entsteht.
[...]
Jap, aber das privat entstandene Bild darf dann später nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Sonst würden die gewerblichen Piloten sich ja auch nicht den ganzen Auflagen für gewerbliche Flüge stellen, sondern einfach aus Spaß an der Freude fliegen, aber zufällig später einen zahlenden Kunden für die privat entstandenen Fotos/Videos suchen.
 

uste

Neuer Benutzer
#8
Das Thema gewerbliche Luftfahrt oder nicht ist bei den Inhabern von Privat-Piloten-Lizenzen im Zusammenhang mit neuen Europäischen Regelungen seit April 2013 ein großes Thema. Dabei geht es darum, ob ein Flug zum Selbstkostenpreis gewerblich ist oder nicht. Im letzten viertel Jahr gab es dauernd neue Interpretationen. Da ging es auch um Flugplatzfeste, bei denen zahlende Passagiere zu Rundflügen mitgenommen werden sollten, so wie das bislang üblich war.
Jetzt hat sich viel geändert und es ist noch nichts klar und eindeutig.
Jedenfalls nehme ich zur Zeit keine Passagiere gegen Bezahlung mehr mit.
Ihr könnt über die Luftfahrtverbände an dem Thema gewerblicher Luftverkehr bleiben.

Grüße
Uli
 
#9
In Niedersachsen wird einem der gewerbliche Gebrauch unterstellt, sobald eine Cam unter dem Copter hängt. Hat man eine entsprechende AE kann eine Landschaftsaufnahme auch ohne Probleme als solche genutzt werden.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#10
Wenn man die Bilder zu 100% Privat nutzt, braucht man keine Aufstiegsgenehmigung. Solltest du aber auch nur 1€ dafür nehmen, daran verdienen, oder damit Werben, selbst die kleine Spende in die Modellbaukasse, ist es Gewerblich. Und dafür brauchst du auf jeden Fall(auch bis 5kg) eine AllgemeineAufstiegsgenehmigung zum erstellen der Luftbilder. Dazu eine Gewerbliche Modelflughaftpflichtversicherung. Wenn man dann über bestimmte Gefahrenbereiche fliegen möchte (innerorts zb) braucht man dazu die Einzelaufstiegsgenehmigung, die nur für diesen Flug gilt.
Preise variieren zwischen den einzelnen Bundesländern und Regierungspräsidien.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#11
Danke schneipe für deine Antwort!

Also das mit der Versicherung und der Aufstiegsgenehmigung ist klar.
Wenn ich dann Innerorts über einer Wiese fliege stellt das ja auch keinen Gefahrenbereich da.

Dies vorausgesetzt geht es nun vielmehr um das Bild an sich an. Was darf darauf zu erkennen sein und was nicht?
Wenn ich das Bild zum Beispiel zum Werben benutzen möchte.

Gruß

xp0wer
 
#12
Landschaftsaufnahmen sind jederzeit machbar. Beschwert sich nun ein Anwohner, weil sein Haus eines unter vielen ist, so hat er eigentlich Pech. Hier ist das einzelne Haus nur Beiwerk.

Erkennt man jedoch einzelne Adressen und nackte Leute im Garten, wird es schon wieder kritisch.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#13
Personen oder Nummernschilder von Autos kann man natürlich nicht identifizieren.
Gärten zum Beispiel kann man natürlich sehen, man sieht jedoch nicht wer im Garten ist, wenn man überhaupt erkennt, dass sich eine Person im Garten befindet.

Gruß

xp0wer

EDIT: http://www.fotoklub-harz.de/allgemein/neues-urteil-zu-bildrecht-von-luftbildern
Wenn dem so wäre, wäre es ja gut aber wie vertrauensvoll die Quelle ist :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
#14
Das halte ich für fraglich, da du - meines Wissens nach - auch das Recht am Bild deines Eigentums hast. Aber da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Es gibt aber auch Urteile, die z.B. das Einverständnis des Architekten voraussetzen. Also sehr schwammig. Ich würde von sowas dann eher die Finger lassen, bzw. das Einverständnis einholen.

Im übrigen gibt es auch Bestimmungen, die besagen, dass die Bilder nur von frei zugänglichen Orten gemacht werden dürfen.

Das Thema ist komplex.... ;)
 
#15
So lange das Fliegen und die damit verbundene Erstellung von Luftbildaufnahmen nicht beworben wird, kein Geld für das Fliegen an sich bezahlt wird und keine Gewinnerzielungsabsichten nachzuweisen sind, handelt es sich um private Fliegerei in Verbindung mit Fotoaufnahmen.
Bei unseren unbemannten Fluggeräten wird der Unterschied zwischen erlaubnisfreiem Modellflug einerseits und erlaubnispflichtigen Flügen (mit AE) andererseits nicht nach "gewerblich" im Sinne von Geldverdienen definiert, sondern nach dem ausschließlichen Zweck des Fluges. Laut LuftVZO §1 wird ein Flugmodell danach definiert, dass es ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Hat der Flug mit dem gleichen Fluggerät einen zusätzlichen anderen Zweck, ist es kein Modellflug im Sinne des Gesetzes mehr und braucht unter anderem eine Aufstiegserlaubnis (AE).

Also bitte nicht zu sehr an der Gewinnerzielungsabsicht festhalten, diese ist für das Finanzamt wichtig, nicht jedoch für die AE.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#16
Von den Aspekten mit dem Einverständnis des Architekten habe ich auch gelesen, aber auch, dass das nur manchmal greift oder so ähnlich.
Einverständnis einholen, ist bei einem Luftbildfoto, wo 50 Wohnungen drauf sind, wohl eher schwierig.
Mich wundert es, dass das so schwammig ist, zumal Google Earth beispielsweise ja nichts anderes macht.
(Und da erkennt man manche Sachen noch deutlich besser)

Gruß

xp0wer
 

multirotor

Erfahrener Benutzer
#17
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich zB Aufnahmen vom Firmengebäude mache, wo ich arbeite, und diese Aufnahmen unentgeltlich an die Firma verschenke. Ich hab dadurch ja keinen finanziellen Vorteil, ist das dann schon gewerblich, wenn die Firma die Luftaufnahmen beispielsweise auf ihre Internetseite packt?

Grud
Sven:)
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#19
Atholon, es ist egal ob Landschaft, Häuser, Wasser drauf ist. Wenn er damit Werben möchte ist es Gewerblich. Da spielt es erstmal keine Rolle wo er fliegt.
 
#20
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich zB Aufnahmen vom Firmengebäude mache, wo ich arbeite, und diese Aufnahmen unentgeltlich an die Firma verschenke. Ich hab dadurch ja keinen finanziellen Vorteil, ist das dann schon gewerblich, wenn die Firma die Luftaufnahmen beispielsweise auf ihre Internetseite packt?
Siehe zwei Posts weiter oben ;). Geld oder kein Geld spielt keine Rolle, es geht dabei nicht um "gewerblich" oder nicht. Falls dich wegen dem Flug jemand verklagt, musst du nur beweisen, dass du den Flug "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung" gemacht hast. Gelingt dir das, bist du aus dem Schneider :).
 
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