Juristische Aspekte - gewerbliche Luftbilder

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Mosquito

Erfahrener Benutzer
#21
*** Bier und Popcorn ***
 

scritch

Erfahrener Benutzer
#22
Ein anderes Thema ist die Panoramafreiheit, die erst mal in 2 Metern Höhe endet, jedoch gibt es je nach Brennweite und Flughöhe ein allgemeines Bild, welches die Privatsphäre nicht mehr verletzen kann.
Ab welcher Brennweite und ab welcher Höhe? Gibt es dazu Regelungen?

Wenn man dann über bestimmte Gefahrenbereiche fliegen möchte (innerorts zb) braucht man dazu die Einzelaufstiegsgenehmigung, die nur für diesen Flug gilt.
Du willst damit sagen, dass innerorts schon "Gefahrenbereich" ist und meine allgemeine Aufstiegserlaubnis "innerorts" nicht mehr gilt? Ist das eine Auflage von deiner für dein Bundesland zuständigen Luftfahrtbehörde die du auferlegt bekommen hast? Oder woher stamm diese Info?

Dies vorausgesetzt geht es nun vielmehr um das Bild an sich an. Was darf darauf zu erkennen sein und was nicht?
Wenn ich das Bild zum Beispiel zum Werben benutzen möchte.
Es sollten keine Personen erkennbar sein sowie keine Details von Fassaden, Gärten oder sichtgeschützten Bereichen von Grundstücken. Nummernschilder sollten ggf. auch unkenntlich gemacht werden.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#26
Machts doch nicht so kompliziert!

Ohne Genehmigung der aufgenommenen Personen/Geländeeigentümer/-verantwortlichen:

1) keine Details im schützenswerten privaten Bereich (Grundstück, Haus/Wohnung durchs Fenster, Balkon, Terrasse, etc.)
2) keine Details im schützenswerten gewerblichen Bereich (eingezäunte Firmengelände)
3) keine Aufnahmen von militärischen Anlagen, Botschaften, Konsulate, Regierungsgebäuden
4) keine identifizierbaren Personen
5) keine lesbaren Kennzeichen
6) keine Aufnahmen aus denen zu erkennen ist, dass sich die Kamera in einem gesperrten Luftraum befunden hat (Eigenschutz)

Dabei ist es absolut schnurzpiepegal, ob es gewerblich oder privat erzeugte Aufnahmen sind. Einzig ausschlaggebend ist, ob die Aufnahmen veröffentlicht (gedruckt, gepostet, ausgestrahlt) werden. Was in deiner privaten Schatulle verschwindet ist (fast) nicht angreifbar!
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#27
Du darfst nun nich von Oben ins Schlafzimmer fotografieren, besondere Architektur abbilden und die Nachbarin beim Sonnenbaden knipsen. Eigentlich doch ganz einfach?
Ne ich finde es nicht so einfach, da ich noch keine vertrauenswürdige Quelle gefunden habe, in der das klipp und klar steht.
Wo nimmst du denn deine Informationen her?


@Mosquito
Wo hast du denn die Infos her?

Gruß

xp0wer
 
#28
Wirklich aussagekräftig und rechtsbündige Aussagen sind in einem Forum eh nicht zu erwarten(soll nicht gegen das Forum und die User sein). Hier empfiehlt es sich generell mal bei einem Anwalt und/oder der Bundesbehörde für Verkehr nachzuhaken, um ggf. Etwas schriftliches in der Hand zu haben. Dieser Schritt war bei mir ebenfalls nötig. Vieles ist auch im Einzelfall zu entscheiden...aber generell hatte mosquito hier schon das grundlegendste aufgezählt.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#29
@xp0wer: Bin gelernter Fotograf mit 30 Jahren Berufserfahrung.

Zur Liste: Natürlich ist sie nicht vollständig und es gibt auch noch (teilweise umstrittene) Ausnahmen, aber wenn man das Recht am eigenen Bild, die künstlerische Freiheit des Fotografen, die schützenswerte Privatsphäre, das Firmengeheimnis und die besonderen Eigenarten von Militär, Schutzkräften und Regierungen in einen Topf wirft, das Ganze mit einer ordentlichen Priese vernünftigen Menschenverstand würzt, dann kommt man ganz von selbst drauf, was man darf und was man seien lassen sollte. Im Zweifelsfall immer zurückstecken!!!

Zur Beratung: Egal wen du fragst, ob Jurist oder Amtsperson, im Streitfall will keiner was gesagt haben und überhaupt "war die Aussage in einem ganz anderen Zusammenhang zu sehen" ... bla, bla, bla. Letztendlich wird dir erst der Richter sagen, ob du (in dem explizit umstrittenen Fall) legal gehandelt hast.

Findet euch damit ab, es gibt in Grenzfällen kein schwarz/weiß und schon gar keine juristische Sicherheit!
 
#30
Das ist sicher richtig...aber man braucht ja auch Richtwerte. Auf den gesunden Menschenverstand kann man sich heute leider kaum noch verlassen
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#34
Danke Buma, das bestätigt nur meine Aussage.

Bei allem was eingezäunt ist, anderen gehört und/oder worauf andere Rechte haben immer erst nachfragen und im Zweifelsfalle seien lassen.

Klargestellt muß aber noch werden, dass die gewerbliche Nutzung (die in dem Artikel immer wieder erwähnt wird) sich darauf bezieht, dass man mit den Bildern mittel- und/oder unmittelbar auf irgendeine Art und Weise Geld generiert; d.h. die Fotos verkauft, die Fotos auf einer werbefinanzierten Webseite darstellt, die Fotos in einer Ausstellung präsentiert, zu der man Eintritt bezahlen muß, die Fotos als Eyecatcher verwendet, um auf andere zu verkaufende Objekte hinzuweisen, usw.

Im Übrigen gilt auch schon das Posten von Bildern hier im Forum als veröffentlichen!

Die Krux ist nunmal, dass 1990 die Genehmigungpflicht von Luftbildaufnahmen entfallen ist, aber die Rechtslage, besonders die des Urheberrechtes, nicht den neuen Gegebenheiten angepaßt wurde. Daher gilt weiterhin, dass wir nicht alles veröffentlichen dürfen, was unsere Flieger nun mal sehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
#36
Wenn es Flugmodelle sind (definiert nach dem Zweck des Fluges, siehe weiter oben), dann richtet sich das nach dem Beginn des kontrollierten Luftraums, also je nach Kontrollzone 762m, 518m oder 304m über Grund (der jeweiligen ICAO-Karte zu entnehmen).

Gibt es eine Aufstiegsgenehmigung (auf zugelassenen Modellflugplätzen oder für "gewerbliche" Piloten), ist dort in der Regel eine maximale Höhe festgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

schneipe

Erfahrener Benutzer
#38
Ich hab jetzt mal eine Stunde mit dem RP Stuttgart telefoniert. Da es ja hier massiv Halbweißheiten und Behauptungen und Aussagen gibt, die so nicht ganz der realität entsprechen.

Fakt ist, es gibt diese Flugzonen. Die Bemannten Flugzeuge dürfen bis auf 150m Höhe runter. Deshalb, auch mit Sicherheitszone, dürfen Modellflugzeuge nur bis 100m Flughöhe aufsteigen.
So ist es auf jeden Fall auch in meiner AE aus Stuttgart festgeschrieben. Wenn es in anderen RP anders geregelt wird, habt ihr Glück. Ich würde gerne mal so eine AE von jemanden sehen, bei dem 300m Flughöhe drinsteht.
Das andere was ich wissen wollte, war wenn ich so ein Event fotografieren oder Filmen möchte. Es ist natürlich verboten, auch mit EinzelAE, über Menschenansammlungen zu fliegen. Hier ist eine Grauzone. Das Verbot beschränkt sich hier auf das Überfliegen, nicht auf das Fotografieren. Wenn man das Event mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand seitlich filmt, spricht nichts dagegen. Mir wurde es so erklärt, das wenn das Modell Senkrecht runterfallen würde, es keine Menschen treffen dürfte.

Aber ich glaube das es um diese Themen immer wieder hoch hergehen wird. Weil es einfach zu unterschiedliche Richtlinien der einzelnen RPs gibt. Und Stuttgart ist da wohl eines der Strengsten davon.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#39
Sorry, aber da verwechselst du Äpfel mit Birnen. Was der RP in deine AE schreibt und somit dir für dein Vorhaben vorschreibt und das, was du als freier Flieger in der Wildnis machen darfst, sind zwei absolut unterschiedliche Sachen.

Der "freie" Pilot unterliegt nur der LuftVO und da gibt es für Modellflieger nunmal kein Höhenlimit außer den Untergrenzen des kontrollierten Luftraums.

Andererseits gibt es die Auflage, dass man sein Modellflugzeug nur im Sichtbereich (ohne technische Hilfsmittel) bewegen darf, aber dieser Passus ist seidenweich. Ein Ladybird und ein 4-Meter-Segler haben nunmal optisch unterschiedliche Reichweiten. Sicherlich wirst du mit dem Ladybird nie die 50-Meter-Hürde knacken, aber mit dem Segler sind 300-Meter-Startüberhöhung ohne weiteres vorstellbar.

Das Argument des RPs mit der Kollisionsgefahr gegenüber der manntragenden Fliegerei ist auch an den Haaren herbeigezogen, denn schließlich war das der Grund den FPV-Flug ohne Spotter & Co. zu unterbinden, weil man ja, wie jeder andere Modellflugpilot auch, diese Flieger mit im Blick haben soll, damit man rechtzeitig ausweichen bzw. verschwinden kann.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#40
Ok, das heißt aber im Gegenzug, wenn ich Privat mit dem Copter fliege darf ich 300m hoch fliegen, mache ich Gewerbliche Bilder gelten die 100m, die in meiner AE stehen?
 
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