Konfirmitätserklärung Fatshark

GoaranG

Neuer Benutzer
#1
Hallo liebe Gemeinde !

Ich musste grade meine FatShark (gekauft bei fpvsystems.com) beim Zoll lassen.. Es muss geprüft werden, "ob das Produkt in Deutschland verwendet werden darf"..^^ Das Problem kennt sicher der ein oder andere hier.


Der Antrag läuft ab morgen, jedoch währe es sicherlich hilfreich, eine Konfirmitätserklärung aus Deutschland zu haben... Vielleicht kann mir ja jemand eine zukommen lassen oder verraten, wo ich diese herbekomme??..
Eine deutsche Anleitung währe auch gut, da bei meinem erworbenen System nur die englische dabei ist.


Viele Grüße !

Olli
 
#2
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

fpvsystems.com sitzen doch in Spanien, warum landet das PAket beim Zoll ???
Das ist ja gerade der Witz an der Firma, das man da Artikel bekommt die mit Sicherheit in Deutschland nicht zugelassen sind :D übrigens bei jeder FatShark ist bei dennen momentan ein 5,8ghz Sendemodul dabei mit 800mw Leistung - das ist mit Sicherheit in Deutschland nicht zugelassen :)
 

GoaranG

Neuer Benutzer
#3
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Das Paket hat mir ein Kollege der in der Schweiz wohn geschickt. Hätte er es zur "Deutschen" Post gebracht, währe es dort nicht gelandet...
 

sunny

Well-known member
#4
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

GoaranG hat gesagt.:
Hallo liebe Gemeinde !

Ich musste grade meine FatShark (gekauft bei fpvsystems.com) beim Zoll lassen.. Es muss geprüft werden, "ob das Produkt in Deutschland verwendet werden darf"..^^ Das Problem kennt sicher der ein oder andere hier.


Der Antrag läuft ab morgen, jedoch währe es sicherlich hilfreich, eine Konfirmitätserklärung aus Deutschland zu haben... Vielleicht kann mir ja jemand eine zukommen lassen oder verraten, wo ich diese herbekomme??..
Eine deutsche Anleitung währe auch gut, da bei meinem erworbenen System nur die englische dabei ist.


Viele Grüße !

Olli
Was hast Du denn für Deine Shark mit Versand bezahlt?
Oder anders gefragt: Wie groß war denn die Ersparnis gegenüber einem deutschen Shop?
 

GoaranG

Neuer Benutzer
#5
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Ich habe mit Versand 294,- EUR bezahlt. jetzt soll ich auch noch 19% MwSt nachzahlen und ca. 2,9% Zoll :-( .... mit der Killer Cam und Sender
 

LazarusLong

Kaiser, Imperator, Gott
#6
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Ich drück Dir die Daumen, daß Du das Zeugs ausgehändigt bekommst. So wie der Zoll in letzter Zeit abgeht und wenn da ein dicker Sender drin ist vermute ich aber stark, daß das Paket zurück an den Absender geht.
Achte drauf, daß sie`s an die richtige Adresse schicken.
 

mulder.fbi

Erfahrener Benutzer
#8
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Kann mir jemand mal erklären wie das geht? Das Produkt ist in der EU erhältich, darf aber nicht eingeführt werden? Schmuggeln die Shops das alle oder was? Diese Willkür ist einfach unfassbar...
 

Sibi

Erfahrener Benutzer
#9
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Ich denke das Sebastian von http://www.immersionsflug.de/ eine Konformitätserklärung für die FS hat, einfach mal anrufen vielleicht kann er es schnell per mail schicken.

lg,
Sibi
 

FPVer

Erfahrener Benutzer
#10
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

So etwas kann ein doch Fuchsteufelswild machen !!

Das Ding kann man überall in der EU kaufen und die wollen es jetzt noch einmal prüfen :mad:
Außerdem müsste das Teil noch nicht einmal CE oder RoHs konform sein da du es ja nicht gewerblich verkaufen willst.
Das was da im Moment bei Zoll ablauft ist leider die reine Willkür !
(ich muss sagen mein Zollamt macht so einen Blödsinn zum Glück nicht die kassieren die 19% was ja auch völlig okay ist,sonst haben wir ja bald kein Geld mehr was wir verpulvern könnten ;) )
 
#11
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Naja das wohl beiliegende Sendemodul hat keinerlei Konformität, geschweige denn CE usw. und ist hierzulande schlichtweg verboten. Halte uns mal auf dem laufenden ob die es rein lassen. Meiner Meinung nach wäre es absolut korrekt, das abzulehnen. Eigentlich hätte es auch niemals in Spanien importiert werden dürfen.
Ganz ehrlich aber, was ihr da mit Versand von Spanien in die Schweiz und dann nach Deutschland gemacht habt war sau blöd und wird euch noch ne Menge Ärger und Geld kosten. Bei dem bißchen gesparten Geld hätte ich soetwas in Deutschland gekauft.
 

GoaranG

Neuer Benutzer
#12
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

Moin comanche! Es ist ein legaler Sender im Set.. habe lediglich den Fehler mit dem versand gemacht...
 

FPVer

Erfahrener Benutzer
#13
RE: KONFIRMITÄTSERKLÄRUNG FATSHARK

comanche3 hat gesagt.:
Naja das wohl beiliegende Sendemodul hat keinerlei Konformität, geschweige denn CE usw. und ist hierzulande schlichtweg verboten. Halte uns mal auf dem laufenden ob die es rein lassen. Meiner Meinung nach wäre es absolut korrekt, das abzulehnen. Eigentlich hätte es auch niemals in Spanien importiert werden dürfen....
Das ist nicht ganz richtig der Besitz ist völlig LEGAL !
Nur der Betrieb ist untersagt und stellt bei widerrechtlichem Handeln eine Ordnungswidrigkeit da !
 

Sebastian

Erfahrener Benutzer
#14
Hi Olli, ich kann dir da leider nicht helfen, lieg noch im Krankenhaus das wird auch noch ein paar Tage länger dauern. Meld dich Ende der Woche sollte es Probleme geben, ich will dann eine Sicherheit das es ein legaler Sender ist bei illegalen Sachen helfe ich nicht.

Nicht schon wieder das CE Thema es gibt genug Material um euch schlau zu machen!
Ohne CE darf nichts in die Eu eingeführt und oder vertrieben werden, außer als Händler aber nur als Exportware ist ja klar. Besitz hin oder her der Zoll darf die Sachen zurückgeben, behalten oder zerstören, und ja das solltet der Importeur also Käufer wissen.

Lg Sebastian
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#15
Sebastian hat gesagt.:
Nicht schon wieder das CE Thema es gibt genug Material um euch schlau zu machen!
Ohne CE darf nichts in die Eu eingeführt und oder vertrieben werden, außer als Händler aber nur als Exportware ist ja klar. Besitz hin oder her der Zoll darf die Sachen zurückgeben, behalten oder zerstören, und ja das solltet der Importeur also Käufer wissen.

Lg Sebastian
[size=medium]Gewagte Behauptung!![/size]

Aus Eigeninteresse solche Märchen in die Welt zu setzen ist imho sehr fragwürdig!

Natürlich darf man ohne CE-Zeichen einführen!
Man darf nur die Ware nicht "Inverkehrbringen"! (verkaufen, verleihen, vermieten)

Auch das PGSG gilt nicht für Privatimporte zur Selbstnutzung!

Wohlgemerkt schreibe ich hier nicht über einen "nicht zulässigen Betrieb".
Es geht um diese FALSCHE Aussage:
Ohne CE darf nichts in die Eu eingeführt und oder vertrieben werden, außer als Händler aber nur als Exportware ist ja klar. Besitz hin oder her der Zoll darf die Sachen zurückgeben, behalten oder zerstören, und ja das solltet der Importeur also Käufer wissen.
Der Zoll darf sich erstmal an Recht und Gesetz halten!
Wenn er es schafft, dem Privatimporteur mit fadenscheinigen und unhaltbaren Begründungen
ein X für ein U vorzumachen, ist halt der Privatimporteur im wahrsten Sinne der Dumme.
Oder obrigkeitshörig?

Arbeitest Du für den Zoll??

Ich hätte es ehrlicher und seriöser gefunden, wenn Du geschrieben hättest:
"Wer nicht bei mir kauft, bekommt meinen Service nicht!"
Das wäre imho absolut nachvollziehbar und in meinen Augen berechtigt und zu unterstützen.

Modellflugkollegen mit solchen Behauptungen wissentlich hinters Licht zu führen mag ich nicht.
Da krieg ich die Grillen...

Solltest Du es aber nicht besser wissen, sorry!
Dazu hatte Dieter Nuhr mal was passendes gesagt.

es gibt genug Material um euch schlau zu machen!
Genau! Anwenden müsste man es dann aber auch!

CU Eddy
 

sunny

Well-known member
#16
Völlig wertfrei möchte ich folgende Seite empfehlen:
Import von Erzeugnissen mit CE-Kennzeichnungspflicht

Wer Waren aus Drittländer einführt ist der Importeur, dabei wird nicht zwischen einer Privatperson oder Firma unterschieden!


"Fehlt die erforderliche Kennzeichnung und kann auch auf dem nachfolgend beschriebenen Weg der Konformitätsnachweis bzw. Prüfbericht nicht vorgelegt werden, dürfen die Erzeugnisse nicht eingeführt bzw. innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden."
 
#17
Beim Import aus Drittländern (d.h. beim Inverkehrbringen, vgl. § 2 Abs. 8 GPSG)
Import und Inverkehrbringen sind doch zweierlei Dinge!

Wenn ich mit etwas in HK bestelle ist das ein Eigenimport wie mir die Jungs beim Zoll versichert haben. Ein CE wird aber erst beim Inverkehrbringen fällig.

Ich kann mir als Firma ja auch Waren ohne CE importieren und ohne CE im Lager haben. Sobald ich diese aber in Verkehr Bringe muss ich sie vorher CE-Labeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Beim CE ist immer von Inverkehrbringen die Rede, wie sonst soll man z.B. ein CE-Labeling in Deutschland machen wenn man das Zeug vorher nicht importieren darf...

@Sebastian: Erst mal Gute Besserung!
Kannst du dazu etwas sagen, du als Importeur wirst das doch sicher wissen oder? Wäre wirklich mal interessant hier Licht ins Dunkel zu bekommen.
Haben deine Produkte schon alle ein CE vor dem Import oder wird dies erst hier ausgestellt? Ich habe gesehen das z.B. deine Sender auch ein in HK ausgestelltes CE haben. Bist du dann Verantwortlich falls dieses CE nicht den EU Regularien Entspricht?


Wäre echt
 

sunny

Well-known member
#18
Hm, liest sich schlüssig.
Ist doch blöd das so unterschiedliche Info´s vorliegen.
Mich regt dieser CE kram auf.
Na ja, so schottet sich die EU wohl gegen den Rest der Welt ab... zum Wohle der Käufer... die sollen ja nur teure sichere Waren kaufen und sich wohl fühlen.
B2B Geschäfte, klar, da muss kein CE vorliegen. Der letzte in der Händlerkette der es in der EU an privat verkaufen will ist dann der Dumme und muss CE vorlegen.

Kruxx an der Sache: Angenommen ich habe eine kleine Firma und komme auf die Idee ein cooles Elektro Produkt zu entwickeln und zu vermarkten.
Da bin ich zu CE verpflichtet.
Ohne CE kein Verkauf.
Würde ich aber aus China verkaufen, könnte ich alle privaten Käufer in der EU bedienen?
Ach ich bin zu blöd für den scheiss
 
#19
sunny hat gesagt.:
Kruxx an der Sache: Angenommen ich habe eine kleine Firma und komme auf die Idee ein cooles Elektro Produkt zu entwickeln und zu vermarkten.
Da bin ich zu CE verpflichtet.
Ohne CE kein Verkauf.
Würde ich aber aus China verkaufen, könnte ich alle privaten Käufer in der EU bedienen?
Ja, es ist ja auch richtig und wichtig das gewisse Produkte beim Verkauf ein CE haben müssen (e.g. Medizinprodukte). Der Weg zum CE ist allerdings je nach Produkt aufwendig und teuer und langwierig....wir arbeiten gerade an einem solchen Labeling.

Bei den Meisten Modellbauartikeln habe ich hier so meine Probleme. z.B. ein Motor braucht ein CE, wird dann aber an Regler X, Akku Y mit KAbel Z in Modell ... verbaut. Das Gesamtsystem braucht wiederum kein CE wenn ich es selbst baue. Fliegen darf ich damit dann auch. Auch braucht ein selbst gelöteter Regler, ein selbst gewickelter Motor etc kein CE wenn ich ihn nicht verkaufe.
 

sunny

Well-known member
#20
der-Frickler hat gesagt.:
Import und Inverkehrbringen sind doch zweierlei Dinge!

http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
Ich hab mir grad den obigen Link angesehn.
Dort steht:
"Inverkehrbringen:
ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist."
Soweit klar für mich.

Aber da steht auch:
Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ).

Bedeutet ja, das bereits der Import nicht möglich ist, so wie schon oben in meinem ersten Link.
 
FPV1

Banggood

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