Legaler Weg um mit Videobrille in Deutschland zu fliegen.

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#1
Hallo zusammen,
ich flige seit einiger Zeit mit meinem mini racer und da es sehr schwierig ist die Dinger mit Monitor zu fliegen habe ich mir eine Videobrille zugelegt. So weit, so gut aber es ist in deutschland nunmal verboten mit Videobrille zu fliegen, der Piot muss nämlich zu jeder Zeit dirkten Schichtkontakt zum Modell haben (ich denke dies ist den meisten bekannt), somit hat man auch keinen Versicherungsschutz. Da ich allerdings nur selten jemanden zur Hand habe, der per Lehrer- Schülersystem eingreifen könnte habe ich an meine Videobrille eine Stativhalterung geklebt, womit ich diese auf ein Stativ stell und einfach meinen Kopf "hinein drücken" kann aber dennoch jeder Zeit zum Modell aufblicken und somit die Gesetzlichen Vorderungen erfüllt. Da diese Methode zwar erstaunlich gut funktioniert aber dennoch sehr unhandlich ist (ich muss nun immer das Stativ und einen Stuhl mitschleppen), wollte ich fragen, ob jemand eine Idee hat, wie ich dieses Prinzip nutzen kann aber in einem deutlich handlicheren und kompackteren Format.

Freue mich auf eure Vorschläge.
Mfg Tom
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#2
Mach dir nicht zuviele Gedanken drum. Seit 5 Jahren gibt es FPV mit Videobrille und ich hab noch von keinem Fall gehört, wo jemand Stress bekam, weil mit Videobrille geflogen... Jedenfalls kein Stress mit den Behörden. Eher mit irgendwelchen Wichtigtuern die von nichts Ahnung haben... Solange man irgendwo abseits fliegt und sich halbwegs an die Regeln hält sollte es kaum Probleme geben...
 
#3
Ja das denke ich auch.
Das Proplemn ist nur, dass ich 14 Jahre alt bin und meine Eltern verlangen, dass der Versicherungsschutz jederzeit gegeben ist.....
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#6
Mach dir nicht zuviele Gedanken drum. Seit 5 Jahren gibt es FPV mit Videobrille und ich hab noch von keinem Fall gehört, wo jemand Stress bekam, weil mit Videobrille geflogen... Jedenfalls kein Stress mit den Behörden. Eher mit irgendwelchen Wichtigtuern die von nichts Ahnung haben... Solange man irgendwo abseits fliegt und sich halbwegs an die Regeln hält sollte es kaum Probleme geben...
+1 :D
Der richtige Modellflieger fliegt, geniesst und schweigt.
Die anderen treten jeden Propellerwechsel im Forum oder YT breit... :D

CU Eddy
 

hitec

Eigentlich Futaba.
#7
@Hagge

Die meisten Regularien - unter anderem, dass Modellflug nur bei bestehender Sichtverbindung "betrieben" werden darf - stammen aus Zeiten in denen FPV noch kein Begriff in der Modellflugszene war.
Neue Ansätze das alles zu regeln sind bisher in die Hose gegangen, da die Ansätze nicht praxistauglich waren. Man erinnere sich an Herrn Dobrindt und die Nummernschilder...

Kann mich Comicflyer nur anschließen. Würdest du nicht mehr mit dem Fahrrad fahren weil die Klingel kaputt ist, das Fahrrad damit laut Straßenverkehrsordnung nicht mehr verkehrstauglich ist und du deshalb womöglich den Versicherungsschutz verlierst? Eben. Ich würde eher schreien als in der Hektik die fummelige Klingel am Lenker zu suchen.

FPV-Setups sind in der Regel sehr zuverlässig, die Forderung gleichzeitig das Videobild und das Modell im Blick zu behalten ist weit gefährlicher als die Brille einfach ganz aufzusetzen. Wenn sich der Pilot im Falle des Videobild-Verlusts die Brille vom Kopf reißt und das Modell am Himmel sucht, kann er es eh abschreiben - es sind schon viele Modelle eingeschlagen, weil der Pilot das Modell am Himmel nicht mehr gefunden hat. Und zwar ganz ohne FPV.
Ohne Witz, der Himmel ist groß, das Modell klein - kurz auf die Uhr geschaut wie spät es ist und weg ist es. Ich spreche aus Erfahrung.

Lässt der Pilot hingegen die Brille auf der Nase hat er im schlimmsten Fall für zwei-drei Sekunden kein Bild, dann wird die Verbindung besser und er hat wieder Bild. Ist immer so, solange man nicht weit über die Reichweitengrenze hinaus oder hinter einen Wald fliegt.

In diesem Sinne, nimm die Sache nicht ernster als sie ist. Das wichtigste ist dass du einen Versicherungsausweis vorzeigen kannst und so fliegst dass du niemanden störst, belästigst oder gar gefährdest, dann wird niemand etwas dagegen sagen.
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#8
Und zum bereits Gesagten hinzufügen möchte ich noch, halte Dich mit der Flughöhe zurück, damit Du erst gar nicht in Konflikt mit der manntragenden Luftfahrt kommen kannst, insbesondere Polizei- und Rettungshubschrauber. 30-50m Höhe reichen meist, sonst sieht man eh' nicht mehr viel. Fliege irgendwo in der Pampa wo garantiert keiner zu Schaden kommt wenn der Flieger runter fällt, weitab von Flugplätzen und Heli-Landeplätzen.
Schaue Dir die Gegend auch zuvor in Ruhe an und merke Dir Gefahrenstellen, insbesondere elektrische Leitungen die man im Videobild oft erst sieht wenn man schon fast drin hängt.

Aus meiner Sicht ist verantwortungsbewusstes Fliegen mit Brille dann weitaus sicherer als Fliegen auf Sicht, denn man sitzt sozusagen im Flieger und bekommt alles hautnah mit, insbesondere auch in der Nähe von Hindernissen.

Gruß Gerd
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#9
Würdest du nicht mehr mit dem Fahrrad fahren weil die Klingel kaputt ist, das Fahrrad damit laut Straßenverkehrsordnung nicht mehr verkehrstauglich ist
Na dann schau auch mal in Deine ungefilterte Tageszeitung (nicht nur in die für Dich als relevant gefilterten Artikel).
Dann wirst Du beinahe monatlich lesen können, dass einmal nahe einer Schule die Rennleitung an viele radelnde Schüler, bzw. deren Eltern kostenpflichtige Mängelhinweise verteilte, weil Klingel, Speichenreflektor Fahr- oder Rücklicht nicht den Vorschriften entsprachen. Auch nahe grösserer Firmen, an Bahnübergängen etc. wird gerne kontrolliert. Bei Fussgängerzonen-, Zebrastreifen oder Bürgersteigradler wird wegen der für Fahrradfahrer verbotenen Nutzung meist auch gleich noch die passende Mängelrüge verteilt. Hier steht dann in der Zeitung: "Bei soundsovielen der kontrollierten Räder wurden Mägel, und zwar ... festgestellt, in mehreren Fällen erteilte die Polizei eine kostenpflichtige Verwarnung".
Kann mir künftig gut vorstellen,
[Glaskugel on]dass irgenwann ein Artikel über eine "Drohnenfliegerkontrolle an der bei Modellfliegern beliebten Ortseingangs-Wiese" erscheint, in dem dann drauf hingewiesen wird, dass "von 6 anwesenden Modellfliegern einer keine Haftpflichtbescheinigung bei sich geführt hatte, das Fliegen an diesem Tag beenden musste und die Bescheinigung innerhalb von 8 Tagen beim zuständigen Revier vorlegen muss und ein weiterer mangels Beobachter nach einer mündlichen Ermahnung nicht mehr mit Videobrille fliegen durfte" [/Glaskugel off]
Selbst hatte ich es in Wiesbaden einmal erlebt, dass aufgrund des Anrufes eines besorgten Bürgers die Stadtpolizei mich an meinem Flugstandort aufsuchte und mit Interesse die Versicherungsnachweise meines Flugkollegen und von mir in Augenschein nahm. Auch in Lörrach erlebte ich es, dass eine zufällig vorbeigekommene Streife entsprechende Dokumente einsehen wollte.
Im Anschluss war natürlich das Interesse an der Technik etc. grösser und es gab dann ein Demonstrieren der Fluggeräte und deren Möglichkeiten. Die Uniformierten Mitbürger sind nicht mehr so Ahnungslos wie es einst mal war. Bei mehreren Gesprächen mit vo mir angesprochenen uniformierten Damen und Herren in Mainz (noch unter den älteren AE-Richtlinien) wurde mir mitgeteilt, dass man das mit der vorgeschriebenen AE individuell betrachten würde, je nach dem wo und in welcher Situation man den Flieger antreffen würde - nun, zumindest für das Freizeitfliegen hat sich die Sache ja für uns (vorübergehend) in RLP entschärft.

@HaggeFPV, in jedem Falle würde ich, wie Gerd bereits schrieb, immer entsprechende Umsicht walten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
#10
Ich sehe das wie Rangarid. Solange überm Acker oder im Wald und nicht durch die Gassen geheizt wird, hält sich das Interesse der Paragraphendurchsetzer stark in Grenzen.
Wenn man die Brille nutzen möchte, alleine ist und keinerlei Risiko eingehen möchte gibts noch folgende Option:
http://www.fpvhobby.com/184-pirate-eye-lcd-goggle.html
 

post

Erfahrener Benutzer
#11
Mir sagte mal einer, dass es nur eine Regelung von dem DMFV sein soll.
Bei anderen Versicherungen soll es nicht mit drin stehen.
Weiß da einer mehr dazu?
MFG Stefan
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#13
Und zum bereits Gesagten hinzufügen möchte ich noch, halte Dich mit der Flughöhe zurück, damit Du erst gar nicht in Konflikt mit der manntragenden Luftfahrt kommen kannst, insbesondere Polizei- und Rettungshubschrauber. 30-50m Höhe reichen meist, sonst sieht man eh' nicht mehr viel.
Wer 30-50m Höhe für meist ausreichend hält, hat eine sehr eingeschränkte Sicht auf den Modellflug. In 30m Höhe kann man ein kleines Flugmodell per Hand schleudern und bei größeren beginne ich da schon mit der Landeeinteilung. Allein die normale Starthöhe liegt bei vielen Flugmodellen deutlich über 100m...
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#14
Wer 30-50m Höhe für meist ausreichend hält, hat eine sehr eingeschränkte Sicht auf den Modellflug. In 30m Höhe kann man ein kleines Flugmodell per Hand schleudern und bei größeren beginne ich da schon mit der Landeeinteilung. Allein die normale Starthöhe liegt bei vielen Flugmodellen deutlich über 100m...
Wir reden hier aber nicht von klassischem Modellflug mit Fläschenfliegern, sondern einem Miniracer mit FPV. Und dafür sind 30-50m mehr als ausreichend.

Gruß Gerd
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#15
...der Piot muss nämlich zu jeder Zeit dirkten Schichtkontakt zum Modell haben...
...Da ich allerdings nur selten jemanden zur Hand habe, der per Lehrer- Schülersystem eingreifen könnte habe ich an meine Videobrille eine Stativhalterung geklebt, womit ich diese auf ein Stativ stell und einfach meinen Kopf "hinein drücken" kann aber dennoch jeder Zeit zum Modell aufblicken und somit die Gesetzlichen Vorderungen erfüllt....
der erste Satz stimmt absolut, aber schon der 2. Satz widerspricht dem, da Du in dem Moment wo Du den Kopf in die Brille drückst, keinen Sichtkontakt zum Model hast. Ist beim Autofahren ja auch nicht so, dass Du zwischendurch beim fahren mal in ein Buch schaust und drin liest. Sichtkontakt hast ja dann trotzdem zum Auto vor Dir.

Die Versicherungsbedingungen (ich rede hier nicht vom Gesetzgeber!) sagen klar aus, dass Du einen Spotter haben musst, der jederzeit das Modell übernehmen kann (von Versicherung zu Versicherung verschieden scharf formuliert...ich sage nur Schüler/Lehrer). Wenn Du alleine fliegst, darfst Du Deinen Kopf ohne 2. Person nicht eine Sekunde in die Brille drücken, da Du sofort den Versicherungsschutz verlierst. So sind erstmal die Fakten.

Aber....wie schon vor mir geschrieben wurde...flieg an abgelegenen Orten, wo Du niemanden gefährdest und dann wird Dir auch niemand ans Bein pinkeln, wenn Du nicht gerade in den kontrollierten Luftraum fliegst, oder mehrere km von Dir weg. Verantwortungsbewußtsein heißt das Zauberwort. Im Verkehr fährt auch kaum einer 50kmh und hat ständig beide Hände am Steuer.

Gruß Mike
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#16
So weit, so gut aber es ist in deutschland nunmal verboten mit Videobrille zu fliegen, der Piot muss nämlich zu jeder Zeit dirkten Schichtkontakt zum Modell haben (ich denke dies ist den meisten bekannt), somit hat man auch keinen Versicherungsschutz.
Mfg Tom
Der erste Satz ist schonmal falsch: FPV ist in Deutschland nicht generell verboten. Es wird sogar versichert!
Warum sollten Versicherungen etwas abdecken, das per se illegal ist?

Man sollte nur keine Versicherung nehmen, die zusätzliche Bedingungen stellt wie Spotter oder L/S-Betrieb...
 

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
#17
Ich verstehe diese Höhendiskussion auch nicht vollständig. Die Wahrscheinlichkeit auf 500ft mit etwas zu kollidieren ist weitaus geringer als auf 1,5 Meter dem Flugplatzmitflieger oder gar sich selbst mit einem Mini einen neuen Haarschnitt zu verpassen.

Was spricht eigentlich gegen die Regelung "Fly safe and don't be a dick."? Daran würden sich deutlich mehr Leute halten als an den ganzen unübersichtlichen Anwaltbeschäftigungsirrsinn.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#18

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
#19
Oder als Onlinekarte bei der deutschen Flugsicherung für umme.

Ich meinte eher die "Mimimimi, man fliegt aber nicht über 100mm!" -Diskussionen.

Es reichen 10 Minuten sich kurz mit dem Luftraum zu beschäftigen um vor dem Abheben als Startvorbereitung in die Karte zu gucken.
Die ICAO Karte ist leichter zu lesen als ein Autoatlas und das wird ja wohl jeder hinbekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten