Lidl-Gleiter in Flughafennähe

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Stefan_73

Well-known member
#21
Und wieder & leider abwertend unterwegs.
Du bringst leider keine Argumente, die dem was ich schreibe in irgendeiner Form widersprechen oder weiterführen. Das führt dann zu keiner sinnvollen Diskussion und ich schreibe jetzt nicht nochmal das, was schon 3x da steht.
 
#22
Und wieder & leider abwertend unterwegs
Ist nicht abwertend, ist eine Feststellung! Du kennst wirklich keine Freiflugmodelle, sonst hättest du nicht geschrieben:" Ein Freiflugmodell? - 30m Regel"
Du bringst leider keine Argumente, die dem was ich schreibe in irgendeiner Form widersprechen oder weiterführen.
Stimmt nicht, du hast nicht auf den Link in #311 geklickt
Hier noch mal extra für dich. F1B - Grundlagen
Freiflugmodell sind definitiv Flugmodelle, oder?
ich schreibe jetzt nicht nochmal das, was schon 3x da steht.
Braucht du auch nicht, schreibe es endlich mal richtig,
LuftVZO§1 ist untreffend. Da geht es um Zulassungspflicht. Der Lidl-Gleiter und auch Freiflugmodelle bedürfen keiner Zulassung. Logisch ist auch, dass Modelle über 25Kg einen Steuerer brauchen. Die würden ohne Steuerer nach LuftVZO§1 nicht zugelassen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
#23
Ich will mich ja in die Diskussion nicht einmischen, habe selbst keine Antwort. Aber was das "abwertend" angeht muss ich @Stefan_73 Recht geben. Der Ton deiner Posts wird von Mal zu Mal aggressiver und spätestens ab dem letzten ist es wirklich nicht mehr schön zu lesen und hat nichts mit konstruktiver Diskussion zu tun. Du teilst jetzt nur noch aus und mehr nicht.

Meine Meinung zum Lidl Gleiter ist übrigens: Spielzeug, und soweit unter 30m unbedenklich. Bei den Freiflugmodellen mit Motor (wenn auch nur Gummi) bin ich mir selbst nicht sicher. Starten würde ich die jedenfalls nicht in Nähe eines Flughafens. Einen motoriesierten Lidl-Gleiter ebenso nicht.
 

RCCopter

Coptertestingenieur
#25
Man könnte das auch mit dem normalen Menschenverstand lösen, anstatt sich hier unnötig anzugehen.

Ich probiere es mal mit meinem Menschenverstand:

Lidlflieger geworfen: Spielzeug, was die Omi dem Enkel oder der Papa dem Sohnemann für kleines Geld mitbringt. Darf überall fliegen, wo wenig Leute sind. Wie jeder Papierflieger halt auch.

Lidlflieger mit (nachgerüsteter) Steuerung: Modellflieger, wie jeder andere Modellflieger auch. Es macht keinen Unterschied, ob die Teile vom RC-Laden, aus dem Baumarkt oder von Lidl kommen.

Flieger mit Gummizug auf 90m: Von "Spielzeug" schon sehr weit entfernt, schon deshalb weil Kinder in der Regel mit sowas nicht spielen und der Betrieb in sich schon eine Gefahr darstellt (z.B. durch den Propeller und die Energie, die frei wird). Es ist aber auch egal in welcher Kategorie das läuft, Hauptsache man lässt das Ding nicht in der Nähe vom Flughafen fliegen. Da gehört es mit 90m Flughöhe definitiv nicht hin.
 
#27
Flieger mit Gummizug auf 90m: Von "Spielzeug" schon sehr weit entfernt
Wenigstens Einer der es gelesen und auch vestanden hat.
Lasst uns mal aufhören den Troll ständig weiter zu füttern.
Eigentlich geht es in diesem Thread um "FPV-Recht ab 2021?" Ab #292 geht es hier nur noch um den Lidl-Gleiter, also alles OT.
Aber du hast Recht ich werde @Stefan_73 nicht mehr füttern, er weiß es eh besser und ich lass in jetzt in seinem (Irr) glauben.
 

Stefan_73

Well-known member
#28
@RCCopter Genau Deine Logik nach gesundem Menschenverstand deckt sich mit dem was ich geschrieben habe. Ab 30m ist es ein luftverkehrsrechtliches Thema über LuftVG §1 Punkt 11 (nicht über Punkt 9); darunter nicht. Argumentiert man anders, würde ggf der Papierflieger oder der Lidl Flieger im Garten ein versicherungspflichtig es Vorhaben, für das Altersgrenzen gelten würden.
Die Definition des Flugmodells. über die LuftVZO wird auch so vom MFSD vertreten; die entsprechenden Paragraphen wurden nicht novelliert; siehe Anhang.
Damit lassen wir es von meiner Seite aus gerne gut sein. Gewisse andere Posts ignoriere mich mal.
 

Anhänge

franco

Well-known member
#29
um die gemüter mal wieder etwas abzukühlen und weils mich selbst auch interressiert hat:


Erster Abschnitt
Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge

1.
Musterzulassung des Luftfahrtgeräts

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1 Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung
(1) Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind:
(...)
8.
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)


das in klammern ist das entscheidende. kann mans steuern, ist es ein flugmodell. fertig. der hingeschmissene bausatz vom a380 von revell ist kein flugmodell. ein geworfener stein ebenso. hat der stein nen servo und ist steuerbar, ist er ein flugmodell
 
#30
Hallo,
Da ist die kleine Frage doch komplexer und hitziger geworden, als gedacht. So war es nicht gedacht :-D
Danke an die Mods für das Verschieben.

Gruß Andy
 

silbaer

Neuer Benutzer
#31
@franco Da steht "Startmasse über 25 Kilogramm". Daher ist der § irrelevant. Aber ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Ziemlich am Anfang wurde auf LuftVG §1 verwiesen. Da sind ein paar Dinge explizit aufgeführt, und unter §1(2), Punk 11 heißt es:
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Das sind zwei Kriterien:
  1. Ist das Teil zur Luftraumnutzung bestimmt? -> Ja (deshalb ist ein Stein kein Luftfahrzeug)
  2. Kann das Teil >30m betrieben werden? -> Ja => Luftfahrzeug
Und beachten: Da steht ein "kann" und kein "wird". Und um die Ausgangsfrage von @sIRoTTER zu beantworten: Wenn du da Servos und Steuerflächen einbaust und Aufwinde/Thermik nutzen kannst, oder gar einen Motor, ist das ein Luftfahrzeug. Rein als Wurfgleiter kommst du wohl kaum über 30m, oder?
 
#33
Mal ne Frage,
Was hat F1B damit zu tun? Das sind doch nur Wettkampfregeln, selbst wenn der Lidl Gleiter einen Gummimotor hätte würde der nicht annähernd dem entsprechen was da drin steht.

Irgendwo in der Easa zusammen Fassung steht was von "
Nicht gefesselte, frei fliegende Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 250 g brauchen keine Anforderungen zu erfüllen." Da fällt doch der originale Gleiter drunter oder?
 
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#36
@Pixhai
Dafür, dass du auf der einen Seite Stefans Quellen (u.a. das verlinkte Dokument vom Luftsport-Verband Bayern) lapidar mit "jeder dahergelaufene kann irgendetwas schreiben" kritisierst und gleichzeitig selbst zum Widerlegen nur auf eine Seite des DAeC verlinkst, die aus der Thermiksense - eine Zeitschrift/Webseite, die von Modellfliegern in ihrer Freizeit gepflegt wird - zitiert, sind deine letzten Beiträge in dem Thread hier verdammt überheblich formuliert. Wäre schön, wenn das fortan wieder sachlicher zugeht.
 
#37
Dafür, dass du auf der einen Seite Stefans Quellen (u.a. das verlinkte Dokument vom Luftsport-Verband Bayern) lapidar mit "jeder dahergelaufene kann irgendetwas schreiben" kritisierst
Irrtum, es war genau andes herum lies den Verlauf in zeitlicher Reihenfolge:
#10 @Stefan_73 behauptet, dass ein Flugmodell zwingend einen Steuer braucht und verweist auf Google.
#11 Frage ich nach wo es genau steht und zitire Wikipedia
#12 @Stefan:73 glaubt nicht Wikipedia und hat erst jetzt einen veraltetes Dokument verlinkt (siehe #13)
#14 hatte ich etwas unglücklich formuliert. Natürlich findet Google viele Quellen sie sowohl fachlich richtig aber auch blödsinn sind. Google unterscheidet nicht zwischen richtig und falsch. Ob ein Beitrag aktuell oder veraltet ist, ist gerade im rechtlichen Bereich sehr wichtig. Deshalb vertraue ich nicht auf Google in sachen Recht.
In Wikipedia kann zwar auch jeder schreiben, die Beiträge werden aber von Wikipedia geprüft. jeder Leser der dann noch einen Fehler findet kann sich melden und der Beitrag wird berichtigt im Gegensatz zu vielen Beiträgen die Google findet.
Mein Link ist nur ein Beispiel von vielen, wo explizit schrieben wird, dass alle F1x Freiflugwettbewerbsklassen zu den Flugmodellen gehören und alle haben keinen Steuerer nur einen Werfer.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#38
ies den Verlauf in zeitlicher Reihenfolge
Habe ich und wie du selbst schon richtig bemerkt hast, kam der von mir zitierte Beitrag #14 nach Beitrag #12.
Und es ist ja schön, dass dein Link "nur ein Beispiel von vielen" ist, aber wie du dem Verlauf der Diskussion sicherlich ebenfalls entnehmen kannst, ist das bei Stefan offenbar auch der Fall.
Zumal es dir ja dann ein Leichtes sein sollte, auch eine rechtlich halbwegs belastbare Quelle zu verlinken. Falls nicht, ist die Sache vielleicht doch gar nicht so wahnsinnig eindeutig...

die Beiträge werden aber von Wikipedia geprüft
Wikipedia ist auch nur so gut wie seine Nutzer. Da sitzt keine Rechtsberatung im Hintergrund und gerade wenn es mal kompliziert wird und/oder es nicht gerade um die großen/bekannten Themengebiete geht, fliegt da Vieles auch gerne mal unter dem Motto "Passt schon, sieht im Prinzip richtig aus" unter dem Radar.

Unabhängig davon, wer hier am Ende Recht hat und für wie dämlich du deine Mitmenschen hältst, kannst du dir den überheblichen Teil deiner Posts gerne denken, aber nicht hier posten. Das trägt in keiner Form zur Diskussion bei und ist hier im Forum daher nicht erwünscht.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#39
Leute, was in irgendwelchen Wikipediabeiträgen oder Websites steht ist vollkommen irrelevant. Das LuftVG definiert ein Luftfahrzeug anhand von zwei Kriterien:
  1. Ist das Teil dafür bestimmt sich im Luftraum zu bewegen?
  2. Kann das Teil in >30m Höhe betrieben werden?
Wenn beides mit "Ja" beantwortet werden kann, dann ist das Teil ein Luftfahrzeug. Egal ob das Teil einen Motor hat oder gesteuert werden kann.

Der zweite Schritt ist, welche Regeln gelten für welche Art von Luftfahrzeug unter welchen Bedingungen, also ins besondere Betrieb im Verband, auf einem Modelfluggelände oder nach EU-Regeln.
 
#40
Leute, was in irgendwelchen Wikipediabeiträgen oder Websites steht ist vollkommen irrelevant.
Genau, deshalb halte ich mich an vorwiegend Gesetztestexte. LuftVG §1 passt LuftVZO§1 passt nicht, da Flugmodelle unter 25kG nicht zulassungspflichtig sind.
Wenn beides mit "Ja" beantwortet werden kann, dann ist das Teil ein Luftfahrzeug. Egal ob das Teil einen Motor hat oder gesteuert werden kann.
Für viele Freiflugmodelle trifft das zu. Dennoch gehören sie zu Flugmodellen. Die Steuererpflicht bei Flugmodellen ist demnach Blödsinn!
Unabhängig davon, wer hier am Ende Recht hat und für wie dämlich du deine Mitmenschen hältst, kannst du dir den überheblichen Teil deiner Posts gerne denken, aber nicht hier posten.
Ich halte meine Mitmenschen nicht für dämlich, einen kleinen Teil davon schon.
Aber sag, was um aller Welt war überheblich von mir?
eine rechtlich halbwegs belastbare Quelle zu verlinken.
Wenn die Seite von DAeC nicht belastbar ist, dann weche? Als Quelle (nach Urheberrecht) haben sie Thermiksense angegeben, meinst du nicht, dass sie das inhaltlich geprüft haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten