Luftaufnahmen Rechtliche Beschränkungen

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thunderbird

Erfahrener Benutzer
#1
Luftaufnahmen rechtliche Beschränkungen

Hallo Community,
da ich jetzt gern genau wüsste, was ohne Weiteres möglich ist...

Welche rechtlichen Beschränkungen habe ich, wenn ich Videos bzw. Fotos von meinem Grundstück aus mache, dabei aber die Nachbarshäuser und deren für die Öffentlichkeit (am Boden) nicht sichtbaren Hintergärten mit abbilde und z.B. auf meiner Website einbinde bzw. bei Vimeo hochlade und für jedermann zugänglich mache?

Wie schaut es aus privater bzw. kommerzieller Seite aus...es gibt ja auch so etwas wie Panoramafreiheit... http://www.computerwissen.de/multim...ikel/was-ist-eigentlich-panoramafreiheit.html ...in meinem Fall bin ich aber in der Luft und klettere auch nicht mit einer Leiter über die Mauer...?


Bitte nur aktuelle und Professionelle Antworten !
 

db24

Kreisflieger
#2
Ich glaube, das sollte kein Problem sein. Sofern keine Personen erkennbar abgebildet sind. Ist ja eigentlich wie Google Earth oder Streetview. Kann man auch in Gärten sehen. Nur Innenräume sind Privatspähre.
 

thunderbird

Erfahrener Benutzer
#3
^^auf Google Earth ist ja auch um einiges weniger zu erkennen und sie ist auch unschärfer wie eine GoPro2 Aufnahme aus 50-100m höhe

Streetview ist rechtlich noch nicht geklärt...

...dein Beitrag hilft da leider nicht sehr weiter ;)
 

db24

Kreisflieger
#4
^^auf Google Earth ist ja auch um einiges weniger zu erkennen und sie ist auch unschärfer wie eine GoPro2 Aufnahme aus 50-100m höhe

Streetview ist rechtlich noch nicht geklärt...

...dein Beitrag hilft da leider nicht sehr weiter ;)
Was ist denn an Streetview rechtlich nicht geklärt? Öffentlicher Raum. Aus nem Bus kannste auch übern Zaun gucken. Ich kann in Google E. unsere Hundehütte im Garten erkennen..

Rechtlich verbindliche Aussagen wirst hier nicht bekommen.
 

db24

Kreisflieger
#6
Du darfst nur keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Wenn Leute drauf sind, mach sie unkenntlich. Luftaufnahmen waren bis in die 1970er Jahre genehmigungspflichtig.
 
#7
Hallo !
Personen:
Primär gibt es das "REcht auf das eigene Bild": wenn ich nicht zustimme, fotografiert zu werden, ist es unrechtmäßig und kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Sachen:
die kann ich fotografieren. Es empielt sich aber vorher zu fragen, denn niemanden ist es recht, wenn sein Wohnbereich veröffentlicht wird.
Kommerziele Flüge zur Herstellung von Luftbidern bedürfen der besonderen Genehmigung durch die Behörde.

Im weitesten Sinn ist es auch ein Problem des Datenschutzes Personen zu filmen/fotografieren, weil diese Daten elektronisch gespeichert werden.

warum wird Streetview so abgelehnt: weil sich jeder (Einbrecher) ein Bild von oben machen kann, was ihn erwartet!
Daher die verständliche Angst. Wenn zufällig eingebrochen wird, gibt es ordentlichen Erklärungsbedarf !
alfred
 

thunderbird

Erfahrener Benutzer
#8
Das hilft mir schon weiter, private Luftbildaufnahmen inkl. Sachen von Dritter kann man unbedenklich verwenden...sofern der Nachbar nicht in seinem Pool schwimmt, insofern man dessen abgelichtet hat ;)

Das mit den Einbrechern hat schon so sein Sinn, am liebsten wär mir ein Elektrozaun ;)

ok, ist schon spät heut, back 2 Topic...
 

flitzi

Erfahrener Benutzer
#10
Bildrecht ist eine heikle Sache. Wenn du Gebaüde fotografierst fällt das unter Panoramafreiheit § 59 Urhg. Hier mal ein Link zum lesen. http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html
Simpel gesagt, du darfst nur Fotos veröffentlichen die aus "Kopfhöhe" von öffentlich, zugänglichen Standorten gemacht wurden. Also ohne Hilfe von Leitern, Hochstativen oder etwas flugfähigen.....
Andererseits, wo kein Kläger, da kein Opfer........
 
#11
Wie flitzi gesagt hat wo kein Kläger.....Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor, sich etwas von der "Zivilisation" zurückzuziehen um allfällige Meckerer loszuwerden. In meinem Quartier geht es ziemlich tolerant zu und her. Wenn was am Himmel surrt, kanns nur einer sein...lol.
Armee- und oder andere staatliche Einrichtungen sollten unbedingt "umflogen" werden. Obwohl der "Feind" unsere Anlagen bald besser ausspioniert hat, als wir sie kennen, machen sie doch auch heute noch einen Katzenbuckel, wenn man zu nahe kommt.
Allgemein Personen dürfen ohne deren Einwilligung auf Videos oder Photos nicht erkennbar sein.

lG
Markus
 

Tiggr

Read Only Account
#12
Hiho!

Das hilft mir schon weiter, private Luftbildaufnahmen inkl. Sachen von Dritter kann man unbedenklich verwenden...
Leider komplett falsch! Der einzige, der da bei Sachaufnahmen Recht hat, ist bisher "flitzi"! Du darfst keine Hilfsmittel verwenden, um die Bilder zu machen, und dabei Hinternisse zu überwinden! Also auch keinen Copter!

Spannend ist für mich jetzt nur noch die Frage: Luftbilder sind ja erlaubt ... gibt es da eine Höhengrenze, aber der man darf? Oder so eine Regelung wie: "Nichts wesentliches mehr erkennbar, dann erlaubt"?

Grundsätzlich ist meine Erfahrung bisher (beim KAP, also mit 'nem Drachen): Wer nett fragt, der darf auch!

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#13
also rein rechtlich kann ich nichts präzises sagen, aber zu streetview kann ich nur sagen, da kann ich mich ja schwärzen lassen, wenn ich nicht möchte, dass ich auf den aufnahmen zu sehen bin...kann ich das bei Dir auch? Ich hab mich da nicht schwärzen lassen, aber prinzipiell würde ich mega Stress machen, wenn ich mein Grundstück von oben bei youtube sehen würde ohne gefragt worden zu sein. Und glaub mir...da würde man was finden. Sei es das Luftrecht, was ja einzuhalten ist (kontrollierter Luftraum, Sperrzonen...), sei es die Frequenzen die verwendet werden, die Sendeleistung, CE-Zeichen....da könnte den Nachbar einiges einfallen, was Dir nicht unbedingt zu Gute kommt ;-) Würde man mich aber fragen und mir die Aufnahmen vor der Veröffentlichung zeigen, dann wäre ich wahrscheinlich nichtmal dagegen denk ich. Es wurde ja auch schon erwähnt....statt sich rechtlich abzusichern, würde ich auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis setzen und fragen ;-), sonst bist Du vielleicht rechtlich sicher, aber hast ab sofort den Nachbarschaftsstreit an der Backe...meine Meinung dazu.

Gruß Mike
 

db24

Kreisflieger
#14
@mfischer

Na, jetzt übertreibst du aber. Das man sein Haus bei Streetview "schwärzen" lassen kann, ist ein freiwilliges Entgegenkommen von Google, um auf besondere Empfindlichkeiten der Deutschen Rücksicht zu nehmen. Ist kein Rechtsanspruch, da öffentlicher Raum.
Ferner glaube ich kaum, dass eine Hausdurchsuchung angeordnet wird, um festzustellen ob die Gerätschaften CE Zeichen haben oder welche Frequenzen. Das spielt keine Rolle und wäre auch kein Beweis, ob es benutzt wurde. Auch die anderen Argumente sind etwas an den Haaren herbeigezogen . Sperrzone, wenn du in der Einflugschneise wohnst, vielleicht. Kontrollierter Luftraum ebenfalls.
Es geht nur darum, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Es ist immer besser die Nachbarschaft bei einer solchen Sachlage vorher zu befragen. Ganz klar. Kann man nur hoffen, dass niemand im Urlaub dort übers Dorf fliegt und man sein Haus im Netz wiederfinden, Auweija.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#15
es war nur ein tip von mir...was Du machst ist Deine Entscheidung. Sich rechtlich absichern zu wollen hilft da absolut niemandem, denn glaub mir...Nachbarn können furchtbar sein und die sichern sich ganz sicher nicht rechtlich ab, sondern zerkratzen dein auto, zerstechen die reifen und was weiß ich nicht alles. ein einfaches nettes fragen würde alles aus der welt schaffen. ;-)
sperrzonen haben so gar nichts mit einflugschneisen zu tun, mal davon abgesehen. Da gibt es auch einige links im forum dazu und diesen Luftkorridoren unterliegst Du auch als Modellflieger. Wo der kontrollierte Luftraum bei Dir anfängt, kannst Du leicht herausfinden, wenn Du Dich damit beschäftigst. Fakt ist, dass der komplette Luftraum kontrolliert wird. Ab welcher Höhe, das hängt von der Gegend ab und wenn Du verantwortungsvoll das Hobby betreiben willst, dann solltest Du Dich damit auseinander setzen, denn es ist nunmal auch für Dich geltendes Gesetz. Und wenn Du Dich rechtlich absichern möchtest, dann gehört auch das dazu. Das mit dem Peilwagen vor der Tür ist auch nicht an den Haaren herbei gezogen, denn einen Kollegen hat es getroffen, der sogar ein Amateurfunker ist. Trotzdem hat der Nachbar Anzeige erstattet, weil seine Funkanlage bei ihm Störungen heror gerufen hat. Am Ende war die Technik vom Nachbarn nicht richtig entstört...Pech gehabt, aber der Besuch hat auf jeden Fall bei ihm geklingelt.
Eine rechtliche Absicherung gibt es nicht wirklich. Fakt ist, wenn man verantwortungsvoll mit dem Hobby umgeht, fliegt man nicht so tief über bewohntem Gebiet, dass man deutlich was erkennen kann, also stellt sich die Frage gar nicht.
 

Atarix777

Erfahrener Benutzer
#16
Ich weiss, dass ist nun eine unprofessionelle und nutzlose Antwort, aber hier in Italien motzen die Nachbarn nur, wenn sie NICHT im Video zu sehen sind ^^... "Ehi, warume ware iche nichte auch in die video wo du haste gefilmte Luigiii aus die Lufte???" ;-D

Es ist schon der Wahnsinn, wieviele Regelungen man beachten muss, um mit einer befluegelten Videocam ein bischen durch die Gegend zu schnurren. Bald muss ich mir vom Nachbarn nocht bestätigen lassen, dass es OK ist wenn ich in der nähe seines Zaunes Atme ;-D
 

Atarix777

Erfahrener Benutzer
#18
Joa, dass stimmt wohl, hier in Italien ist das alles nicht so tragisch ^^... Aber nachdem ich ein paar mal im Jahr in DE bin und auch beim nächsten Skiurlaub den FPV Kopter nach Österreich bzw. in die Schweiz mitnehmen will, muss man sich ja über alles Informiert haben...

Aber ich muss sagen, dass mir die Idee, dass ich jemanden Ausblenden müsste, bisher noch nichtmal in den Sinn gekommen ist...
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#19
Aber ich muss sagen, dass mir die Idee, dass ich jemanden Ausblenden müsste, bisher noch nichtmal in den Sinn gekommen ist...
mir auch nicht...aber wenn tatsächlich mal jemand zu sehen ist, dann so entfernt, dass man eh nichts erkennt oder ich kenne denjenigen und frage ihn, bevor ich es hochlade. Wobei ich so oder so nur völlig harmlose Videos hochlade. Diese spektakulären Videos mit tiefen Überflügen, oder zwischen Gebäuden durch mitten in Städten...wer kennt sie nicht und sie sind geil, aber muss man die wirklich hochladen? Das hilft uns allen nicht, unser Hobby auf Dauer betreiben zu dürfen.
 
#20
Das unterschreibe ich mal so, mfischer70, obwohl ich noch nicht mal fliege.
Aber in nächster Zeit sicherlich und deshalb finde ich den Thread schon sehr
interessant.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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