Luftaufnahmen Rechtliche Beschränkungen

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Atarix777

Erfahrener Benutzer
#21
Wobei, mit der richtigen Musik im hintergrund (copyright free versteht sich ^^) sind sogar videos aus dem Wald sehr interessant ;-D

Wobei ich ja ein Fan von rcexplorer.se bin, der macht extrem geniale Videos. Aber gut kommen wir wieder zum Thema zurueck, rechtliche Dinge (wenn auch teilweise sehr uebertrieben) zu beachten ist nunmal notwendig...
 

Tiggr

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#22
Hiho!

mir auch nicht...aber wenn tatsächlich mal jemand zu sehen ist, dann so entfernt, dass man eh nichts erkennt oder ich kenne denjenigen und frage ihn, bevor ich es hochlade.
Erstmal: Wir machen hier alle unerlaubte Rechtsberatung. :)

Ich stelle hier also nur meine Meinung dar, ich berate aber niemanden! :)

Du musst nicht immer fragen, wenn du ein Bild mit einer Person veröffentlichen willst! Das ist alles geregelt, aber mit viel Grauzonen.

Es gibt da die zum Teil widerstreitenden Interessen der Panoramafreiheit, der Kunstfreiheit, der freien Rede und der Persönlichkeitsrechte. Es gibt da überall Grenzen. Redefreiheit deckt zum Beispiel auch nicht Beleidigungen ab!

Wenn eine Person eine Person des öffentlichen Interesses ist, darst du mehr, als bei durchschnittlichen Personen. Wenn du ein Bild von Frau Merkel bei einer Wahlrede machst, darfst du das veröffentlichen, weil von öffentlichem Interesse. Wenn du eine Kamera in ihr Hotelzimmer schmuckelst und sie beim Duschen ablichtest, darfst du das noch immer nicht veröffentlichen!

Wenn du eine Gruppe von Personen knippst, von einer Brücke die Loveparade zum Beispiel, und da sind viele Leute zu sehen, dann darfst du das auch veröffentlichen, zoomst Du eine nette junge Dame im knappen Technooutfit raus, darfst du das nicht veröffentlichen. Die Frage ab welcher Personenzahl eine Gruppe eine Gruppe ist, und du nicht mehr die Erlaubnis aller abgelichteten brauchst ist aber nicht ganz klar. Im Gesetz ist das nicht geregelt, und das entscheidet gegebenenfalls ein Richter. Es geistern da so Zahlen zwischen 5 und 12 Personen durch das Internet, aber Fakt ist: Das liegt im Ermessen des Richters!

Dann gibt es IMHO auch noch die Einschränkung, dass eine Person nicht gefragt werden muss, wenn sie nur Beiwerk ist. Also du knippst Neu Schwanstein, und da stehen 2 Touristen davor, dann ist das Motiv das Schloss, und die Personen nur Beiwerk. Hier wird es aber langsam gefährlich. Wenn die beide klar zu erkennen sind, wäre ich da sehr vorsichtig. Sind sie hingegen nur kleine dunkle, unscharfe Punkte... dann geht das wohl. Bei dem Punkt bin ich mir aber unsicher!

Grundlegend gilt: Je mehr du in die Privatsphäre eines Menschen eindringst, um so weniger darfst du!

Du machst ein Bild von einem Berg - kein Problem, der gehört erstmal so niemanden!

Auf dem Berg steht ein Haus, das ist klein zu sehen, weil du den ganze Berg knippst: Kein Problem!

Du stellst dich vor da Haus, vor den Zaun, und knippst das Haus vom öffentlichen Weg aus, weil es so hübsch ist! Darfst du, Panoramafreiheit!

Du kletterst über den Zaun um eine bessere Perspektive zu bekommen, und knippst das Haus: Böse! Hausfriedensbruch, und veröffentlichen darfst du das Bild auch nicht!

Weil der Zaun so hoch ist, stellst du dich vor dem Zaun auf eine Leiter, um das Haus zu knippsen: Darfst du auch nicht veröffentlichen!

Du nimmst die Tele und fotographierst durch ein Fenster das inneres des Hauses: Ganz böse!

Du machst das selbe durch das Badezimmerfenster, wenn der Bauer duscht: Richtig mächtig böse!

Du brichst in das Haus ein, machst von innen Bilder: Ganz klar mächtig böse!

Du brichst in das Haus ein, und machst Bilder vom Bauern unter der Dusche: Extrem krass böse!

Ich glaube, es ist klar was ich sagen will....

Nicht berücksichtig habe ich jetzt noch das Urheberrecht, wenn da Malereien an der Fassade sind, oder wenn der Architekt mitreden will. Das kann auch noch mal zu Einschränkungen führen!

Alles in allem heikles und komplexes Thema!

Ich würde sagen: Vorher kommunizieren, statt hinterher prozessieren!

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#24
@tiggr
das unterschreibe ich genau so....spiegelt genau das wieder, was ich versuchte zu sagen...vorher kommunizieren statt dann prozessieren- es sind eben viele grauzonen und hier ging es ja nicht um öffentliche personen, sondern um grundstücke der nachbarn und wenn das nicht frau merkel gehört :D.
 

Tiggr

Read Only Account
#25
Hiho!

In der aktuellen c't (12/2012) ist ein gut gemachter Artikel (ab Seite 154) zu dem Thema Bildrechte und Bildverwendung im Internet. Der deckt vieles ab, was hier gesagt wurde, und bestätigt auch vieles! Einfach mal lesen! Sind ein paar schöne Beispiele für die fiesen Fallstricke drin!

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

uija

Erfahrener Benutzer
#26
Was noch zu beachten ist, ist dass ein Gebäude oder eine Installation als Kunst definiert sein kann. So kann man z.b. ohne Probleme den Eifelturm fotografieren. Ist dieser aber beleuchtet (installation eines Künstlers) gilt die Fotographie als eine unrechtmässige Kopie des Kunstwerks.
Wenn dein Nchbar also Künstler ist, könntest du da Probleme bekommen :)
 
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