Luftbilder und Probleme mit Leuten?

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kofferfisch

Erfahrener Benutzer
Von einem derartigen Fall ist mir nichts bekannt...

Könntest du vielleicht etwas konkreter werden, worum es genau ging bei der Sache? Was hat die Versicherung damit zu tun, warst du gewerblich unterwegs, wer hat die Polizei gerufen?

Gruß und Kopf hoch!

Kofferfisch
 
Polizei war Zivilunterwegs, wer und woher weis ich nicht.
Copter wiegt 3780g (Tarot 680) und wird nur privat/Hobby mäßig genutzt.

Vorort konnte er mir auch nichts vorwerfen, er meinte nur es wäre wegen der Menschen "Menge" Problematisch und er würde sich diesbezüglich Informieren. Flugverbot hat er mir auch nicht erteilt o.ähnliches.

2 Tage nach dem Vorfall stand er dann mit Waage vor der Tür!
 

Joachim84

Erfahrener Benutzer
Tobias, schildere doch mal bitte die genaue Situation. Bisher weiß man nur wenig von Deinen Informationen und dies wiegt mehr zu Vermutungen als alles Andere. Danke Dir...
 

Joachim84

Erfahrener Benutzer
ein übervorsichtiger Polizist mit halbwissen ?
Das vermute ich sehr stark.

Denn wenn es privat war, was soll der Grund der Anklage sein, wenn Tobias locker ne Unterschriftensammlung vorzeigen kann (von allen Teilnehmern des privaten Treffen), dass sie dem einverstanden sind und von allen rechtlichen Konsequenzen zurücktreten; was soll hier noch passieren wenn es Privatgrundstück war mit nur Privatpersonen bei einem privatem Treffen.

Wir haben ja hier keine Straftat vorliegen.
 
Es war eine Angemietete Örtlichkeit.

Vorort gab es auch wenig Wortwechsel vielmehr der austausch der Daten.

Nachdem er dann 2Tage später mit der Waage mich besucht hat,erklärte er mir ich könne nicht beobachten wer sich wo aufhält. (ggf. fremde auch unterm Copter)


Ich werde den Bescheid abwarten und dann mal sehen was drin steht.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Was ist da Problem ??? Koptergewicht OK ??? Versicherung OK ??? Nicht über Menschen geflogen ??? Was wird Dir vorgeworfen für den Bußgeldbescheid ??? Und wer hat Dir den Bescheid angehängt ??? Naja,- abwarten und zum Anwalt bringen. Dann Gegenklage.
Es gibt genug Beispiele wo sogenannte Profis auch in Behördenauftrag damit keine Probleme hatten,-
 
Ich vermute da er sich sein "Wissen" erst an Telefonieren musste (u.a hat er in Münster angerufen) und da wahrscheinlich nur extreme Bsp. genannt wurden (gibt dazu ja so gut wie keine Fälle) und nun mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Wie wird eigentlich das überfliegen von Menschen Deviniert? Muss dazu der Copter Direkt über Menschen Fliegen? Weil das war zu keinen Zeitpunkt der fall.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
phh war heute abend (war schon dunkel... ir linse sei dank;) ) im park fliegen, keine sau dort.
kommt ne frau her (die einzige person weit und breit) und meckert mich mega an das ich hier stören würde :D und sie jetzt die polizei holt. kann sie gerne machen, is schnatternd weggelaufen und gekommen ist leider niemand :D
 
phh war heute abend (war schon dunkel... ir linse sei dank;) ) im park fliegen, keine sau dort.
kommt ne frau her (die einzige person weit und breit) und meckert mich mega an das ich hier stören würde :D und sie jetzt die polizei holt. kann sie gerne machen, is schnatternd weggelaufen und gekommen ist leider niemand :D
In solchen Fällen sollte man Psychiater sein und beim Eintreffen der Beamten gleich die Unzurechnungsfähigkeit des Huhns und deren unberechenbares, aggressives Verhalten attestieren....
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Muss man kein Psychiater sein, denn es fällt ja eigentlich unter dem Eigentumsschutz was wir mit unseren Modellen machen. Denn es ist UNSER Eigentum und nicht das von jenen "Mitmenschen", die entweder
a: uns unser Hobby vermiesen wollen
b: evtl. unser Hobby nicht mögen
c: unser Hobby komplett reglementieren/verbieten lassen wollen

Dies ist uns eigentlich auch per GG (Grundgesetz) gesichert und darf uns NICHT genommen werden.

Ich zitiere mal schnell nur 1 Text den ich auf dei Schnelle gefunden habe... man beachte die von mir darin ROT hervorgehobenen Sachen.

Erklärung zum Begriff Eigentumsschutz


Das Eigentum wird in Deutschland durch Art. 14 GG besonders geschützt und bezeichnet die Herrschaft einer Person über eine konkrete Sache. Damit stellt das Eigentum ein dingliches Recht dar. Der Eigentumsschutz wird für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt. Auch juristische Personen können sich über den Art 19 Abs. 3 GG auf Art. 14 GG berufen.


Was schützt der Eigentumsschutz eigentlich?

Entgegen der üblichen Grundrechte ist der Eigentumsschutz stark normgeprägt. Das bedeutet, dass nicht das Grundrecht als solches den Eigentumsschutz festlegt, sondern der Gesetzgeber in Form von formellen Gesetzen selbst definiert, was unter dem Eigentumsschutz im Sinne der Verfassung zu verstehen ist. Damit kann der Gesetzgeber flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Allerdings ist die Definitionsbefugnis des Gesetzgebers nicht unbegrenzt. Es muss sichergestellt werden, dass der Eigentumskern unangetastet bleibt. Die Eigentumsnutzung des Inhabers also sichergestellt ist.
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/eigentumsschutz

Man kann sich also auch darauf berufen wenn sich mal wieder jemand versucht wichtig zu machen.
Solange die in der AE genannten Auflagen (würde sich dann auf die Verfassungssache beziehen) erfüllt sind ist alles in Ordnung.


Just my 2cent
 

just_different

Erfahrener Benutzer

Timmsel

Erfahrener Benutzer
Fälschlicher Post

-erledigt-
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
So Heute mal wieder....

Flug im Park (ist in der CTR!) mit meinem kleinne 250er, nur n paar rundem um die Bäume, wetter is ja bescheiden nur wenig leute unterwegs.

setzt ich die brille ab seh n mann mit kind auf mich zukommen, denke, ok klar will schauen.
reißt sein handy aus der tasche... fängt an im herlaufen mich zu filmen und mich anzubrüllen.
Wie ich denn heißen würde, wo meine AE wäre und das das mit den Drohnen hier verboten ist.
Ich versuch ihm die lage ruhig zu erklären (privater flug, genehmigung vom grundstückseigentümer, verscherung, und freigabe von der luftsicherung). Er schreit (wirklich alle haben geschaut...) mich an das ich ne AE bräuchte und die ihm soffort zeigen soll, sonst hohlt er die polizei und wie mein name wäre :engel:

Generelle AE hab ich, aber natürlich nicht dabei... also hab ich ihn die Polizei holen lassen.
Denen alles ruhig erklärt (mit ansprechpartnern beim regierungspräsidium, land (park...) und bei der flugsicherung).

Die hatten selbst keine ahung aber ich muss die überzeugt haben. dann haben sie auch gesehen das ich nix gefilmt hab und das bild ja nur live ist ;)

nächster schritt war den Brüllende noch eins reinzuwürgen... also auf mein recht am eigenen bild aufmerksam gemacht und zur löschung des Videos von mir (da nur ich drauf war...) aufgefordert. er sich geweigert auch nach aufforderung der polizei. anzeige erstattet und gut ;)
 
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FPV1

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