OpenLRS mit 434Mhz Long Range System

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dd8ed

Erfahrener Benutzer
Rangarid hat gesagt.:
So hier mal ein Statement der BNA:

Der Eintrag 223 005 resultiert aus einer Übergangsregelung aus dem Jahre 2003. Bis dahin war der Betrieb von Modellfernsteuerungen mit bis zu 500 mW auf Antrag möglich. Auf Grund des extrem geringen Interesses [...] wurde der Frequenzbereich damals zurückgezogen.

Um den damaligen Frequenzzuteilungsinhabern die Möglichkeit zu geben, die Frist ihrer Zuteilung auszuschöpfen (max. 10 Jahre), wurde der Eintrag im Nutzungsplan belassen. Ab dem Jahre 2013 wird die Nutzung endgültig eingestellt.
Sind also doch nicht so tolle Nachrichten. Bis 2013 darf es nun genutzt werden, danach wird es abgeschafft. Ich frage mich, ob es sich lohnt für 1 Jahr und 2 Monate ein 433Mhz System zu entwickeln. Andererseits können die 500mW Module von HopeRF (RFM12BP) ganz einfach gegen die 868Mhz Version ausgetauscht werden (pingleich). In der Firmware müsste dann nur der DutyCycle angepasst werden...Alternative wären die 10mW mit 433Mhz die aber nicht wirklich viel mehr Sicherheit geben als 35Mhz...
Hallo,
die 500mW Klasse auf 433 MHz ist nur noch für die nutzbar, die eine Individualzuteilung dafür haben. Neue Zuteilungen gibt schon lange nicht mehr. Eine Entwicklung in dem Bereich ist sinnlos.
433 MHz mit 10 mW macht auch keinen richtigen Sinn, da es in D in Zukunft für 100% Duty-Cycle ein Schmalbandsystem sein muss (25 kHz Bandbreite) oder auf 10% Dutycycle begrenzt ist. In anderen Ländern ist das schon implementiert.
Zu prüfen wäre mal FHSS auf 868 MHz. DSSS macht da keinen richtigen Sinn, da es keine passenden Chips dafür gibt.
Gruss
Frank
 

yo3hjv

Neuer Benutzer
Hi, please excuse for writing in English as my german is too bad to be seen on ths forum;
I intend to use this receiver on a UAV with APRS tracker onboard.
The tracker will transmit short burst at 5 W Output power into a full halfwave antenna.
Did anyone try to use APRS near this receiver to observe if there is some interferences?
Thank you!
Adrian, yo3hjv
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Hi Adrian,
yo3hjv hat gesagt.:
Hi, please excuse for writing in English as my german is too bad to be seen on ths forum;
I intend to use this receiver on a UAV with APRS tracker onboard.
The tracker will transmit short burst at 5 W Output power into a full halfwave antenna.
Did anyone try to use APRS near this receiver to observe if there is some interferences?
Thank you!
Adrian, yo3hjv
on which band do you intend to operate the APRS-tracker ?
If it is 70 cm it will definitly block the receiver of the LRS-system.

73
Frank, DD8ED / ON1MAD
 

seeers

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen,

Melih hat gerade eine OpenLRS Multiwii Firmware online gestellt:
http://forum.flytron.com/viewtopic.php?f=7&t=4&start=110#p1794

Hat schon was einen "RC Empfänger" als Multiwii Platine zu verwenden...
 

Kayle

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen,

auch wenn der Thread hier schon etwas älter ist, habe ich mich mit der Übertragung von Fernsteuersignalen auf der 433 Mhz Frequenz beschäftigt. Ich habe mich telefonisch mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt und nach ca. 3 Minuten war klar, das das Steuern von Modellflugzeugen auf dieser Frequenz NICHT erlaubt ist. Auch nicht mit Einzelfrequenzzuteilung. Im aktuellen Frequenznutzungsplan steht auch nichts mehr von Modellen, sondern nur noch "Übertragung von Fernsteuersignalen in eine Richtung". Damit ist das Thema Open LRS wohl in Deutschland doch illegal. Schade.

Gruß Kayle
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Hallo,

Kayle hat gesagt.:
Hallo zusammen,

auch wenn der Thread hier schon etwas älter ist, habe ich mich mit der Übertragung von Fernsteuersignalen auf der 433 Mhz Frequenz beschäftigt. Ich habe mich telefonisch mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt und nach ca. 3 Minuten war klar, das das Steuern von Modellflugzeugen auf dieser Frequenz NICHT erlaubt ist. Auch nicht mit Einzelfrequenzzuteilung. Im aktuellen Frequenznutzungsplan steht auch nichts mehr von Modellen, sondern nur noch "Übertragung von Fernsteuersignalen in eine Richtung". Damit ist das Thema Open LRS wohl in Deutschland doch illegal. Schade.

Gruß Kayle
Fernsteuerungen auf 433 MHz (auch bidirektional) sind in D nach wie vor möglich. Allerdings sind diese dann auf 10 mW Leistung begrenzt. Die agieren dann als "General SRD" im lizenzfreien Bereich. Damit ist auch das OpenLRS auf 10 mW begrenzt. Alles, was darüber hinausgeht, erfordert eine Einzelfrequenzzuteilung und ob man die bekommt, ist sehr fraglich.
Man kann darüber streiten, aber ich persönlich halte den Betrieb des OpenLRS auch durch eine Amateurfunklizenz nicht abgedeckt. Die Idee hinter dem Amateurfunk war sicher nicht die Fernsteuerung von Modellen.
Ob jetzt 10 mW für "Long Range" ausreichen, wage ich mal zu bezweifeln.

Gruss
Frank
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Zitat : ""Übertragung von Fernsteuersignalen in eine Richtung"

Klingt doch auch gut!!

Gibt es doch, oder??
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Tach
rc-jochen hat gesagt.:
Zitat : ""Übertragung von Fernsteuersignalen in eine Richtung"

Klingt doch auch gut!!

Gibt es doch, oder??
Ich nehme an, du beziehst dich auf den Eintrag 223005 der Frequenznutzungsordnung. Die dazu gehörige Frequenzzuteilung ist vor ewig und 3 Tagen ausgelaufen und das war nicht mal eine Allgemeinzuteilung (lizenzfrei).
In der Frequenznutzungsordnung steht drin, welche Frequenz für welchen Zweck zugewiesen werden KANN !
Das bedeutet nicht, das sie automatisch zugewiesen ist. Im o.g. Fall ist das nicht gegeben und es wird auch durch die BnetzA kaum neue Zuweisungen geben.

Gruss
Frank
 

Kayle

Erfahrener Benutzer
Die Aussage von dem Herren der Bundesnetzagentur war eindeutig, das ein steuern von Flugmodellen auf 433 Mhz NICHT erlaubt ist. Wie gesagt, das war die Aussage einer einzelnen Person der BNA. Ob das jetzt stimmt oder nicht sei mal dahingestellt.

Kayle
 
R

RestInPieces

Gast
dd8ed hat gesagt.:
Ich nehme an, du beziehst dich auf den Eintrag 223005 der Frequenznutzungsordnung. Die dazu gehörige Frequenzzuteilung ist vor ewig und 3 Tagen ausgelaufen
Und genau das glaube ich stimmt nicht mehr. Im alten Plan stand da etwas von
Stand: AUGUST(?) 2008
und es stand explizit dabei bis wann er befristet ist. Nun gibt es den 2011 FNP und dort steht
Stand: AUGUST 2011
Und die Befristung ist verschwunden. Also sollte die Zuteilung doch wieder ok sein :???:

Das mit den Allgemeinzuteilungen habe ich allerdings noch nie verstanden, könntest du das etwas näher erklären?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Also dann wollen wir mal.
RestInPieces hat gesagt.:
Das mit den Allgemeinzuteilungen habe ich allerdings noch nie verstanden, könntest du das etwas näher erklären?
Der Frequenznutzungsplan ist, wie der Name schon sagt, ein Plan in dem festgelegt ist, welche Frequenzbereiche für welche Anwendungen genutzt werden KÖNNEN !
Da durch soll verhindert werden, das z.B. ein 500 Kilowatt Rundfunksender auf der Frequenz arbeitet, auf der unsere Fernsteuerungen laufen. Ein Eintrag im FNP bedeutet NICHT! automatisch, das jeder diesen so ohne weiteres nutzen kann. Das bedarf einer Frequenzzuteilung. Die kann allgemein (z.B. 35 MHz RC), gerätegebunden (z.B. viele Funkmikros) oder personengebunden (Amateurfunk) sein. Erst mit einer Zuteilung in den Händen darf man funken.
Anders ausgedrückt: Der FNP ist der Plan, nach dem sich die Fernmeldehoheit bei der Erteilung von Frequenzzuweisungen richten soll bzw. muss.
Wenn also im FNP für einen Frequenzbereich eine bestimmte Nutzung eingetragen ist, heisst das noch lange nicht, dass es eine derartige Zuteilung gibt. Die Hoheit könnte, wenn sie wollte. Wenn sie aber nicht will, muss sie nicht.
Um auf das LRS-System zurück zu kommen:
Die Allgemeinzuweisung für 500 mW Fernsteurung ist ausgelaufen. Neue Zuweisungen wird es kaum geben, da im Rahmen der internationalen Harmonisierung von Frequenzbereichen das Band von solchen Anwendungen geräumt werden muss. 433 MHz ist ein harmoniserter Frequenzbereich und die BnetzA kann da nicht nach Belieben rummachen. Es gibt internationale Regelwerke der CEPT, die verbindlich sind.
Man kann sich jetzt hier drehen und wenden wie man will, 500 mW ist nur noch für die möglich, die noch eine alte Zuteilung haben, die noch nicht abgelaufen ist (wenn es sowas überhaupt noch gibt).
Für neue Anlagen gibt es das nicht mehr.
 
R

RestInPieces

Gast
Ok d.h. ich kann unter den Allgemeinzuteilungen http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...einzuteilungen/Allgemeinzuteilungen_node.html funken wie die Allgemeinzuteilung es mir erlaubt. Finde ich einen Eintrag dagegen im FNP aber nicht in der Allgemeinzuteilung muss ich, wenn ich ein Gerät herstelle eine Zulassung für das Gerät beantragen? Korrekt so?

Ist denn der Eintrag im FNP dann nur eine Leiche? Denn wie gesagt ich meine der stand als 2008 abgelaufen drin und nun ist er wieder unbefristet im 2011. Damit könnte ich theoretisch einen Antrag auf Zulassung für eine Fernsteuerung mit 500mW stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rangarid

Erfahrener Benutzer
Hallo Leute,

diese Frage wurde schon öfters geklärt. Da dies aber vielleicht in einzelnen Beiträgen untergegangen ist hier nochmal die korrekte Antwort:

Der Eintrag 223 005 resultiert aus einer Übergangsregelung aus dem Jahre 2003. Bis dahin war der Betrieb von Modellfernsteuerungen mit bis zu 500 mW auf Antrag möglich. Auf Grund des extrem geringen Interesses an diesem Frequenzband, was u.a. auf die Störungsanfälligkeit zurückzuführen sein dürfte, wurde der Frequenzbereich damals zurückgezogen.

Um den damaligen Frequenzzuteilungsinhabern die Möglichkeit zu geben, die Frist ihrer Zuteilung auszuschöpfen (max. 10 Jahre), wurde der Eintrag im Nutzungsplan belassen. Ab dem Jahre 2013 wird die Nutzung endgültig eingestellt.

Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit, den Frequenzbereich 433/434 MHz auf Grundlage der Allgemeinzuteilung für nicht spezifizierte Short Range Devices (SRDs') mit maximal 10 mW Strahlungsleistung zu betreiben.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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