Skywalker fertig

#21
Ach ja...
persönliche Beratung...
Lächerlich !!!

Zahl oder schick zurück ist keine Beratung sondern einfach nur über.
Die Telefongebühren hätte ich mir sparen können.
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#22
Hallo,

Die Frage ist jetzt jedoch, wer beauftragt denn die GDSK diese Abwicklung durchzuführen. Richtig, es ist die EMS. Nun wenn ich ein Produkt bestelle, wie z.b den Skywalker, wird mir bei der Versandabwicklung ein Betrag bzw. Preis mitgeteilt. Dieser Betrag stellen für mich die Versandkosten dar. Anzunehmen ist hierbei wie bei jedem anderen Versandunternehmen auch, dem Kunde den Endpreis vor der Kaufabwicklung mitgeteilt werden. Dies ist hier schlicht nicht der Fall. Weder der Produktverkäufer noch die EMS sieht dafür ein Endgeld vor. Da der Kunde nach eintreffen des Pakets in Deutschland erst nachträglich über weitere Beträge informiert wird, besteht hier dringender Tatverdacht auf Verschleierung nach § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Des weiteren besteht verdacht auf § 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Die GDSK hat die Pflicht den Kunden über weitere Beträge, Zollgebüren ausgeschlossen im Vorfeld der Kaufabwicklung zu Informieren. Und dies schon bevor Versandkosten entstanden sind. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall. Stattdessen wird dem Kunden eine Dienstleistung aufs Auge gedrückt, welche nicht gefordert oder bestellt wurden. Unter Andeutung, die Ware an den Absender zurück zu schicken fällt der Kunde in eine Zwangslage. Die Versandkosten liegen demnach am Ende brach und wurden überflüssig bezahlt insofern der Kunde keine Angaben macht oder sich weigert das Paket unter diesen Umständen anzunehmen.

Dieser Tatbestand wäre nur dann nicht erfüllt, wenn ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung diesen Vorgang gesetzlich vorschreiben würde. Dies ist hier nachweislich auch nicht der Fall.

Auch wird dem Kunden keine möglichkeit gegeben die Zollabwicklung selbstständig vorzunehmen, da er um eine Dienstleistung der GDSK nicht gebeten hat und auch im Vorfeld darüber nicht informiert wurde. Dies wäre sogar fast mit einer art Erpressung und Diebstahl zu vergleichen.

Siehe § 253 StGB - Erpressung

und

§ 242 StGB Diebstahl
§ 248a StGB - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Ich kann mich nur über diese Umgangsweise mit dem Kunden wundern.

Grüße
Mashu
 
#23
Mashu, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen...
bleibt jetzt die Frage ob ich die Versandkosten bei denen eintreiben kann.
Wie gesagt, wenn sich andere Geschädigte anschließen, bin ich bei einer Sammelklage mit dabei.
Meine 25$ Versandkosten sind jedenfalls dahin.
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#25
Sebastian hat gesagt.:
du sagst es :dodgy:

man könnte meinen, es gäbe keine anderen probleme mehr auf der welt.

und zollübermittlungsgebühren sind nunmal von anbieter zu anbieter verschieden... und ob ich nun 12€ bei der post oder 20€ bei einem (kleineren) kurier zahle ist mir jetzt mal sowas von schnuppe...
so ist die welt, findet euch damit ab. ausserdem werdet ihr wohl auch sowas wie einen ombudsmann für postfragen und/oder preisüberwacher oder sowas haben, bei dem man sich in solch einem fall schlau machen kann.
 

Sebastian

Erfahrener Benutzer
#26
Hi,

ich hatte einen langen Text geschrieben es aber dann doch gelassen und mich wieder beruhigt.

habe folgendes gefunden:
"
Als Schlußsatz zu Ihrem Titel nochmals zusammengefasst: Die GDSK darf nur mit etsprechendem auftrag und entsprechender Vollmacht für Sie bei Zoll Abfertigungshandlungen vornehmen.
"

Quelle: http://www.123recht.net/Darf-das-die-GDSK-__f92776.html

seb
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#27
ok, ich nehme alles obige zurück...

aber zumindest eine gebühr für den verzollungsaufwand kann der paketdienst geltend machen.
 
#28
Lunovis, ich gebe Dir solange Recht, solange ich vorher weiß, dass das auf mich zu kommt aber warum sollte der Paketdienst das überhaupt tun, wenn ich das auch selber machen kann?
Immerhin geht's hier um 25€ (was der GDSK vergessen hat ist zu erwähnen dass da auch noch Märchensteuer drauf kommen).
Naja, ich will mal kurz beschreiben wie der aktuelle Stand bei mir ist:

Ich habe dem GDSK am Donnerstag mitgeteilt, dass sie das Päckchen zurück schicken sollen.
Da ich darauf keine Antwort bekommen habe, habe ich gestern nochmal angefragt was denn nun passiert und bekam daraufhin die Antwort, dass mein Päckchen jetzt verzollt wurde und ich es voraussichtlich am Montag erhalte.
Mal abwarten ob es wirklich kommt.

Wenn dem so ist, scheint das ganze ja wohl rechtlich wirklich sehr grenzwertig zu sein.

Gruß Carsten
 

fuzna

Erfahrener Benutzer
#29
@sebastian

du hast recht.VOR dem paket kommt ja auch ein brief, welchen man unterschrieben zurücksenden muß.der haken ist, das man keine freie entscheidung hat, ob man es selber verzollt oder nicht.
fehlt die unterschrift, geht das paket zurück ! auf eigene kosten ! wo ist da die freie wahl ?

ok, ist aber ganz schön aus dem ruder gelaufen, der post :) hätte ich mal nichts davon erwähnt :))) also nicht ärgern, und eine andere versandmöglichkeit wählen, wenn möglich....
 
#30
Update...
Trotz fehlender Unterschrift ist mein Päckchen heute gekommen.
Ich denke Morgen wird dann wohl die Rechnung dazu kommen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden
 

GDSK

Neuer Benutzer
#31
Abwicklungsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,


aufgrund der Tatsache, dass es bezgl. der Abwicklungsgebühren immer wieder zu Anfragen bzw. Verwirrungen kommt, haben wir uns dazu entschlossen, diese mit diesem Schreiben aufzuklären.


Mit der Abwicklungsgebühr iHv. € 21,50 werden die Kosten für die folgende Verzollungsschritte gedeckt:

* Erfassen der Sendungsdaten in das Alpha-System (Verzollungssystem des Zolls am Frankfurter Flughafen). Der Empfänger der Sendung wird via Fax, Mail oder Brief avisiert und um Übermittlung von weiteren vom Zoll benötigten Angaben gebeten.
* Online-Übertragung der Verzollungsdaten an das Zollamt Frankfurt am Main-Flughafen.
* Für jede Verzollung werden, egal ob der Zoll ihr statt gibt oder sie ablehnt, 2-seitige Verzollungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung als physischer Nachweis gedruckt. Diese müssen manuelle getrennt werden, wobei eine Ausfertigung der Zoll und eine Sie bekommen. Eine Ausfertigung behalten wir für unsere Unterlagen.
* Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, müssen diese Papiere sofort dem Zoll vorgelegt werden. Dieser vergleicht dann die Angaben auf den Papieren mit den Angaben, die er Online von uns erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der Zoll, ob die Sendung nun freigegeben wird oder ob der Zoll eine Beschau anordnet.

Sollte der Zoll die Sendung wiederum nicht freigeben und eine Beschau anordnen, erledigen wir die folgenden Schritte für Sie:

* Vorlage der Sendung beim Zoll, bei der wir die Sendung vor den Augen des Zolls öffnen müssen.

* Dem Zoll die geöffnete Sendung übergeben, damit dieser in die Sendung prüfen kann.

* Nach der Beschau übergibt uns der Zoll die Sendung und wir müssen vor den Augen des Zolls die Sendung mit extra Klebeband verschließen.

* Sollte die Sendung nun abschließend vom Zoll freigegeben werden, wird die Sendung in die Zustellung übergeben.
* Des Weiteren decken wir mit diesen Gebühren die Kosten für die Bürgschaft, die wir benötigen, da wir mit den Einfuhrabgaben für Sie in Vorleistung gegenüber dem Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen und somit der Bundesrepublik Deutschland treten müssen.
* Ebenfalls in den Gebühren enthalten ist die persönliche Beratung durch unseren Customer-Service unter 0541-9114600.



Mit freundlichem Gruß
GdSK GmbH & Co. KG
Public Relations
 
#32
komischerweise hab ich bei andren Unternehmen noch nie von so einer Gebühr gehört und diese auch noch nie bezahlen müssen. Naja.. selbst schuld wenn man sich mit Unternehmen abgibt die mit GDSK zusammenarbeiten ^^

Andererseits scheint es nicht immer möglich zu sein das vorher festzustellen.
 
#33
Sag mal wollen die Heinis uns jetzt mit diesem Standard-Text zuspammen?

BTW...
Update
Rechnung vom GDSK ist dann auch gekommen, natürlich mit deren ominösen Gebühren.
Ich zahle nur die MWSt bzw. EUSt.
Mein Anwalt freut sich schon auf deren Mahnung :D
 

Johannes

Neuer Benutzer
#35
Habe mit dem Skywalker mittlerweile auch meine Erfahrungen gemacht. Es gibt zwar viele gute Ansätze, leider ist der ganze Flieger nicht komplett zu Ende gedacht. Ein Hauptholm, der genau mit dem Anfang der Querruder anfängt (klassische Sollbruchstelle) und Vergleichbares lassen mich das Ding erstmal in den Keller stellen. Dass sich im Flug die Flügel automatisch demontieren, ist wohl auch eher ungewolltes Feature ... http://www.youtube.com/watch?v=SqjbTjCVyx4
 

fuzna

Erfahrener Benutzer
#36
also ich habe die flächen 2 mal mit glasfieber tape verstärkt.... hält bombig.looping mit vollgas würde ich mich nicht trauen, aber dafür ist er auch nicht gedacht.

genauso hinten der übergang vom heck auf das seitenleitwerk.damit es bei härteren landungen nicht so hinundher schlackert.



olli
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#38
So,
Dank EMS und da ich mich wohl kaum mit der GDSK anlegen kann,
ist es schnell gegangen.
-13.08.10 21:55:05 Sie haben eine Zahlung über 104,24 EUR an ? ??
-13.08.10 21:55:14 Thanks for shopping with us today!
-21.08.10 Brief, Mitteilung von der GDSK, annehmen und Gebühr
bezahlen oder zurüchsenden?
-25.08.10 UPS oder GLS, Packet da

( So, wo schreibe ich demnächst weiter? Bauberichte?)
 

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