sub250g vs >250g Drohnen und Klassifizierung

Dr.Coolgood

Well-known member
#21
Himmel,

sind die Regeln aus- oder einschliessend?

Darf ich mit einem DMFV Nachweis auf einem MFSD Gelände fliegen?
Darf ich mit einem MFSD Nachweis auf einem DMFV Gelände fliegen?
Darf ich mit einem LBA/EASA Zertifikat auf einem MFSD Gelände fliegen?
Darf ich mit einem LBA/EASA Zertifikat auf einem DMFV Gelände fliegen?

Ist die Anerkennung reglementiert oder unterliege ich der Willkür des Verbandes / Vereins / Flugleiters?

Die Frage zielt auf:
Mit welchem Schein darf ich überall - auch auf einer Wiese mit Eigentümer-Erlaubnis - fliegen?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#23
Das ganze bezieht sich dann auf die Privatgelände der Vereine (daher ist die Gründung eines Vereins in meinem Bekanntenkreis gescheitert), nicht auf das Bundesgebiet!
Wiederum Humbug.
Man kann in ganz Deutschland nach den Verbandsregeln des DMFV oder MFSD fliegen. Nicht nur auf dem Privatgelände von Vereinen! Wo hast Du solch einen Unsinn her?
Ich muss ja nicht mal in irgendeinem Modellflugverein Mitglied sein, es reicht die Mitgliedschaft in einem Verband.

Sonst könnte jeder einen Verein gründen und sagen "hey, du darfst fliegen was und wo du willst, wenn du unseren 3 Fragen Test geschafft hast und deine 30 EUR Mitgliedsbeitrag entrichtet hast."
Ebenfalls Humbug.
Es kann und könnte nicht einfach irgendein Verein seine eigenen Regeln und Tests machen.
Eine Verbandsbetriebserlaubnis mit eigenen Verbandsregeln kann nur von bundesweit agierenden Verbänden beim Verkehrsministerium beantragt und bewilligt werden.

Das LBA/EASA Zertifikat berechtigt zum führen eines UAV im gesamten Bundesgebiet (außer dort, wo es gesetzlich verboten ist!) und darfst dich auch im europäischen Ausland dort bewegen, wo dies zulässig ist.
Das ist richtig.
Für den Flug nach Verbandsregeln in D ist es aber nicht notwendig. Bitte lies doch einfach mal die Verordnungen und/oder frage bei den entsprechenden Stellen nach.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#24
sind die Regeln aus- oder einschliessend?
Du machst es Dir zu kompliziert. Es sind drei voneinander unterschiedliche und unabhängige Regelwerke.
Fliegst Du nach DMFV-Regeln: Dann evtl. DMFV Kenntnisnachweis.
Fliegst Du nach MFSD-Regeln: Dann evtl. MFSD-Schulungsnachweis
Fliegst Du nach EU-Regeln: Dann evtl. A!/A3-Fernpilotenlizenz.

Fliegst Du außerhalb von D: Dann nur EU-Regeln
Fliegst Du in D auf der grünen Wiese: Dann DMFV-, MFSD- oder EU-Regeln.
Fliegst Du auf einem MFSD-Gelände: Dann MFSD-Regeln. Für MFSD-Mitglieder dann MFSD-Schulungsnachweis. Nicht-MFSD-Mitglieder fliegen dann als Gast (Registrierung beim MFSD notwendig) völlig ohne irgendeinen Test/Schulung/Nachweis nach Erläuterung der MFSD-Regeln durch ein MFSD-Mitglied
Fliegst Du auf einem DMFV-Gelände: Dann DMFV-Regeln. Für DMFV-Mitglieder dann DMFV-Kenntnisnachweis. Gastregelung beim DMFV weiß ich nicht.

Ist die Anerkennung reglementiert oder unterliege ich der Willkür des Verbandes / Vereins / Flugleiters?
Keine Ahnung, was Du meinst. Die Nachweise sind jeweils in ihrem Gültigkeitsbereich immer gültig. Da braucht keiner irgendwas anerkennen.

Mit welchem Schein darf ich überall - auch auf einer Wiese mit Eigentümer-Erlaubnis - fliegen?
In D mit allen dreien (s.o.) jeweils nach dem zugehörigen Regeln.
In der EU außerhalb D nur die A1/A3-Fernpilotenlizenz.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#28
Ich klinke mich aus, ich bin seit etwa einem Jahr dran, einen Verein zu gründen. Ich habe mehr Regeln und Gesetze gelesen als zu jedem anderen Thema überhaupt.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du einfach falsch informiert bist (wäre traurig, wenn Du Dich tatsächlich mit einer Vereinsgründung beschäftigst) oder ob Du mit diesen Falschinformationen irgendein Ziel verfolgst.

Ich habe schon viel Unsinn hier im Forum gelesen, aber Deine Behauptungen...

- Verbandsregeln gelten nur auf Vereinsgeländen: Wo steht so etwas? Warum schreiben die Verbände etwas anderes (siehe z.B. hier)? Verwechselst Du das evtl. mit der DMFV-Basis-Mitgliedschaft (auf der grünen Wiese nur max. 1kg)?
- Fernpilotenlizenz A1/A3 auch bei Fliegen nach Verbandsregeln in D immer notwendig: Wo steht das? Frag doch mal bei den Verbänden/Luftfahrtbundesamt/Verkehrsministerium nach. Ich kenne keinen einzigen Verein (mit Verbandsmitgliedschaft), der seinen Mitgliedern eine Fernpilotenlizenz A!/A3 vorschreibt. Nach deinen Aussagen handeln die alle illegal.

So eine Verbandsbetriebserlaubnis kann nur(!) von bundesweit arbeitenden Verbänden beantragt werden. Das ist auch der Grund, warum der MFSD die für den DAeC gestellt hat...
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#29
Frag doch mal bei den Verbänden/Luftfahrtbundesamt/Verkehrsministerium nach.
Ich habe direkten Kontakt zur Luftfahrtbehörde und von dort kommt mein Wissen. Daher ist es auch nicht so einfach, einen Verein zu gründen. Mehr Informationen werde ich hier zu diesem Thema nicht mehr beitragen.

Nur als letzte Information: mein Verein soll sich FÜR miniKwad Piloten einsetzen, den Begriff "Drohne" aus dem Sprachgebrauch der Medien verschwinden lassen und so die Pflicht auf einen Kenntnissnachweis fallen zu lassen.
 

Lownoise

Fliegt: Segler, Elektro, FPV Freestyle
#32
Eigentlich ist es ganz einfach (und schon zig mal geschrieben, hier ohne Berücksichtigung von Flughöhen und maximalen Abfluggewichten)

EU Open A1/A3:
Immer Spotter erforderlich, auch bei unter 250 g Coptern

Betriebserlaubnis "im Rahmen des Verbandes", dt. Kenntnisnachweis
Kein Spotter bei FPV unter 30 m Flughöhe erforderlich
Gültig überall in D, auch außerhalb von Modellflugplätzen

Da man sowieso eine Versicherung haben MUSS, wenn man Modellflug in D betreibt (ja, es ist ein Muss, kein sollte, könnte), kann man dann auch z. B. Einzelmitglied im DMFV werden, und dort den deutschen Kenntnisnachweis machen. Versicherung sollte dann die erweiterte Form haben, die auch außerhalb von Modellflugplätzen gilt

Eine einmalige Registrierung als Pilot und entsprechende e-ID am Modell ist in beiden Fällen erforderlich (Modelle ab 250 g oder sobald sie über eine Kamera verfügen)
 
Erhaltene "Gefällt mir": MrPeak

Devilsown

Neuer Benutzer
#33
Hi zusammen,

nach Jahren wollte ich meine Copter reaktivieren und habe mich bereits etwas in die neue Verordnung eingelesen und den Kenntnisnachweis A1/A3 absolviert.
Mir ist nun trotzdem noch einiges unklar.
1) Gibt es bereits günstige RID-Sender zum nachrüsten für das übermitteln der eID (scheint dann ja bald Pflicht zu sein)?
2) werde ich die eID auch in Zukunft übermitteln müssen wenn ich Vereinsmitglied werde?

Viele Grüße
Tobi
 

Devilsown

Neuer Benutzer
#35

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#36
Fernidentifizierung ist in der EU aktuell nur für RTF-Copter mit C-Klassifizierung vorgesehenen und auch da nicht flächendeckend für alle Klassen.

An Eigenbauten muss die eID angebracht werden, allerdings besteht keine Pflicht, diese (zusammen mit GPS-Daten) zu senden. Sobald dein Copter eine Kamera hat, musst du dich beim LBA als UAS-Betreiber registrieren und bekommst dann eine eID, die du bspw. im Form eines Aufklebers an deinem Copter anbringen musst.

Dieses System ersetzt letztlich die alten Schilder mit Name und Adresse, die früher verpflichtend waren.
Die technischen Anforderungen wurden sogar gelockert: Die eID muss nur a) von außen sichtbar sein (Ausnahme: Originalgetreue Nachbauten, dann auch im Akkufach erlaubt) und b) ohne Hilfsmittel lesbar sein (Ausnahme: QR-Codes sind erlaubt).
Feuerfestigkeit wird nicht mehr gefordert. Theoretisch reicht es sogar, die eID mit Edding handschriftlich anzubringen.


Remote ID? Ein Glück leben wir nicht in der USA…
Ich will dich ja nicht enttäuschen, aber genau das gleiche System ist bei uns auch schon Teil der Gesetzgebung. Bislang halt nur noch nicht für Eigenbauten, aber wenn man sich mal die Anforderungen an die Fernidentifzierungssystem nach EU-Gesetzgebung anschaut, ist das effektiv 1:1 RemoteID:

EU-Verordnung 2019/945 hat gesagt.:
Es verfügt über eine direkte Fernidentifizierung,

a) die das Heraufladen der UAS-Betreibernummer nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die ausschließliche Befolgung des vom Registrierungssystem vorgesehenen Prozesses ermöglicht;

b) die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können:

i) die UAS-Betreibernummer,
ii) eine eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063,
iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über Grund des UA und
v) die geografische Position des Fernpiloten oder, falls nicht verfügbar, des Startpunkts;

c) die gewährleistet, dass der Nutzer die in Buchstabe b Ziffern ii, iii, iv und v genannten Daten nicht verändern kann.
Im Anhang dieser Verordnung werden auch direkt schon Anforderungen an Systeme zur Nachrüstung der Fernidentifzierung definiert. Es würde mich leider nicht wundern, wenn wir in ein paar Jahren vor genau dem gleichen Problem stehen wie die amerikanischen Kollegen aktuell.
 
Zuletzt bearbeitet:

Devilsown

Neuer Benutzer
#37
Fernidentifizierung ist in der EU aktuell nur für RTF-Copter mit C-Klassifizierung vorgesehenen und auch da nicht flächendeckend für alle Klassen.

An Eigenbauten muss die eID angebracht werden, allerdings besteht keine Pflicht, diese (zusammen mit GPS-Daten) zu senden. Sobald dein Copter eine Kamera hat, musst du dich beim LBA als UAS-Betreiber registrieren und bekommst dann eine eID, die du bspw. im Form eines Aufklebers an deinem Copter anbringen musst.

Dieses System ersetzt letztlich die alten Schilder mit Name und Adresse, die früher verpflichtend waren.
Die technischen Anforderungen wurden sogar gelockert: Die eID muss nur a) von außen sichtbar sein (Ausnahme: Originalgetreue Nachbauten, dann auch im Akkufach erlaubt) und b) ohne Hilfsmittel lesbar sein (Ausnahme: QR-Codes sind erlaubt).
Feuerfestigkeit wird nicht mehr gefordert. Theoretisch reicht es sogar, die eID mit Edding handschriftlich anzubringen.



Ich will dich ja nicht enttäuschen, aber genau das gleiche System ist bei uns auch schon Teil der Gesetzgebung. Bislang halt nur noch nicht für Eigenbauten, aber wenn man sich mal die Anforderungen an die Fernidentifzierungssystem nach EU-Gesetzgebung anschaut, ist das effektiv 1:1 RemoteID:



Im Anhang dieser Verordnung werden auch direkt schon Anforderungen an Systeme zur Nachrüstung der Fernidentifzierung definiert. Es würde mich leider nicht wundern, wenn wir in ein paar Jahren vor genau dem gleichen Problem stehen wie die amerikanischen Kollegen aktuell.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Demnach kann ich meine selbstgebauten Quads nach 2024 ja doch noch nutzen.
Habe außredem gelesen, dass ich dann auch nach der Übergangsfrist eine RTF Bestandsdrohne (in meinem Fall ein Walkera Rodeo 110 / unter 250g) noch in der Kategorie A3 fliegen darf. - auch ohne Fernidentifizierungssystem. Ist das so korrekt? Sorry für die Fragen, aber so ganz verständlich ist die Verordnung für diese speziellen Fälle für mich nicht.

Viele Grüße
Tobi
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#38
Habe außredem gelesen, dass ich dann auch nach der Übergangsfrist eine RTF Bestandsdrohne (in meinem Fall ein Walkera Rodeo 110 / unter 250g) noch in der Kategorie A3 fliegen darf. - auch ohne Fernidentifizierungssystem. Ist das so korrekt?
Fast. Nach Ablauf der Übergangsregelungen gibt es ein fast schon überraschend simples Klassifizierungssystem für alle Bestandsdrohnen, die nicht selbstgebaut sind:

Höchstzulässige Startmasse <250g: A1
Höchstzulässige Startmasse >250g: A3

Deine Walkera Rodeo 110 kannst du also nicht nur während der Übergangsfrist, sondern auch darüber hinaus im Rahmen der A1-Regeln betreiben.

Für quasi alle FPV-Flieger lohnt sich aber außerdem der Beitritt bei einem Modellflugverband, siehe dazu die zweite Hälfte von Beitrag #7. Das vereinfacht den ganzen Kram mit Gewichtsklassen und der Unterscheidung Eigenbau/RTF deutlich.
Außerdem darf man dann unabhängig vom Abfluggewicht auch ohne Spotter FPV fliegen, solange man unter 30m über Grund bleibt. Wenn du kein Verbandsmitglied bist, ist für FPV ansonsten ein Spotter immer verpflichtend - unabhängig vom Abfluggewicht. Die alte Regelung mit der 250g-Grenze gibt es nicht mehr.

Das Nachrüsten eines Fernidentifizierungssystems ist bislang in keinem Fall vorgeschrieben. Zumindest nicht in der Open-Kategorie und das ist die einzige, die für Hobbyisten relevant ist.
 

Devilsown

Neuer Benutzer
#39
Fast. Nach Ablauf der Übergangsregelungen gibt es ein fast schon überraschend simples Klassifizierungssystem für alle Bestandsdrohnen, die nicht selbstgebaut sind:

Höchstzulässige Startmasse <250g: A1
Höchstzulässige Startmasse >250g: A3

Deine Walkera Rodeo 110 kannst du also nicht nur während der Übergangsfrist, sondern auch darüber hinaus im Rahmen der A1-Regeln betreiben.

Für quasi alle FPV-Flieger lohnt sich aber außerdem der Beitritt bei einem Modellflugverband, siehe dazu die zweite Hälfte von Beitrag #7. Das vereinfacht den ganzen Kram mit Gewichtsklassen und der Unterscheidung Eigenbau/RTF deutlich.
Außerdem darf man dann unabhängig vom Abfluggewicht auch ohne Spotter FPV fliegen, solange man unter 30m über Grund bleibt. Wenn du kein Verbandsmitglied bist, ist für FPV ansonsten ein Spotter immer verpflichtend - unabhängig vom Abfluggewicht. Die alte Regelung mit der 250g-Grenze gibt es nicht mehr.

Das Nachrüsten eines Fernidentifizierungssystems ist bislang in keinem Fall vorgeschrieben. Zumindest nicht in der Open-Kategorie und das ist die einzige, die für Hobbyisten relevant ist.
Alles klar, vielen Dank für die umfangreiche Aufklärung. Werde dann einen Beitritt zum dmfv in Betracht ziehen.

Viele Grüße
Tobi
 
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv

Lownoise

Fliegt: Segler, Elektro, FPV Freestyle
#40
Außerdem darf man dann unabhängig vom Abfluggewicht auch ohne Spotter FPV fliegen, solange man unter 30m über Grund bleibt. Wenn du kein Verbandsmitglied bist, ist für FPV ansonsten ein Spotter immer verpflichtend - unabhängig vom Abfluggewicht. Die alte Regelung mit der 250g-Grenze gibt es nicht mehr.
Das ist (ich denke und hoffe nicht nur) für mich die wichtigste Aussage bzw. Tatsache. (y)
 
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