Unwissende Besserwisser...

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BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#1
Nachdem ich nun zum wiederholten male geistigen Durchfall von unwissenden hören musste, ist es vielleicht an der Zeit hier die wichtigsten Gesetze zu sammeln und daraus einen Flyer zu machen. Den kann man dann immer im Kofferraum deponieren und den Unwissenden in die Hand geben.

Meist hört man so Sprüche wie:
"Haben Sie überhaupt eine Genehmigung?"
"Über Häuser dürfen Sie gar nicht fliegen!"
"Mit Kamera ist sowas doch verboten!"

Das verdirbt einem ein wenig den Spaß am Hobby und besonders bei den etwas lauteren Nuris kommt dann sehr oft so einer angelaufen.
 

ssl

Erfahrener Benutzer
#2
Gute Sache!! Ich hab auch schon Lärmbelästigung an den Kopf geworfen bekommen und dass man nur auf nem Modellflugplatz fliegen dürfe...
 
#3
ja, das Problem hat wohl jeder schon gehabt, der unser schönes Hobby auch mal auf der grünen Wiese betreibt. Bin auch schon mal ins RP Darmstadt zitiert worden - Strafanzeige wg Wildfliegerei ..von nem Jäger: war nur Pech für die Ärmelschonerriege im RPDA, ich war auf dem Acker,der meiner Frau gehört...
RA Sonnenschein im DMFV hat da eine uptodate Vorschriftensammlung zum Vorzeigen beim Büttel ( oder denen, die sich dafür halten), habe ich seit dem immer bei mir...

Guten Flug
PeteR
 
#5
Hach, bei uns kam eben wieder der ansässige Bauer vorbei, hielt an und fragte ob wir nicht mal über seinen Mais fliegen und die Wildschweine vertreiben könnten ;-)
So soll das sein!
Hehe genau das gleiche sagen die auch immer zu mir:p:

Die meisten finden unser Hobby doch recht interessant.
Nur die Jäger verstehen kein spaß. Wegen Lärmbelestigung. Aber dann ist man halt so lieb und fährt auf eine andere Wiese :),

gruß
manu
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#6
oh ja...
das kenn ich ebenfalls! Daher hab ich auch keine Lust mehr alleine irgendwo fliegen zu gehen (auch auf Sicht) :S:
Man hat dann doch immer gleich mehrere Leute um sich rum...

Zu dem Schriftstück:
Beim DMO gibt es was:
link

Starten mit Modellflugzeugen von nicht genehmigten Geländen


Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (§1 LuftVG)

Seit 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge unabhängig von ihrer
Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpficht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestdeckung : 750.000 Rechnungseinheiten entsprechen ca. 920.000,00 €
(§33, 37, 43.2 LuftVG)

Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich).

Grundsätzlich darf nur mit Modellen unter 5 kg Abfluggewicht (auch Segelflugmodelle)
geflogen werden. (§ 16 1.1a LuftVO)

Raketenmodelle dürfen nur mit einem maximalen Treibsatz von unter 20g ausgerüstet sein.
Bei Modellen mit Verbrennungsantrieb (z.B. Kolbenmotor, Turbine) muss eine Entfernung
von mind. 1,5 km zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. (§ 16 1.1c LuftVO)

Der Begriff Wohngebiet wird unterschiedlich von den Ämtern und Gerichten ausgelegt.

Der Aufstieg von Flugmodellen aller Art setzt einen Abstand von mindestens 1,5 km zu
Flugplätzen voraus. (§ 16 1.1 d LuftVO)

Nach § 16 a 2. LuftVO (besondere Benutzung des kontrollierten Luftraumes) muss bei der
zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erfragt werden, ob das zu benutzende Gelände im
kontrollierten Luftraum liegt. Im gegebenen Fall ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe
einzuholen.

Daneben sind auch noch die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer
sowie die der einzelnen Gemeinden zu berücksichtigen.

Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch allumfassend zu sein.

Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt)
kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer
nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.

Wir halten diesen Hinweis im Sinne der möglichst umfassenden Aufklärung
der Modellflieger für angebracht.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#7
Hallo,
villeicht kann uns PeteR ein paar Links zu seinen gesammelten Werken geben?
 

Bequiet

Erfahrener Benutzer
#8
Puhh, zum Glück ist das bei uns kein grosses Thema. Die ansässigen Bauern fliegen selber auch, zwar kein FPV aber die Akzeptanz ist zumindest da.
 

heckmic

Erfahrener Benutzer
#9
Zu Wildfliegerzeiten hatten wir immer einen Flyer für Jäger dabei. Die wurden wortlos verteilt und die Jäger nicht weiter beachtet. Einem habe ich angeboten, er möge die Polizei zwecks Klärung dazuholen.
Das hatte sich dann erledigt und wir hatten Ruhe. Es lief aber später dann doch auf einen Verein hinaus, weil man größere Modelle fliegen möchte.
Wenn übrigens der Bauer etwas dagegen hätte auf einer Wiese zu landen, einfach den Feldweg nehmen... ;) - Bei uns hatte der Bauer aber nichts dagegen. Die Jäger sind halt immer die, die meinen ihnen gehört das alles.
 
#10
Hallo Jochen

wer Mitglied im DMFV ist, kann sich bei RA Sonnenschein/Rechtsberatung die augenblicklich gültigen Gesetzestexte für FPV und UAV Fliegerei abholen -VG Luft usw - ich bin kein zugelassener RA und darf daher auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte er/oder verteilen. Wenn die DMO usw aus "Versicherungssicht" Auskünfte erteilt, ist das ja schön und nett und bedeutet auch nur WAS bei der DMO (nicht) versichert ist. das machen alle Versicherer so ;-))
PeteR
 

ssl

Erfahrener Benutzer
#15
Habe grade das hier gefunden, was im ich mir mal ausdrucken werde...
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#16
wie sieht es eigentlich mit Naturschutzgebieten aus? Mein gesunder Menschenverstandt sagt mir das man sich da lieber von fernhalten sollte aber in den hier gezeigten links werden diese nicht explizit erwähnt.
 

ssl

Erfahrener Benutzer
#18
Nabazul hat gesagt.:
wie sieht es eigentlich mit Naturschutzgebieten aus?
Die meisten (alle?) Naturschutzgebiete haben so ein Schild, auf dem als letzter Punkt ausdrücklich steht "Drachen und Modellflugzeuge dürfen nicht betrieben werden." Ziemlich eindeutig oder? ;)
 
#19
Für Naturschutzgebiete kann man zumindest in Österreich die Aussage nicht generell treffen.

Der "1.HMS" (Erster Hangmodellsegelflugverein Wien) wurde gegründet um das Fliegen im neu entstandenen Naturschutzgebiet "Stettner Kogel" (NW-lich von Wien) fortsetzen zu können. Davor wurde "wild" geflogen. Die Vereinsgründung war die Voraussetzung um mitten im Naturschutzgebiet weiterhin Modellflug betreiben zu können (natürlich keine Verbrenner-Modelle erlaubt ..).

Das sehr beliebte Hangfluggebiet "Wöllaner Nock" in Kärnten liegt mitten im Nationalpark Nockberge ..

In anderen Naturschutzgebieten ist hingegen auch in Österreich der Modellflug ausdrücklich untersagt.
 
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