Welche Genehmigungen für eine geschlossene Veranstaltung?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,
Ich soll für einen Motorsportverein an einer geschlossenen Veranstaltung ein Video drehen das dann auf deren Homepage präsentiert wird.
Das ganze ist nicht Gewerblich sondern eine gefalligkeit, mein Copter wiegt unter 5 kg und eine private Modellflug Haftpflichtversicherung hab ich auch.
Jetzt meine Frage an euch: brauch ich da überhaupt eine Aufstiegsgenehmigung? Wenn ja, was benötige ich noch alles um an diesem Tag drehen zu durfen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#2
Hat denn keiner eine kurze Antwort für mich?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
wenn das ne einmalige aktion ist besorg dir ne schriftliche erlaubnis des grundstückseigentümers und frag nicht weiter nach ;) kein flug über personen etc sollte klar sein.
 

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#4
danke für deine Antwort!
Ja, ist ne einmalige sache und die Erlaubniss hab ich auch! Nur was ist wenn bei der Aktion was schief geht? Wer haftet dann dafür?
Ich möcht mich oder anderen ja nicht ins Unglück stürzen.
 

olex

Der Testpilot
#5
Aus Sicht der Versicherung wird das ein gewerblicher Flug sein. Dabei ist es egal, dass du dafür nichz bezahlt wirst; es ist kein Hobbyflug zum Zwecke der eigenen Unterhaltung bzw. Freizeitverbringung, sondern das Zweck des Fluges ist das Erstellen des Videos - damit tritt das schon in die gewerbliche Kategorie. Und damit wird die Versicherung im Fall, dass was passiert, auch garantiert jegliche Auszahlungen streichen - somit wirst du für die jegliche Schäden haften.

Komplett absichern kann man sich nur mit einer gewerblichen Versicherung, einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis vom Bundesland, sowie einer schriftlichen Erlaubnis des Grundstückbesitzers und Veranstalters.
 

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#6
Danke olex für deine Antwort,
So etwas in der Art hab ich mir schon gedacht.
Bekomme ich denn einfach so ne Aufstiegsgenehmigung? Welche Vorraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? ich meine mal gehört zu haben dass man dafür in einem RC Verein Mitglied sein sollte und dass dann der Verein die flugfähigkeit des Piloten bescheinigen muss. Ist das richtig?

Die gewerbliche Versicherung und die schriftliche erlaubniss des Veranstalters/Eigentümer wäre wohl das kleinste Problem.
 

olex

Der Testpilot
#7
Die notwendigen Auflagen und Kosten für die Aufstiegserlaubnis sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ich habe nur eine in Hessen, und kann somit nur davon berichten.

Hier ist nur eine gewerbliche Versicherung und ein formloser Antrag notwendig - es wird keine Mitgliedschaft in Vereinen oder sonst was gefordert. Wichtig ist im Antrag einige Details zum Fluggerät anzugeben - spezifisch dass es elektrisch ist, unter 5kg schwer und dass die Flughöhe nicht mehr als 100m beträgt. Dauert dann eine Woche oder etwas mehr, und man kriegt die Erlaubnis per Post zugeschickt - mit einer Rechnung über ~200€. Die Erlaubnis ist dann für beliebig viele Flüge für 2 Jahre gültig. Bei den Flügen sind dann einige weitere Auflagen zu beachten, die alle im Text der Erlaubnis aufgeführt sind (Dinge wie nur zu Tageslicht fliegen, Flugbuch führen etc.)
 

efliege

Erfahrener Benutzer
#8
Wie schaut denn die Sache aus, wenn Du vom Grundstücksinhaber/Veranstalter nur eine Erlaubnis bekommst, dort am Tag X zu fliegen - nicht mehr und nicht weniger - dann sollte doch Alles OK sein und Deine Haftpflicht im Falle... haften...;)

Wenn Du nach ein paar Tagen ein Video auf Deiner SD Karte findest, weil die Kamera aus Versehen an war...

Gruss,

Matthias
 

Terminus

Erfahrener Benutzer
#10
Woher nehmt ihr euer Wissen? Gewerblich wird es erst mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen... Alles andere ist private Nutzung. Ich glaube auch das man dafür eine geringe Abnutzungsgebühr bekommen kann... (Dies ist natürliche keine Rechtsberatung.) Wenn du es genau wissen willst ruf bei deiner Versicherung an, bzw les dir deine Versicherungsunterlagen durch.
 

Mayday

Expert somehow
#12
Nein, eine Erstattung der Selbstkosten kommt hier nicht in Frage. Die bisher einzige Form, in der das geht, ist die PPL Fliegerei (ohne gewerblichen Hintergrund kann dann gegen Erstattung der Selbstkosten geflogen werden).
Außerdem wird alles, was nicht ausschließlich dem Zwecke der Modellfliegerei dient, gerne (und ich meine richtiger Weise) als kommerziell eingestuft. EDIT: Jörg war schneller...
Fliegen über Menschen etc. auf geschlossener Veranstaltung ist möglich und wird mitunter auch erlaubt (je nach Landesluftfahrtbehörde). Man denke an z.B. Fernsehdreharbeiten usw. Allerdings gibt es noch keine eigene Aufstiegsgenehmigung für sowas.
 
Zuletzt bearbeitet:

curzon

"alter Mann"
#13
Im allgemeinen ist in einer Allgemeinen Aufstiegserlaubniss von "Flügen zum Zwecke außerhalb des Sports und der Freizeitgestaltung" und keineswegs von dem Begriff "Gewerblich" die Rede. Und für Flüge zum Zwecke außerhalb des Sports und der Freizeitgestaltung sind Gewinnerzielungsabsichten nicht notwenig, um diese Bedingung zu erfüllen.

Ich kann da die Aussage von olex nur unterstreichen.

Im übrigen geht es hier um zwei paar Schuhe. Zwar bekommt man eine Aufstiegserlaubnis nicht ohne die entsprechende Versicherung zu haben, aber einer Versicherung dürfte es herzlich wenig interessieren, ob eine öffentliche Stelle eine Erlaubnis erteilt hat oder nicht. Ich würde in jedem Fall die Versicherung fragen, ob die bestehende Versicherung dieses Fall abdeckt und es mir schriftlich bestätigen lassen. Alles andere hilft im Versichrungsfall nicht wirklich.
 

Terminus

Erfahrener Benutzer
#14
Und wer entscheidet wo mein Hobby anfängt und wo es aufhört? Mein Hobby ist die Luftaufnahme von fahrenden Autos und die Erstellung von Videos, wo ist das Problem? Das einer dann das Video gebrauchen kann, dafür kann ich nichts. Sonst sind alle Videos auf Youtube hochgeladen/angeklickt werden auch keine Freizeitgestaltung mehr...
 

Terminus

Erfahrener Benutzer
#16
Ok hab eben noch einmal den ersten Satz gelesen. Da steht ein 'soll'. Ist so sehr eindeutig. Da hätte ein 'will' stehen sollen :)

Gruß
Termi
 

curzon

"alter Mann"
#17
Ich behaupte mal, das entscheidet im Zweifel die Stelle, die für eine event. Genehmigung zuständig ist und weder ich noch du.

Auch hier würde ich wie beim Versicherer einfach bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob Flüge bei einer solchen Veranstaltung zur reinen Sport und Frezeitgestaltung zählen oder nicht, ganz einfach.

Unter Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen gibt es eine Publikation vom Bundesministerium für Verkehr zum Download, in dem alle zuständigen Adressen der einzelnen Bundesländer aufgeführt sind.
 

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#18
Ok, danke oleg. Mit der Aussage kann ich was anfangen. Im netzt hab ich auch ne PDF-Aufstiegsgenehmigung vordruck für rlp gefunden. Da steht alles drin.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung wäre kein Problem.
die 80 € für eine Einzelgenehmigung sicher auch nicht.
Genehmigung von Eigentümer und Veranstalter ist vorhanden

Aber:
Hier in rlp muss man beim beantragen der Aufstiegsgenehmigung eine Bescheinigung eines Rc-vereins (Fliegerschein?) Beilegen. Und da ist das Problem. Ich bin weder in einem Verein noch kenne ich jemanden der in einem Verein ist. Gibt es da noch andere Möglichkeiten an so einen Schein zu kommen? Hat da jemand Erfahrung in RLP?


Also, ich möchte bei der Aktion kein Risiko eingehen von wegen: es wird schon gut gehn!, das gibts nicht. Sicherheitzonen sind eingerichtet worden in der sich der copter bewegen darf, mindesthöhe muss eingehalten werden und und und

Also wenn ich das alles nicht bis Ende nächsten Monat geregelt bekomme dann lass ich das sein.



Ich meine sobald der Verein das Video auf seiner Homepage hochlädt gilt es als Gewerbe. Ist das richtig?
 

Wackes80

Erfahrener Benutzer
#19
Ok hab eben noch einmal den ersten Satz gelesen. Da steht ein 'soll'. Ist so sehr eindeutig. Da hätte ein 'will' stehen sollen :)

Gruß
Termi
Was wäre wenn ich aus meinem eigenen Interesse dort drehen wollte und auch dürfte und der Verein es hinterher so toll findet dass er es trotzdem hochlädt? Fällt dass dann auch unter Gewerbe?
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#20
Und vor allem bekommt man eine gewerbliche Modellflugversicherung nur mit Gewerbenachweis. Die Allgemeine AE bekommt man als Privatperson, zumindest in Baden Württemberg nicht, nur in Bayern.
Entweder du riskierst es ohne jedigliche Genehmigung oder dann das kpl Paket.
Die Versicherung richtet sich bei Schadensfällen nur nach dem Luftfahrtrecht. Auch in der Allgemeinen steht, fliegen über Personen verboten.
Du kommst am besten weg, wenn du jemanden suchst der eine AE hat, und das Gewerblich macht. Sonst stehst du mit einem Bein in der Haftung
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten